Wann schließt man normalerweise den Vertrag?

Diskutiere Wann schließt man normalerweise den Vertrag? im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, wir sind gerade dabei, Angebote von Bauträgern einzuholen und bald wird es um einen konkreten Vertragsabschluss gehen. Wie ich gehört...

  1. Sadek

    Sadek

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    Hallo,

    wir sind gerade dabei, Angebote von Bauträgern einzuholen und bald wird es um einen konkreten Vertragsabschluss gehen. Wie ich gehört habe, halten es zumindest einige Bauträger so, dass sie zuerst den Vertrag abschließen wollen und erst danach die endgültige Planung des Hauses mit allen Extras und Änderungen durchgeführt wird. Mir kommt das komisch vor, denn ich will doch wissen, was ich bekomme und zu welchem Preis, bevor ich es kaufe. Ist der skizzierte Ablauf in der Branche normal?

    Gruß
    Sadek
     
  2. #2 planfix, 14.08.2007
    planfix

    planfix Gast

    du hast richtig gehört. meist will der Bt einen unterschriebenen vertrag und erst dann wird die planung beauftragt.

    daher schreibe ich seit jahren schon immer das selbe:

    ERST SELBER EINEN PLAN IN AUFTAG GEBEN!

    damit angebote einholen, ... und dann vielleicht noch einmal eine beratung vom planer zu den angeboten.
    dann vergleicht ihr nicht äpfel mit pflaumen :angel:
     
  3. #3 VolkerKugel (†), 14.08.2007
    VolkerKugel (†)

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    Ist nicht unüblich ...

    ... aber für Sie nicht ganz ungefährlich.

    Verständlich aus Sicht des "Bauunternehmers" (GÜ?) ist es schon - er will ja nicht für Umme geplant haben.

    Wenn ich hier Ihre Frage nach dem "Baubegleiter" mit einbeziehen darf:

    Sie scheuen das Kostenrisiko bei freier Planung mit einem Architekten und Einzelvergabe der Gewerke. Okay.

    Warum dann nicht der Mittelweg:
    Sie beauftragen einen Architekten mit der Planung und der Bauüberwachung zu einem Pauschalhonorar und vergeben dann die gesamten Bauleistungen ebenfalls pauschal an einen GU (Generalunternehmer).
    Sie sind dann sicher, dass genau das geplant und gebaut wird, was Sie auch wollen (und haben Planer und Baufirma in der gesamtschuldnerischen Haftung).
    Die Planungsleistungen müssen Sie so oder so bezahlen;
    entweder direkt an Ihren Architekten oder im Pauschalpreis versteckt an den Architekten des Bauunternehmers.
    Und Sie haben eine nur Ihnen verantwortliche Bauüberwachung.

    Uuups - Isa war schneller.
     
  4. #4 Baufuchs, 14.08.2007
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Damit keine Missverständnisse

    aufkommen.
    Auch der Architekt, der den Plan getrennt vorab erstellt macht dies nicht umsonst.
    Natürlich können Sie bei einem guten Generalübernehmer auch die Planung getrennt vom Bauvertrag in Auftrag geben.
    Sie können kaum von einem GÜ erwarten, dass dieser für Sie kostenlos eine Planung bis in alle Details erstellt, die er -falls Sie sich nicht für ihn entscheiden- in die Tonne wirft.
    Also:
    - Entweder eigenen Architekt beauftragen, oder
    - Planung beim GÜ getrennt honorieren

    Geht es um einen Standardgrundriß des GÜ, der nur abgeändert werden muss und um Einbeziehung Ihrer Ausstattungswünsche, sollte dies allerdings kostenlos vor Vertrag möglich sein.
    Den GÜ, der da vorher eine Unterschrift haben will, können Sie vergessen.
     
  5. #5 rudi1106, 14.08.2007
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    geht es denn jetzt um einen Bauträgervertrag (inkl. Grundstückskauf) oder um einen reinen Werkvertrag?
     
  6. #6 VolkerKugel (†), 14.08.2007
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    Tja ...

