Kostenänderungsrisiko (Irankonflikt?) und Puffer

Diskutiere Kostenänderungsrisiko (Irankonflikt?) und Puffer im Baupreise Forum im Bereich Rund um den Bau; Wenn eine Preisgleitklausel vereinbart werden soll, muss das vorher ausgewiesen sein. Das meine ich auch, ich muss doch die Basis/den...

  1. Mullvad

    Mullvad

    Dabei seit:
    08.02.2025
    Beiträge:
    238
    Zustimmungen:
    9
    Das meine ich auch, ich muss doch die Basis/den Ausgangspunkt wissen. Der GU könnte sich sonst noch etwas "ausdenken".

    Sehe ich auch so. Diese Klausel befinden sich als letzte im Angebot und bezieht sich dann wohl auf alle Positionen.
    Trotzdem, der Bau soll 1 Jahr dauern. Der GU soll sich selbst absichern, sollte ihm das zu heiß sein. Irgendwo greift dann auch das unternehmerische Risiko.

    Danke. Hier zu sparen wäre wohl nicht sehr klug.
     
  2. nordanney

    nordanney

    Dabei seit:
    15.09.2021
    Beiträge:
    6.167
    Zustimmungen:
    3.552
    Beruf:
    Finanzierer/Investor/Bau- und Sanierungslaie
    Ort:
    Niederrhein
    Es ist nicht damit gemeint, dass Preise drin stehen. Nur die Klausel muss ordentlich vereinbart sein. Kommt es zur Forderung des GU, wird erst dann die Kalkulation offengelegt. Vorher erfährst Du nichts. Das ist normal. Hat Dich auch vorab nicht zu interessieren.
    Stell das Angebot geschwärzt mit den in Rede stehenden Passagen doch einfach mal ein.
    Geh mal davon aus, dass der GU nicht Dein Partner werden wird. Such direkt einen neuen. Das unternehmerische Risiko trägt er bereits. Welches trägst Du? Keins, denn willst ALLES auf den GU abwälzen. Wenn er sich absichern soll, wird er einfach den Preis unten rechts um 10-20% erhöhen. Dann ist er sicher und trägt das Risiko. Ist das für Dich ok?
     
  3. ToTi

    ToTi

    Dabei seit:
    27.01.2025
    Beiträge:
    1.073
    Zustimmungen:
    613
    Beruf:
    Dachdecker
    Ort:
    Im Süden von Deutschland
    Seit sich die Marktlage wieder beruhigt hat, habe ich diese Klausel nicht mehr in meinen Bedingungen drinnen. Ich bekomme die Preise vom Händler auch über einen längeren Zeitraum und somit hat sich das erledigt. Sollte sich aber der Markt ändern, kann es schon sein, dass man die Notbremse ziehen und die Preisgleitklausel wieder auspacken muss.
    Bei kam sowas dann zum Einsatz:
    in der Anlage übersenden wir Ihnen das gewünschte freibleibende Angebot. Es ist mit unseren derzeitigen Angebotspreisen versehen. Das Angebot ist gültig bis zu dem unten stehenden Datums. Danach gilt: Sollte sich der Einkaufspreis für benötigte Materialien des unten stehenden Angebots zum Zeitpunkt des Einbaus gegenüber dem Zeitpunkt der Angebotserstellung um mehr als fünf Prozent nachweislich erhöht haben, ändert sich der Einheitspreis entsprechend der
    Gewichtung des Materialanteils in dieser Position. Der Nachweis der Kostensteigerung wird bei Bedarf durch entsprechende Nachweise des beliefernden Großhandels geführt.
     
    nordanney gefällt das.
  4. simon84

    simon84
    Moderator

    Dabei seit:
    11.11.2012
    Beiträge:
    23.197
    Zustimmungen:
    6.868
    Beruf:
    Schrauber
    Ort:
    Muenchen
    das Auto ist aber ein stark standardisiertes Produkt und wird komplett im Werk gefertigt

    Das Haus ist hochgradig individuell und wird vor Ort gebaut.

