Hausbau und so viele Fragen...

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  1. #81 VolkerKugel (†), 02.05.2007
    VolkerKugel (†)

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    Also ehrlich, Helmut ...

    ... wie wir uns heute wieder ergänzen :biggthumpup: !

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  2. Bine28

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    Jetzt weiß ich was die einzelnen Phasen sind und, dass es eine wahnsinns Tabelle gibt. Wonach bestimmt sich welche Honorarzone für uns gilt?
    Der Architekt soll quasi alles machen, grins! Planen, Ausschreiben, Bauaufsicht, Abnahme des Baus!!! ( So formuliert das ein Bauneuling, grins!)

    Bine
     
  3. #83 Mike Wine, 02.05.2007
    Mike Wine

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    können schon, dürfen nicht

    Hallo bine,


    dass mit der namentlichen Empfehlung ist schwierig, da sonst eine gewisse Befangenheit oder Bevorzugung stattfinden würde --> gelbe Seiten Telefonbuch


    Kommt auf den Leistungsumfang an. Wichtig ist das verwendbare Ergebnis
    --> Vertikale Aufschlüsselung mit Bezeichnung der vorgefundenen Bodenarten und Tiefenangaben. Lageplan dazu, dass die Bohrungen etc. dem Grundstück zugeordnet werden können sowie Angaben über die Grundwasserhöhe.

    Abrechnung kann nach der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) Teil XII §§ 91 ff. erfolgen. Im weiteren stehen auch dort detailliert die Tätigkeiten, die Dir der Architekt als Vertrag vorlegen müsste.

    Ohne Kenntnis deines Grundstückes (Hang, Wiese, Wassernähe) noch folgender Tipp: Wenn wasserführende Schichten angetroffen werden, sollte eine Wasserprobe entnommen werden und ebenfalls untersucht werden --> Auswirkung auf den Fundamentbeton.

    Nochmals zur Gemeinde: Erkundigung über alte Wasserläufe durch dein riesiges Grundstück?


    Grüsse, Mike
     
  4. #84 VolkerKugel (†), 02.05.2007
    VolkerKugel (†)

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    Für eine erste Schätzung ...

    ... nimmst Du mal Honorarzone III und den Mittelsatz.
    Maßgebend sind die reinen Baukosten ohne USt und ohne Baunebenkosten.

    Genauer soll es Dir dann der Architekt darlegen und erläutern - das gehört sich so.
    Wenn einer kommt und gleich sagt: "Ich mach´s für 10%" (von was?) oder gleich einen bestimmten Betrag nennt, ist das unseriös :konfusius .
     
  5. Bine28

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    Keine Infos

    Hallo Mike!

    Auskunft von der Gemeinde war, dass es keinerlei Infos über dieses Grundstück sonst gibt. Also wäre ein Gang dorthin auch ein 2.Mal sinnlos. Info der Nachbarn war nur, dass der Boden teilweise Lehm ist. Ist das gut oder eher schlecht? Hab wirklich keine Ahnung davon!

    Wie kann man mir als absolutem Neuling erklären was uns der Architekt ungefähr kosten darf? Ich geb euch alle Infos die ich hab um die Info zu kriegen!

    Bine
     
  6. Bine28

    Bine28

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    Danke Volker!

    Werde wohl noch einen dritten Termin bei einem Architekten ausmachen müssen. Vielleicht haben wir dieses Mal mehr Glück! Ist echt nicht einfach!
    Gruß
    Bine
     
  7. #87 Mike Wine, 02.05.2007
    Mike Wine

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    Hoai

    nochmal der Mike,

    schau mal bei der HOAI unter § 10 ff. nach. Für Dich als Beamtin keine Schwierigkeit, die §§ zusammenzusuchen bzw. das Angebot des Archtiekten dahingehend zu prüfen.

    meistens Honorarzone III oder IV §11
    § 15 die Tätigkeiten, dann §16 die Arch.kosten rausgelesen.

    Grüsse, Mike


    ... war mit Volker parallel
     
  8. #88 VolkerKugel (†), 02.05.2007
    VolkerKugel (†)

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    Hat das hier einer behauptet ...

    ... :konfusius ?
     
  9. #89 Landbub, 02.05.2007
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    Genau! Branchenübergreifend, sozusagen :winken
     
  10. #90 Mike Wine, 02.05.2007
    Mike Wine

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    Lehm

    Hallo,

    ich habe auch Lehm bis ca. 4 m tief.

    Meine Firma hat den Boden bis auf -2.50 m ausgehoben, gemäß meiner Planung. Sofort mit Schrotten (Grobes Gestein) die Baugrube angedeckt und eine Stahlbetonbodenplatte gelegt.

    Lehmboden wird gefährlich wenn er Wasser kriegt, also Baugrubenaushub --> Wochenende mit Regen --> am Montag teurer Bodenaustausch --> nicht gut!!

    --> also Bodengutachten, ich hatte keines, weil ich den gleichen Bauleiter + Firma hatte, die die ganzen Nachbarhäuser gebaut hatten. .. und da hatten sie ein Bodengutachten auf das ich mich beziehen konnte.


