Eigenheimzulage ab 2006

Diskutiere Eigenheimzulage ab 2006 im Baufinanzierung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo Wasok, habe mal in der Glaskugel nachgeschaut. Rechtsprechung wie §§ 19 IX i. V. § 7 S. 2 Eigenheimzulagengesetz zu verstehen ist, gibt es...

  1. #81 Maidörfer, 13.10.2006
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 13.10.2006
    Maidörfer

    Maidörfer Gast

    Hallo Wasok,

    habe mal in der Glaskugel nachgeschaut. Rechtsprechung wie §§ 19 IX i. V. § 7 S. 2 Eigenheimzulagengesetz zu verstehen ist, gibt es noch nicht.

    Es gabe früher die Möglichkeit für Folgeobjekte eine Förderung zu bekommen. Jedoch besagte der Satz 2 im § 7, dass ein Folgeobjekt ein eigenständiges Objekt nach § 2 sei. Somit greift hier jeweils der aktuelle Rechtsstand.

    M.E. gibt es keine Förderung für ein Folgeobjekt nach dem 01.01.2006 mehr.

    Gruß

    Maidörfer

    Ergänzung:Falls der Bauantrag für das neue Haus bereits vor dem 01.01.2006 noch erfolgte, gilt natürlich noch der alte Rechtstand.
     
  2. wasok

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    wir haben Bauantrag am 11.2005 gestehlt, weis nicht welche EHZ wäre am günstigstem für uns
     
  3. #83 Maidörfer, 18.10.2006
    Maidörfer

    Maidörfer Gast

    Hallo Wasok,

    in einem Forum sind Fragen wirklich schwerer zu beantworten, als wenn einem jemand gegenüber sitzt.

    Sie schreiben, dass Sie im Jahr 2007 noch EHZ bekommen würden. Wenn Sie aber bereits 1999 eingezogen sind, ist doch bereits 2006 die Förderung vorbei. Daher stellt sich nur noch die Frage nach dem Objektverbrauch bei Ehegatten.

    Da es schon um ein paar Euros geht und hier bei Ihrem Posting vermutlich bereits ein Fehler eingeschlichen ist, würde ich Ihnen empfehlen einen Kollegen aufzusuchen. Als Stundensatz für die Beratung dürfte pro halbe Stunde zwischen EUR 19-46 berechnet werden. Wenn das ganze länger als zwei Stunden dauern würde wäre es dennoch auf EUR 180 Erstberatungsgebühr beschränkt. Eigentlich sollte man aber die Frage bereits nach einer halben Stunde gut beantworten können, wenn Sie alle relvanten Unterlagen dabei haben (ESt-Bescheide ab 1999, Eigenheimzulagenantrag und Bescheide von 1999, Bauantrag, etc.).

    Gruß

    Maidörfer

    P.S. Beachten Sie, dass jede angefangene halbe Stunde bei den meisten stur nach Gebührenordnung abgerechnet wird und daher jeder Nachtrag bzw. weiterer Termin unnötige Kosten verursacht.
     
  4. #84 Kerstin Engel, 01.11.2006
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    Kann man Ummeldung im März 2006 als Umzug 2005 "verkaufen"??

    Hallo zusammen,

    habe auch noch eine Frage...
    Wir haben im Mitte Dez 2005 einen Neubau gekauft und jetzt bin ich gerade dabei die EHZ zu beantragen. Blöderweise habe ich die Ummeldung erst diesen März (also 2006) gemacht, weil wir da auch erst umgezogen sind.

    Also sind wir meines Wissens nach zwar EHZ berechtigt, verlieren aber ein Jahr. Gibt es irgendeine Möglichkeit den Umzug doch noch nachträglich auf 2005 zu legen? Fertig war das Haus eigentlich - steht auch so im Vertrag.

    Macht es Sinn, es einfach mal mit Umzug 2005 zu versuchen und dann evtl einen Rückzieher auf 2006 zu machen? Wenn ich den Antrag richtig verstehe, muss ich ja erstmal nur diesen ausfüllen und nix beilegen, oder?

    Vielen Dank + Grüße,
    Kerstin
     
  5. #85 Ralf Dühlmeyer, 01.11.2006
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    Glauben Sie wirklich....

    das Sie hier eine Anleitung zum Betrug bekommen ????
    Und so ganz nebenbei, Finanzbeamte schlafen nicht auf Bäumen. :smoke
    MfG
     
  6. #86 JRGauditz, 01.11.2006
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    ich hab mal beim finanzamt gearbeitet und wir haben da öfter mal beim einwohnermeldeamt nachgefragt wegen ummeldedaten. und ich kann mir gut vorstellen, dass das finanzamt inzwischen sogar direkten zugriff auf solche daten hat :deal , also von daher ist schummeln nicht zu empfehlen . das eine jahr ist leider verloren.
    ramona
     
  7. drulli

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    Soweit ich richtig informiert bin (und ich hoffe, ich bin es, da wir in einer ähnlichen Situation sind), ist keine Neubeantragung bzw. Übernahme der EHZ für ein Folgeobjekt mehr möglich.
    Also ist es, wenn es nur um die EHZ geht, günstiger, erst im nächsten Jahr umzuziehen, um die EHZ 2007 für das alte Haus noch mitzunehmen.

