Architektenhonorar - zu hoch?

Diskutiere Architektenhonorar - zu hoch? im Bauen mit Architekten Forum im Bereich Architektur; Mich würde an diesem Pauschalvertrag stören, dass du für den gesamten Bau gebunden bist. Wenn du also während der Planung dahinterkommst, dass ihr...

  1. tp17

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    Mich würde an diesem Pauschalvertrag stören, dass du für den gesamten Bau gebunden bist. Wenn du also während der Planung dahinterkommst, dass ihr doch nicht zusammenpasst, hast du ein Problem.
     
  2. #22 rudi1106, 30.11.2007
    rudi1106

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    Muss doch jeder selbst wissen, ob das Honorar für die Leistung angemessen ist. Bei der Lage der armen Architekten heutzutage findet man sicher immer einen, der (höchstens) zum Mindestsatz arbeitet...

    Und da der Architekt hier noch nicht mal die richtige DIN für die Kostenschätzung verwendet , kann man ihm bestimmt am Ende sowieso das Honorar schön zusammenstreichen, wenn man will.

    Außenanlagen sind übrigens in KG 500 enthalten.
     
  3. #23 Ralf Dühlmeyer, 30.11.2007
    Ralf Dühlmeyer

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    Wie sind Sie denn drauf????

    Was soll denn so ein Beitrag???
    Woher entnehmen Sie (als scheinbarer Nicht-HOAI Kenner), das der Architekt die Kosten nach der falschen DIN ansetzt.
    Ich seh das nicht! Oder haben Sie mehr gesehen als wir.

    Und dann als nächstes gleich die Empfehlung zur Drittelfinanzierung nachschieben - super, echt.

    Empfehlen Sie Ihren Mandanten auch immer, mal zu suchen, was SIE so alles nicht geleistet haben, damit der dann IHR Honorar auch kürzen kann. Ne? Ach, warum denn bloß nicht.

    Und dann als Anwalt offen Rechtsbruch zum aufrufen:
    heißt doch wohl ->>Du findest auch einen, der den Mindestsatz noch UNTERBIETET.
    Was - wie Sie wohl wissen - ein Rechtsbruch wäre.
    Mal ganz ab davon, daß es für den Frager nach hinten losgehen kann.

    Heißa hoppala
     
  4. #24 rudi1106, 30.11.2007
    rudi1106

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    Naja, mir wäre es jedenfall neu, dass in der DIN 276 von 1981 Kostengruppen in den Hundertern hat...

    Alles andere ist nicht meine Ansicht, sondern nach meiner Erfahrung halt bittere Realität. Und klar kenne ich Architekten, die unter dem Mindestsatz abrechnen bzw. einzelne Leistungsphasen nicht abrechnen oder ähnliches. Genauso wie ich Architekten kenne, die keine Haftpflichtversicherung unterhalten. Da kann man empört sein wie man will, es ist halt so.

    Alles andere war natürlich nicht ganz ernst gemeint. Ist aber meine Realtität in der Arbeit.
     
  5. #25 Ingo Nielson, 30.11.2007
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    ich kenne auch genügend mietmäuler, die ihr geld nicht wert sind oder die halbgare sachen für die hälfte anbieten. oder die einfach pauschal mal andere leute mit haltlosen anschuldigungen belästigen.
    ich frage mich allerdings, ob es sinnvoll ist, diese leute als maßstab hinzustellen oder als grundlage für sachliche diskussionen herzunehmen.
     
  6. #26 Torsten Stodenb, 30.11.2007
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    Es ist doch ganz einfach! Der Architekt soll sein Angebot spezifieren, dann kann man es nachprüfen! Ohne solche Prüfmöglichkeit würde ich jedenfalls eine solche Geschäftsbeziehung nicht eingehen. Und der Tipp, besser die einzelnen Leistungen selber auf mehrere Spezialisten zu verteilen, hat auch etwas für sich. Man ist einfach nicht so abhängig, falls etwas schiefläuft.
     
