Terrasse, Steinbruch oder Swimmingpool?

Diskutiere Terrasse, Steinbruch oder Swimmingpool? im Baumurks in Wort und Bild Forum im Bereich Rund um den Bau; Möglicherweise ist crash am Aerger erstickt :yikes ... Ruhe er im Frieden -Amen

  1. bluesky

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  2. crash

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    SORRY Freunde, dass ich Euch so lange warten ließ, aber mir kamen neben der Terrasse auch noch ein paar andere Dinge in die Quere, die mich ein wenig aus der Bahn geschmissen haben und mir die Zeit und Prioritätenreihenfolge durcheinander brachten. Nichts existenziell bedrohliches, aber doch eine arbeitstechnisch gravierende Veränderung, die mich nach wie vor zu neuen Orientierungen „zwingt“. Ich bin glücklicherweise weder in den Pfützen ertrunken noch am Ärger erstickt, was ich dann in meiner Situation einfach mal positiv werten will. Die Terrasse rückte in dieser neuen, sich im Wandel befindlichen Lebenssituation aber etwas in den Hintergrund, wobei auch diese Baustelle nach wie vor nicht abgeschlossen ist...

    ...aber der Reihe nach nun das sooooo lange überfällige UpDate: :winken



    1. Akt
    Am 19.09. erfolgte die Kurzbesichtigung durch den eingeschalteten Versicherungsvertreter, der mir versprach, die Angelegenheit zügig zu regeln, da hier unbedingt schnell gehandelt werden müsse. Soweit, so gut.


    2. Akt
    Eine Woche später bekam ich Post von der Versicherung, die mir darin ankündigte, dass der Schaden ausgebessert würde und man die Rechnung dafür über die Versicherung laufen lasen würde. Als ausbesserndes Unternehmen hatte man die GaLa-Firma aus einem anderen Ort beauftragt, die von dem Bruder geleitet wird, der bei mir die Verlegearbeiten mangelhaft durchgeführt hatte. :wow

    Logisch dass ich da Interessenskonflikte und Schmu roch, denn der nun von der Versicherung beauftragte GaLaBauer hatte vorher als Sub seines Bruders selbst die Platten verlegt und war auch bei der Abschlussbesichtigung – wenn auch sehr still – mit dabei.

    Nun sollte also ausgerechnet der den Schaden „beheben“, der ihn vorher als Sub mit verursacht hatte und die Rechnung dafür über die Versicherung ausgleichen lassen? :irre Irgendwie klar, dass da nicht wirklich etwas Objektives bei rauskommen könnte, denn wie hätte sonst die zuvor geleistete Qualität erklärt werden können? Andererseits auch schwer vorstellbar, dass hier eine Ausbesserung wirklich möglich gewesen wäre.


    3. Akt
    Also wieder ab ans Telefon und der Versicherung klar gemacht, dass für mich die ausgewählte Firma nicht in Frage käme, da neben den erkennbaren Interessenskonflikten meinerseits auch schlicht die Qualifikation abgesprochen würde und ich den Bock nicht zum Gärtner machen würde.

    Über dieses Thema „stritten“ wir uns dann drei Wochen, da ein Laie dem anderen Laien – der bislang mit dem zur Ausbesserung beauftragten Unternehmen natürlich „nur gute Erfahrungen gemacht hatte“ – nun erklären musste, dass diese Vorgehensweise so nicht akzeptiert werden könne und am Ende weiterer Pfusch zu befürchten stände. [​IMG]

    Glücklicherweise fielen in dem Zusammenhang seitens der Versicherung auch solche Worte wie „das ließe sich ausbessern“, wie man in Gesprächen mit dem beauftragten Unternehmer erfahren hätte. Das war für mich natürlich die Möglichkeit, nach einer konkreteren Vorgehensweise fragen zu können und für den Fall des Ausbleibens einer Antwort einen sachverständigen Gutachter einzufordern.

