Kosten-Dschungel

Diskutiere Kosten-Dschungel im Bauen mit Architekten Forum im Bereich Architektur; Liebe Experten, wir bauen an unseren Altbau einen Neubau, bestehend aus Kellergeschoss und Erdgeschoss. Die Sache gestaltet sich etwas...

  1. Mausi

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    Liebe Experten,
    wir bauen an unseren Altbau einen Neubau, bestehend aus Kellergeschoss und Erdgeschoss. Die Sache gestaltet sich etwas aufwendiger, weil ein großer Balkon in der ersten Etage, der durch Träger gehalten wird, abgestützt werden muss. Außerdem ist die Unterkellerung etwas tiefer als der bestehende Keller, somit muss Stück für Stück unterfangen werden. Unser Architeckt, auch Bauingenieur hat von uns folgenden Auftrag bekommen. Erstellung der Pläne, Einreichung beim Bauamt, Erstellung eines Leistungsverzeichnisses, Berechnung der Statik, Umschreibung der Nutzungsänderung, Bauüberwachung. Der Nettopreis des Rohbaus von einem Bauunternehmen beträgt 23.000,--€. Der Architekt geht von einer Gesamtsumme von 40.000,--€, wenn Fenster,Estrich und Deckendämmung mit eingerechnet werden. Jetzt zur Rechnung. Der Architekt verlangt für diese Leistungen 6000,--€. Mir scheint das etwas viel, da ich von einem 10%Honorar ausgegangen bin. Oder sind die 10% nur reine Architektenleistung und die Statik wird anders berechnet? Wie hoch sind die Kosten für die Erstellung eines Leistungsverzeichnisses? Mir wäre sehr geholfen, wenn mir jemand in etwa sagen kann, was die einzelen Positionen kosten, da ich diese im Internet nicht gefunden habe.

    Vielen Dank
     
  2. #2 Ralf Dühlmeyer, 13.04.2007
    Ralf Dühlmeyer

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    Vergiss....

    die 10 %
    Es gibt HOAI-Tabellen. Hinzu kommen evtl.:
    Zuschlag für Umbau + Modernisierung
    Mitzuverarbeitende Bausubstanz
    Standsicherheitsnachweis
    Antrag auf Nutzungsänderung
    Planung ... der techn. Anlagen
    Nebenkosten
    Sie müssen doch von Ihrem Bauing eine DETAILIERTE Rechnung bekommen haben!!! Aus der Honorarzone, Zuschläge, v.H.-Sätze, besondere Leistungen usw. für die jeweiligen Bereiche hervorgehen.
    Nur ein Satz:
    "Überweisen Sie mal x €"
    reicht nicht.
    Und warum lassen Sie sich die Rechnung nicht erstmal von Ihrem Bauing erläutern.
    Jaja, ich weiß. Sie wollen nicht ahnungslos sein bei dem Gespräch.
    Ganz ehrlich. Egal, wieviel Info Sie sammeln, Sie werden ahnungslos bleiben.
    Ist nicht persönlich zu nehmen. Genügend Kollegen sind und bleiben in Sachen RICHTIGER Rechnungsstellung ihr Berufsleben lang ahnungslos.
    Bei Zweifeln bitte mal nach Honorargutachtern in Ihrer Region schauen. Einige Kammern bieten hier sogar einen kostenreduzierten Service an.
    Sprechen Sie mit dem Ing, wenn Sie die rechnung begutachten lassen wollen.
    Mfg
     
  3. #3 Ingo Nielson, 13.04.2007
    Ingo Nielson

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    die 6000 euro sind eher günstig. das architektenhonorar liegt bei dieser bausumme ohne umbauzuschlag bei 6000 euro inkl. nebenkosten.
    wenn die baustelle ordentlich abgewickelt wurde, gibt´s nichts zu meckern.
     
  4. Mausi

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    Ich habe im Internet gesurft und habe einige Rechenbeispiele gesehen, die etwa 10% Architektenhonorar ausmachten. Deswegen kam mir unser Betrag so hoch vor. Ich weiß, dass jedes Vorhaben unterschiedlich zu bewerten ist, von daher habe ich euren Rat gesucht. Wann ist denn die erste Zahlung an den Architekten fällig, da auch er Geld nach dem jeweiligen Bauabschnitt haben möchte. Mir geht es um die Versicherung.
     
  5. #5 VolkerKugel (†), 14.04.2007
    VolkerKugel (†)

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    Wenn Ihr schon ...

    ... ein Pauschalhonorar vereinbart habt, gehört doch dazu auch ein Zahlungsplan in dem drin steht, was wann fällig ist :confused:
     
  6. Mausi

    Mausi

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    Ist es sinnvoll auch vor Baubeginn einen Vermessungsingenieur kommen zu lassen?
     