  7. #27 rudi1106, 30.11.2007
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    Was ist denn nu los? Versteht kein Architekt meinen feinsinnigen Humor?

    Ich hab doch geschrieben, jeder soll einem Architekten ein angemessenes Honorar zahlen. Und wenn die Leistung so toll oder so umfangreich ist, dass der Mindestsatz nicht ausreicht, soll der Architekt auch mehr kriegen. Ich finde es da einfach Quatsch, pauschal zu sagen, das ist zu hoch, ohne den Bau überhaupt zu kennen.

    Und dafür, dass Architekten einen ruinösen Wettbewerb betreiben kann ich ja nun wirklich nichts.

    Und ich bin auch keinesfalls der Ansicht, dass man einen Architekten möglichst um sein Honorar betrügen soll. Im Gegenteil. Aber zu mir kommen nun mal auch Leute, die mit einer Architektenrechnung mal nicht zufrieden sind. Und da machen viele Architekten es einem echt sehr leicht, weil sie keine vernünftigen Verträge oder Abrechnungen zusammen bringen. Und wenn man schon was von KG 300 und 400 liest, spricht das nun mal nicht gerade dafür, dass am Ende eine vernünftige Abrechnung gemäß HOAI rauskommt.

    Falls das missverständlich rübergekommen sein sollte, entschuldige ich mich förmlich bei der gesamten Architektenzunft.

    P.S.: Ich mag Architekten!
     
  8. #28 Ralf Dühlmeyer, 30.11.2007
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    Schulligung - aber es war die Rede von
    Eine baukostenermittlung ist an Hand der GÜLTIGEN DIN 276 aufzustellen. Und die ist in 100er Gruppen gegliedert.
    Es ist weiter die Rede von einem HonorarANGEBOT gewesen.

    Eine HonorarSCHLUSSRECHNUNG ist an Hand der DIN 276/198? aufzustellen!!!!

    Also mal gaaaaaaanz logger bleiben und nicht gleich dem Frager weißmachen wollen, der Kollege wär nicht mal in der Lage, ne DIN zu lesen.

    @ Ingo :konfusius

    MfG
     
  9. sepp

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    wieviele LV´s hast du denn schon verschickt, bzw. zurückbekommen?
    40.000 sind gerade mal 13% der bausumme.
    das schlagen meine rücklaufe allemal.
    ausserdem wird am meisten durch eine gute planung eingespart. (doch mit dem thema wollte ich eigentlich garnicht anfangen)

    zum Thema
    Aussenanlagen sind nicht in KG 300 + 400 enthalten.
    einfach mal nach kostengruppen googeln.
     
  10. #30 rudi1106, 30.11.2007
    rudi1106

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    @ Ralf Dühlmeyer:

    Nicht die DIN kann er (und scheinbar nicht nur er) nicht lesen, sondern die HOAI:

    Hier mal ein Auszug aus § 10:

    (2) Anrechenbare Kosten sind unter Zugrundelegung der Kostenermittlungsarten nach DIN 276 in der Fassung vom April 1981 (DIN 276) zu ermitteln.
     
  11. #31 Thomas B, 30.11.2007
    Zuletzt bearbeitet: 30.11.2007
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    Feinsinniger Humor????

    Ist mir wohl entgangen.

    Zur Erinnerung:

    Zum besseren Verständnis oder zum Vergleich: Das Honorar eines Architekten, der auf Stundenbasis abrechnet liegt zwischen EUR 38 (Mindestsatz) und EUR 82 (Höchstsatz). Von einem RA "Tips" zu vernehmen, wie man diese Wucherhonorare drücken kann finde ich höchst unanständig. Freunde von mir sind RAe. Die berechnen bei Stundenabrechnung zwischen EUR 150 und EUR 200/ Stunde.

