Treppenhaus in KfW Wohngebäude - Lüftungsmöglichkeiten?

Diskutiere Treppenhaus in KfW Wohngebäude - Lüftungsmöglichkeiten? im Lüftung Forum im Bereich Haustechnik; Hallo, in einem 6-stöckigen Gebäudeteil, KfW55(!)-Neubau, wurde der (separate) Bedarfslüftungsschalter für die Dachluke/Lichtkupel (RWA) im...

  1. #1 inkog123, 21.07.2026 um 06:12 Uhr
    Zuletzt bearbeitet: 21.07.2026 um 06:23 Uhr
    inkog123

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    Hallo,

    in einem 6-stöckigen Gebäudeteil, KfW55(!)-Neubau, wurde der (separate) Bedarfslüftungsschalter für die Dachluke/Lichtkupel (RWA) im innenliegnenden Treppenhaus mit Fahrstuhl von der HV deaktiviert. Es gibt keine andere Lüftungsmöglichkeit: keine Fenster, keine Entlüftungsanlage, lediglich im Übergangsbereich im EG gibt es nach hinten raus eine Gebäude, die allerdings weit entfernt vom Treppenhaus ist.

    Seit die Be- bzw. Entlüftung über die Dachluke (Lichtkupel) nicht mehr möglich ist, hat sich das Treppenhaus extrem aufgeheizt.

    Ich habe weder durch Suchmaschinen noch von KI eine eindeutige Antwort ermitteln können, ob ein derartiges innenliegendes Treppenhaus zwingend eine Lüftungsmöglichkeit/-option haben muss. Vieles deutet allerdings darauf hin.

    Kann mir jemand eine Quelle empfehlen, aus der hervorgeht, ob es eine (irgendeine) Lüftungsmöglichkeit geben muss? Hintergrund ist eine Diskussion mit der HV darüber, dass die Bedarfsschalter wieder aktiviert werden soll.

    Für sachdienliche Infos bedanke ich mich im Voraus!
     
  2. ToTi

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  3. inkog123

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    Danke für die Links!

    Leider ist das der Hintergrund (hätte ich vielleicht gleich erwähnen sollen), weil keine Wind-/Regensensorautomatik mit eingebaut wurde und kürzlich jemand, der die Dachluke geöffnet hat, bei einsetzendem Regen nicht wieder verschlossen hat (aus welchem Grund auch immer) und das (überschaubare) Wasser nicht beseitigt hat, so dass es wohl am nächsten Tag der Reinigungsdienst entdeckt hat.

    Die grundsätzliche Frage ist, ob es in dem Treppenhaus eine grundsätzliche Lüftungsmöglichkeit geben muss. Wenn ja, dann steht dafür nur die Dachluke zur Verfügung, und dann sollte m.E. die HV/der Bauträger die Nachrüstung einer Wind-/Regensensorautomatik vornehmen. Bis dahin könnte über ein Konzept nachgedacht werden, wie auch ohne "Automatik" die Dachluke jetzt im Sommer genutzt werden kann. Dass die Dachluke nicht rechtzeitig geschlossen wurde, scheint mir eher ein Versehen zu sein, in den oberen Geschossen dieses Gebäudeteils scheinen mir vernünftige Bewohner zu wohnen.
     
  4. #4 petra345, 21.07.2026 um 06:50 Uhr
    Zuletzt bearbeitet: 21.07.2026 um 06:58 Uhr
    petra345

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    Kann es sein, daß der Schalter auch dazu dient, die Klappe zur Entrauchung des Treppenhauses zu öffnen?
    Dann wäre das Abschalten ein Eingriff in die Brandsicherheit und damit unzulässig.

    Daß jemand die Klappe für die Entrauchung öffnet und damit einen kleinen Wasserschaden verursacht, müßte dann im Interesse des Brandschutzes hingenommen werden. Notfalls kann man ja eine deutlich sichtbare Anzeige installieren, um auf die geöffnete Klappe hinzuweisen.
     