    Nach einigem hin und her und meiner Recherche nach entsprechenden Gutachtern habe ich dann diesen Weg durchsetzen können und die Versicherung beauftragte einen Gutachter, der dann mit mir einen Ortstermin zur Besichtigung vereinbaren sollte. Zu diesem Termin sollte dann auch noch der neu beauftrage Altverleger mit anwesend sein, was ich daraufhin noch mal nachdrücklich ablehnte, da ein Gutachter ein Gutachter ist und gut darauf achten sollte, was er zu prüfen hat ohne dass ihm jemand in seine Arbeit redet.

    Auch das wurde letztendlich akzeptiert und ein Termin wurde für Mitte Oktober vereinbart.

    Bei der Terminvereinbarung stellte sich dann noch die Frage nach der genauen Ausführung des Gutachtens und welche meiner Punkte denn alle zur Begutachtung stünden, da ein solches Gutachten auch nicht gerade billig sei, wenn es am Ende auch vor Gericht als Beweissicherung dienen sollte. Dies versuchte ich im Vorfeld des Termins auch mit der Versicherung zu klären, da mir (und ich nahm an der Versicherung auch) ein einfaches „Muss komplett neu“ als generelle Feststellung natürlich gereicht hätte ohne im Einzelnen auf alle Mängel einzugehen und diese komplett zu protokollieren.

    Die Versicherung hat mich an dieser Stelle aber anscheinend nicht verstanden/verstehen wollen, dass hier die Gutachterkosten mit dem (am Ende) selben Ergebnis deutlich hätten reduziert werden können.

    Da die Versicherung den Gutachter beauftrage – was in meinem Sinn was, da es für mich einen weiteren Bestätigungsschritt :deal für die generelle Schadensübernahme darstellte – war es mir nach mehreren Erklärungsversuchen aber auch zu dumm, auch noch die gedankliche Arbeit des Versicherungsvertreters zur Entlastung seiner eigenen Assekuranz zu übernehmen und ich ließ den Dingen ihren Lauf.


    4. Akt
    Der Gutachtertermin erfolgte Mitte Oktober und dauerte gute vier Stunden. Über die interessanten und noch viel tiefer auf Verlegefehler eingegangenen Gespräche möchte ich hier erst mal nicht berichten. Fakt ist aber wohl, dass der Gutachter auf seine Rechnung einen Schleudertrauma-Aufschlag berechnete, der aufgrund des auf Dauer unerträglichen Kopfschüttelreflexes :mauer auch mehr als berechtigt erschien.


    5. Akt
    Ende Oktober telefonierte ich dann mal wieder mit dem Versicherungsmitarbeiter um zu erfahren, wie den nun der Sachstand läge. Dabei wurde mir mitgeteilt, dass das Gutachten in allen Punkten wohl sehr vernichtend ausgefallen und am Ende der komplette Rückbau notwendig sei. Die Kosten für den Materialersatz, den Rückbau und die Entsorgung wurden mit über 6.000,- € definiert und das Gutachten selbst mit rund 1.600,- € in Rechnung gestellt. :eek:

    Ich selbst bekam keine Ausfertigung des Gutachtens und kenne die festgesetzte Summe daher bis heute nur vom „Hörensagen“. Das Gutachten wurde lt. Angaben des freundlichen Versicherungsmitarbeiters in direkt zentrale Schadensabteilung mit der Bitte um schnelle Prüfung und Abwicklung gegeben.


    Zwischenvorhang
    Irgendwann Mitte November berichtete mir meine Frau, dass ein am Wochenende regelmäßig angefahrenes Einzelhandelsunternehmen, das seinen Firmensitz direkt gegenüber der Versicherungsvertretung hat ein Streitgespräch mitbekam, in dem es zwischen dem Versicherungsvertreter und dem ursprünglichen Auftragnehmer wild gestikulierend hin und her ging, so dass der Schluss nahe lag, dass man sich über unseren Schadensfall stritt, der am Anfang wohl heruntergeredet wurde, was mich zu der Annahme bringt, dass sich die Versicherung bezüglich der Schadensübernahme hier ungeprüft zu weit aus dem Fenster lehnte und das nun vorliegende Gutachten mit aller Gewalt und Klarheit einschlug und die Frage aufwarf, warum denn ein solcher Auftrag bei fehlender Qualifikation überhaupt angenommen und ausgeführt worden sei.