    Grüsse, Mike
    Grüsse, Mike
     
  11. #91 Mike Wine, 02.05.2007
    Mike Wine

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    Hallo,

    von Haus aus ist Lehm nicht schlecht, musst ihn nur im richtigen Moment erwischen.

    Wichtig ist beim Baugrubenaushub, dass die offene Baugrube nicht tagelang rumliegt. Gerade beim Lehmboden sollte die ausgehobene Oberfläche von losen Teilen befreit sein --> verdichten und verschließen.

    Diesen Umstand (Art und Weise des Baugrubenaushubs) würde Dir ein gutes Baugrundgutachten beschreiben --> über Deinen ausschreibenden Architekten mit in die Baubeschreibung und ins Leistungsverzeichnis.
    Nicht brauchbaren Aushubboden (z.B. Lehm) sollte ins Eigentum des AN übergehen, sonst drohen Deponiegebühren für die Verwertung dieses Bodens.

    Ich habe beim Lehmboden eine Bodenplatte (Haus mit Kellergeschoß) gewählt. Aushub war bei mir am 29.01.99. Es war aber ein trockener schneeloser Winter. Nach dem Aushub wurden die losen Bodenteile verdichtet und die Baugrubensohle sofort mit den Schrotten angefüllt. Somit war die Baugrubensohle (Lehm) gesichert. Am gleichen Tag wurde die Stahlbetonbodenplatte gegossen. Mit der Baugrubensohle passierte nichts mehr.

    Grüsse, Mike
     
  12. #92 Baufuchs, 02.05.2007
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Wenn

    dem AN das
    ins LV geschrieben wird, was kalkuliert er dann wohl ein?:irre
     
  13. Josef

    Josef Bauexpertenforum

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    was es ned alles gibt (!)

    .
    "aha" die Deponiekosten soll doch der blöde Unternehmer übernehmen
    oder wie iss des zu verstehn ???
    .
    .
    "aha" ... liest sich gut in der Theorie und wie sieht des in der Praxis aus ???
    .
    mich schauert vor der Zukunft wenn ich so manche Beiträge hier
    lese :eek:
    .
     
  14. #94 Mike Wine, 03.05.2007
    Mike Wine

    Mike Wine

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    dann stell Dich mal an eine Baugrube

    Hallo Josef,


    ... dann stell Dich mal an eine Baugrube. Ich arbeite nicht auf losen Teilen weiter, die Oberfläche wird sauber verdichtet zumindest sauber abgezogen.

    Nichtbrauchbarer Boden in das Eigentum des AN: Wenn in der Ausschreibung keine Aussage über den nicht verwendbaren Boden enthalten ist, wird sich der AN sehr wohl über den Boden erkundigen, ob er ihn für andere Zwecke verwenden kann. Auf jeder Baustelle fällt Boden an, der durch die Massenverdrängung oder bautechnisch nicht mehr zum Verfüllen geeignet ist. Dieser Boden muss weg und das weiß der AN. Er wird sehr wohl das Entfernen mit eventuellen Deponiegebühren kalkulieren und seinen entsprechenden Einheitspreis (unter Wettbewerb) in das LV aufnehmen. Dann wird er dem AG herantragen, falls das LV keine eindeutige Aussage enthält, dass nicht verwendbarer Boden auf eine Deponie gefahren muss und deshalb Deponiegebühren anfallen (und nur die!).
    Keine Erfindung, Ausschreibungsfehler beim Nachbarn!

    schon mal gesehen: Manche Erdbauer machen sogar noch Lastplattendruckversuche, vergewaltigen den Boden und wollen dann teuren Bodenaustausch durchführen. Der ahnungslose Bauherr sagt dann natürlich zu allem ja.


    Also bitte Gegagger einstellen und den Bauherrn nicht verunsichern. Meine Brückenfundamente stehen, aber die braucht sie ja nicht.


    Grüsse, Mike
     
  15. #95 Mike Wine, 03.05.2007
    Mike Wine

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    Hallo Baufuchs,

    was meinst Du wird mit dem Erdbau bei den privaten Häuslebauer für Schindluder getrieben?

    Aushub vorübergehend fremd lagern, Fahrtweg 5 km, Boden nicht brauchbar; Lkw-Regie ...

    Ich möchte niemanden was unterstellen, aber der Geldfluß bei den Erdbauern ist hier sehr verschleierbar, wenn man nicht sauber formuliert ausschreibt und die Sache überwacht. Geht leider kein Weg vorbei.

    Also, wenn der AN vor der Erstellung des Angebotes weiß, dass nicht verwendbarer Boden in sein Eigentum übergeht und Deponiegebühren mit einzurechnen sind, dann wird darüber auch kein teurer Nachtrag kommen.
    Wie ich bei Josef schrieb, mein NAchbar zahlte über 3ooo DM noch für diesen Unsinn.