    Es gibt das was du meinst schon, zB im tinyhouse Bereich.

    oder eben ein bereits fertig erstelltes haus+grundstueck kaufen von einem echten Bauträger
     
  5. ToTi

    ToTi

    Dabei seit:
    27.01.2025
    Beiträge:
    1.073
    Zustimmungen:
    613
    Beruf:
    Dachdecker
    Ort:
    Im Süden von Deutschland
    Ich kann mich noch gut entsinnen, dass damals einige Fertighaushersteller zum Teil bis zu 30.000€ an die Kunden bezahlt haben, damit diese vom Kaufvertrag zurücktreten. Ein mir bekannter Zimmereibetrieb, der auch Fertighäuser hergestellt hat, hat mir damals relativ deutlich gesagt, wenn die 10 Kunden das durchziehen wollen, muss er am Ende vom Jahr Insolvenz anmelden, da er die Preissteigerungen nicht auffangen kann.
     
    simon84 gefällt das.
  6. Mullvad

    Mullvad

    Dabei seit:
    08.02.2025
    Beiträge:
    238
    Zustimmungen:
    9
    Welches Risiko ich trage? Was geht das den GU an? Ich bin hier nicht der Verkäufer. Weshalb sollte der Käufer ein Risiko tragen, dass sich in der Sphäre des Verkäufers befindet?

    Ich trage das Risiko meinen Arbeitsplatz zu behalten. Das Risiko den Kredit zu bekommen. Das Risiko, dass meine Sicherheiten wertbeständig bleiben. Das Risiko, dass die Fördertöpfe noch gefüllt sind, etc.
     
  7. nordanney

    nordanney

    Dabei seit:
    15.09.2021
    Beiträge:
    6.167
    Zustimmungen:
    3.552
    Beruf:
    Finanzierer/Investor/Bau- und Sanierungslaie
    Ort:
    Niederrhein
    Also am Ende gar kein Risiko in der Beziehung zum GU. Sämtliche Risiken des Vertrags soll er tragen. Du willst keinerlei Risiko eingehen. Als GU lasse ich dich gerne ziehen. Wenn der Beginn eines Geschäftes schon so läuft, dann will ich als GU gar nicht erst wissen, wie es später läuft.
     
  8. ToTi

    ToTi

    Dabei seit:
    27.01.2025
    Beiträge:
    1.073
    Zustimmungen:
    613
    Beruf:
    Dachdecker
    Ort:
    Im Süden von Deutschland
    Es ist doch relativ einfach, wenn eine Preisgleitklausel im Kostenvoranschlag drin steht, dann kannst du diesen annehmen oder bleiben lassen. Das nennt sich Vertragsfreiheit. Keiner zwingt dich dazu diesen Vertrag zu unterschreiben.
    Das mit dem "Pauschalpreis" ist immer so eine Sache. Kunden die mich dazu fragen, sage ich immer gleich im vorhinein, dass das Angebot gleich mal 20% teurer wird. Wieso? Weil ich sicherlich nicht das komplette Risiko eingehe. Wenn ein KV sauber ausgearbeitet worden ist, kommt in der Regel auch nichts mehr dazu.
    Außer es gibt Sonderwünsche oder auch mal unvorhergesehenes, aber das kann passieren, da steckt man nicht dahinter. Am fairsten ist in meinen Augen immer eine Abrechnung nach tatsächlichen Aufwand/Mengen, so gebe ich das meinen Kunden auch weiter und in 95% überschreite ich nie mein KV.
    Man sollte auch beachten was man von AN bekommt. Kostenvoranschlag oder ein Angebot. Das klingt für die meisten gleich, ist es aber nicht! Der Unterschied ist erheblich.
    KV ist eine unverbindliche Kostenschätzung und darf auch mal bis zu 20% der Summe übersteigen ohne das man das dem AG anzeigen muss, während ein Angebot verbindlich ist und eine Preiserhöhung nur mit Zustimmung des AG zustande kommt.
     
  9. Mullvad

    Mullvad

    Dabei seit:
    08.02.2025
    Beiträge:
    238
    Zustimmungen:
    9
    Weshalb sollte ich Risiken des GU tragen? Das ist absurd. Er nennt mir seinen Preis und ich sorge dafür Geld zu haben.
    Du scheinst gewisse Probleme mit Preistransparenz zu haben, das ist schon bemerkenswert. Als Kunde möchte ich wissen, wofür ich wie viel bezahlen soll, was sonst? Gleiches mit dem Ausdruck "oder gleichwertig". Was für ein Stuss. Wenn man sich auf Wärmepumpe XY einigt, dann möchte ich genau diese haben und kleine "gleichwertige".
     
  10. Mullvad

    Mullvad

    Dabei seit:
    08.02.2025
    Beiträge:
    238
    Zustimmungen:
    9
    Das stimmt, ich möchte aber trotzdem verstehen, was das genau bedeutet. Genauso versuche ich das ganze Angebot zu verstehen, mit fachmännischer Hilfe. Es geht um unfassbar viel Geld, umso mehr möchte ich genau wissen, was ich dafür bekomme.
     