    Alles natürlich nur Vermutungen meinerseits, aber die Logik spricht denke ich für sich.


    6. Akt
    Ende November (7 Wochen nach dem Gutachtertermin) war ich dann mal wieder so frei freundlich aber schriftlich anzufragen, wann den dieser Fall nun abgeschlossen und ausgeglichen werde? Darauf bekam ich dann direkt die lauwarme Antwort, dass das Gutachten noch zur Prüfung in der Schadensabteilung sei und man sich umgehend bei mir melden würde, sobald die Abteilung von sich hören ließe. :sleeping


    7. Akt
    Nun ist es heute – der letzte Brief schon wieder 3 Wochen her, eine Antwort immer noch nicht erhalten und ein Abschluss in diesem Jahr nicht mehr zu erwarten.

    Ein weiterer Brief wurde gerade dem elektronischen Postboten mitgegeben mit der klaren Fragestellung, was denn an einem Gutachten eines bestellten Sachverständigen bitteschön über zwei Monate zu prüfen sei. :sleeping Das Gutachten selbst ist ja ein bestelltes Gutachten und steht zur Überprüfung ansich m.E. erstmal nicht zur Verfügung. Ich bin gespannt auf die wahrscheinlich wieder lauwarme Antwort. :motz


    Letzter Vorhang
    Ich bin wirklich gespannt wann er fällt!!!


    Vermutungen
    Ich denke, dass es momentan eine gewaltige Diskrepanz zwischen der tatsächlichen Abdeckung einer Betriebshaftpflichtversicherung und den im Vorfeld getätigten Aussagen geben dürfte, die zu dieser Verzögerung führt.

    Generell hat sich die Versicherung schriftlich als auch durch die Beauftragung des Gutachters und Übernahme dessen Kosten für die Abwicklung des Schadens zuständig erklärt. Aber man ging wohl davon aus, dass es sich eher um eine schnell ausgleichbare Bagatelle als um einen so kapitalen Fall handelte und nun suchen die Winkeladvokaten sicherlich einen Weg, wie ein Teil der Summe nicht aus den eigenen Kassen sondern Dritten ans Bein gebunden werden kann. Anders kann ich mir diese Verschleppung und auch die im „Zwischenvorhang“ stattgefundene Diskussion nicht erklären.

    Ich bleib dran und wünsche allen ein FROHES FEST und GUTEN RUTSCH!!!
     
  3. #103 Eberh@rd, 21.12.2007
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    Einfach nur geil! :bounce::bounce::bounce: [​IMG]

    Gutachterlicher "Schleudertraumazuschlag", ich liegt auf'm Boden
     
  4. #104 BauLilli, 21.12.2007
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    Hammer!

    Ich hoffe auf weitere positive Berichterstattung. Und drück die Daumen!

    Du könntest auch mal ein Buch schreiben :-) ....wenn sich beruflich nochmal was ändert. Der Stil ist gut.

    Frohes Fest und guten Rutsch (nicht auf der Terrasse, biddeschön)!
     
  5. #105 Jürgen Jung, 21.12.2007
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    nicht schlecht

    und damit meine ich in diesem Fall Stil und Umfang der Berichterstattung :winken

    Schöne Feiertage
     
  6. #106 wasweissich, 22.12.2007
    wasweissich

    wasweissich Gast

    es wird mit sicherheit in richtung versuchter versicherungsbetrug geprüft werden , weil einen solchen dilletantismus als höhere gewalt schönzuschreiben auch einem gewieften versicherungsvertreter schwerfallen dürfte.............
    wegen dem schleudertrauma sollte ich vielleicht auch mal ansprüche anmelden , die nackenschmerzen aus der zeit als ich deine bilder betrachtet hatte , sind noch nicht ganz abgeklungen...........:lock:lock

    alles gute , trotz allem eine schöne weihnachtszeit wünscht
    j.p.
     