    Falls dem nicht so sein sollte, würde ich mich (s.o.) über Richtigstellung freuen!

    Grüße!

    Uli
     
  8. #88 Gast217, 07.11.2006
    Gast217

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    @ Kerstin Engel,

    schummeln geht natürlich nicht, aber sind denn die Fakten klar?

    "Wir haben im Mitte Dez 2005 einen Neubau gekauft" ist ein Satz, der von einem Laien anders gelesen wird als von einem EHZ-Spezialisten. Deshalb ist zu klären, was der Satz wirklich aussagt:
    Wann wurde der Kaufvertrag beim Notar unterschrieben?
    Was sagt dieser zum Übergang Nutzen, Lasten ...?
    Wann fand dieser Übergang tatsächlich statt?

    Es ist durchaus möglich, dass es das Problem Neujahrsfalle in diesem Fall gar nicht gibt.

    Viele Grüße
    Marion :)
     
  9. #89 Kerstin Engel, 07.11.2006
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    Hallo Marion,

    Wann wurde der Kaufvertrag beim Notar unterschrieben?
    15.12.2005
    Was sagt dieser zum Übergang Nutzen, Lasten ...?
    im Vertrag steht " ...Haus ist bezugsfertig hergestellt, durch den Verkäufer sind lediglich noch folgende Leistungen ... zu erbringen. Diese sind bis zum 31.1.06 zu erbringen. " Auflassung wird beantragt, wenn Kaufpreis gezahlt. Der ist fällig, wenn Vormerkung eingetragen ist. Die wurde im Anschluss vom Notar beantragt.
    Wann fand dieser Übergang tatsächlich statt?
    Am 18.1 Grundbucheintrag, am 25.1 war Übergabe.

    War alles etwas hektisch - das mit der Ummeldung habe ich einfach verpennt, weil parallel mein zweites Kind auf die Welt kam (12.12) .

    danke für Tipps,
    Kerstin
    ]
     
  10. #90 BJ67, 07.11.2006
    Zuletzt bearbeitet: 07.11.2006
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  11. #91 Rizzi710, 28.12.2006
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    Hallo,
    ich frage mich wie lange ich EHZ bekomme.

    folgender Sachverhalt
    Kauf ETW vom Bauträger (not. Kaufvertrag am 31.12.2005)
    Baubeginn 4/2006
    Fertigstellung zuerst geplant 12/2006 jetzt verschoben auf 1/2007
    Einzug also erst in Januar 2007 möglich
    Bekomme ich für den vollen Zeitraum v. 8 J EHZ?
    Wann muss ich den Antrag stellen?

    MfG
     
  12. #92 JRGauditz, 28.12.2006
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    da du in diesem fall käufer bist, beginnt der förderzeitraum mit anschaffung des objekts, also mit übergabe. insofern glück für dich, dass die wohnung erst 2007 fertig wird, denn sonst hättest du noch in einer hauruck-aktion 2006 einziehen müssen, um das eine jahr nicht zu verlieren.
    antragstellung ist möglich, sobald alle voraussetzungen für die ehz erfüllt sind, das dürfte bei dir dann mit einzug der fall sein.
    ramona
     
  13. #93 Bodengucker, 29.12.2006
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    alles ok

    Hallo Rizzi 710,

    wenn du im Jahr 2005 gekauft hast (Vertrag) bekommst du die vollen 8 Jahre wenn du im gleiche Jahr umziehst, in dem auch die ETW fertig ist. Du verlierst nur wenn Fertigstellung und Umzug nicht im gleichem Jahr liegen.

    Ich habe das Haus im Dezember bekommen, bin im Dezember umgezogen und hätte laut Finanzamt den Antrag auch nächstes Jahr noch abgeben können.

    Guten Rutsch
    Bodengucker
     
  14. #94 surfrichter, 19.03.2007
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    Expertenfrage EHZ

    Eckdaten Grundstück 2005 gekauft und Bauantrag 2005 gestellt.
    Im Jahr 2006 fertiggestellt. Meine Freundin (wir sind nicht verheiratet) hat sich zum 01.12. umgemeldet und EHZ beantragt. Wir stehen beide im Grundbuch.

