Nachbartür unter Auskragung

Diskutiere Nachbartür unter Auskragung im Fenster/Türen Forum im Bereich Neubau; Hoffe, dass mir hier jemand helfen kann. A und B haben jeweils ein Haus in der Stadt. Das Haus von A hat im 1. OG eine Auskragung über die...

  1. imbo

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    Hoffe, dass mir hier jemand helfen kann.

    A und B haben jeweils ein Haus in der Stadt. Das Haus von A hat im 1. OG eine Auskragung über die Fußgängerzone (=städtisches Eigentum). Das Haus von B ist -auch im EG- größer und endet in allen geschossen mit der Auskragung.

    B baut eine Fluchttüre unter die Auskragung. A fragt sich, ob dies zulässig ist. Denn von der Türe bis zu seinem EG sind es weniger als 3 Meter. Zum 1. OG des A sind es nur noch wenige Zentimeter. A möchte wissen, ob die Türe so genehmigt werden durfte, da er der Meinung ist, dass dies aus Brandschutzgründen unzulässig sei.
     
  2. ichweisnix

    ichweisnix

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    Ne Zeichung wäre hilfreich.
     
  3. nordanney

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    Gibt es schon eine Baugenehmigung? Die braucht es dafür.

    Brandschutztechnisch sehe ich, sofern ich die Schilderung richtig verstehe, ebenfalls große Bedenken.
     
  4. imbo

    imbo

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    Danke für die schnellen Antworten.

    Habe mal eine Zeichnung erstellt. Das Haus von A ist mit A gekennzeichnet, das Haus von B entsprechend. Die orange Fläche, ist der Überbau. Vor dem Haus und unter dem Überbau ist städtische Fläche. Die Fluchttür im EG ist rot markiert.

    Hm... Bin nicht sicher, ob ich die Bauordnung richtig verstehe. Die Wand im EG zwischen den Häusern ist eine Brandschutzwand und muss das auch sein. Wie ist das mit dem Außenteil der Wand (also zwischen Auskragung und Nachbarhaus). Muss hier eine Brandschutzwand sein?

    A hat sein Haus von der Stadt gekauft. Die Stadt hat die Tür des B Jahre später genehmigt. Wenn ich die BauO NRW richtig verstehe, müssen Abstände eingehalten werden oder Brandschutzwände vorhanden sein. Richtig?
     

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  5. Fabian Weber

    Fabian Weber

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    Wenn die Tür den entsprechenden Brandschutz hat, dann sehe ich hier erstmal kein Problem.
     
  6. VollNormal

    VollNormal

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    Wessen Grund und Boden ist denn direkt vor der Außenseite der Tür? Falls das Grundstück dem A gehört, was ich wegen des darüber befindlichen Gebäudes vermute, könnte der doch auf die Idee kommen, zu prüfen, ob es eine Grunddienstbarkeit gibt (oder eine andere Vereinbarung, aber davon würde er wissen), und ansonsten die Fläche nach seinem Wohlgefallen zu nutzen.
     
  7. Oehmi

    Oehmi

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  8. VollNormal

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    Auf dem hier gezeigten Kartenausschnitt kann ich die Grundstücksgrenzen nicht erkennen. TIM Online zeigt aber, dass das OG von A wohl tatsächlich über das städtische Grundstück auskragt. Da ist dem A der von mir angedeutete Weg eher nicht gangbar.
     
  9. nordanney

    nordanney

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    Was steht denn genau in der Baugenehmigung?
    Das Bauamt muss zumindest "Ja, ist erlaubt" gesagt haben, sonst hätte B die Genehmigung nicht bekommen.

    Und zuletzt: Was ist aktuell Deine echtes Problem?
     
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