Verkehrsflächen B-Plan vs. Bodengutachten

Diskutiere Verkehrsflächen B-Plan vs. Bodengutachten im Tiefbau Forum im Bereich Neubau; Moin zusammen! Wir benötigen leider etwas Nachhilfe. Für den Entwässerungsantrag werden detaillierte Infos zu den weiteren und viel später...

  1. #1 Kieler Bauherren, 12.09.2026 um 09:45 Uhr
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    Moin zusammen!
    Wir benötigen leider etwas Nachhilfe. Für den Entwässerungsantrag werden detaillierte Infos zu den weiteren und viel später geplanten Außenanlagen gefordert.

    Unser Problem ist nun, dass der B-Plan vermutlich mit dem Ergebnis des Bodengutachtens kollidiert. Der Boden besteht aus Geschiebemergel und versickert somit schlecht bis gar nicht.

    Für die Zufahrt und Stellplätze fordert der B-Plan die Umsetzung gemäß dem Merkblatt versickerungsfähige Straßenflächen der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV).

    Der Bodengutachter sagt:
    - anstehenden Boden bis mindestens 0,3m unter Planum abschieben, anschließend Frostschutzschicht aus Füllsand, Tragschicht aus Schotter gemäß ZTVT-Stb einbauen und auf 103% Proctordichte verdichten.

    Wir sind nun weder Tiefbauer noch Bauprofis, es ist unser erstes Bauvorhaben. Die KI sagt, dass die beiden Vorgaben komplett unterschiedliche Ziele haben, FGSV sagt versickern, ZTVT sagt oberflächlich und in Rinnen ableiten.

    Nun sind wir maximal überfordert und brauchen Hilfe. Welche Vorgaben sind nun für uns bindend?

    Vielen Dank im Voraus und viele Grüße!
     
  2. #2 Kriminelle, 12.09.2026 um 12:15 Uhr
    Zuletzt bearbeitet: 12.09.2026 um 12:22 Uhr
    Kriminelle

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    Ich kann Dir Definitives nichts zum Problem sagen.
    Grundsätzlich ist der B-Plan für Euch bindend!
    irritieren tut mich so ein Satz:
    Auf Baugrundstücken gibt es keine Straßen! Es gibt Auffahrten und Zuwegungen. Straßen verbinden die Grundstücke mit der Infrastruktur und dem Ort. Insofern würde ich nicht Aussagen von irgendwoher interpretieren und interpretiertes so schreiben, als wenn es so ist.
    BPläne stützen sich Regeln oft mit ihren Gesetzen gegenseitig, meist ist jeder Satz die Folge auf den vorherigen Satz usw.da nur einen Ausschnitt zu wählen, in nicht gut.
    Und das falsche Prompten führt dann natürlich auch zu falschen Fragen an die KI und dann falschen Aussagen. Im Übrigen greift die KI auch nur zu schon geschriebenen Sätzen aus dem virtuellen. Ich nutze mittlerweile die KI auch sehr viel, aber was sie nicht kann, ist richtig kombinieren. Sie kann sich nur auf schon geschriebenes berufen, kann aber nicht denken oder wissen.
    Insofern muss der Erdbauer gar nicht falsch liegen. Ich würde zumindest die Erfahrung beim Hausbau mehr schätzen als die KI.
     
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  3. VollNormal

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    Zuerst mal die gesetzlichen und die öffentlich-rechtlichen. Die ZTV sind, wie der Name bereits sagt, Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen. Diese können vertraglich vereinbart werden, bei privaten Auftraggebern gibt es meines Wissens aber regelmäßig keine Pflicht, das zu tun.

    Die Aussage des Baugrundgutachters ist erfahrungsgemäß regelmäßig eine Standardfloskel, mit der er auf der sicheren Seite ist. Hier ist die Fachplanerin gefordert zu entscheiden, in wie weit sie dieser Empfehlung folgen will bzw. ob die konkrete Anforderung (hier: versickerungsfähige Oberfläche) einen anderen Aufbau der ungebundenen Tragschichten erfordert.
     
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  4. #4 Kieler Bauherren, 12.09.2026 um 13:29 Uhr
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    Ja ok, das dachten wir uns schon.

    Leider ist der B-Plan an einigen Stellen nicht sehr eindeutig gehalten. Aber es steht dort tatsächlich:

    7.5 PARK- UND STELLPLÄTZE Öffentliche Parkplätze und private Stellplätze sowie Zufahrten auf privaten Grundstücken sind mit versickerungsfähigen Befestigungen gemäß Merkblatt Versickerungsfähige Straßenflächen der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) herzustellen.

    Leider kann ich den B-Plan nicht extern verlinken, gibt's zum Download auf der Homepage zum Baugebiet 67 Schönberg/Holstein.

