Feuchtigkeit im Kelleranbau

Diskutiere Feuchtigkeit im Kelleranbau im Bauen mit Architekten Forum im Bereich Architektur; Liebe Experten, Wir haben von einem Bauunternehmen vor kurzem einen Anbau mit Unterkellerung errichten lassen. Alles unter Aufsicht eines...

  1. Mausi

    Mausi

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    Liebe Experten,

    Wir haben von einem Bauunternehmen vor kurzem einen Anbau mit Unterkellerung errichten lassen. Alles unter Aufsicht eines Architekten. Nach dem Aushub des Erdreichs meinte der Architekt, dass auf wasserundurchlässigen Estrichbeton für die Wände verzichtet werden kann und "normaler" Beton verwendet werden soll, weil kaum Grundwasser sichtbar war. 1,20 m hoch ist Beton gegossen worden. Danach mit Porenbeton gemauert worden. Alles ist mit einer Dickbeschichtung isoliert. Was soll ich sagen!!! Die Wände innen sind an mehreren Stellen feucht und braungefärbt durch den Lehmboden. Gerade auch da, wo Haus und Anbau zusammen kommen. Wie sollen wir uns verhalten? Welche Maßnahmen müssen getroffen werden?

    Mit freundlichem Gruß
     
  2. Robby

    Robby Bauexpertenforum

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    Verhalten ist ganz einfach

    Fachmann ranholen, begutachten lassen, Mängel anzeigen, Nachbessern lassen.

    Hört sich nach undichtem Anschluß zum bestand an. mir gefallen noch ein paar andere Sachen nicht. Kann man aber ohne Inaugenscheinnahme nicht sagen.
     
  3. Robby

    Robby Bauexpertenforum

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    Bis zu welcher Höhe war Grundwasser? In der Ecke gibts Bereiche da steigts auch schon mal bis 100 cm unter Geländeoberkante.

    Wie ist der Übergang Mauerwerk Beton ausgeführt worden und ist die biuminöse Abdichtung bis auf / tiefer als Oberkante Bodenplatte geführt worden?
     
  4. Mausi

    Mausi

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    Hallo,

    hier sind nun ein paar Fotos auf die Schnelle.
     
  5. #5 susannede, 18.06.2007
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  6. Mausi

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    Dieses Ungetüm ist das Fundament vom alten Anbau. Das schwarze darunter ist die neue Unterfangung. Was sagen Sie zu der Feuchtigkeit? Wer hat Schuld und muss die Kosten für den Schaden bezahlen?
     
  7. #7 Ingo Nielson, 18.06.2007
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    war eine ausführungsplanung beauftragt? war eine bauüberwachung beauftragt? war ein bodengutachten beauftragt? war eine tragwerksplaung beauftragt?
     
  8. Mausi

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    Die Planung, Ausführung und Bauüberwachung wurde vom Architekten, der auch Bauingenieur ist, ausgeführt. Ein Bodengutachten wurde vom Architekten per Augenmerk vorgenommen. Mit dem Begriff Tragwerksplanung kann ich im Moment nichts anfangen.

    MfG
     
  9. Robby

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    Sieht ehrlich gesagt noch ein bisschen grausiger aus als ich erwartet / befürchtet hatte! Schuldfrage... Schuldzuweisungen mhhh hier geht es tatsächlich um zumindest Ausführungsfehler und ich vermute auch ein/mehrere Planungs- Überwachungsprobleme (Organisationsverschulden). Die Stellen des Wassereintrittes, Lichtschächte, Unterfangung- Abdichtung an der Unterfangung, Anschluß- Übergang der Abdichtung... sieht schon, sagen wir es sehr freundlich, spannend aus...
     
  10. Robby

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    Sind die braunen Laufspuren alle NACH Fertigstellung aufgetreten???
     
  11. Robby

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    War das Rote vertraglich vereinbart?
     