    ... wenn wir das wüssten ... :shades
     
  7. #7 Sadek, 14.08.2007
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 14.08.2007
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    Sorry, ich bin mit den Begrifflichkeiten der Branche noch nicht ganz vertraut. Das Grundstück haben wir bereits unabhängig von der Bebauung erworben, die Bebauung wollen wir nun zum Festpreis von einem Bauträger oder Generalunternehmer (oder was auch immer der korrekte Ausdruck ist) durchführen lassen. Zurzeit haben wir Angebote der folgenden Firmen vorliegen oder warten darauf: A, B , C, D, E.
     
  8. #8 aubauewill, 14.08.2007
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    Wer baut denn mit BT, GÜ etc und bringt seinen Archi selbst samt Planung mit?
    Der BT sonstwer will alles anbieten und verkaufen. Sein Typenhaus mit minimalen Änderungen und feddich.

    Gehe ich zum Architekten zur Vorplanung kostet er mich soviel wie der BT, GÜ etc. eigene im Gesamten. Also wirds teurer. Die Provision bzw. verdienst des BT etc muss auch noch bezahlt werden.

    Die Jungs haben doch keinen nassen Hut auf, deswegen wollen die schon mal nen Vertrag.

    Uns hat ein BT auch angeboten die Vorplanung von seinem Archi machen zu lassen und dafür einen Vorvertrag zu machen. Gehe ich woanderst hin, zahle ich die Gebühren dafür.

    Wäre ich damit dann zu einem anderen Archi gegangen, und ihn mit den weiteren Leistungen beauftrag hätte er sicher gemurrt oder einiges besser gewusst. Ein andere BT hätte wohl auch nicht Hurra geschrien.

    Und es wäre immer noch das sehr beliebte Hausmodell "xyz" geworden.

    Elvis
     
  9. #9 VolkerKugel (†), 14.08.2007
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    Mistverständnis, lieber Elvis ...

    ... hier geht´s nicht um BT, sondern GÜ oder GU.

    Und eigener Architekt + GU kosten letztendlich ca. genausoviel wie GÜ + eigener Baubegleiter - sach ich mal.

    Dass er mit eigenem Architekt und Einzelvergabe am preiswertesten bauen würde, wage ich hier ja gar nicht zu sagen.
     
  10. #10 Baufuchs, 14.08.2007
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    das

    lass auch mal...:lock
     
  11. Eric

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    Da Grundstück schon vorhanden ist, scheidet BT aus. Kommt also nur Einzelvergabe, GU und GÜ in Betracht.

    Bei Einzelvergabe oder GU hat der Bauherr seinen eigenen Archi. Finde ich besser.

    Beim Gü-Vertrag übernimmt der GÜ auch die Architektenleistungen. Da der Bauherr in der Regel Laie ist, überwacht sich der GÜ praktisch selbst. Vier-Augen-Prinzip ist also nicht gegeben. Da kann mir kein Mensch sagen, daß das für den Bauherren gut sein soll.

    Dazwischen gibts Mischformen und Exoten-Formen. Der Laie sollte in jedem Fall mit eigenem Architekten auf eigenem Grundstück bauen.

    Der Fragesteller machts wieder genau falsch: Er läßt sich von mehreren Unternehmern " ein Haus " auf seinem Grundstück anbieten. Die Leistung bestimmt also weitgehend der anbietende Unternehmer. Insofern sind die dabei herauskommenden Angebote überhaupt nicht miteinander vergleichbar. Werten kanns der Laie ohnehin nicht.

    Im Ergebnis ist das also Blindflug.
     
  12. Sadek

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    Falls es wirklich so sein sollte, dann sag es ruhig - noch haben wir nichts unterschrieben und es stehen alle Wege offen. In unserem Fall war es so, dass wir nur ganz am Anfang mal bei einem unabhängigen Architekten waren. Der nannte uns einen geschätzten Preis, der uns viel zu hoch erschien und meinte zudem, wenn er irgendwas zeichnet, dann kostet das schon mal 500 bis 1000 Euro. Seitdem hören wir uns nur noch bei GU/GÜ um, denn dort hören sich erstens die Preise deutlich besser an (wir kommen mit allen geschätzten Kosten für Extrawünsche und Nebenkosten auf die Summe, die der Architekt als niedrigste Möglichkeit für ein Haus dieser Größe genannt hat, natürlich ohne Festpreisgarantie o. Ä.) und zweitens ist man willens und in der Lage, uns sowohl eigene Pläne vorzulegen als auch aus unseren vorhandenen Plänen ein Angebot zu erstellen. Wenn das ein Fehler ist, sagt es mir, dann schauen wir vielleicht doch noch mal nach einem Architekten.
     