  5. #5 inkog123, 21.07.2026 um 06:54 Uhr
    Zuletzt bearbeitet: 21.07.2026 um 07:07 Uhr
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    Es gibt eine RWA-Anlage. Im obersten Geschoss gibt es neben dem orange-roten "Rauchabzug"-Kästchen mit Einschlagscheibe auch einen manuellen Schalter zur Öffnungen und Schließung (entweder ganz offen (ca. 45 grad öffnung) oder ganz geschlossen).

    Insofern scheint es der Fall zu sein, dass der Schalter für die zusätzliche Bedarfslüftung vorhanden ist. Der Bauträger argumentierte auch mit Hinblick des Deaktivierung des Bedarfsschalters, dass die Dachluke nur zur Entrauchung bestimmt sei (m.E. ist das allerdings unrichtig, denn der Bedarfsschalter wurde bestimmt nicht ohne Grund eingebaut).
     
  6. ToTi

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    Was wiegt mehr, der Schutz des Gemeinschaftseigentums, oder deine Befindlichkeit? In meinen Augen hat die HV richtig entschieden und die "manuelle" Öffnung deaktiviert. LK vergessen zu verschließen...kann ja mal passieren...ist ja nicht so schlimm....die paar Tropfen Wasser.
    Blöd nur, wenn es dann mal zu einem Starkregenereignis kommt und irgendjemand das vergessen hat. Dann kann so ein Treppenhaus mal schnell geflutet werden und der Schaden enorm sein. Zum Starkregen kommt auch fast immer starker Wind und Windböen. Eine geöffnete LK wird dann schnell zum Segel und reißt ab. Eine LK zur Entrauchung 125 x 125 cm kostet gerne mal 2500€ netto, ohne die Mechanik. Wenn diese beschädigt sein sollte kostet der Spaß auch gerne mal um die 5000€ . Sollte die LK auch noch vom Dach segeln und was treffen, kann der Schaden schnell 5 stellig werden. Alles schon erlebt, war ein Treffer in ein Panoramadach eines Mercedes (hat um die 15.000€ gekostet). Das alles nur, weil einer Lüften will?!
    Ich als WEG würde das nur zulassen, nach Einbau von Wind und Regensensoren. Dafür benötigt es aber einen Beschluss der WEG bei der nächsten Sitzung, die in der Regel 1x im Jahr ist.
     
  7. #7 inkog123, 21.07.2026 um 07:25 Uhr
    Zuletzt bearbeitet: 21.07.2026 um 07:57 Uhr
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    @ ToTi: auch wenn kein sachdienlicher Hinweis, will ich kurz antworten: das aufgeheizte Treppenhaus führt dazu, dass die anliegenden Wohnungen nicht abkühlen bzw. die Wärme vom Treppenhaus aus in die Wohnungen abstrahlt (das Treppenhaus wird durch die derzeitige Sonneneinstrahlung durch die Lichtkuppel (Dachluke) ja auch ständig aufgeheizt). Um "Befindlichkeiten" mit Hinblick auf ein aufgeheizten Treppenhaus an sich geht es hier ganz bestimmt nicht. Abgesehen davon bestünde im Winter vermutlich Schimmelgefahr. Mehr kann ich dazu nicht sagen.
     
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    Deine bauphysikalische Erklärung ist nur halb richtig.
    Nicht das Treppenhaus, sondern die Treppenhauswände geben vielleicht Wärme an die Nachbarräume der Wohnungen ab.
    Das ist aber auch nur dann möglich, wenn die Wohnungen kühler wären als die Treppenhauswände (was ich auch nicht glaube).
    Wenn ihr abends/nachts eure Wohnungen zur Kühlung lüftet, dann geben zuerst mal die Betondecken und die schweren Fußböden und die massiven Innenwände eurer Wohnungen die die tagsüber gespeicherte Wärme über Strahlung in eure Wohnräume ab. Die Treppenhausseitenwände sind nur ein kleiner Teil dieses Mechanismus.
    Die nächtliche "kühlende" Belüftung des Treppenhauses bringt da nahezu gar nichts. Und wenn ihr die Treppenhauslüftung 24/7 offen lasst, dann dann wäre das sogar noch blöder, weil sich dann die Treppenhauswände tagsüber noch stärker aufheizen können und es abends noch länger dauert bis die sich wieder abgekühlt haben.