  7. crash

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    Das steht wohl eher nicht zu befürchten, da in diesem Fall ja niemand als Nutznießer auszumachen ist und am Ende die verlorenen Zeit mit der gewonnenen Erfahrung die Waage halten dürfte ;)

    @Lilli
    Das mit dem Bücher schreiben sagt mir meine bessere Hälfte auch immer...

    ...vielleicht solte ich wirklich mal einen Versuch unternehmen !?!

    Auf der anderen Seite habe ich nach der hier erlebten Geschichte irgendwie wenig Lust auf einen neuen Verleger [​IMG]
     
  8. #108 Jürgen Jung, 29.12.2007
    Jürgen Jung

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    och

    mit einer vernünftigen Auflage sollte der neue Verleger ja nicht die gleichen Probleme bekommen :)
     
  9. Julius

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    So ein Verleger hätte außerdem den Voretil, daß er sich um den nötigen Druck kümmert.
    In Deinem Fall mußtest Du den ganzen Druck ja selber machen (sogar den Nachdruck)... :Brille
     
  10. crash

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    Sieht so aus, als wär das bislang alles nur das Vorspiel gewesen und der ins Wasser geworfene Stein zieht weitere Kreise.

    Nachdem meine dritte schriftliche Bitte um Bekanntgabe der Schadennummer und der bearbeitenden Prüfstelle mit dickem Fell stoisch ignoriert wurde habe ich durch eine andere Verbindung recherchieren lassen und dabei folgenden Sachverhalt herausgefunden:

    Auf das ausführende Unternehmen betsteht eine Betriebshaftpflicht-Versicherung, die aber erste 6 Tage nach meiner Mängelrüge in Kraft getreten ist.

    Dafür gibt es aber auf diese Versicherung in der Zentrale keinen gemeldeten Schaden, der dort geprüft oder gar mit einem vorliegenden Gutachten ausgeglichen würde :yikes

    Jetzt wird es erst richtig lustig, denn die Verkettung der arbeitstechnischen Verfehlungen scheint jetzt nahtlos vom Verleger auch auf den Versicherer übergesprungen zu sein, Das lässt in Parallele schon verstehen, warum sich die Wissenschaftler vor der Pandemie einer Vogelgrippe fürchten, wenn schon Dummheit von Mensch zu Mensch übertragbar ist. [​IMG]

    Am ersten Besichtigungstag des Versicherungsmitarbeiters musste dieser schon gewusst haben, dass der bei mir besichtigte Schaden in direktem Zusammenhang mit dem kurz zuvor abgeschlossenen Betriebshaftpflicht-Vertrag zu tun haben musste.

    Dass der "gute Mann" dennoch schriftliche Übernahmezusagen machte und sogar den von mir geforderten Gutachter bestellte (und bezahlte) ist wohl nur damit zu erkären, dass die Schadenhöhe im Bereich der durch die Vertretung in Eigenkulanz regelbaren Höhe vermutet wurde.

    Die Gutachtersumme über rund 6.000,- € ist natürlich in einem Bereich angesiedelt, der diese Vertretungs-Kulanzsumme deutlich überschreitet und selbst die Frage, wer das Gutachten tatsächlich bezahlt hat (1.600,- €) dürfte spannend herauszufinden sein.

    Auf jeden Fall sitzt der gute Versicherungs-Mann seit Mitte Oktober auf dem Fall und hat ihn nicht weitergeleitet :sleeping

    Die Zentrale würde ihn selbstverständlich auch fragen, was man mit einem Fall zu tun hat, der vor Versicherungsbeginn eingetreten ist :deal zumal in derartigen Vertragsabschlüssen auch immer die Frage eventuell vorhandener Vorschäden beantwortet werden muss. :winken

    Jetzt werde ich erstmal das trockene Pulver portionieren [​IMG] Argumentations-Munition sammeln und dann in eine Schlacht ziehen, bei der der Donner noch weit über das Schlachtfeld hinaus zu hören sein wird :boxing

    Momentan steht mir der Sinn danach, direkt den Agenturleiter anzurufen und mich in väterlicher Pflicht besorgt um seinen Mitarbeiter zu zeigen, der bei weiterer Verschleppung dieserAngelegenheit einer selbst verschuldeten Suizidgefährdung ins Auge sehen könnte...

