Raumspartreppe und DIN 18065

Diskutiere Raumspartreppe und DIN 18065 im Praxisausführungen und Details Forum im Bereich Architektur; Liebe Forumsmitglieder, ich habe eine Frage bezüglich der Vorgaben der DIN 18065. Es geht um eine nicht notwendige Raumspartreppe innerhalb...

  1. MatthiasR

    MatthiasR

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    Liebe Forumsmitglieder,

    ich habe eine Frage bezüglich der Vorgaben der DIN 18065.
    Es geht um eine nicht notwendige Raumspartreppe innerhalb zweier mittels Durchbruch verbundener Wohnungen.
    Die Steigung der Treppe beträgt 23cm - die DIN - so ich sie richtig verstehe - sagt, dass bei 21cm Schluss ist. Mir ist bewusst, dass weniger Steigung aus unterschiedlichsten Gründen günstig wäre, die anderen Rahmenbedingungen sprechen dennoch für diese Lösung. Inwieweit ist die Abweichung aus Eurer Sicht problematisch und könnte man das Problem ggf. "entschärfen"?

    Vielen Dank im Voraus,
    viele Grüße
    Matthias
     
  2. nordanney

    nordanney

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    Rechtliche Frage oder einfach pragmatische Vorgehensweise gewünscht?

    Im privaten Bereich für Dich selber? Dann mach, wie Du willst. Aber warum geht es nicht anders? Kürzerer Auftritt = mehr Stufen = geringere Höhe. Gewendelt oder gerade?
     
  3. Kriminelle

    Kriminelle

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    Welche sind das denn?
    Wenn man noch nicht einmal weiss, ob die Treppe überhaupt benötigt wird (ständiger Wechsel der Ebenen, Brandschutz, Notausgang, andere Zugänge, Nebenräume etc), wi kann man da für Dich befriedigend die Frage beantworten?
     
  4. MatthiasR

    MatthiasR

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    Vielen Dank für die schnelle Antwort!
    Es ging vor allem um die pragmatische Vorgehensweise. Ich war mir unsicher, weil in der Baugenehmigung auf die DIN verwiesen wurde - auch wenn die Nutzung nur im privaten Bereich für uns selber erfolgen wird.
    Hinsichtlich Deiner anderen Frage: wir haben die Variante: kürzerer Auftritt und mehr Stufen und mehr Wendelung ausprobiert und fanden die größere Steigung angenehmer.
     
  5. MatthiasR

    MatthiasR

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    Bezüglich der Frage der Rahmenbedingungen ging es um räumliche, finanzielle und "ergonomische". Wir wollen die Treppe natürlich schon nutzen, hinsichtlich Brandschutz, Notausgang etc. besteht aber eine DIN-konforme Alternative. @Kriminelle würde Dir das als Info reichen oder bräuchtest Du noch etwas?
     
  6. das ICH

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    mach was du willst, es ginge auch mit einer Leiter.
     
  7. MatthiasR

    MatthiasR

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    Wenn ich Euch @nordanney und @das ICH richtig verstehe, interessiert das Bauamt die Treppe bzw. die Ausführung überhaupt nicht?
     
  8. das ICH

    das ICH

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    Wenn eine weiterer Treppe vorhanden ist, dann sollte das so sein...aber du musst leider auch immer mit dem Faktor "Amtsschimmel" rechnen, der kann dir trotzdem Steine in den Weg legen. Und es gibt auch noch die Schrittmaßregel und dann ist natürlich auch keine Regel ohne Ausnahme.
    Wäre es meine Treppe würde ich die unter Einhaltung der Schrittmaßregel bauen und das nicht weiter thematisieren.
     
  9. MatthiasR

    MatthiasR

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    Vielen Dank für die weitere Ausführung! Und die Schrittmaßregel würdest Du auch vor allem aus ergonomischen Gründen zum Einsatz bringen oder auch um "den Amtsschimmel zu beruhigen"?
     
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