Ab wann, ist ein Reihenmittelhaus ein Ein-oder Zweifamilienhaus?

Diskutiere Ab wann, ist ein Reihenmittelhaus ein Ein-oder Zweifamilienhaus? im Sonstiges Forum im Bereich Sonstiges; Moin, mit meinem Elternhaus habe ich, wie bekannt, so meine Probleme... Vor Jahren hat das Finanzamt dieses Gedöns mit der neuen...

  1. #1 chavove, 03.11.2025
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    Moin,

    mit meinem Elternhaus habe ich, wie bekannt, so meine Probleme... Vor Jahren hat das Finanzamt dieses Gedöns mit der neuen Grundsteuerbewertung ins Leben gerufen. Dazu musste man ja Angaben machen.

    Wie der Titel schon sagt, würde ich gerne wissen, ab wann und unter welchen Bedingungen es sich um ein Ein- oder Zweifamilienhaus handelt.

    Chavove
     
  2. #2 nordanney, 03.11.2025
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    Einfamilienhaus = eine Wohneinheit im Haus
    ==> völlig egal, ob freistehend, Doppelhaushälfte oder Reihenhaus

    Zweifamilienhaus = zwei Wohneinheiten im Haus
    ==> auch hier völlig egal, wie beim EFH
     
  3. #3 chavove, 03.11.2025
    Zuletzt bearbeitet: 03.11.2025
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    ja das sagte das Finanzamt auch so...
    ich aber möchte wissen, wie sich das deklariert. mit den Eingangstüren oder zwei drei Bäder...
     
  4. #4 nordanney, 03.11.2025
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    Verstehe Dein Verständnisproblem nicht. Zwei separate Wohneinheiten in einem Gebäude oder nicht. Das ist eigentlich nicht schwer zu verstehen.

    Separate, in sich abgeschlossene Wohnungen mit allen nötigen Dingen (Küche, Bad, eigener Eingang). Quasi ein Mehrfamilienhaus mit nur zwei Wohnungen.
    Sind es zwei separate Wohnungen im Haus oder nicht? Würden dort zwei wildfremde Familien nebeneinander wohnen können, ohne das die Familie im OG ihre Wohnung nur durch die Treppe im WoZi der Wohnung unten erreichen kann?
     
  5. SIL

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    Küche / Bad etc separat aber es müssen nicht zwei Zugänge vorhanden sein , maßgeblich ist eine bauliche Trennung , was aber keine getrennten 'Eingangstüren' verlangt , kurzer Hinweis Einlieger zählen nicht automatisch als 2 Familienhaus.
     
  6. #6 nordanney, 03.11.2025
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    Doch - die zweite Wohnung darf nicht durch die erste Wohnung erreichbar sein. Beide müssen in sich abgeschlossen ohne Verbindung sein.
    Ein EFH mit Einliegerwohnung ist formal ein Zweifamilienhaus. Natürlich, was denn sonst? Im Steuer- (und sonstigen) Recht gibt es das EFH+ELW nicht. Unter einer Einliegerwohnung versteht man landläufig eine gegenüber der Hauptwohnung von der Größe her untergeordnete zweite Wohnung.
     
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  7. #7 Kriminelle, 03.11.2025
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    Verstehe den Begriff Wohneinheit, dann erklärt sich das.
     
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