Verkehrsflächen B-Plan vs. Bodengutachten

Diskutiere Verkehrsflächen B-Plan vs. Bodengutachten im Tiefbau Forum im Bereich Neubau; Moin zusammen! Wir benötigen leider etwas Nachhilfe. Für den Entwässerungsantrag werden detaillierte Infos zu den weiteren und viel später...

  1. #1 Kieler Bauherren, 12.09.2026 um 09:45 Uhr
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    Moin zusammen!
    Wir benötigen leider etwas Nachhilfe. Für den Entwässerungsantrag werden detaillierte Infos zu den weiteren und viel später geplanten Außenanlagen gefordert.

    Unser Problem ist nun, dass der B-Plan vermutlich mit dem Ergebnis des Bodengutachtens kollidiert. Der Boden besteht aus Geschiebemergel und versickert somit schlecht bis gar nicht.

    Für die Zufahrt und Stellplätze fordert der B-Plan die Umsetzung gemäß dem Merkblatt versickerungsfähige Straßenflächen der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV).

    Der Bodengutachter sagt:
    - anstehenden Boden bis mindestens 0,3m unter Planum abschieben, anschließend Frostschutzschicht aus Füllsand, Tragschicht aus Schotter gemäß ZTVT-Stb einbauen und auf 103% Proctordichte verdichten.

    Wir sind nun weder Tiefbauer noch Bauprofis, es ist unser erstes Bauvorhaben. Die KI sagt, dass die beiden Vorgaben komplett unterschiedliche Ziele haben, FGSV sagt versickern, ZTVT sagt oberflächlich und in Rinnen ableiten.

    Nun sind wir maximal überfordert und brauchen Hilfe. Welche Vorgaben sind nun für uns bindend?

    Vielen Dank im Voraus und viele Grüße!
     
  2. #2 Kriminelle, 12.09.2026 um 12:15 Uhr
    Zuletzt bearbeitet: 12.09.2026 um 12:22 Uhr
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    Ich kann Dir Definitives nichts zum Problem sagen.
    Grundsätzlich ist der B-Plan für Euch bindend!
    irritieren tut mich so ein Satz:
    Auf Baugrundstücken gibt es keine Straßen! Es gibt Auffahrten und Zuwegungen. Straßen verbinden die Grundstücke mit der Infrastruktur und dem Ort. Insofern würde ich nicht Aussagen von irgendwoher interpretieren und interpretiertes so schreiben, als wenn es so ist.
    BPläne stützen sich Regeln oft mit ihren Gesetzen gegenseitig, meist ist jeder Satz die Folge auf den vorherigen Satz usw.da nur einen Ausschnitt zu wählen, in nicht gut.
    Und das falsche Prompten führt dann natürlich auch zu falschen Fragen an die KI und dann falschen Aussagen. Im Übrigen greift die KI auch nur zu schon geschriebenen Sätzen aus dem virtuellen. Ich nutze mittlerweile die KI auch sehr viel, aber was sie nicht kann, ist richtig kombinieren. Sie kann sich nur auf schon geschriebenes berufen, kann aber nicht denken oder wissen.
    Insofern muss der Erdbauer gar nicht falsch liegen. Ich würde zumindest die Erfahrung beim Hausbau mehr schätzen als die KI.
     
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  3. VollNormal

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    Zuerst mal die gesetzlichen und die öffentlich-rechtlichen. Die ZTV sind, wie der Name bereits sagt, Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen. Diese können vertraglich vereinbart werden, bei privaten Auftraggebern gibt es meines Wissens aber regelmäßig keine Pflicht, das zu tun.

    Die Aussage des Baugrundgutachters ist erfahrungsgemäß regelmäßig eine Standardfloskel, mit der er auf der sicheren Seite ist. Hier ist die Fachplanerin gefordert zu entscheiden, in wie weit sie dieser Empfehlung folgen will bzw. ob die konkrete Anforderung (hier: versickerungsfähige Oberfläche) einen anderen Aufbau der ungebundenen Tragschichten erfordert.
     
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  4. #4 Kieler Bauherren, 12.09.2026 um 13:29 Uhr
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    Ja ok, das dachten wir uns schon.

    Leider ist der B-Plan an einigen Stellen nicht sehr eindeutig gehalten. Aber es steht dort tatsächlich:

    7.5 PARK- UND STELLPLÄTZE Öffentliche Parkplätze und private Stellplätze sowie Zufahrten auf privaten Grundstücken sind mit versickerungsfähigen Befestigungen gemäß Merkblatt Versickerungsfähige Straßenflächen der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) herzustellen.

    Leider kann ich den B-Plan nicht extern verlinken, gibt's zum Download auf der Homepage zum Baugebiet 67 Schönberg/Holstein.

    Bezüglich KI - da hast Du vollkommen Recht! Für uns zählt letztendlich das Wort der ausführenden Fachkraft. Die KI dient uns nur als erste Orientierung.

    Viele Grüße!
     
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