  12. Mausi

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    Hallo Experten,

    leider war es mir nicht möglich auf dieser Seite weiter fortzufahren, um einen drohenden "Nervenzusammenbruch" zu verhindern. Ich hoffe ihr zeigt weiterhin Interesse und wir können aus unserem Kelleranbau einen Wohnraum machen und kein Schwimmbad. Die Lage ist unverändert, da wegen schlechtem Wetter ein Aushub nicht möglich war. Allerdings hat der Bauunternehmer seine Schuld zugegeben, bei Montage der Lichtschächte und der Isolierung einen Fehler gemacht zu haben. Diese Mängel beseitigt er kommende Woche. Allerdings ist unser Bauunternehmer in Geldnot, diverse Bemerkungen sind immer wieder gemacht worden. Aus diesem Grund befürchten wir, dass er nur mit den geringsten Mitteln eine Mängelbeseitgung vornimmt. Wir kritisieren, dass der Beton aussen nur mit einem Voranstrich versehen ist und Dämmplatten davor gestellt wurden. Danach mit Lehmboden aufgeschüttet. Er begründet das mit den Worten:"Man muss individuell entscheiden, ob Bitumenanstrich sinnvoll ist und den zweck der Raumnutzung berücksichtigen. Wenn der Beton mit Bitumen angestrichen wird, kann dieser nicht atmen und würde schimmeln."
    Außerdem ist an der Kellerbodenplatte keine Drainage gelegt. Ist das nicht auch sinnvoll? Oder wie sieht es mit einer Hohlkehle aus, gerade weil wir den dichten Lehmboden haben, der kaum Wasser durchlässt.

    Zur letzten Expertenfrage, der Bauingenieur hat die Bauleitung übernommen, so steht es laut erster Abschlagzahlung.:deal Für mich heißt das, dass er die Bauüberwachung übernimmt.

    Mit freundlichem Gruß
    Mausi
     
  13. Mausi

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    Hallo,:winken

    wir sind wirklich ratlos, wie es richtig isoliert wird. Unterschiedliche Meinungen können jede für sich schlüssig sein. Wie können wir die Abdichtung alt und neu hinbekommen?
     
  14. Robby

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    Er hat die Bauleitung und die Planung... wenn das so beauftragt wurde ist doch alles klar! Weiter müßte man auch die Leistung des Unternehmers beurteilen.

    Holt euch eigenen Sachverstand ins Boot!

    Alles andere ist nicht Zielführend!
     
  15. Josef

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    sehr sinnig diese Ausführung :eek: ... da stockt dir der Atem bei den Foto´s
    ... ich möchte auch ned die Abdichtungsanschlüsse hin zu Altbau sehn.
    .
    da macht doch ein Architekt die Bauleitung ... iss der von Ihnen beauftragt ???,
    den und den ausführenden würd ich unter die Arme nehmen auf die Baustelle schleifen
    anketten und wenn der Schaden behoben iss erst wieder los binden (!)
    .
     
  16. Jonny

    Jonny

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    :boxing
    Und was sagt der Bauingenieur dazu?

    Grüsse
    Jonny
     
  17. Robby

    Robby Bauexpertenforum

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    sicher das er auch schimmelt wenn man ihn anstreicht :fleen
     
  18. Eric

    Eric

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    Mausi, ganz ruhig bleiben.

    Es liegt ein Mangel vor, der Keller ist undicht.

    Ich gehe mal davon aus, daß die Erstellung von Wohnraum mit dem Archi und dem Unternehmer vereinbart war. Dann muß der Keller über eine normale Kellernutzung hinaus erhöhten Anforderungen an dden Feuchtigkeitsschutz erbringen. Die erfüllt er natürlich erst Recht nicht.

    Also Mangel haben wir. Die Frage ist nur noch, wer dafür verantwortlich ist.

    Dazu hat der Unternehmer erklärt, er habe nur einen Voranstrich auf die Wände angebracht, weil sonst " die Wände nicht atmen können ".

    Der hat einen Knall. Die Ausage ist grober Unfug. Selbst für den geringsten Lastfall " Bodenfeuchtigkeit ", die an jedem Kellerbauteil ansteht, reicht ein Voranstrich nicht aus. Also ist schon nach der bisherigen Sachlage der Unternehmer verantwortlich.