  11. Oehmi

    Oehmi

    Dabei seit:
    23.02.2023
    Beiträge:
    1.257
    Zustimmungen:
    603
    Beruf:
    Diplom-Kümmerer
    Ort:
    Niedersachsen
    Google mal Baugrundrisikio und verabschiede dich vom Gedanken, dass ein "wirtschafliches Angebot" mit einem "All-Inclusive-Vollkakso-Bauherrenpaket" vereinbar ist.
    Aber darüber haben wir schon seitenweise geschrieben.
     
  12. Mullvad

    Mullvad

    Dabei seit:
    08.02.2025
    Beiträge:
    238
    Zustimmungen:
    9
    Mache ich, danke.

    Edit: das Baugrundgutachten habe ich als erstes erstellen lassen und allen GU zur Verfügung gestellt.
     
  13. Kriminelle

    Kriminelle

    Dabei seit:
    16.05.2013
    Beiträge:
    3.632
    Zustimmungen:
    1.994
    Beruf:
    .
    Ort:
    Niedersachsen
    Es wurde ja schon viel erklärt.
    Was man aber nch erwähnen sollte, das scheint nicht ganz klar zu sein:

    Ja, weil es Dein Haus und Deine Finanzierung wird.
    Nein, falsch. Du kaufst nix, Du baust (mit dem Unternehmen).
    Du bist der Bauherr, kein Käufer eines Hauses.
     
    nordanney, simon84 und Oehmi gefällt das.
  14. nordanney

    nordanney

    Dabei seit:
    15.09.2021
    Beiträge:
    6.167
    Zustimmungen:
    3.552
    Beruf:
    Finanzierer/Investor/Bau- und Sanierungslaie
    Ort:
    Niederrhein
    Ok - dann möchte ich nicht das Gespräch mit Dir führen, wenn Du ein iPhone kaufst. Oder gar ein Auto. Oder einfach nur ein Brötchen beim Bäcker.
    Die Preistransparenz ist mit der Klausel sogar viel größer, denn es gibt zwei Szenarien.
    1. Keine Sondereinflüsse und alle sind glücklich
    2. Sondereinflüsse wie Krieg und der GU legt Dir seine Kalkulation nebst seinen Angebotspreisen für seinen Einkauf beim Lieferanten sowie die neuen, deutlich gestiegenen Preise bei tatsächlichem Kauf vor. Du kannst auf den Cent genau nachlesen, wie sich die Preise entwickeln. Hast Du solch eine Transparenz bei anderen Produkten? Falls nicht, musst Du eigentlich nackt unter der Brücke schlafen, denn dann darfst Du keine Güter mehr kaufen.
    Ich habe keine Probleme mit Transparenz, aber Du verstehst die Dir gezeigte Preistransparenz nicht.
    Viel Spaß mit Deinem GU. Einige Dich mit ihm auf konkrete Modelle. Dann ist der Endpreis bis zum Ende in Bewegung und die meisten Anbieter machen das so nicht mit. Du bist totaler Laie und hast keine Ahnung. Das ist ja nicht schlimm. Aber irgendwann muss man auch die Kirche mal im Dorf lassen.
     
  15. Fabian Weber

    Fabian Weber

    Dabei seit:
    03.04.2018
    Beiträge:
    16.220
    Zustimmungen:
    6.424
    Ich sehe hier vor allem einiges nicht:

    Welches Holz?
    Wie dick ist das Parkett?
    Welche Verlegung (z.B. Fischgräte)?

    Sagen wir mal grob 80m Sockelleiste mit 5€/m, dann sind schon 400€ weg.

    Bleiben 117,30/m2 übrig fürs Parkett. Dafür kann man schon was hochwertiges bekommen, aber ob der GU dich hier verarscht und nur Fertigparkett für 45€/m2 reinlegt, das steht da nicht und dann kommt man auf die Baustelle und ist enttäuscht aber der Vertrag wurde erfüllt.

    Bei einer Leistungsbeschreibung muss man eben ganz genau die Qualitäten definieren, die man möchte.
     
    Mullvad gefällt das.
  16. Mullvad

    Mullvad

    Dabei seit:
    08.02.2025
    Beiträge:
    238
    Zustimmungen:
    9
    Und es ist die Firma des Bauunternehmers und seine Kalkulation.

    Der GU-Vertrag ist doch ein Werk-und kein Dienstleistungsvertrag. Muss ich aber mit dem Rechtsanwalt überprüfen.

    Ich kaufe die Herstellung eines schlüsselfertigen Hauses mit Preisgarantie.
     
