Grenzbebauung, Abstandsflächen, Baugrenze f. Garage in Bayern

Diskutiere Grenzbebauung, Abstandsflächen, Baugrenze f. Garage in Bayern im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Guten Tag liebe Experten, folgender Sachverhalt beschäftigt mich für eine mögliche Garagenerstellung als Grenzbebauung: Ich, Haus A, will eine...

  1. FelixM

    FelixM

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    Guten Tag liebe Experten,

    folgender Sachverhalt beschäftigt mich für eine mögliche Garagenerstellung als Grenzbebauung:
    Ich, Haus A, will eine Garage in Bayern errichten. Abmessungen der Doppelgarage ca. 6x6m.
    Mein Nachbar hat vor dem Bau meines Hausens eine Abstandsflächenübernahme von 50cm in sein Grundstück geduldet, was die Grenze lt. Plan auf einer Länge von 2,5m überschreitet. (Achtung nicht Abstand zwischen Haus zu Grenze) Nun wird der Platz für eine Garage eng. Die Stadt hat zwar Ausnahmen zu Bebauungsplan (und evtl. wenn vorhanden zu Baugrenze) nach Bauantrag in Aussicht gestellt, aber es gibt ja noch ein paar andere Gesetzte die es gilt einzuhalten, u.a. die max. Grenzbebauung von 15m in Summe. Nun würde ich gerne vorab wissen wo die Reise hingehen könnte und wo vielleicht weitere Fragen aufkommen.

    Fall 1:
    Garage soll auf der Grenze von A und B errichtet werden.
    Garage wird genau auf Grenze Ö (öffentliche Straße/Weg) errichtet.
    Keine Baugrenze, keine minimale Einfahrtslänge vor Garage nötig.

    Fragen:
    -Zählt die Grenzüberschreitung aus der Abstandsflächenübernahme auf einer Länge von 2,5m zur Summe der Grenzbebauung von max. 15m je Grundstück?
    -Die Grenzbebauung von max. 9m pro bebauter Grenze zu B sind eingehalten, die Summe zu B ist kleiner 15m und eigentlich machbar?
    -Die Grenzbebauung zu Ö zählt als weiteres Grundstück und die 6m zählen auch mit in die Summe ein? Die Summe ist somit über den 15m, somit keine Variante der Grenzbebauung?

    upload_2026-2-24_14-5-32.png


    Fall 2
    Garage soll auf der Grenze von A und B errichtet werden.
    Garage wird auf die Baugrenze 3m vor Grenze Ö (öffentliche Straße/Weg) errichtet.

    Frage:
    Zählt die Baugrenze nun noch in die Berechnung der max. Länge Grenzbebauung ein, da es eine Grenzverschiebung des Bebauungsplan ist? Oder ist die Summe nun unter 15m des Grundstück, gleichzeitig unter 9m pro Grenze und mein Nachbar würde zwar fast die ganzen 15 erlaubten Meter von mir auf seiner Grenze haben?

    upload_2026-2-24_14-7-49.png


    Fall 3
    Garage soll auf der Grenze von A und B errichtet werden.
    Garage soll 0,5m über die Baugrenze von 3m Richtung Grenze Ö (öffentliche Straße/Weg) errichtet.

    Frage:
    -Zählt die überschrittene Baugrenze nun in die Berechnung der max. Länge Grenzbebauung ein, da es eine Grenzverschiebung des Bebauungsplan ist? Und ist die Summe nun größer 15m Pro Grundstück und nicht machbar, bzw. Bauantrag nötig?
    -Da nun die 3m Abstand zu einer Grenze unterschritten werden bzw. keine Grenzbebauung ist, ist es das ganze nun nicht mehr privilegiert und es muss eine Genehmigung angestoßen werden und in dieser Abstandflächenübernahmen zu Ö und zu B eingehalten oder von B und Ö übernommen werden?

    upload_2026-2-24_14-49-10.png

    Ich freue mich sehr über eure Antworten, auch wenn diese keine Rechtsberatung darstellen.

    Vielen Dank im Voraus!

    Grüße
    Felix M
     
  2. 11ant

    11ant

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    Ich sehe die Wahlfreiheit Deiner drei Fälle nicht gegeben: die Grenze zwischen B und A knickt nach sechs, acht oder sieben Metern - welcher (EINE) Fall entspricht denn dabei der Realität ?
     
  3. Kriminelle

    Kriminelle

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    Die GaStellV erlaubt es nicht, Garagen an die öffentliche Straße zu bauen.Es müssen mindestens 3 Meter eingehalten werden. Ausnahmen können bewilligt werden.

    Die 15 Meter gesamte Grenzbebauung gilt nicht für den öffentlichen Bereich, sondern nur den Nachbargrundstücken

    Zu einem Nachbarn sind max. 9 Meter erlaubt. 6+6 sind 12 zu dem gleichen Nachbarn, also nicht möglich.

    Die hat meines Wissens damit nichts zu tun, da sie für das Hauptgebäude gilt.
     
    Jo Bauherr und Fred Astair gefällt das.
  4. hanghaus2000

    hanghaus2000

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    Mit Zustimmung des Nachbarn kann man ja eine Bauvoranfrage stellen. Oft sind Verwaltungsangestellte auch nur Menschen. Ausnahmeregelungen gehen mMn immer zum Landratsamt.
    Denke @Dimeto kann da auch nicht helfen.

    Wie kommt man denn auf so einen Grenzverlauf?
     
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Grenzbebauung, Abstandsflächen, Baugrenze f. Garage in Bayern

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