    Bezüglich KI - da hast Du vollkommen Recht! Für uns zählt letztendlich das Wort der ausführenden Fachkraft. Die KI dient uns nur als erste Orientierung.

    Viele Grüße!
     
  5. Fabian Weber

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    Es geht doch hier um zwei komplett unterschiedliche Themen.

    Der Baugrundgutachter hat Euch eine Empfehlung/Vorgabe gemacht, wie Euer Haus sicher gegründet werden soll.

    Das hat aber überhaupt nichts mit der Vorgabe zu tun, was der B-Plan zur Versickerung Eurer Stellfläche vorgibt.

    Ihr sollt eine versickerungsfähige Stellfläche herstellen, nach dem Regel des ZTV-Merkblatts (@VollNormal das hat überhaupt nichts mit irgendwelchen Vertragsbedingungen zu tun, sondern ZTV ist der jeweilige Zentralverband eines Gewerkes).

    Es geht hier darum, dass Ihr Euer Oberflächenwasser nicht ableiten sollt, sondern direkt versickern analog zu Eurem Garten.
     
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  6. #6 Kieler Bauherren, 13.09.2026 um 02:16 Uhr
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    Die oben genannte Ausführung bezieht sich laut Gutachten explizit auf die Zufahrt und die Stellplätze, steht so im Gutachten.
     
  7. Fabian Weber

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    Ah sorry, jetzt habe ich es erst verstanden. Dann fragt mal den Bodengutachter ob er Euch einen entsprechenden versickerungsfähigen Aufbau gemäß dem Merkblatt aus dem B-Plan erstellen kann. Vielleicht war dem Bodengutachter ja die Vorgabe aus dem B-Plan nicht bekannt.

    Ihr könnt auch selber prüfen, ob der vorgeschlagene Unterbau in der Form nicht vielleicht auch in dem anderen Merkblatt zu finden ist.

    .
     
  8. VollNormal

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    Herr Weber, hier irrst du. Kuck mal, was der Bauprofessor zu ZTV schreibt:
    Bauprofessor – die Suchmaschine für Baufachinformationen
     
  9. Fabian Weber

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    @VollNormal, ok dann ist das beim Straßenbau anders, wieder was gelernt.
     
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  10. BaUT

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    "Vertragsbedingung" hin oder her - wenn diese ZTV im B-Plan stellvertretend als einzuhaltende Regel der Technik benannt ist, dann bedarf es keiner vertraglichen Vereinbarung. Es handelt sich in diesem Fall um ein Zusatzdokument zum B-Plan und nicht um eine "zusätzliche Vertragsbedingung".
     
  11. Oehmi

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    Ihr werft hier zwei Positionen durcheinander.

    B-Plan:
    Baugrundgutachten:
    Im Baugrundgutachten steht nur eine Gründungsempfehlung. Die ZTV T-StB ist also nicht bindend und beschreibt auch nur wie die empfohlene STS ausgeführt werden sollte/könnte. Mir hat auch noch nie ein Baugrundgutachter den kompletten Straßenaufbau vorgegeben. Aber ich habe auch selten auf Grundstücken geplant.

    Den Verweis auf das Merkblatt des FGSV finde ich im B-Plan aber auch sehr merkwürdig (ich wollte zuerst schwach schreiben, aber habe nicht nach dem B-Plan gesucht und möchte mir daher kein Urteil erlauben). Dann wäre also ein Dränasphalt im Sinne des B-Plans möglich?

    Wohin entwässert denn die Straße?
     
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  12. #12 Kieler Bauherren, 14.09.2026 um 14:35 Uhr
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    Straße und Oberflächen der Grundstücke entwässern zwangsweise in Regenwasserübergabeschächte die an ein Rückhaltebecken angeschlossen sind.

    Scheint so, wir möchten aber lieber Sickerpflastern da sich die Poren in Dränasphalt bzw Dränpflaster ja mit der Zeit zusetzen.
     
  13. #13 Kieler Bauherren, 14.09.2026 um 14:58 Uhr
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    Sorry was vergessen: zumindest lese ich das so aus dem B Plan heraus; aktuell ist es noch ein reines Baugebiet und hat aktuell nur reine Baustraßen, der Straßenbau startet erst in ein paar Jahren.

    Falls du Lektüre benötigst: B-Plan 67 Schönberg/Holstein
     
  14. Oehmi

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    Dann gibt es ja auch eine Regenwasserkanalisation, an die man anschließen könnte.

    Sucht ein ein Sickerpflaster aus, das euch gefällt und lasst euch vom Lieferanten bescheinigen, dass das Pflaster dem Merkblatt des FGSV entspricht.
    Oder wenn du Langeweile hast, frag im Bauamt nach, wie es gemeint ist.
     
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