  7. #7 VolkerKugel (†), 15.04.2007
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    VolkerKugel (†)

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    Natürlich ...

    ... wer soll denn sonst verantwortlich die Baugrube abstecken und nachher aufs Schnurgerüst einmessen ?
     
  8. #8 Heinz G Meurer, 19.04.2007
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    nicht nur vor Baubeginn, sondern auch nach Fertigstellung.

    MfG
    HGM
     
  9. #9 Mike Wine, 24.04.2007
    Mike Wine

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    übertrieben

    Hallo,

    für eine Hauserweiterung extra einen Vermessungsingenieur kommen lassen --> übertrieben.

    Die Absteckmaße deinen Bauleiter geben und dem AN. Ist für die kein Problem. Das Vermessungsamt in Bayern kommt zum Schluß und mißt das ganze ein für das Kataster. Ein Absteckplan würde als Vertragsgrundlage gelten und von Euch bzw. dem Bauleiter von Euch kontrolliert werden. Was soll hier ein Vermessungsingenieur tun? Das ist für manche unter Würde, zu klein die Sache. Wichtig ist die gemeinsame Absteckung, Festlegung Höhenfestpunkt und nach richtigkeit die Freigabe zum Bauen.

    Einen Vermessungsingenieur ist dort notwendig, wo z. B. im Zuge einer Straßenachse ein Brückenbauwerk eine konkrete Lage bzw. Höhe haben muss.
    Aber im privaten Hausbau ist mehr Augenmaß gefordert. Hier ist das A und O die Führung des AN.

    Ich habe mit meinem AN das Haus selber abgesteckt, nach den textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes. Das Vermessungsamt kam trotz Mitteilung nicht mehr, wie gesagt nur zum Schluß. Wenns falsch wird, suchen die sich schon den Schuldigen (finde ich auch nicht ganz richtig)

    Grüsse, Mike
     
  10. #10 Mike Wine, 24.04.2007
    Mike Wine

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    ich weiß ...

    Hallo,

    gleich kommen die Prügel. Aber ein Kollege ist Vermessungsingenieur und wir hatten erst vor Wochen die gleiche Diskussion.

    Hier muss man halt noch mit Winkel und Nivelliergerät arbeiten können. Ein guter Mauerer macht das noch mit links!

    nichts für ungut, Grüsse, Mike
     
  11. #11 Ralf Dühlmeyer, 24.04.2007
    Ralf Dühlmeyer

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    Und mit rechts....

    haftet er dann - oder wie.
    Sorry, aber Einmessung ist Vermessersache - oder es ist dem, der es an sonsten macht extra zu bezahlen incl. Haftungsrisiko.
    Es sind schon einige Häuser nicht auf dem richtigen Grundstück gebaut worden. Darf der maurer das dann auch bezahlen????
    MfG
     
  12. bemi

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    Wenn es sich um einen einfachen Anbau an vorh. Gebäude geht,kann man auch selbst einmessen.
    Wenn es kompl. ist immer Vermesser holen
    bemi
     
  13. #13 Der Bauberater, 24.04.2007
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    Hallole Mausi,
    wie groß sind denn die Abstände zu den Nachbargrenzen / Straße / Nachbarbebauung?
    Gruß aus Baden
    Peter
     
  14. #14 Mike Wine, 24.04.2007
    Mike Wine

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    vorausgesetzt man kann einmessen

    Hallo H. Dühlmeyer, Hallo bemi,

    wir haben ein best. Gebäude und dazu wird ein Anbau erstellt. Dürfte doch kein Problem sein, eine Baugrube dazu auszuheben. Auf einem Plan das Soll, wenns mehr wird --> Privatvergnügen des AN

    Jede anständige Bauunternehmung steckt Ihnen die Maße ab für den Weiterbau. Gerade am Anfang muss sehr genau gearbeitet werden, ungenau wirds von alleine. Da muss man halt als Bauherr gleich hinschauen und nicht nach Fertigstellung (nach Fehlerfeststellung) nach Gutachtern schreien.

    Mein AN hatte sich die Absteckung von mir als Bauherr und eigener Bauleiter schriftlich bestätigen lassen, dass die Lageposition hinsichtlich Abstände zur Straße und Nachbarn sowie die Höhenlage vertragskonform sind.

    Da waren wir halt mal einen Vormittag auf der Bauwiese und haben wie die Altvorderen Grenzsteine gekennzeichnet, Pflöcke geschlagen, den rechten Winkel überprüft, Abstände eingerichtet und kreuz kontrolliert. Am nächsten Tag kam der Bagger ...

