Windlastberechnung gegenrechnen?

Diskutiere Windlastberechnung gegenrechnen? im Regenerative Energien Forum im Bereich Haustechnik; Ich würde gern auf das Flachdach auf meiner Wohnung zwei Solarmodule stellen, und beschäftige mich mit der nötigen Ballastierung nach DIN 1991....

  1. #1 J B, 24.11.2025 um 10:36 Uhr
    Zuletzt bearbeitet: 24.11.2025 um 11:16 Uhr
    J B

    J B

    Dabei seit:
    Heute
    Beiträge:
    4
    Zustimmungen:
    0
    Ich würde gern auf das Flachdach auf meiner Wohnung zwei Solarmodule stellen, und beschäftige mich mit der nötigen Ballastierung nach DIN 1991. Kleine Änderungen der Parameter machen da große Unterschiede. Vielleicht mag hier jemand das mal gegenrechnen oder kommentieren?

    Parameter

    Windlastgebiet 1 (Südwestdeutschland)
    Geländekategorie III (In der Stadt, vielleicht sogar IV)
    Dachhöhe: 30,6m (auf dem 10. Stock)
    Dachgeometrie: 3m (Südseite) × 15m (Westseite)
    Attika: 70cm hoch, 40cm breit
    Untergrund: Kies

    Modulmaße: 1960 × 1134 × 30 mm
    Modulgewicht: 27kg
    Neigungswinkel: 20°

    Ausrichtung: Süd
    Abstand der Module von der Südkante: etwa 5m und 7m
    Abstand der Module von der Westkante: Unmittelbar (ist ja nur 3m breit)

    Auf der Ostseite wird das Dach vom Rest des Gebäudes (14 Stock) überragt.

    Beispielrechnung 1

    Basis-Böengeschwindikeitsdruck: q_b = 0,316 kN/m²
    Böengeschwidigkeitsdruck auf Dachhöhe: q_p = 0,613 kN/m²
    Reibungskoeffizient (angenommen): 0,6

    Soweit so einfach. Aber welchen Außendruckbeiwert (c_pe) nehme ich hier? Ist da Bild 7.6 und Tabelle 7.2 der DIN-Norm die richtige? Und welche Windrichtung nehme ich hier?

    Gut, meist stürmt es aus West. Dann wären die Module sicherlich im Randbereich, aber nicht im Eckbereich. Also c_pe = -1,8.

    Dann komme ich mit Sicherheitsfaktor 1,5 auf eine Windkraft von

    F = 1,5 ⋅ 1,8 ⋅ 0,613 kN/m² ⋅ 1960mm ⋅ 1134mm = 3,64kN

    Also bei einem Eigengewicht von 30kg für Modul und Halterung eine Ballastierung von

    (3,64kN / g - 30kg) / 0,6 = 568kg

    ---

    Das scheint mir doch absurd viel, auch weil die Panele bei Westwind ja von der Seite angeströmt werden, und die Attika, die die Panele überragend sollte, doch hoffentlich die Last reduziert.

    Es hängt wohl alles an diesem c_pe-Wert – wie bekomme ich den genauer bestimmt?

    Oder macht es Sinn den Winddruck horizontal und Windsog vertikal separat zu berechnen? Nach meinem Verständnis ist der
    Reibungskoeffizient nur für den Winddruck relevant (kann der Wind das Panel verschieben), und da sollte ja nicht die gesamte sondern nur die projezierte Fläche relevant sein? Und beim Windsog vertikal fällt dann der Faktor 0,6 weg, weil für die Frage ob der Wind das Modul anheben kann die Reibung nicht relevant ist?
     
  2. petra345

    petra345

    Dabei seit:
    17.02.2017
    Beiträge:
    5.131
    Zustimmungen:
    988
    Beruf:
    Ing. plus B. Eng.
    Ort:
    Rhein-Main-Gebiet
    Benutzertitelzusatz:
    Ing.(grad.) plus B. Eng.
    30 m ist eben kein EFH und den Wind darf man nicht unterschätzen.
    Warum werden unter diesen Bedingungen die Module nicht fest mit dem Gebäude verschraubt?
    Sind die Module überhaupt für eine solche Windlast zugelassen und geprüft?
    Wie ist sichergestellt, daß die Module vielleicht richtig verankert sind aber sich in ihre Einzelteile zerlegen und davonfliegen?
     
  3. nordanney

    nordanney

    Dabei seit:
    15.09.2021
    Beiträge:
    5.700
    Zustimmungen:
    3.236
    Beruf:
    Finanzierer/Investor/Bau- und Sanierungslaie
    Ort:
    Niederrhein
    Ist es auch. Keine Ahnung zu Deinen Berechnungen, aber klassisch sind auf dem Flachdach 20-30kg je qm PV-Fläche der Standard. In besonderen Einzelfällen auch mehr.
    Die von Dir vorgenommene Berechnung bezieht sich eher auf eine Segel im Sturm. In der Praxis/Realität sieht es durch das Befestigungssystem aber anders aus. Der Wind kommt nicht voll unter die Module. Dazu hast Du vielleicht noch Windleitbleche o.ä. Dann ändert sich der Sogwert massiv. Ob es einen zusätzlichen Laustausgleich gibt, weil ja der Wind an beiden Modulen gleichzeitig zieht (ich habe mal eine Schiene als Grundlage genommen), kann ich nicht einschätzen.