  17. Mullvad

    Mullvad

    Dabei seit:
    08.02.2025
    Beiträge:
    238
    Zustimmungen:
    9
    Ich habe mir mehrere Neuwagen in meinem Leben gekauft. Noch nie kam der Hersteller an und wollte mehr Geld haben, weil sich für ihn etwas verteuert hat.
    Auf was möchtest Du hinaus? Wenn ich mir ein iPhone kaufe, dann zu einem vorher festgelegtem Preis. Noch nie wollte Amazon mehr Geld von mir haben.

    Naja, die Wahl der Wärmepumpe ist schon ein wesentlicher Bestandteil. Die Wahl des Steines auch. Das möchte ich vorher wissen. Fabian schreibt sogar, dass ich die Dicke des Parketts bestimmen sollte. Ich sehe es so wie er auch.

    Ich habe hier eine riesige Position für die Fenster. Natürlich möchte ich Hersteller und Model wissen, ist doch klar.
     
  18. simon84

    simon84
    Moderator

    Dabei seit:
    11.11.2012
    Beiträge:
    23.197
    Zustimmungen:
    6.868
    Beruf:
    Schrauber
    Ort:
    Muenchen
    das ist falsch.
    Es ist weder noch.
    Es handelt sich um einen bauvertrag 650 BGB a/i
    Mehr als ein Dienstvertrag aber auch kein echter Werkvertrag

    und Bauherr bist du, nicht der GU
    also baust du auch und kaufst nicht ein (bereits) fertiges Haus

    Gute Idee

    Zu Deinen Anforderungen passt am besten ein echter Bauträger, ein bereits fertiges Haus oder ein Fertighaus ohne jegliche Sonderwünsche welches einen hohen vorfertigungsgrad im Werk hat und “nur” auf der Bodenplatte aufgestellt wird

    ein Architektenhaus in freier Planung bzw. das als GU/GÜ passt nicht so gut, da haben beide Parteien einfach ganz unterschiedliche Vorstellungen
     
  19. Mullvad

    Mullvad

    Dabei seit:
    08.02.2025
    Beiträge:
    238
    Zustimmungen:
    9
    Das ist ein sehr, sehr guter Beitrag. Ich danke Dir!! Ich hoffe, dass die Person vom BSB genauso gut arbeitet wie Du. Ich werde ihm mit der Parkettfrage testen :-)
     
  20. simon84

    simon84
    Moderator

    Dabei seit:
    11.11.2012
    Beiträge:
    23.197
    Zustimmungen:
    6.868
    Beruf:
    Schrauber
    Ort:
    Muenchen
    da ist das Produkt aber schon zu großen Teilen erstellt bevor du kaufst.

    Niemand hat die Einzelteile für exakt dein haus 1000-fach auf Lager.
     
    Kriminelle gefällt das.
Thema:

Kostenänderungsrisiko (Irankonflikt?) und Puffer

Die Seite wird geladen...

Kostenänderungsrisiko (Irankonflikt?) und Puffer - Ähnliche Themen

  1. Heizungspuffer + FriWa, oder getrennte Puffer Heizung/Brauchwasser - was ist besser?

    Heizungspuffer + FriWa, oder getrennte Puffer Heizung/Brauchwasser - was ist besser?: Hey Leute! Ich habe mal eine Frage, die mal nicht die Vor- und Nachteile einzelner Installationsweisen behandeln soll (wie es hier mit Sicherheit...
  2. Problem mit Heizung/Wärmepume (Vaillant) ohne eigenem Puffer-Speicher

    Problem mit Heizung/Wärmepume (Vaillant) ohne eigenem Puffer-Speicher: Hallo, wir haben im Einfamilienhaus eine Wärmepumpe mit Erdwärme (Tiefenbohrung) im Einsatz (Vaillant), welche für das Heizungswasser keinen...
  3. Fenster mit innenliegenden Sprossen (aber ohne Puffer)

    Fenster mit innenliegenden Sprossen (aber ohne Puffer): Hallo, wir bauen gerade ein Haus und haben letzte / vorletzte Woche die Fenster eingebaut bekommen. Bei den Bodentiefen Fenstern/Terassen Türen,...
  4. Beratung Heizungsumbau/Puffer

    Beratung Heizungsumbau/Puffer: Hallo, ich brauch mal Euch Experten. Ich habe eine 27 kw Ölheizung die ca 25 Jahre alt ist. Als Heizkörpersystem ist eine Einrohrheizung (leider)...
  5. Dimensionierung von Solaranlage + Puffer für wasserführenden Kamin

    Dimensionierung von Solaranlage + Puffer für wasserführenden Kamin: Hallo, wir planen für unseren Neubau mit einem wasserführenden Kaminofen, weil wir kostenlos Holz bekommen können. Der Ofen soll unterstützend...