Frage zum § 13 b USTG

Diskutiere Frage zum § 13 b USTG im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; @Olaf, spätestens bei der Buchführung duch ein steuerberater fällt das auf, es sei den der steuerberater weist den nicht auf eine...

  1. Yilmaz

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    @Olaf,

    spätestens bei der Buchführung duch ein steuerberater fällt das auf, es sei den der steuerberater weist den nicht auf eine Freistellungsbescheinigung und bucht das wirklich ohne mwst. :yikes
     
  2. voggel

    voggel

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    Pfälzer ist das höchste was ein Mensch werden kann
    Na ja ich will ja niemanden ins Messer laufen lassen , wenn er mir die Abschlussrechung mit Mwst präsentiert reis ich die andere klein und gut ist ...

    Aber schon komisch oder .... Das könnte ihn ja seine firma kosten wenn er das immer so macht oder ?!


    @ Yilmaz ne Freistellungsbescheinigung hat er mir ja gebracht , und hat auch eine Gültige mitgebracht ....
     
  3. Yilmaz

    Yilmaz

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    Du brauchst das nicht, er braucht eine von dir, du hast keine weil du (überhaupt) keine gewerbe hast die bauleistungen ausführt.
     
  4. #24 Olaf (†), 02.04.2007
    Olaf (†)

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    Nix..

    durcheinanderbringen. bzw. vermischen.
    Freistellungsbescheinigung hat nix mit § 13b zu tun! Des sind zwei Baustellen. Mit der Freistellungsbescheinigung "drückste" Dich um die Anwendung der 15% Bauabzugssteuer, die 2002 mit dem "Gesetz zur Eindämmung illegaler Betätigung im Baugewerbe" eingeführt wurde und pauschal 15% der Bruttosumme beträgt.
    §13b betrifft die Umsatzsteuer auf den Nettobetrag.
    Konkret heißt das bei Anwendbarkeit 13b und ohne Freistellungsbescheinigung, dass bei einer Nettoleistung von 1.000 der Leistungsempfänger 190 Umsatzsteuer abzuführen hat und außerdem noch 150 weniger (also 850) an den Ausführenden zahlen darf. Die 150 hat er auch ans FiA abzuführen.
     
  5. voggel

    voggel

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    Pfälzer ist das höchste was ein Mensch werden kann
    und was würde das für meinen fall heissen , ich hab jetzt Ne Gesamtrechnung über knapp 80 000 Euronen und ................?!
     
  6. #26 Olaf (†), 02.04.2007
    Olaf (†)

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    Nix für ungut,

    Meister Yilmaz, aber Du solltest auch mal Deinen Stb konsultieren;)
    Du brauchst eine, damit Du Dein volles Geld für die Leistung kriegst.

     
  7. #27 Olaf (†), 02.04.2007
    Olaf (†)

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    Gar nix..

    Du bezahlst Deine Brutto-Rechnung und gut is. Schließlich biste ja Privat:p
    Alle anderen Verwicklungen sind das Problem des BU.
     
  8. voggel

    voggel

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    Pfälzer ist das höchste was ein Mensch werden kann
    Wir haben ja bis jetzt noch keine Bruttorechnung , Brutto würde ja heissen 80 000 ( die wären ja Netto ) plus 19 Prozent Mwst ....

    Ich werde jetzt bestimmt nicht hingehen und dem kollegen die Mwst einfach so mitüberweisen .... :angel:
     
  9. #29 Olaf (†), 02.04.2007
    Olaf (†)

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    Sag ich..

    doch - wenn Du lieb bist, weiste Ihn drauf hin dass kein 13b anzuwenden ist, (gezahlt wird sowieso bloß was da steht - also neue Rechnung), wenn nich, wird das Finanzamt trotzdem von ihm spätestens bei einer Prüfung 15.200 haben wollen, die er nich von Dir gekriegt hat - außerdem kriegt er bei übellaunigen Finanzbeamten Ärger im Sinne von "Steuerhinterziehung".
     
  10. Yilmaz

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    Olaf,

    das mit dem 15% muß der bauherr von der schlußrechnung abziehen und an finanzamt bezahlen?

