Abdichtung Terassentüren, haben meine Firmen Schund fabriziert?

Diskutiere Abdichtung Terassentüren, haben meine Firmen Schund fabriziert? im Abdichtungen im Kellerbereich Forum im Bereich Neubau; Wer redet Von auf Bopl??? In der Tabelle 1 steht nicht drin auf! Die 18195 -1 Tabelle 1 Nr. 2-4 schreibt Erdberührte Wände und Bopl nicht von...

  1. Robby

    Robby Bauexpertenforum

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    Wer redet

    Von auf Bopl???

    In der Tabelle 1 steht nicht drin auf! Die 18195 -1 Tabelle 1 Nr. 2-4 schreibt Erdberührte Wände und Bopl nicht von UNTEN berührt oder ist das seitliche berühren bei dir nicht gegeben???

    Den Rest biste mir noch schuldig!
     
  2. Robby

    Robby Bauexpertenforum

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    übrigens...

    Wie sieht den deine´Regelkonforme Abdichtung aus???

    Ich habs schon mehrfach gefragt wie du die ausführst...
     
  3. Bruno

    Bruno

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    Du willst also die Bodenplatte von unten abdichten? Jetzt muss ich doch nochmal nachlesen was du vor 3 Seiten dazu geschrieben hast.

    Das, was ich angeblich schuldig bin, kann ich beim besten Willen nicht in meiner 18195-4 finden. Worum geht es dir dabei? Ich rede die ganze Zeit davon, dass hier keine seitliche Abdichtung erforderlich ist.
     
  4. Bruno

    Bruno

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    Die Tabelle 1 sagt, dass Bodenplatten nach 18195-4 abzudichten sind. Wie man eine Abdichtung unter der Bodenplatte an die waagrechte Abdichtung der Wände heranführt ist mir schleierhaft. Ich ging in allen Diskussionen davon aus, dass die Abdichtung oben auf der Bodenplatte liegt.
     
  5. #85 Carden. Mark, 25.02.2007
    Carden. Mark

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    und öbuv SV für das Maurer- und Betonbauerhandwerk
    Jetzt musste ich aber auch mal nachlese:
    von UNTEN berührt finde ich da nichts
    Nur: oberhalb desBemessungswasserstandes das ist aber was anderes.
     
  6. Robby

    Robby Bauexpertenforum

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    Nicht von unten

    sondern die Seiten! Wenn du weiter in der 18195 stöberst wirst du sogar finden das die Abdichtung bis zum Fundamentabsatz zu führen ist...

    Dasvon dir jetzt hereininterpretierte Außenseitige umschließen kannst du dann in der Folge 18195-6 finden.

    Schuldig bist du mir die Antworten nach deiner Regelkonformen Abdichtung, deinem ausreichend undurchlässigen Sockelputz der das weglassen hinter der Wandbekleidung tolerieren würde
     
  7. Robby

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    und deinen

    Regelkonformen Abdichtungsvorschlag erwarte ich schon des längeren...
     
  8. Bruno

    Bruno

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    Das seitliche Berühren der Bodenplatte durch Erdreich ist übrigens in dem vorliegenden Schnitt tatsächlich nicht gegeben.
     
  9. Robby

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    aber das

    kapillare aufsteigen im Fundamentbeton :e_smiley_brille02:

    und wenn in dem hier vorliegenden Fall die UK Bopl ÜBER der GOK wäre, hätte der BH auch kein Problem!

    lediglich nen Potthäßlichen Sockel! der sicher nicht ENEV konform wäre wenn er zudem nicht gedämmt wäre...

    der Rest fehlt noch.... Regelkonform OHNE Abdichtung..
     
  10. Bruno

    Bruno

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    Regelkonform bei dieser auf dem Gelände liegenden Bodenplatte und den darauf stehenden, nicht erdberührten Wänden ist eine waagrechte Abdichtung unter den Wänden nach 18195-4 7.2, eine daran herangeführte waagrechte Abdichtung auf der Bodenplatte nach 18195-4 7.4 und ein Sockelputz nach DIN V 18550 7.4.3. Sonst nichts.
     
  11. Robby

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    SIcher

    dann wäre OK Gelände UK Bopl also 20cm tiefer... vlt hast du meine Änderung noch nicht gesehen?
     
