Definition Vorgarten - Interpretation?

Diskutiere Definition Vorgarten - Interpretation? im Außenanlagen Forum im Bereich Rund um den Garten; Hallo zusammen, in einem Bplan in Niedersachsen (falls relevant) wird der Vorgarten definiert als "Bereiche zwischen den Verkehrsflächen und den...

  1. Gover26

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    Hallo zusammen,

    in einem Bplan in Niedersachsen (falls relevant) wird der Vorgarten definiert als "Bereiche zwischen den Verkehrsflächen und den Gebäuden ohne Hauszugänge, Stellplätze und Zufahrten".

    Ich habe hier einmal ein Eckgrundstück skizziert. Laut einem Kollegen aus dem Bauamt verhält es sich wie im rechten Beispiel, dass die Linien des Hauses entlang der Verkehrsflächen weitergezogen werden und alles als Vorgartenbereich gilt, was hier rot markiert ist.
    Aus meiner Laiensicht klingt die Beschreibung im Bplan aber viel mehr nach dem linken Beispiel, da ja explizit der Bereich zwischen Haus und Straße angesprochen wird.

    Leider finde ich keine allgemeingültigen Definitionen dazu.

    Wie ist es nun richtig?
    Die Fragestellung ist insofern relevant, als dass es für die Vorgärten diverse Regelungen gibt. Da ist es natürlich wichtig zu wissen, was Vorgarten ist und was nicht.

    LG
     

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  2. nordanney

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    Meines Wissens hat der Bauamtsmensch die korrekte Meinung, da man gerne ich Fluchten und Ansichten (baurechtlich) denkt.

    Was sind denn die unterschiedlichen Regelungen? Und wird ggf. noch zwischen "Haupt"Vorgarten und untergeordneten Vorgartenflächen gesprochen? Ich weiß, wird gerade im Bereich Einfriedung schwierig.
     
  3. Gover26

    Gover26

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    Geht das aus irgendeinem Gesetz o.ä. hervor? Möchte es nur verstehen.

    Ein Hauptgarten o.ä. wird nicht weiter genannt oder definiert. Es folgt lediglich, dass Vorgärten gärtnerisch gestaltet werden müssen ohne Kies, Folien etc.
    Darüber hinaus dürfen im Vorgarten nur 120cm hohe Einfriedungen stehen bis zu einer Tiefe von 3m.
     
  4. VollNormal

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    Das deckt sich doch hoffentlich mit dem, was du mit deinem "Hauptgarten" eh vor hast.

    Das spricht doch stark dafür, dass die gesamte Grenze zur (öffentlichen) Verkehrsfläche gemeint ist.
     
    Fred Astair gefällt das.
  5. nordanney

    nordanney

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    Nein. Rechtsprechung und Interpretation.
     
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