    Mit dene habe ich noch nie zu teun gehabt da ich nach §48 b ESTG eine freistellungsbescheinigung das den leistungsempfänger (bauherr) von der pflicht zum steuerabzug befreit.

    Man muß in deutschland ein Jurist sein um nicht obdachlos auf der strasse zu landen :(
     
  11. #31 Olaf (†), 02.04.2007
    Olaf (†)

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    Genauso...

    isses.

    Hintergrund der ganzen Geschichte ist, dass die FiA reihenweise mit der Umsatzsteuer ausgefallen sind, weil entweder Bauleistung durch ausländische Gesellschaften erbracht wurden, die keine Steuern abgeführt haben oder durch Insolvenzen. So will man wenigstens etwas versuchen reinzuholen.
    Übrigens haftet ein Bauherr für die Steuerausfälle durch die ausführende Gesellschaft, wenn er trotz fehlender Freistellungsbescheinigung den vollen Betrag anweist.
     
  12. voggel

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    Pfälzer ist das höchste was ein Mensch werden kann
    Also mal guten Morgen ,

    wenn ich das ganze jetzt richtig verstanden habe , könnt ich mich jetzt eigentlich zurücklehnen und warten was passiert ....
    Den guten Herr Rohbauer habe ich heute morgen auf den fehler hingewiesen , und er will eine neue Rechnung vorbeibringen im laufe des Tages ( was aber nach meiner Erfahrung mit ihm 2-3 Wochen dauern kann und dann auch erst nach mehrmaligem Nachfragen ) ...

    Also werde ich nach dem Anruf heute mal abwarten ob er sich mukst oder nicht , wichtig ist das mir nichts passieren kann von wegen Steuer ...und Finanzamt ...

    Ich will ihn nicht ins offen Messer rennen lassen , aber hinterherrennen tu ich ihm auch nicht ... das habe ich fast 6 Monate gemacht für meinen Rohbau ...

    Finanzen in Deutschland zu kapieren , da gehört echt jedem BU eine Ausbildung im Steuerrecht ...

    Gruss Stefan:mauer
     
  13. Yilmaz

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    Ihr müßt ja ein Preis vereinbart haben!? Der muß doch wissen wieviel er kriegt und du mußt doch wissen was es alles kostet!?
    Oder wird das nach leistung bezahlt?
     
  14. voggel

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    Pfälzer ist das höchste was ein Mensch werden kann
    Das ist eine Unendliche Geschichte .

    Wie das eben so ist , der Auschreibungspreis war fest , klar ...
    Aber dann kommen doch noch ein paar Meter mehr Mauer ( Liaplan die guten teueren )

    Ein Überzug der nicht geplant war ,da ein halbrunder Bogen .... dort ein Durchbruch ... undsoweiter undsofort :-)

    Das ist ja auch kein Problem , wenn man aber einen Termin ausmacht an dem man die Abrechnung macht ( Aufmaß hat der Architekt gemacht ) , und der gute Herr BU dann kommt mit NICHTS dabei , dann gute NAcht ...

    Dann ging die Fragerei los , Welches Material ich denn auf mein Baukonto besorgt habe ( weil er keine Kohle mehr hatte ) .... dann hab ich ihm eröffnet das er einen Bauvertrag mit mir hat , in dem ein Termin steht ..... den der gute natürlich um fast 12 Wochen überschritten hatte , daraus resultierten dann ca . 10 000 Euro Vertragsstrafe .....

    Die Mehrleistungen die er erbracht hatte waren weder von mir noch vom Archtitekt abgesegnet bzw gezeichnet .... egal ..

    Fakt ist ich hab dem armen Teufel die Strafe erlassen und bahalte die Gewährleistung ( 5000 Euro ) ein weil er keine Bankbürgschaft bekommt ...

    Jetzt das mit der Rechnung , sorry aber ich bin echt froh wenn die Geschichte mit ihm rum ist ...

    Die Arbeit wirklich Top , hat mir jeder Bestätigt der den Bau gesehen hat ,,, aber was finanzen angeht , ist er kein Geschäftsmann sonder wirklich ein Handwerker der gute Arbeit macht , aber mit den Finanzen nicht umgehen kann ...