    Zudem: Die Mindestsätze sind für freiberuflich werkelnde Kollegen gerade noch geeignet das nackte Überleben zu sichern. Von Geld verdienen kann hier keine Rede mehr sein. Was erwarten Sie von einem Archi, der unterhalb dieser Sätze arbeitet? 24 Std., 7 Tage die Woche einsatzbereit, engagiert die Bauherreninteressen wahrnehmen, (zeit-) intensive Beratung und saubere Detailplanung, häufige Besuche der Baustelle....wohl nicht, oder?

    Aber:

    Ich fand's zwar überhaupt nicht mißverständlich, sondern höchst eindeutig...andererseits....sind wir wieder gut! Ich würde mir halt wünschen, daß RAe, die ja in einer beruflich nicht gänzlich unähnlichen Situation sind, nicht noch "Spartips" zu Lasten der Architektenschaft lancieren. Zumal diese Art des Sparens wirklich nicht tauglich ist, einen Bau wirklich preiswerter zu machen. Vielmehr muß man sich doch fragen, warum der Archi so weit im Preis runtergeht. Steht ihm das Wasser bis zum Hals und er braucht jeden Auftrag irgendwie, komme was wolle...?

    Schönes WE


    Thomas
     
  12. #32 Ralf Dühlmeyer, 30.11.2007
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    Und wo steht, das er das nicht gemacht hat???
    Der Frager schreibt von Baukosten (also gültige 276) uund einem Honorarangebot
    Wo steht, daß der Kollege sich nicht die "Mühe" gemacht hat, das zu vergleichen.
    Ausserdem (ich weiß, viele verstehen es nicht) gibts sogar Urteile (OLG), das die Anwendung der 276/1981 kein Selbstzweck ist.
    Wenn der Kollege also aus Erfahrung sagen kann, daß keine der ausgeschlossen KG´s der Fassung 1981 in seiner KE drin sind und er das belegen könnte, brauch er nicht mal das machen.

    Wenn ich z.B. nur Leistungen aus KG 3 habe, kann ich das mit einem Satz über die Kostenfeststellung drüberschreiben und bin auf der sicheren Seite.

    MfG
     
  13. #33 rudi1106, 30.11.2007
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    @ Thomas B

    das ist so ziemlich das, was ich eigentlich auch sagen wollte.

    @ Ralf Dühlmeyer

    genau das meinte ich damit, dass es einem einige Architekten einfach zu leicht machen...
     
  14. #34 Ralf Dühlmeyer, 30.11.2007
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    Ach ja...

    All den Neiddebattierern empfehle ich unverzüglich zu kündigen, die 10 Semester Studium auf einer ...backe abzureißen, 2 Jahre Berufserfahrung (Voraussetzung zur Eintragung) zu sammeln und sich dann selbstständig zu machen.
    Die 5 Jahre Einkommensverlust habt Ihr ja sicher nach dem ersten Jahr Selbstständigkeit locker reingeholt. Zu Beginn des zweiten Jahres kann dann der Porsche bestellt werden, im dritten Jahr die Finca auf Malle.

    Wer das jetzt nicht bringt, sollte mal überlegen, warum er das nicht bringt.
    Und Ausreden wie - ich hab kein Apretur, ich hab ne Hypothek, ich hab Hühneraugen lasse ich nicht gelten.

    MfG
     
  15. #35 FirstHouse, 30.11.2007
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    Ich fasse die für mich relevanten Antworten zusammen:
    - Aussenanlage nicht durch Vertrag abgedeckt, wäre KG 500
    das wars irgendwie schon...
    Offen:
    - KfW 60
    - fundierte Aussagen bzgl. Honorarhöhe in Bezug auf Bezahlung der Sonderfachleute durch den Architekten.
    Habe mich bei www.HOAI.de mal schlau gemacht, bei meinen Angaben dürfte das Honorar €40600 betragen. Ich vermute, dass da die Sonderfachleute nicht inbegriffen sind. Wenn ich dann €45000 bezahle inkl. dieser Fachleute, dann paßts.
    Auf die Gefahr hin, dass ich mich unbeliebt mache.....
    Aber wie es hier im Forum abgeht mit den gegenseitigen Nettigkeiten :) und meines Erachtens tlw. eher beschränkt hilfreichen Antworten....
    Vielleicht ist es auch ein falscher Anspruch meinerseits, aber eigentlich wollte ich Antworten auf meine konkrete und für mich sehr wichtigen Fragen. Mich interessiert nicht, wie viel jemand gespart hat, weil er diesen oder jenen Architekten durch einen anderen ersetzt hat etc.
    Hierzu empfehle ich, einen eigenem Beitrag aufzumachen. So wird der von mir leider zugemüllt.