    ...wenn ich ihm nicht zuvor komme !!! [​IMG]

    Aber ich warte noch bis Montag und trinke heut aben erstmal ein Bier auf diese Neuigkeiten, denn Hopfen soll ja beruhigen.

    Das diesjährige Weihnachtsgeld ging ja wohl schon für den Gutachter drauf, und ich werde sicher nicht noch drei Jahre auf meinen Ausgleich aus seiner Privatschatulle warten.

    Da meine Klärungs-Forderungen zum Schluss immer ultimativer wurden habe ich eine wage Vorstellung des Fußgefühls, das meinen Versicherungsfreund in dieser kalten Jahreszeit immer stärker beschleichen wird...

    [​IMG]
    [​IMG]

    ...to be continued
     
  11. #111 Baufuchs, 18.01.2008
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Wieso

    auf den (offensichtlich ahnungslosen/unfähigen) Versicherungsmenschen losgehen?

    Wie schon geschrieben:
    "Seit wann gibt es Versicherungen, die Pfusch versichern?"

    Eine Betriebshaftpflicht deckt Schäden, die der Versicherungsnehmer in Ausführung seiner Arbeit am Eigentum des AG anrichtet. Z.B. unsachgemäß aufgestellter Baukran stürzt auf Wohnhaus etc.

    Kriegt die Vers.-Zentrale das Ding auf den Tisch wird ohnehin darauf verwiesen, dass dieses Risiko von der Betriebshaftpflicht (auch bei rechtzeitigem Abschluss) nicht gedeckt gewesen wäre.

    Wenn ichs recht bedenke, haben Sie selbst ja ohnehin keine Ansprüche gegen die Versicherung, sondern nur gegen den Pfuscher.
     
  12. #112 Stefan61, 18.01.2008
    Stefan61

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    Ich verstehe Ihre Überlegung auch nicht, crash: Wenn der Versicherungsvertrag erst nach der Schadensverursachung in Kraft trat, ist die Versicherung aus dem Schneider. Der Versicherungsmitarbeiter ohnehin. Warum sollte ihm da die Kohlen unter den Füßen glühen?
     
  13. crash

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    @Baufuchs
    Man mag es pauschal als Pfusch bezeichnen was dort abgelaufen ist, aber es gibt in der Betriebshaftpflicht unterschiedliche Vertragstiefen und der bei mir entstandene Schaden wäre durch die abgeschlossene Versicherung sehr wohl getragen worden. Ich habe mich über diese Aussage selbst gewundert, aber sie ist von einem Mitarbeiter desselben Konzerns, der sich hier von ganz anderer Stelle um die Klärung dieses Falls bemüht hat und mir auch die Informationen verschaffte.

    @Stefan61
    Vielleicht die vorherige Seite noch mal von vorne lesen und die Dinge in der richtigen Reihenfolge verstehen ;)

    Natürlich wäre die Versicherung (die Zentrale) rein rechtlich aus dem Schneider, was ich bei genauem Hinlesen auf dieser Seite ja auch nicht anders geschrieben habe...

    ...aber sie (also die Zentrale) weiß ja noch garnichts von dem Schaden, weil der zuständige Bearbeiter vor Ort zwar schriftliche Übernahmezusagen gemacht und auch ein Gutachten bestellte, den Schaden aber nie offiziell weitergegeben hat.

    Er sitzt also auf dem Ding, das er selbst voll wissentlich verbockt hat (und zwar ab dem Abschluss der Versicherung über die Begutachtung meiner Terrasse bis heute) und hat seinen Bockmist, der die Assekuranz bereits 1.600,- € gekostet hat, nach wie vor in der untersten Schreibtischublade unter seinem Butterbrot liegen. Mir schreibt er dafür seit Monaten, dass das gutachten zur Prüfung in der Schadensabteilung wäre.