    Der Archi ist ebenfalls für diese Mangelursache verantwortlich, weil er offensichtlich seiner Verpflichtung zur Bauüberwachung nicht nachgekommen ist. Denn nach ständiger Rechtsprechung des BGH handelt es sich bei der Abdichtung von Kellerbauteilen um erfahrungsgemäß besonders schadensanfällige Gewerke. Der Archi hätte hier während der Anbringung der Abdichtung und allerspätestens vor der Anbringung der Dämmung die Abdichtung des Unternehmers überprüfen müssen. Hätte er das - wie offensichtlich nicht - getan, hätte er sehen müssen, daß die Kelleraußenwände nicht ordnungsgemäß abgedichtet sind. Er hat also mindestens fahrlässig ( was ausreicht; ich würde sogar von grober Fahrlässigkeit ausgehen ) seine Pflichten verletzt.

    Rechtsfolge: Archi und Unternehmer haften als Gesamtschuldner, d.h. beide voll und Du kannst Dir aussuchen, wen Du in Anspruch nimmnst.

    Unternehmer ist nach Deinen Angaben " klamm ". Schadet nichts, weil ( s.o. ) auch der Archi haftet.

    Das Problem ist die Art der Mangelbeseitigung. Die kannste hier nur duch Hinzuziehung eines Sachverständigen klären. Also Privatgutachten einholen oder gleich selbstständiges Beweisverfahren einleiten.

    Wie der Mangel zu beseitigen ist, läßt sich erst dann sagen, wenn das nachgeholt wird, was der Archi versäumt hat. Es muß also geklärt werden, welcher Lastfall ( Bodenfeuchtigkeit, zeitweise aufstauendes Sickerwasser oder Grundwasser ? ) ansteht. Denn nach dem Lastfall berurteilt sich wie hätte abgedichtet werden müssen und jetzt zur Mangelbeseitigung nachträglich abgedichtet werden muß.

    ---> Hätte der Archi schon im Rahmen der LPH 1 = Grundlagenermittlung klären müssen bzw. bei Unklarheiten die Einholung erines Bodengutachtens empfehlen müssen = ständige Rechtsprechung des BGH.

    Hat der Archi hier nicht getan. Nach Deinen Angaben hat er allein aufgrund der ausgehobenen Baugrube entschieden, wie der Keller ausgeführt wird = halb Beton und halb Porenbeton. Wie er das nur durch Besichtigung der Baugrube entschieden haben will, ist nicht nachvollziehbar.

    Wasserspuren sind bräunlich, was auf lehmigen Boden hindeuten könnte. Wenns so wäre, dann würde einiges für den Lastfall zeitweise aufstauendes Sickerwasser sprechen. Dafür sind besondere Abdichtungsmaßnahmen erforderlich.

    Ist der anstehenede Lastfall vom Archi falsch diagnostiziert und dem Unternehmer vorgegeben worden, läge zusätzlich noch ein Planungsfehler des Archis vor.

    Also: Die Sache ist komplex und insofern mußt Du, um eine dauerhafte Mangelbeseitigung zu erreichen, einen Fachmann hinzuziehen. Alles andere wird voraussichtlich nicht den erwünschten Erfolg - dauerhaft dichter Keller - erbringen.
     
  19. Mausi

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    Ich denke ein Sachverständiger ist das Beste, wie komme ich an einen ran und wer übernimmt die Kosten?
     
  20. Eric

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    Zunächst Du und im Regreß Archi und/oder Unternehmer. Regreßmöglichkeit dewegen: Bei derart murksigen Arbeiten darf der Bauherr, der nicht über eigene bautechnische Erfahrungen verfügt, zu Lasten der Verantwortlichen externen Sachverstand hinzuziehen.

    Dem hinzugezogenen Fachmann kannste natürlich nicht sagen, daß er auf seine Vergütung warten soll, bis der Archi und/oder der Unternehmer die entstanden Gutachterkosten bezahlen.

    Sachverständiger: Müller, Erkrath oder Fenten, Oberhausen oder einer hier aus dem Forum.
     
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