Enev am Haus Bj.1900

Diskutiere Enev am Haus Bj.1900 im EnEV 2002 / 2004 / 2007 / 2009 Forum im Bereich Bauphysik; Hallo Habe da möglicherweise ein Problem. Ich könnte ein altes Haus der baureihe 1900 verdammt günstig incl. Grund haben. Da ich keinen...

  1. Jacko

    Jacko Gast

    Hallo

    Habe da möglicherweise ein Problem.

    Ich könnte ein altes Haus der baureihe 1900 verdammt günstig incl. Grund haben. Da ich keinen Geldschei*er habe, treume ich erstmals vom Eigenheim.
    Aber das erste das mir einfiel, war die EnEV.

    Das Haus ist im EG ganz normal ne Backsteinmauerung mit Betonboden.
    Die EG Decken sind natürlich Holzbalken die oben wie unten nur Verbrettert sind. Im DG sind drei gemauerte Zimmer die (in den 80er Jahren) extremst billig ,und null gedämmt sind. (teils Dachziegel von innen sichtbar.
    Das Dach wurde ebenfalls in den 80ern komplett neu gemacht.

    Wie ist es nun mit der ENEV ? Wenn ich vorerst nur das UG nutzen will?
    Muss ich die DG Dielen mit Isomatten auslegen, oder reicht es wenn ich die EG Decke bzw. DG Fussboden in den hohlräumen isoliere?

    Mein Vorhaben wäre:
    UG Aussenputz erneuern.(wdvs denkbar) evtl. auch mehrere oder alle Fenster.
    UG Decken Isolieren. Gasheizung und Haustüren installieren lassen.

    Was kann ich machen, damit ich viel mehr Zeit bekommen könnte, um das DG ganz neu ausbauen zu können? Denn ich weiss jetzt schon, dass ich die zwei Jahre nur mit dem umbau des EG beschäftigt bin.
    Oder wie kann ich feststellen, ob ich vielleicht in die Unbillige Härte hineinrutschen kann ?
    Danke !
     
  2. Julius

    Julius

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    Steht die Hütte evtl. unter Denkmalschutz?
    Wäre ein eleganter Ausweg.

    Wenn nicht:
    Man muß die Ämter auch nicht mit allem belästigen...

    Im Zweifel kaufen und dann in Ruhe abwarten.
     
  3. Lukas

    Lukas

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    Hi!

    So lange, wie Du nix änderst, interessiert Dich die enev nicht. Du hast Bestandsschutz.
    Hinterher gips auch noch die Möglichkeit des wirtschaftlichen Unfugs um sich des Dämmwahns zu erwehren.
    Von innen sichtbare Dachsteine wirste wohl freiwillig nicht so lassen.

    Gruß Lukas
     
  4. Jacko

    Jacko Gast

    Nein, (meine ich zumindest mal)

    Wie kann ich meine Umbauten der EnEV nachweisen ? Wird da jemand nachgucken komen? LOL
     
  5. Jacko

    Jacko Gast

    Leider heist es, bei Eigentümerwechsel (ich)sind die EnEV Standards nach 2 Jahren einzuhalten.
     
  6. Lukas

    Lukas

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    Das ist mir neu.:yikes Wo bitte steht das genau?
     
  7. Jacko

    Jacko Gast

    Hier original aus der EnEV herauskopiert.

    Nachrüsten: In einigen Fällen fordert die EnEV eine Nachrüstung, auch wenn keine Sanierung geplant ist. Ausgenommen davon sind selbstgenutzte Ein- und Zweifamilienhäuser. Doch spätestens zwei Jahre nach dem Verkauf einer Immobilie muss ein Altbau die EnEV-Standards erfüllen:
     
  8. Lukas

    Lukas

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    Dann kann ich Dir nur den §25 der aktuellen enev nahelegen.:)
     
  9. #9 VolkerKugel (†), 05.12.2007
    VolkerKugel (†)

    VolkerKugel (†)

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    Stimmt nicht ganz:

    Das betrifft nur 1- und 2-FH und da auch nur Heizkessel vor 1978,
    die Dämmung der zugänglichen warmwasserführenden Rohre und
    die Dämmung von zugänglichen, aber nicht begehbaren obersten Geschossdecken.
     
  10. Jacko

    Jacko Gast

    Ja den kenne ich auch. Hier Herauskopiert.:

    § 25 Befreiungen


    (1) Die nach Landesrecht zuständigen Behörden können auf Antrag von den Anforderungen dieser Verordnung befreien, soweit die Anforderungen im Einzelfall wegen besonderer Umstände durch einen unangemessenen Aufwand oder in sonstiger Weise zu einer unbilligen Härte führen. Eine unbillige Härte liegt insbesondere vor, wenn die erforderlichen Aufwendungen innerhalb der üblichen Nutzungsdauer, bei Anforderungen an bestehende Gebäude innerhalb angemessener Frist durch die eintretenden Einsparungen nicht erwirtschaftet werden können.


    Tja.
    Leider ist dieser wirklich nicht leicht zu ergattern. Wäre mir lieber, dann könnte ich mir viel mehr Zeit für Umbauten nehmen.
     
  11. Lukas

    Lukas

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    Danke Volker!
    Ich wußte, daß da noch was von jemandem kommt, der sich damit auskennt.

    Dann muß man nur noch jeden Renovierungswütigen auf die 20% Regel hinweisen, bevor er an die Außenwände geht. :)
     
  12. Lukas

    Lukas

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    Meinste, daß das jemand ernsthaft kippen könnte? :D
     
  13. #13 VolkerKugel (†), 05.12.2007
    VolkerKugel (†)

    VolkerKugel (†)

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    Man sollte ...

    ... jeden Renovierungswütigen darauf hinweisen, dass er sich erstmal den Luxus einer Energieberatung gönnen sollte, bevor er unnütz Geld zum Fenster raus schmeißt - sach ich mal :konfusius .
     
  14. Jacko

    Jacko Gast

    Denke das werd ich auch machen.

    Danke an alle :)
     
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