    Mein nichtverwendbarer Bodenaushub landete im hiesigen Golfclub
    --> klare Ausschreibung des Erdbaus
    --> keine anfallenden Deponiegebühren im EP, sogar EP-Minderung weil dadurch Einnahme erzielt wurde
    --> billiger Wettbewerbspreis erhalten


    Warum soll ein AG mit derartigen Kosten belastet werden? Helfen Sie und Josef doch mit, dem AG mit Tipps aus der Praxis Kosten zu reduzieren und keine Gruselanwandlungen von sich zu geben!

    Und wenn auf dem Weihnachtsgebäck (loese Teile in der Baugrube) weitergearbeitet wird, so ist es Aufgabe des AG-Bauleiters entsprechend einzuwirken. Oder lackieren Sie Ihr Auto auch auf Rost weiter?

    Grüsse, Mike
     
  16. #96 Ralf Dühlmeyer, 03.05.2007
    Ralf Dühlmeyer

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    öhhhhmmmmmm.....

    Und die Sauberkeitsschicht habt ihr hinterher drunter geschoben oder wie :confused:
    Bindigen Boden verdichten kann auch fürchterlich nach hinten losgehen. Wenn da nämlich zu viel Feuchtigkeit drin oder drunter ist, gibts ganz schnell Matschepampe - und die darfst dann ausbaggern lassen!
    MfG
     
  17. #97 Mike Wine, 03.05.2007
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 03.05.2007
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    machbar nur unter vielen Anhängigkeiten

    Hallo H. Dühlmeyer

    Wenn der Untergrund so vorbereitet ist, dass die Funktion der Sauberkeitsschicht alternativ gewährleistet wird, kann bei einer massiven Bodenplatte (40 cm) und bei Hereinheben des fertigen Bewehrungskorbes (noch zu verbindende Großteile) davon abgesehen werden. Allerdings würde ich das nicht allgemein zur Ausschreibung für jede x-beliebige Firma geben. Nachdem meine Häuslebaufirma auch im konstruktiven Ingenieurbau stark vertreten ist, kann auf ein solches Alternativangebot eingegangen werden. Wie gesagt, viele zu erfüllende Abhängigkeiten, nur mit einer sehr guten Firma fachgerecht, schnell und preiswert zu machen.

    Für die Leser des Forums: Wie bei bestimmten Wetten von "Wetten, dass", zur Nachahmung nicht unbedingt empfohlen, da risikoreich!





    ... eben, man muss den Lehmboden bzw. bindigen im richtigen Zeitpunkt erwischen. Aber allgemein gilt, auf Boden mit einer Oblerfläche die von Erdbrocken übersäht ist, wird nicht weitergearbeitet.


    Grüsse, Mike
     
  18. #98 Baufuchs, 03.05.2007
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Was

    soll das Rumgeiere?

    Erst:
    erweckt den Eindruck als zahlt AN dann keine Deponiegebühren.
    dann:
    wenn eingerechnet zahlt der AN. Wer denn sonst.

    Einfach mal in den Beiträgen sauber formulieren und nicht schludern!

    Verständlich wäre gewesen: "....sonst droht Nachtrag mit evtl. überteuerten Abfuhr/Deponiegebühren"

    Den Josef erteilten Rat einfach selbst beherzigen:

     
  19. #99 Mike Wine, 03.05.2007
    Mike Wine

    Mike Wine

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    nochmal extra für den Baufuchs

    Hallo,

    falls Deponiegebühren anfallen, zahlt die sowieso der AG, offen oder verdeckt. Du glaubst doch nicht, dass Deponiegebühren meine Erfindung erst seit heute sind!

    Wenn der AN (Erdbauer) spannt, dass Deponiegebühren anfallen könnten, wird er diese auch mit einrechnen, klar. Nur ob der AG das aufs Brot geschmiert bekommt? Es wird sich aber ein AN hüten, wirklich nicht anfallende Deponiegebühren in sein Angebot mit einzurechnen, wenn er keine Deponie braucht, warum soll er sein Angebot absichtlich verteuern?

    --> Wissen und Können des AN!


    Was glaubst Du wohl was wir beim Brückenbau (AG-Seite) für Deponiegebühren zahlen würden, wenn wir nicht Ausweichstellen für eine genehmigte Aufschüttung hätten?? Nur beim privaten Häuslebauer schmerzen halt die Gebühren, vor allem wenn sie nachträglich kommen und bis dato unbekannt waren, doch sehr. Ich weiß, dass ist eine nicht gern gehörte Sache bei den Erdbauern bzw. manchen Bauunternehmungen.

    Ich hoffe, wir haben uns jetzt ausgedeutscht! Grüsse, Mike


    PS: Los Josef und Baufuchs, ab ins Gefecht!
     
  20. mls

    mls Bauexpertenforum

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    was
    auf den punkt gebracht! :respekt

    anstelle unbrauchbare "supertricks" auszupacken (die man bei ordentlichem baugrundgutachten und ausschreibung nicht braucht, weil alle kosten kalkulierbar sind), wäre, nachdem die notwendigkeit der investition in ein baugrundgutachten geklärt ist ;) , die machbarkeit zu klären.
    d.h., grundstück, bebaubarkeit, finanzierbarkeit, masterplan?
    am anfang (beiträge #2 bis #9) wurden genau die richtigen fragen dazu gestellt.
     
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