    Grüsse, Mike
     
  15. #15 Ralf Dühlmeyer, 24.04.2007
    Ralf Dühlmeyer

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    Jau, jau...

    Ich kenn da einen Fall, da gab es an einer Ecke ZWEI Grenzsteine einen halben Meter auseinander. Der "richtige" war mit Erde zugedeckt gewesen, der "falsche" wurde als Grundlage für die Wand der Grenzgarage angenommen.
    Und jetzt zahlt der Grenzgaragenbesitzer brav Überbaurente an seinen Nachbarn :respekt und ist froh, daß er die Garage nicht noch abreissen musste :bounce: :bounce: .
    Nur mal so als Denkanstoß
    MfG
     
  16. #16 Mike Wine, 24.04.2007
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    vorher nicht richtig geschaut

    Hallo H. Dühlmeyer,

    sowas darf nicht passieren. Der amtliche Lageplan vom Vermessungsamt sollte schon das Geld wert sein und vorliegen.

    Ich empfehle dies auch immer den Bauherrn, den amtlichen Lageplan sich schon vorher kommen zu lassen und zu studieren.

    Einmal fehlte ein Zwischengrenzstein, war jedoch im amtlichen Lageplan drin --> Spannmaße geben lassen und v o r s i c h t i g suchen, nicht anrühren oder beschädigen.


    Ist wie bei den Bodengutachten: Wenn man nicht vorher weiß was drin ist bekommt man nachher mit Sicherheit das Falsche! Wichtig ist nur die Kenntnis, auf welche Weise man zur Kenntnis gelangt ist je nach Situation angepasst zu wählen.


    Wissen Sie was von unserer Bauherrinnen empireSG? Wurde da wohl der Tag der "Regeländerung" durchgezogen??

    Grüsse, Mike
     
  17. #17 VolkerKugel (†), 24.04.2007
    VolkerKugel (†)

    VolkerKugel (†)

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    Ich glaub´ ...

    ... ich zieh´ nach Bamberch.

    Da brauchste keinen Bodengutachter, keinen Vermesser, nur nen dicken Kopf zum Hinhalten :respekt .

    Huch - was lese ich aber jetzt da direkt oben drüber?
     
  18. #18 MLiebler, 26.04.2007
    MLiebler

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    Servus Mike Wine,

    Du solltest mal über unsere weiß-blaue Grenze schauen.
    Im Bereich der BayBO geht vieles angeblich einfacher, angeblich...

    In fast allen anderen Bundesländer mußt Du einen Lageplan anfertigen lassen und sogar teilweise eine Absteckbescheingung bringen zum schluß dann noch die Identitätsbescheinigung, alles durch eine öbuv Vermesser.

    Komischerweise rennen, auch deswege, öfters bayerische Architekten, Bauing. oder GU´s in anderen Bundesländern an die Wand.

    Gruß aus Mainfranken

    Bei dem Bau ging es doch um Mettmann und das liegt in NRW, also brauchst Du das volle Programm.
     
  19. #19 Mike Wine, 27.04.2007
    Mike Wine

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    Vermessung ist Ländersache



    Hallo MLiebler,


    da Vermessung Ländersache ist, kann es selbstverständlich in anderen Bundesländern anders geregelt sein. Ich konnte daher nur meine für Bayern gültige Version anbringen.

    Für Laien sollte es selbstverständlich sein, dass diese durch einen Baufachmann vertreten sind. Dieser würde dann auch Kenntnis über das Vermessungs bzw. Absteckungsvorgehen haben und die richtigen Schritte einleiten.

    Wenn ich als bayerischer Planer in anderen Bundeländern tätig sein will, muss ich deren Landesbauordnung etc. beachten. Der Bauherr erwartet auch dort ergebnisorientierte Leistung ohne Entschuldigung.

    Ich hatte eine Plananfrage aus der Großfamilie, die (back to the roots) nach 50 Jahren oder so, ein wieder bekommenes Grundstück in Brandenburg bebauen wollten. Ich empfahl zwar eine Grobplanung, die jedoch mit der Landesbauordnung in Brandenburg abzustimmen ggf. abzuändern sei. Da die vorgesehene verkehrliche sowie ver- und entsorgungstechnische Erschließung (wie auch in Bayern) gesichert sein muss, diese jedoch nicht von uns beigebracht werden konnte, wurde das Projekt aus Eis gelegt.

    Grüsse, Mike
     
  20. PeMu

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    Dann

    wäre es hilfreich und nett, wenn Sie über Ihren Tellerrand schauen und dann bedarfsorientiert antworten.

    Also bajuvarisch bambergige Erfahrungen nur bei Fragestellern aus der Gegend anbringen.

    Der gemeine Laie ist sonst total verwirrt.
     
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