  12. Robby

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    und planerisch

    würden trotzdem noch 10cm fehlen und jetzt geh ich schlafen...
     
  13. Eric

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    Erscheint mir etwas gewagt, daß die Verlängerung der UK Bodenplatte mittels des überkragenden Strichs die OK Terrassenbelag- und darum gehts ja wohl -sein soll. Ein solches Detail muß der Planer, weil die Sockelabdichtung und die Abdichtung an Terrassentüren erfahrungsgemäß häufig falsch gemacht werden, klar, eindeutig und unmißverständlich in den Ausführungsplänen darstellen und gegebenenfalls durch Text so erläutern, daß es auch jeder Handwerker versteht. Er muß Fehlvorstellungen der Handwerker verhindern. Daß er das mit dem bloßen " Strich " frei von Fehlinterpretationsmöglichkeiten getan hat, möchte ich bezweifeln. Dagegen spricht bereits, daß der BH es offensichtlich nicht verstanden hat und der Pflasterer, sofern ihm denn der Schnitt ausgehändigt wurde :sleeping , offenbar auch nicht.

    Außerdem: Gibts denn ein Detail des Planers von der Abdichtung im Bereich der Aufstandsfläche der Terrassentüre? Im Schnitt sehe ich dazu nichts. Das ist insoweit eine " Nullplanung ".

    Zur Entwirrung für den Fragesteller: Hier wird über einen Planungsfehler diskutiert. Daß der Pflasterer, der WDVS-Unternehmer ( bereits fertig gedämmte Türwangen ) und der Fensterbauer hier mangelhaft gearbeitet haben, steht hingegen außer Frage.
     
  14. #94 borni110, 26.02.2007
    borni110

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    @Eric

    Genau das wäre jetzt meine Frage: Hätte mein GaLa-Bauer mich nicht vielleicht mal fragen sollen, ob er einen Schnitt kriegen kann und ob es vielleicht Vorgaben vom Hausplaner gibt, wo das Geländeniveau liegen sollte? Das würde ich Ihn nämlich nachher mal fragen...
     
  15. Bruno

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    Guten Morgen, zunächst tut es mir leid Robby wenn es gestern etwas hoch hergegangen ist. Ich gebe zu, dass ich eine extreme Sichtweise der Problematik habe. Aber ich spiele nur die Rolle des advocatus diaboli, im Sinn des Fragestellers.

    @Eric: ich gehe von einem GU aus, der nur Hundertstel zum Bauen bekommen hat, und Werkpläne niemandem geschuldet hat außer sich selbst (was zu klären wäre). Der Strich auf OK Fundament ist weder eine ungewollte zeichnerische Verlängerung eines anderen Strichs noch kann er etwas anderes meinen als das Gelände. Zusammen mit den 80 cm Fundamenthöhe ist sogar sehr schlüssig, dass das Gelände gemeint ist.

    Auch zur Nullplanung des unteren Terrassentüranschlusses habe ich eine andere Meinung: ausgehend davon, dass nach DIN 18195-4 keinerlei vertikale Abdichtung nötig und vorhanden ist, an die eine Türabdichtung anzuschließen ist bzw. die auf den Türstock zu führen ist, ist die Terrassentür nichts anderes wie eine beliebige Fensteröffnung in der Fassade. Dort könnte es auch 1 m bis zum Gelände runtergehen oder auf einen vorgestellten Stahlbalkon rausgehen, das Detail wäre identisch. Es ziehen dann die a.R.d.T. für solche Anschlüsse, die nur besagen, dass der Anschluss schlagregendicht sein muss, wie der seitliche Anschluss auch. Wir könnten im Bereich handwerklicher Selbstverständlichkeiten sein, die nicht geplant werden müssen, selbst wenn der Unternehmer einem Dritten Pläne geschuldet hätte, z.B. OLG Köln 17 U 121/99.
     
  16. #96 Ralf Dühlmeyer, 26.02.2007
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    Einspruch, Euer Ehren...