    Bis jetzt ist seitens des Finanzamtes nix passiert. Heute ruft meine Freundin im FA an und fragt warum noch nichts passiert ist, dort wird ihr gesagt dass a) der Antrag erst bearbeitet werden kann wenn Sie eine Meldebescheinigung, Kostenaufstellung und Rechnungen vorlegt und b) der Antrag von mir vorliegt(ich bin noch nicht dort gemeldet).

    Nun hab ich mal recherchiert und bin zu dem Ergebnis gekommen dass ich mich ebenfalls hätte ummelden und Antrag auf EHZ stellen müssen weil ich Miteigentümer und nicht mit der anderen Miteigentümerin verheiratet bin (so stehts jedenfalls in der Ausfüllanleitung zum Antrag auf EHZ).

    Was passiert nun wenn ich keinen Antrag stelle?
    Warum sollte ich Antrag stellen wenn ich nicht dort wohne? Da bin ich doch überhaupt nicht anspruchsberechtigt.

    Ist aber ansich schon interessant dass das FA über 3 Monate überhaupt nicht auf den Antrag reagiert.

    Hat jemand ne Ahnung?
    Danke und Gruß
     
  15. #95 Ralf Dühlmeyer, 19.03.2007
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    Und wann...

    ist sie umgezogen? :smoke
    Also: Auch ein einzelner Miteigentümer kann EHZ beantragen und bekommen, ohne das der/die Andere(n) diesen Antrag ebenfalls stellen. Der/die könnte(n) ja z.B. schon 10b oder EHZ in Anspruch genommen haben.
    In diesen Fällen gibts dann halt EHZ analog zum Miteigentumsanteil (hier wohl 50%)
    Meldebescheinigung ist notwendig, denn EHZ gibts nur für selbstgenutztes Wohneigentum. Die Meldebescheinigung ist der Beweis, daß Sie das Eigentum nutzen.
    MfG
     
  16. #96 surfrichter, 19.03.2007
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    Sie ist im Dezember 2006 umgezogen, am Tag der Ummeldung.
    Sie nutzt das Haus zu 100%. Mir gehört halt die Hälfte. Ich habe noch keine EHZ oder sonstige Wohneigentumsförderung bekommen. Ich wohne nur einfach nicht dort.

    Mal angenommen:
    Fall 1 zwei Miteigentümer(nicht verh.) 50/50 Besitz, beide wohnen dort und beide beantragen EHZ. Bekommt dann jeder 50% der EHZ?

    Fall 2 zwei Miteigentümer(nicht verh.) 50/50 Besitz, einer beantragt EHZ und wohnt alleine dort. Bekommt der dann nur 50% der EHZ?

    Fall 3 zwei Miteigentümer(nicht verh.) 50/50 Besitz, einer beantragt EHZ im Dez 2006 und wohnt alleine dort. Der zweite Miteigentümer zieht ein Jahr später ein und beantragt EHZ. Was dann?
    Vermutlich ist das erste Jahr für Miteigentümer 2 flöten oder versteh ich das jetzt falsch?

    Danke!
     
  17. #97 Ralf Dühlmeyer, 19.03.2007
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    Damit...

    ist das Thema EHZ durch. EHZ gibt es N U R für SELBSTgenutztes Wohneigentum.
    Wer - aus welchen Gründen auch immer - mit erstem Wohnsitz woanders angesiedelt ist, kriegt keine EHZ für seinen Teil.
    Fiskalisch ist sind die 50% Mietanteil. Wenn es ganz dumm läuft und die Damen und Herren vom FiA auf Zack sind, wird sogar noch eine ortsübliche Miete als zu versteuerndes Einkommen angesetzt.
    Über dieses Thema mal mit einem Steuerberater SEHR intensiv sprechen.
    MfG
     
  18. #98 surfrichter, 19.03.2007
    surfrichter

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    Ich will doch gar keine EHZ. Ich will nur das sie die volle EHZ bekommt.
     
  19. #99 Ralf Dühlmeyer, 19.03.2007
    Ralf Dühlmeyer

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    Ist das...

    soooo schwer?
    EHZ gibt es analog zum Eigentumsanteil.
    Wer 100 % EHZ will, muss 100% Eigentümer sein. Gibts es (warum auch immer) mehr als einen Eigentümer, gibt es EHZ nur für den im Vertrag festgelegten Anteil.
    50% Anteil am Eigentum = 50% der EHZ, 60 % Eigentumsanteil = 60 % EHZ usw.
    Die Kinderzulage gibt es in voller Höhe (wenn ich mich nicht irre), wenn die Kinder in der Immobilie wohnen.
    MfG
     
  20. #100 Gutachterdb, 18.04.2007
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    Schaut man sich das Gesetz, kommt man auf eine andere Antwort:
    1% der Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten, maximal 1.250€ + 800€ je Kind. Unabhängig mit anderen Eigentümern.
    Und wer beantragt, bekommt die Zulage auch, sofern noch kein Objektverbrauch zu verzeichnen ist.
     
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