    Ich würde, wenn ich auf Nummer sicher gehen würde, vielleicht 40-60kg je Modul nehmen. Oder einfach einen Planer aus dem Netz fragen. Da gibt es m.W. einige kostenlose.
    P.S. Wenn Du Deine Berechnung mal durch eine KI prüfen lässt, fallen Rechenfehler auf. Der Ballastbedarf wäre rechnerisch etwa 10% höher. LOL
     
  4. J B

    J B

    Dabei seit:
    Heute
    Beiträge:
    4
    Zustimmungen:
    0
    Danke für die Kommentare!

    > Oder einfach einen Planer aus dem Netz fragen. Da gibt es m.W. einige kostenlose.

    Meinst du so online Tools wie (darf leider noch keine Links hier Posten):

    * Configurator auf schletter-group
    * Renusol-Konfigurator
    * ESDEC-Calculator
    * K2-Base

    Die waren leider alle nicht hilfreich, entweder sie verweigerten bei 30m Höhe den Dienst, unterstützten nur Panelreihen ab zwei Module oder werfen schlicht Fehler 500 (oder scheiterten an PEBCAK)

    > Warum werden unter diesen Bedingungen die Module nicht fest mit dem Gebäude verschraubt?

    Weil es dann ein größerer baulicher Eingriff wäre, der für so ein 600W-System overkill wäre und von der der GEW vermutlich nicht genehmigt würde – daher mein Plan sie mit Ballast auf das Kiesdach zu stellen.

    > Sind die Module überhaupt für eine solche Windlast zugelassen und geprüft?

    Gute Frage! Auf einer Produkseite (darf leider noch keine Links posten) zum Ronma Solar RM-505W-182R/108TB ist zwar ein Datenblatt verlinkt, aber da steht leider nichts dazu.
     
  5. ToTi

    ToTi

    Dabei seit:
    27.01.2025
    Beiträge:
    770
    Zustimmungen:
    431
    Beruf:
    Dachdecker
    Ort:
    Im Süden von Deutschland
    Das Problem sind die 30m. Die Regelberechnungen gehen bis max 21m(?). Für die 30m würde ich mich an den Hersteller der UK wenden, sollen die das doch berechnen oder du holst dir einen Statiker ins Boot. Aber ich hätte da noch eine andere Frage, was für eine Dämmung ist denn auf dem Flachdach verbaut?
    Ab 22m gilt ja die Muster-Hochhaus-Richtlinie (MHHR), aber da kenne ich mich überhaupt nicht aus und würde mal raten man benötigt eine A1-Dämmung.
    Die meisten Steinwollen die bis 2-3 Jahren im Flachdachbereich verbaut wurden, sind nicht für eine Auflast (hier die PV-Anlage) geeignet. Also erst Untergrund prüfen und erst dann weiter planen.
     
  6. nordanney

    nordanney

    Dabei seit:
    15.09.2021
    Beiträge:
    5.700
    Zustimmungen:
    3.236
    Beruf:
    Finanzierer/Investor/Bau- und Sanierungslaie
    Ort:
    Niederrhein
    Solche Rechner meine ich. Dann musst Du die Hersteller mit ins Boot holen. Hab mal nachgelesen, dass meistens die Herstellervorgaben für die Produkte bei 25m enden.
    Relevanter ist das Montagesystem. Dort brauchst du die Freigaben/Daten.
     
  7. Fred Astair

    Fred Astair

    Dabei seit:
    02.07.2016
    Beiträge:
    12.401
    Zustimmungen:
    6.307
    Beruf:
    Tänzer
    Ort:
    San Bernardino
    Und Du glaubst, die illegale Nutzung des Gemeinschaftseigentums wäre unkritisch?
    Für alle Schäden daraus haftet die WEG (nicht die GEW - Gewerkschaft der Eisenbahner Westfahlen?)
    Wie kommt man überhaupt auf die Idee, auf ein Hochhaus ein paar Segel nur aufzulasten?
     
  8. J B

    J B

    Dabei seit:
    Heute
    Beiträge:
    4
    Zustimmungen:
    0
    Nach dem ein Bekannter von mir bei einer sehr ähnlich exponierten Stelle mit “SolarXon Solarmodul Halterung schwarz” gearbeitet hat (bald gibts auch direkte Links, ich verspreche es), war ich geneigt das selbe zu nehmen. Leider ist auch dazu kein Datenblatt zu finden


    Der Kies ist 5cm dick, dann kommt Bitumen. Was drunter ist – gute Frage. Es würde mich nicht wundern wenn es dazu nicht mal mehr Unterlagen gibt, ist ein 70er-Jahre-Hochhaus. Aber ich werde mal ganz optimistisch bei der Hausverwaltung anfragen.
     
  9. J B

    J B

    Dabei seit:
    Heute
    Beiträge:
    4
    Zustimmungen:
    0
    Nein, Illegal soll das nicht – die WEG hat ihre Zustimmung schon in Aussicht gestellt – allerdings war dabei ein Argument, dass man an dem Ort keine bauliche Veränderung machen muss. Ob und wie es jetzt technisch sinnvoll möglich ist bin ich ja gerade am herausfinden.
     
Thema:

Windlastberechnung gegenrechnen?