    Die Schlagregendichtigkeit ist handwerkliche Selbstverständlichkeit und in soweit nicht zu planen, ja.
    Aber das mit dem Balkon ist doch wohl etwas sehr "diabolisch" - zumal mit Deiner Aussage zum Strich in der Landschaft.
    Und dann ist diese Abdichtung zu planen, die Planung dem FB zu geben (oder wer immer sonst die Abdichtung auszuführen hat).
    Das mit dem Strich als OK Gelände ist, na sagen wir mal, sehr freundlich interpretiert.
    Ob dies wirklich als planerische Vorgabe eines GOK anzusehen ist, so ohne Vermaßung und Beschriftung, auch ohne jedwede Schraffur (Gelände, Beton, Fliesen) und ohne "Bewuchs", möchte ich doch anzweifeln.
    Zumal ein Absatz von 37 cm ja ZWEI normale (Stufen) Steigungen nach sich ziehen würde. Bei einem solchen Höhenunterschied würde ich schon annehmen wolen, daß dieser vom AG vorgegeben werden muss - zumindest für die Terrasse - da das wohl wirklich nicht als allgemein üblich angesehen werden kann, daß jemand 2 Stufen auf seine Terrasse heruntersteigt.
    MfG
     
  17. Bruno

    Bruno

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    Ich wollte mit dem Balkonbeispiel nur sagen, dass es sich bei der Terrassentür um einen Standardanschluss handelt, schlagregendicht, mit beliebiger Fensterbank, der irgendwo in der Fassade sitzen kann und immer gleich aussieht, egal ob 35 cm über Gelände, 1 m oder 3 m (wenn ein Balkon davor steht). An eine Abdichtung ist da nichts anzuschließen, weil es keine gibt.
     
  18. Eric

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    @Bruno, ich hatte Dich schon dahingehend verstanden, daß Du die Rolle des Zweiflers ausübst, um zum Überdenken anzuregen. Das finde ich auch gut und wichtig.

    Ob die Schlagregendichtigkeit eine handwerkliche Selbstverständlichkeit ist, möchte ich bezweifeln. Sie ist es nicht, wenn sie in der Ausführung erfahrungsgemäß fehlerträchtig ist. Die vielen Beiträge in diesem Forum zeigen, daß es häufig falsch gemacht wird. Es scheint ( auch ) ein Schnittstellenproblem zu sein: Kein Handwerker fühlt sich dafür zuständig und deswegen wirds mangels klarer Vorgaben nicht oder fehlerhaft ausgeführt.

    Aber auch das muß der Planer mit klaren und eindeutigen Vorgaben im Detail verhindern. Das gilt m.E. erst recht dann, wenn der Planer weiß, daß der BH an einem schadensträchtigen Bauteil in Eigenleistung oder mit eigenen Unternehmern, die von ihm nicht mehr überwacht werden und wo er nicht mehr regulierend eingreifen kann, " anbaut ". Jedenfalls dürfte er in einem solchen Fall verpflichtet sein, in die Ausführungspläne einen klaren und eindeutigen Hinweis aufzunehmen, daß die weitere Ausführung an dieser Stelle noch weiterer Vorgaben bedarf. Ich weiß, daß die Archis das nicht gerne hören. Die Rechtsprechung ist aber auch in Bezug auf die vorausschauende Fehlervermeidung knallhart.

    Wie es dann tatsächlich ausgeht, weiß man - wie immer - erst, wenn es dem Richter zur Entscheidung vorliegt.
     
  19. #99 Carden. Mark, 26.02.2007
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    bei 35 cm gäbe es diese Diskusion nicht.
    Ich bleibe dabei.
    Interessanter Denkansatz.
    Den Strich in der Landschaft würde ich, in Verbindung mit der 80 cm Bemaßung auch als OKG ansehen. Dann aber Fragen stellen.
     
  20. Eric

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    Und wenn es so ist, dann ist die Planung fehlerhaft. Denn der Planer kann grundsätzlich nicht damit kommen, daß der Ausführende hätte Fragen müssen, aber nicht gefragt hat. Durch die unterbliebene Nachfrage ist er nicht aus der Haftung für einen Planungsfehler raus. Es gilt eben nicht: unterbliebener Bedenkenhinweis = Enthaftung des Archtikten bei " Nullplanung ".

    @Mark: Etwas anderes dürftest gerade Du als Handwerker auch auf keinen Fall vertreten:biggthumpup:
     
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Abdichtung Terassentüren, haben meine Firmen Schund fabriziert?

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