    Mal ganz unabhängig von meinem Schaden ist das arbeitsrechtlich gesehen kein Fehler eines Mitarbeiters sondern klarer Vorsatz und wem da nicht warm um die Füße wird, der wird es wohl auch im Kopf recht kalt haben :irre

    Wer die Geschichte ganz liest wird zusätzlich feststellen, dass dieser Schaden zuerst über die Versicherung "innerhalb der Familie" abgewickelt werden sollte und erst meine Forderung nach einem Gutachter den gemauschelten Vorgang in eine amtliche Dimension beförderte.

    Dass ich mich da wohl am Ende wieder mit dem Auftragnehmer auseinandersetzen darf ist mir auch klar (kleines 1x1 der Logik), aber dass die Verschleppung und Vortäuschung falscher Tatsachen seitens der Versicherungsvertretung von mir sicherlich nicht einfach nur lachend wie ein guter Scherz hingenommen wird dürfte sollte auch jedem klar sein.

    Für den leichten Überblick des Ablaufs empfehle ich die beiden Zusammenfassungen ;)
    http://www.bauexpertenforum.de/showpost.php?p=186901&postcount=85
    und
    http://www.bauexpertenforum.de/showpost.php?p=206202&postcount=102
     
  14. #114 wasweissich, 18.01.2008
    wasweissich

    wasweissich Gast

    wie schon in #106.........in die richtung wollten die beiden experten hin
     
  15. #115 Stefan61, 19.01.2008
    Stefan61

    Stefan61

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    @crash

    Ich hatte die vorigen Seiten schon gelesen, doch enthält Ihre Gesamtdarstellung Ungereimtheiten und Widersprüche: In #102 schreiben Sie, Sie hätte Post "von der Versicherung" erhalten, in der diese eine Schadenübernahme ankündige.

    Nunmehr scheint es so, daß nicht "die Versicherung" Ihnen geschrieben hat, sondern nur "der Versicherungsmitarbeiter". Wenn dieser die Schadenübernahme leichtsinnig angekündigt hat, obwohl gar kein Versicherungsschutz bestand, liegt das Problem nicht beim Mitarbeiter, sondern bei Ihnen. Denn aus der bloßen Aussage eines Mitarbeiters, der Schaden werde beglichen, läßt sich wohl kaum ein Rechtsanspruch Ihrerseits gegen die Versicherung konstruieren.

    Wenn der Versicherungsvertrag erst nach Schadensentstehung in Kraft getreten ist, hat Baufuchs recht: Sie haben lediglich einen Anspruch gegen den Unternehmer.
     
  16. #116 Baufuchs, 19.01.2008
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Das

    trifft wohl auch dann zu, wenn die Versicherung rechtzeitig abgeschlossen wurde.

    Zwischen dem Fragesteller und der Versicherung besteht keinerlei Vertragsverhältnis. Ansprüche sind also gegen den Versicherten zu richten.
    Ob der dann eine/seine Versicherung in Anspruch nehmen kann, ergibt sich aus den Versicherungsbedingungen.
     
  17. #117 Stefan61, 19.01.2008
    Stefan61

    Stefan61

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    @Baufuchs

    Bei Haftpflichtversicherungen kann es durchaus sein, daß sich der Anspruch nicht gegen den Schädiger richtet, sondern nur gegen die Versicherung. Das ist etwa bei der Kfz-Haftpflicht der Fall, wo z. B. der Fahrzeughalter nichts dagegen tun kann, daß die Versicherung den Schaden anerkennt (und ihn dann in der SF-Klasse heraufstuft). Aber für crash käme ohnehin beides auf dasselbe heraus.
     
  18. #118 Baufuchs, 19.01.2008
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Fahrzeughalter

    kann sehr wohl verhindern, dass die KfZ-Haftpflicht einen Schaden ohne seine Zustimmung reguliert.
    Stichwort: Regulierungsverbot.
    Allerdings liegt das Kostenrisiko (Prozess-/Anwaltskosten) -falls ein darauf folgender Prozess verloren geht- dann beim Versicherungsnehmer.
     
  19. crash

    crash

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    Es geht mir doch gar nicht um den bestehenden Rechtsanspruch gegen den Auftragnehmer sondern um die Verschleppung der Durchsetzung desselbigen unter Vortäuschung falscher Tatsachen und Aufrechterhaltung der Deckungsbehauptung durch seine(n) Versicherung(smitarbeiter).