    Wie gesagt Termine und Finanzen Pfui , Qualität Hui ...

    Mal gespannt wie er jetzt i ndie Puschen kommt der gute Kollege , jetzt helf ich ihm nicht mehr ...
     
  15. bemi

    bemi

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    :yikes Hat der den keine A-conto Zahlungen erhalten?
    Und Kriegt jetzt noch die ganze Summen oder wie?
    :mauer Dann wird der bestimmt schnell werden.
    bemi
     
  16. Peeder

    Peeder

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    will mich ja nicht einmischen, aber Olaf scheint der einzige zu sein, der Ahnung hat.
    Die anderen amüsieren sicherlich so wie ich . :Roll

    Der Rohbauer, :irre :irre

    Rechnung von Firma an Privat , egal was, mit MwSt
    Rechnung von Firma, die Baudienstleistungen ausführt an Firmen, die wiederum Bauleistungen ausführen - nur bei Baudienstleistungen ohne Märchensteuer.

    soll ich mal nee Skizze machen ???

    Damit wärst du bei mir an der richtigen Adresse, die Kohle leihere ich dir schon aus der Tasche, mit Zinsen !!!

    Peeder
     
  17. Yilmaz

    Yilmaz

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    Du hast nicht mehr dazubeigetragen als ich :p
     
  18. #38 bauworsch, 03.04.2007
    bauworsch

    bauworsch Gast

    Irgendwie krieg ich das noch nicht ganz auf die Reihe.
    80.000€ zzgl. Mehrwertsteuer oder 80.000€ inkl.? Klingt eher so wie zzgl.
    Im Vertrag steht doch eine Summe? Und dann steht dabei, wie sich dieser Betrag versteht, also zzgl. Mehrwertsteuer oder inkl.
    Wenn zzgl. dann wäre 80 + 19% = 95,2 k€ der Schlussrechnungsbetrag abzgl. bereits geleisteter Zahlungen der noch anzuweisende Betrag ( Sicherungseinbehalt noch abzuziehen ). Korrekterweise müsste er den vertraglichen Nettobetrag abzüglich der einzelnen Abschlagszahlungen bereinigt um die Mehrwertsteuer ermitteln und dann die Mehrwertsteuer von 19% auf diese Endsumme drauf.
    Dass die 80 netto sind und der Gesamtauftrag knapp huntertausend betragen hat, ließe sich aus den 5000 € Sicherungseinbehalt folgern. Das wären 5% der Gesamtauftragssumme. Peeder, wenn das vertraglich ordentlich vereinbart ist, wie willste die dem aus der Tasche leihern?
    Dass Du ihm die Vertragstrafe freundlicherweise erlassen hast, ist nett von Dir und auch gut so, denn mit der Höhe ( 10% ) wärste im Streitfall eh auf die Nase gefallen.
    Aber bevor wir weiterrätseln:
    Wir hoch war der Auftrag? Vertragssumme netto oder brutto? Beziehen sich die ominösen 80000 auf alle Leistungen inkl. Zusatzleistungen? Welche Abschläge in welcher Höhe wurden tatsächlich geleistet? Sicherungseinbehalt nebst Höhe und Dauer des Einbehaltes schriftlich fixiert? Ansonsten ist nix mit Einbehalt. Vertragstrafenformulierung tät mich interessieren. Und zu guter letzt BGB oder vermutlich VOB Vertrag?
     
  19. #39 bauworsch, 03.04.2007
    bauworsch

    bauworsch Gast

    Noch zur Rechnung:

    Wenn die VOB wirskam vereinbart ist, dann fordere ihn mit Fristsetzung auf, eine Schlussrechnung einzureichen und teile ihm mit, dass Du bei Verstreichen der Frist die Schlussrechnung auf seine Kosten aufstellen lassen wirst. Ist im § 14 der VOB/B aufgeführt.
    Dann haste noch was zum Abziehen. ;)
     
  20. #40 Ralf Dühlmeyer, 03.04.2007
    Ralf Dühlmeyer

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    Vorsicht

    Wenn AR in 06 (also 16 %), dann wird das ne eklige Rechnerei, weil auf die Gesamtsumme 19% anfallen.
    MfG
     
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