EFH 1978 Teilsanierung Reihenfolge sinnvoll?

Diskutiere EFH 1978 Teilsanierung Reihenfolge sinnvoll? im Sanierungskonzept & Kostenschätzung Forum im Bereich Altbau; ich weiß nicht wie ihr finanziell aufgestellt seid - aber ich glaub ich würde den Umbau des Daches auf ein Satteldach (Nagelbinder + Trapezblech +...

  1. chris84

    chris84

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    ich weiß nicht wie ihr finanziell aufgestellt seid - aber ich glaub ich würde den Umbau des Daches auf ein Satteldach (Nagelbinder + Trapezblech + PV) wenn irgendwie möglich gleich in die Finanzierung mit reinpacken. Dann zahlt ihr vielleicht etwas länger ab, habt diesbezüglich aber die nächsten 50 Jahre Ruhe und könnt ohne Sorgen die innere Sanierung geeignet priorisieren. Das Dach wird nämlich auf jeden Fall ne größere Hausnummer, die nicht mal eben so in Eigenleistung zu stemmen ist.
     
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  2. nordanney

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    Ich habe meine Mitte 60er Jahre Immobilie ja auch zu über 90% in EL zu fast KfW 40 saniert. Tatsächlich aber ohne Dach, da diese vor 25 Jahren schon mal angepackt wurde. Mit Dach ändert sich eine finanzielle Kalkulation tatsächlich enorm und kann - wenn unerwartet was passiert - richtig weh tun.
     
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  3. Rueckensense

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    Das prüfe ich gerade. Wenn ich die Bebauungsplanung sehe, kann ich entscheiden ob das geht oder nicht.

    @nordanney danke auch dir für deine Einschätzung. Ja das Dach wird wohl ein Ü-Ei
     
  4. 11ant

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    Nein, das wird es nicht:
    Das Dach (wie ist es eigentlich aufgebaut ?) wird eine sichere Preisbombe. Abgesehen von der Abklärung, ob es so einfach durch ein Geneigtdach ersetzt werden darf, läßt sich hier wegen der ungeraden Hauskante an einer der Traufseiten nicht so einfach etwas nur draufsetzen.

    Ich sehe es angemessen sehr dunkel grau. Gute Baujahre sind ab 1964 (alte Bundesländer, "drüben kann ich es schlechter sagen) und die Weimarer sowie nachfolgenden Vorkriegsjahre (wer in der Wirtschaftskrise überhaupt bauen konnte, tat dies in der Regel sehr solide). Flachdachobjekte sind praktisch immer ausgenommen.

    In Foren schweigen sie tatsächlich oft, aber auf Youtube und im Unterschichtenfernsehen gibt es an Bruchbudengeschichten keinen Mangel.

    Nach einem Fensterausbau sieht es regelmäßig aus, als wäre in Opas Geschichten der Iwan durchs Haus gegangen. Das hat "nicht zuletzt" ;-) damit zu tun, daß dem Hirnschmalz dabei gerne eine Statistenrolle zugewiesen wird. Ich hatte als Fensterfabrikant einschließlich Einbau weit mehr Reklamationsärger mit dem Ausbau als mit den eigentlichen Produkten (und habe mich sowohl aus dem Herstellen als auch aus dem Handel wesentlich deswegen zurückgezogen, weil gute Einbauer - besonders in den Bestand - absolut Bückware sind). Und im Handel nur für den Neubau wird das Geld wegen des Preisdrucks nicht verdient, sondern nur gewechselt.

    Wenn Ihr DIESES Haus „nur“ auf minilinks dreht, läßt die ökonomische Betrachtung meine Bedenken vergleichsweise wie Süßholzgeraspel und Engelsgesang wirken. Im Verhältnis werdet Ihr jeden Neubauer um sein Schnäppchen beneiden. Für Frauen gibt es Schminksachen – aber für diejenigen Menschen, die sich auch im Gesicht rasieren, ist ein Idiot im Spiegel schon ein depremierender Anblick ;-)
     
  5. Tikonteroga

    Tikonteroga

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    Bei einem Baujahr 1978 könnte man erwarten, dass das Haus nach der WSVO 1977 erbaut wurde. Das würde ich prüfen! Kommt auch drauf an, wann der Bauantrag gestellt wurde... Falls die WSVO 1977 erfüllt ist, kannst du rein energetische Maßnahmen niedriger priorisieren.

    Die Einzelbauteilanforderung der WSVO 1977 für Decken die beheizte Räumen nach oben zur Außenluft abgrenzen war ein U-Wert von höchstens 0,45 W/(m²K). Wenn dein Dach die Einzelbauteilanforderung der WSVO 1977 erfüllt, wäre dann nicht mehr viel Spielraum nach untern, wenn du das Dach nach GEG auf höchstens 0,2 W/(m²K) oder mit Förderung auf höchstens 0,14 W/(m²K) bringen würdest. Wenn das Dach noch dicht ist und es dir nur darum geht, die Dämmung zu verbessern, dann würde ich das erst mal lassen. Es sei denn du berührst den Dachausbau beim Innenausbau.

    Falls das Dach die Einzelbauteilanforderungen der WSVO 1977 nicht erfüllen sollte, solltest du prüfen, ob der Mindestwärmeschutz nach DIN 4108-2 von ~0,56 W/(m²K) erfüllt ist. Solltest du den Mindestwärmeschutz nicht erfüllen, müsstest du innerhalb einer Frist nach Eigentumsübergang nach GModG dämmen.

    Ja, das würde ich dann auch machen. Hier wäre interessant zu wissen, ob es Heizkörpernischen gibt. Falls ja würde ich mir überlegen, ob ich den Estrich erneuere und in dem Zuge die Heizkörpernischen zumauere. Man muss dann halt die Heizkörper auf eine andere Weise anschließen.

    Die Einzelbauteilanforderungen der WSVO 1977 für die Kellerdecke ist ein U-Wert von höchstens 0,8 W/(m²K). Falls das erfüllt ist, besteht eigentlich kein Handlungsbedarf die Kellerdecke von unten zu dämmen.

    Die Fenster würde ich zusammen mit dem Innenausbau möglichst erneuern bevor ihr einzieht. Bei den Kellerfenster sehe ich das so. Wenn du einen beheizten Raum im Keller hast, dann kannst du sie ja tauschen. In den unbeheizten Räumen würde ich ihnen eine niedrige Priorität geben. Wenn du die jetzt tauschst machst du den Keller dichter, was dann vielleicht merkbar ungünstig für die Feuchteregulation ist.
     
  6. chris84

    chris84

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    Bei Energieeffizienzklasse H mit 300kWh/m²/a ist da am Dach gar nix erfüllt...
     
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