Hauskauf Dachgeschoss Kein Wohnraum

Diskutiere Hauskauf Dachgeschoss Kein Wohnraum im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Moin, Ich möchte ein Reihenendhaus von 1970er Jahre kaufen und habe einen Vorvertrag unterschrieben. In der Wohnflächenberechnung ist...

  1. BW0123

    BW0123

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    Moin,

    Ich möchte ein Reihenendhaus von 1970er Jahre kaufen und habe einen Vorvertrag unterschrieben.
    In der Wohnflächenberechnung ist Dachgeschoss mitberechnet. Allerdings steht im Baugesuch, dass das Dachgeschoss nicht zu Wohnraum gehört. (Siehe Anhang)

    Laut dem Verkäufer benötigt man für die Nutzung des Dachgeschosses keine Genehmigung. Das Dachgeschoss ist momentan auch schon als Wohnraum verwendet.

    Stimmt das, was der Verkäufer meint? Ich befürchte, es geht um Umnutzung ohne Genehmigung.

    Viele Grüße
    BW0123
     
  2. #2 nordanney, 21.11.2025
    nordanney

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    Spielt das für dich eine Rolle? Jedes zweite Haus dürfte ausgebaute Räume haben, die nicht genehmigt sind.
     
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  3. BW0123

    BW0123

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    Ja, ich würde gerne wissen, ob in meinem Haus was illegales existiert. Unwissenheit macht mir Sorgen.
     
  4. #4 nordanney, 21.11.2025
    nordanney

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    Nein, in deinem Haus existiert nichts illegales. Ausbauen darfst du immer. Nur die Nutzung als dauerhafter Wohnraum ist verboten.
    Eine Umnutzung dürfte allerdings mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit einer Genehmigung bedürfen.

    Einfach mal beim Bauamt anrufen. Man muss ja nicht die konkrete Adresse dafür nutzen.
     
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  5. 415B

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    Nimm dir einen Fachfach, gucke dir das Haus genau mit ihm an, der schreibt Mängel auf. Kostet vielleicht 1000 bis 2000 Euro. Dann weist du aber woran du bist.
    Wenn die Dachfläche kein Wohnraum ist kann diese auch nicht als solche verkauft werden. Sollte die jetzt schon illegal sein könnte es passieren das du sie genehmigen lassen mußt. Das geht aber nur mit Bauantrag und dem jetzigen Stand der Technik. Das was vorgestern gebaut wurde entspricht dem sehr selten.
     
  6. #6 Kriminelle, 22.11.2025
    Kriminelle

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    Was weiß denn er? Er will sein Haus gut verkaufen.
    Allerdings hat er in soweit recht, dass man natürlich sein Haus nutzen kann, auch den Dachboden. Eine Nutzung wird allerdings differenziert in Wohnraumnutzung, also Aufenthaltsraum oder Nutzfläche, also Abstellraum oder Lager.

    Ein Dachboden ist nichts illegales. Dein Nutzen hängt davon ab, ob es illegal wird.

    So einfach einen Dachraum als Wohnfläche zu deklarieren, kann man machen, ist aber nicht richtig. Hier fehlt ja der 2. Rettungsweg, der den Dachraum zu einem rechtlichen Aufenthaltsraum macht. Das ändert auch der Ausbau nicht.
    Allerdings kannst Du ihn natürlich nutzen, wie Du möchtest. Es liegt an Dir, ob Du dort einen Sessel reinstellst und etwas entspannst.

    Ob es so richtig ist, dass er beim Verkauf mit als Wohnfläche deklariert wird, halte ich für falsch. Dennoch ist es quasi egal: man zahlt ein Bestands-Haus nicht nach Quadratmeterpreis, sondern danach, ob es für einem den Wert hat, den man bezahlen möchte.
     
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  7. BW0123

    BW0123

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    Laut §50 der aktuellen LBO Baden-Württemberg ist "Die Nutzungsänderung ist verfahrensfrei, wenn durch die neue Nutzung Wohnraum im Innenbereich geschaffen wird."
    Heißt es so, das damalige ausgebaute DG jetzt eigentlich als Wohnraum deklariert werden darf?

    Bei Bauamt frage ich noch mal nach.
     
  8. #8 nordanney, 23.11.2025
    nordanney

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    Verfahrensfrei bedeutet, dass man keine Genehmigung benötigt. Wie beim Hausbau, wenn man das Freistellungsverfahren nutzt (bei euch heißt das Kenntnisgaberverfahren - glaube ich). da bekommst du auch keine Baugenehmigung, darfst aber trotzdem dein Haus bauen. Das ist damit gemeint - du kannst eine Umwidmung vornehmen, musst aber trotzdem alle Vorgaben des Baurechts beziehungsweise der Bauordnung einhalten. Passen die Raumhöhen nicht, passt der Rettungsweg nicht, passt die Belichtung nicht, oder was auch immer, dann hilft dir auch die Verfahrensfreiheit nicht
     
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