  13. #13 Ralf Dühlmeyer, 15.08.2007
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    Tja...

    Nun fragt sich, wer ehrlicher war/ist.
    Hat der Architekt Ihnen ehrliche Zahlen für gute Qualität genannt und lieber ein paar % höher angesetzt -> dann wären die Zahlen der GÜ auf die eine (schlechte Qualität) oder andere (fehlende Leistungen) Weise "geschönt"
    Oder haben die GÜ "saubere" Zahlen vorgelegt, dann hätte der Architekt Wolkenkuckucksheim gerechnet.
    Von hier aus nicht zu beantworten.
    Aber EINE Aussage läßt sich treffen:
    Ein GUTER GÜ kommt unterm Strich +- auf den selben Preis wie ein guter Architekt + Einzelvergabe.
    Dann sind aber auch Leistung und Qualität auf gleicher Ebene.
    Der GÜ macht halt durch Menge günstigere Preise, an denen er wiederum noch was verdient, der Architekt verdient nix an den Handwerkerpreisen, dafür gibts keinen "Mengenrabatt".
    Einziger Unterschied hierbei Beim GÜ ist die Gewähr komplett weg, wenn der pleite geht, beim Architekten können nur die einzelnen Firmen Konkurs anmelden, das Risiko ist breiter gestreut.
    MfG
     
  14. Sadek

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    Könnte man aber bestimmt auch so sehen, dass bei jedem einzelnen mittelständischen Familienbetrieb, den der Architekt an Land zieht, das Konkursrisiko deutlich höher ist als bei einem großen, etablierten GÜ, oder? Hinzu kommt dann wie gesagt das Argument, dass mir der eine einen Festpreis anbietet, während beim anderen jederzeit eine Firma ankommen und 10.000 Euro mehr in Rechnung stellen kann. Insofern: Wenn Architekt+Einzelvergabe nicht günstiger sondern "nur" auf den gleichen Preis kommt wie GÜ, ist das für mich ein Argument pro GÜ.
     
  15. #15 Ralf Dühlmeyer, 15.08.2007
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    Dann übersehen Sie...

    aber einen gravierenden Punkt.
    Der Architekt ist IHR Sachwalter und vertritt IHRE Interessen.
    Der GÜ überwacht seine EIGENE Arbeit und vertritt dort zuerst SEINE Interessen.
    MfG
     
  16. #16 Baufuchs, 15.08.2007
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Insolvenzrisiko minimieren

    in der Bauphase = Fertigstellungsbürgschaft
    in der Gewährleistung = Gewährleistungsbürgschaft
     
  17. Sadek

    Sadek

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    Kann ich mich darauf verlassen, dass der Architekt meine Interessen vertritt? Ich meine, wie oft wird er in seinem Leben mit mir ein Geschäft machen können und wie oft mit den Firmen, an die er die Aufträge vergibt? Ist es dann wirklich in seinem Interesse, meine Interessen zu vertreten?
     
  18. #18 VolkerKugel (†), 15.08.2007
    VolkerKugel (†)

    VolkerKugel (†)

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    Ja ...

    ... (und mal ganz abgesehen davon, dass das auch in seiner Berufsordnung steht :Roll ), er hat auch einen guten Namen zu verlieren.

    Wieso kommt eigentlich der Bundesrechnungshof immer wieder zum Ergebnis, dass Einzelvergabe wirtschaftlicher ist, als Vergabe an einen GU grübel, grübel?
     
  19. John

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    Ganz einfach. Weil der Bundesrechnungshof bei öffentlichen Aufträgen ein anderes Maß zur Bewertung der "Wirtschaflichkeit" ansetzt, als es ein privater Bauherr bei seinem Vorhaben macht.

    Schönen Gruß
     
  20. #20 VolkerKugel (†), 15.08.2007
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    Kansste ...

    ... das mal bitte einem einfachen Architekten etwas näher erklären :konfusius .
     
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