    Um deine Frage zu beantworten:
    Es gibt keine Lüftungsnorm und keine Vorschriften zum sommerlichen Wärmeschutz, dass ein Treppenhaus (wie ein Aufenthaltsraum) belüftet sein muss. Es gibt nur ab einer bestimmten Gebäudegröße die Pflicht eine RWA einzubauen. Diese ist NICHT für die regelmäßige Belüftung vorgesehen.
     
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  9. inkog123

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    (a) Ja, aber die Frage war ja nicht nach "Vorschriften zum sommerlichen Wärmeschutz", sondern: muss ein Treppen der beschriebenen Art mindestens eine Lüftungsmöglichkeit haben, ungeachtet des "akuten Warum"? Oder ist ein KfW55-Tupperwaren-Treppenhaus" (recht luftdicht also) ohne irgendeine Lüftung überhaupt "vorschriftsgemäß" im weitesten Sinne?
    (b) Und auch nochmal der Hinweis: der Bedarfsschalter wurde eingebaut und war auch so seit Fertigstellung des Gebäudes für über ein Jahr in Betrieb. D.h. es wäre anzunehmen, dass der nicht ohne Grund eingebaut wurde, also Teil des Lüftungskonzeptes war. Aber nochmal: die Grundsatzfrage ist ---> (a).

    :-)
     
  10. Fred Astair

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    Deine Schlussfolgerung führt ins Leere und würde im Umkehrschluss bedeuten, dass alles was eingebaut wird einer rechtlichen Pflicht entspräche.
    Ich selbst bin als Eigentümer eines MFH und alleiniger Bewohner des Staffelgeschosses zufällig in der gleichen Situation: Wir haben pflichtgemäß eine Entrauchungskuppel im Treppenhaus, die bestimmungsgemäß über Handmelder im EG und im DG vollständig zu öffnen ist. Nun hatte ich die Idee, diese auch aus Komfortzwecken manuell öffnen zu können und habe auf meinem Treppenpodest einen entsprechenden Taster einbauen lassen.
    Obwohl wir, anderes als beim TE, Fenster im Treppenhaus haben, ist es doch sehr angenehm, einen Wärmeabzug an höchster Stelle zu haben. Ich bin mir aber bewusst, das damit die Verantwortung für das rechtzeitige Schließen allein bei mir liegt.
    Nein, das würde ich als WEG nicht tun, weil diese Sensorsteuerung die Hauptfunktion als RWA beeinträchtigen könnte und somit die Betriebserlaubnis erlösche: Die Feuerwehr kann nicht entrauchen, weil zuviel Wind bläst oder es regnet.
    Wie kommst Du darauf?
    Wie bereits oben von anderen geschrieben: Wäre schön, gibt aber keine Pflicht.
    Das ursprüngliche Entgegenkommen des Eigentümers haben sich die Nutzer des Schalters verspielt.
     
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  11. driver55

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    Dank für die Verlinkung @driver55 .
    Ich hatte noch nicht mitgekriegt, dass wir es mit einem Profinörgler zu tun haben.
     
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    Offensichtlich!
    Wenn ihm (m)eine Antwort nicht passt, wird sie wegdiskutiert, siehe #8 und #9!

    Zu gerne würde ich mal den Nachweis für den sommerlichen Wärmeschutz für die Bude sehen!
     
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    Nein, die Sensorensteuerung darf und hat keinen Einfluss auf die Hauptfunktion der RWA haben. Diese würde ja sonst nie funktionieren, wenn die Feuerwehr löscht und die Anlage denkt, es regnet ;)
     
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    Wollte der Threadersteller eh nicht bald ausziehen?
     
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