    Natürlich ist zwischen Assekuranz und Mitarbeiter derselbigen am Ende ein Haftungsunterschied zu sehen – klare Sache!

    Unabhängig von dem wohl eines Tages wieder vom Unternehmer einzufordernden Schadensanspruch behält der bearbeitende Mitarbeiter (und damit die meinen Auftragnehmer vertretende Assekuranz) die Bearbeitungshoheit nach wie vor für sich und diese zwei Geschichten (die sich ja jetzt erst so für mich auftun) sollte man einfach mal voneinander zu trennen verstehen – auch wenn ich sie nicht in zwei Threads schreibe ;)
    Ein Kavalliersdelikt ist der Tatbestand des Versicherungsmitarbeiters sicherlich nicht, selbst wenn das am Ende wohl nichts mit den Ansprüchen gegen meinen Auftragnehmer zu tun haben wird.

    Die Verschleppung der Durchsetzung meiner Forderungen (gegen den Unternehmer) als auch die Tatsache, dass man den Schaden in der Familie innerhalb der Kulanzregelungsbeträge einer Generalvertretung in die eigene Tasche regeln wollte ist ebenfalls nicht einfach nur Pech/Dummheit sondern Vorsatz und damit sicherlich nicht als "fein raus" zu bezeichnen.

    Aus dem Thema der Haftung wird man sich sicherlich über den Vertrag rauswinden können, aber das wäre jedem Azubi auch bereits am ersten Tag der Bearbeitung aufgefallen.

    Und auf die sicherlich fallende Frage, warum denn die Ansprüche nun seit 5 Monaten nicht gerichtsfest gemacht wurden gibt es ja nur eine Antwort – nämlich die Mauscheleigeschichte der Versicherung. Ich als kaufmännischer Arbeitnehmer wüsste schon ziemlich genau, was mein Unternehmen mit mir anstellen würde, wenn ich mit diesem Vorsatz über diesen Zeitraum voll wissentlich derartigen Bockmist gebaut hätte.

    Neben den auf Seite 1 geschilderten Tatsachen muss man meine Fortsetzungs-Geschichte (die bewusst immer mit einem kräftigen Augenzwinkern geschrieben wird) daher vielleicht einfach nur als Unterhaltung bis zum bitteren Ende verstehen und nicht als "Hilfeschrei in Versicherungsfragen" ;)

    Zu diesem Verständnis gehört dann auch die Abstraktion, dass ich einem Versicherungsmenschen, der mir 5 Monate dummes Zeug erzählt/geschrieben hat und damit die Durchsetzung meiner Ansprüche verhinderte, sicherlich nicht auf die Schulter klopfen werde mit dem Spruch: "Du schuldest mir dann noch nen Bier".

    Bautechnisch wurde mir hier als Laie sehr geholfen – für Klagen und Versicherungsprobleme werde ich selbstverständlich einen Anwalt bemühen ;)
     
  20. #120 Stefan61, 19.01.2008
    Stefan61

    Stefan61

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    Das ist auch gut so, denn man ist in eigener Sache kein guter Anwalt. Ich habe Ihren "Fall" zivilrechtlich betrachtet und sehe da - was Klagen gegen die Versicherung und deren Mitarbeiter angeht - für Sie schwarz.

    Überlegen Sie doch einmal, daß Sie im Prozeß beweispflichtig sind. Ihre obigen Ausführungen zum Verhalten der Versicherung und ihres Mitarbeiters beruhen doch zum erheblichen Teil auf Hörensagen und mündlichen Auskünften.

    Aber selbst wenn Sie Beweis erbringen können, ist es schwer, eine Anspruchsgrundlage zu finden, wenn die Haftpflichtversicherung des Auftragnehmers zum Schadenszeitpunkt noch nicht bestand. Eine Klageabweisung könnte zwar unbillig erscheinen, doch sind Recht und Gerechtigkeit zwei verschiedene Dinge.
     
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Terrasse, Steinbruch oder Swimmingpool?

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