    FirstHouse
     
  16. #36 Ralf Dühlmeyer, 30.11.2007
    Ralf Dühlmeyer

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    Was machen einem die Architekten zu leicht??
    Wenn Sie meinen, mit Ihrer Argumentation eine Honorarkürzung vornehmen zu können, find ich es schade, daß Sie nicht auch noch Ihren Anwalt zahlen müssen nach dem verlorenen Prozess - weil Sie sich selbst vertreten.

    Man sollte sich schon ein bissel auskennen in Sachen 276 + HOAI, wenn man das durchziehen will.

    Nochmal ganz klar gesagt

    Für ein Honorarangebot brauche ich keine detailierte Kostenaufschlüsselung der 276/1981.
    Und unter BESTIMMTEN Umständen kann ich darauf auch bei einer Schlußrechnung verzichten, ohne das dies ein Grund zur Beanstandung ist.

    Aber in dem Satz blitzt wieder der Drittelfinanzierer durch. :frust
    Egal ob nötig oder nicht - Architekt, Du hast zu erfüllen. Machst Du´s nicht (auch wenn ich gar keinen Nachteil daraus habe) rupf ich Dir richtig was runter von Deinem Honorar.

    Sie sollten bei solchen "Ratschlägen" bedenken, daß Ihre Mandanten auf die Idee kommen könnten, Sie hätten das Prozessrisiko hochgetrieben und dann Regress fordern.

    MfG
     
  17. sepp

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    und nun?
     
  18. sepp

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    sorry firsthouse
    du hast recht.
    ich denke du weisst nun, was du wissen wolltest :biggthumpup:
     
  19. mls

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    diese relation passt mit sicherheit nicht!
     
  20. #40 acensai, 30.11.2007
    acensai

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    Hallo FirstHouse,

    falls Du mit der folgenden Aussage mich ansprichst?

    Vielleicht ist es auch ein falscher Anspruch meinerseits, aber eigentlich wollte ich Antworten auf meine konkrete und für mich sehr wichtigen Fragen. Mich interessiert nicht, wie viel jemand gespart hat, weil er diesen oder jenen Architekten durch einen anderen ersetzt hat etc.

    Ich wollte nur helfen - und jetzt ganz sicher meine letze Anmerkung zu deinen Fragen:

    1. Du beabsichtigst mit einem Geschäftsmann (Architekt) einen Vertrag über ca. 45.000 Euro zu schliesen. Denkst Du nicht, dass Du dich viel eingehender mit der Thematik befassen solltest?

    2. Du planst eine Investition in Höhe von ca. 350.000 Euro - frag' dich mal, ob ein kapitalwirtschaftliches Unternehmen (z.B. die Deutsche Bank) sich um ein vielfaches des Eigenkapitals für ein Projekt verschulden würde, bei dem es größteneils von einer Person abhängig ist?! (Klassische Projektleitung)

    3. Du planst einen Vertrag mit Pauschalbetrag für einen Architekten ohne Erfolgsgarantie etc. ... Frag mal Geschäftsleute, die Projekte -egal in welchen Bereichen- abgewickelt haben wie eine derartige Kalkualtion abläuft! Du hast es mit Geschäftsleuten zu tun ...


    Ich wollte helfen ... Viel Erfolg
    ... der martin.
     
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