Keller-Chaos bei Neubau

Diskutiere Keller-Chaos bei Neubau im Abdichtungen im Kellerbereich Forum im Bereich Neubau; Aloha, wir waren vom Neubau-Virus infiziert und siechen nun mehr oder weniger vor uns hin.Folgendes Problem: Wir bauen ein Fertighaus,...

  1. #1 Chiuvana, 22.02.2008
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    Aloha,

    wir waren vom Neubau-Virus infiziert und siechen nun mehr oder weniger vor uns hin.Folgendes Problem:

    Wir bauen ein Fertighaus, (obwohl wir im Massivbau wahrscheinlich schon weiter wären) mit Keller. Dieser Keller wird als Wohnkeller genutzt werden und das wurde im Architektengespräch bereits berücksichtigt. Der Architekt ist von der Fertighaus Firma ,also kein freier, von uns gewählter Architekt.Das war im Oktober 2007. Im BAuantrag wurde eine Ringdrainage mit Sickergrube eingezeichnet und in der Baugenehmigung, die bereits Mitte November 2007 erteilt wurde, dementsprechend genehmigt.Der darin enthaltene Entwässerungslpan mit der Ringdrainage wurde von den örtlichen Wirtschaftsbetrieben(hier vorher Tiefbauamt) auch so bewilligt.Bis dahin alles wunderbar.

    In dem HAusvertrag, war als Aktion eine Garage und die Bodenplatte, sowie das Bodengutachten für den Baugrund bereits enthalten. Dieses Bodengutachten wurde durch die Hausbaufirma aber erst MItte November in Auftrag gegeben und am 20.12.2007 wurde dann gebohrt, am 22.12. lag das Gutachten in unserem Briefkasten.

    Es wurde bis 5,00m tiefe gebohrt und kein Grundwasser! Wir wohnen hier im Rheinbraungebiet, falls das jemandem etwas sagt und laut Umweltamt lag der höchste Grundwasserspiegel 1956 bei 48,95m ü. NN. Unsere EG OK liegt bei 53,45 m ü. NN und dann nnach unten hin entsprechend der Keller mit einer lichten Raumhöhe von 2,50 m.

    Das Bodengutachten gibt einen Kf-Wert von 10 hoch -6 bis 10 hoch -8 in 1,10 Bohrtiefe an. Diesselben Werte gibt das Gutachten auch in der Tiefe von 1,10 bis 5,00 m Bohrtiefe an.Der Kellerbauer will uns nun einen Aquasafe-Keller verkaufen, weil wir den unbedingt brauchen, sagt er. Rechtlich dürfte er keinen anderen Keller bauen. (Der Kellergrundpreis ist bereits im Kaufpreis eingerechnet- es geht hier um Mehrkosten) Unsere NAchbarn haben alle weder Drainagen noch Sickergruben, oder feuchte Keller etc pp, wir haben uns eben informiert, da wir auch in gewachsener Ortslage bauen.Kein Neubaugebiet.
    Unser Sachbearbeiter beim Bauamt meinte, wir könnten den Keller etwas anheben, so dass die EG OK bei 54m ü. NN liegt und ein offizieller Nachtrag sei nicht nötig, er nimmt den Bau ab und es reicht siene Eintragung in seiner Akte. Wie schön. Er empfahl uns nochmals eine Rigole oder Sickergrube und falls das Grundstück nicht versickerungsfähig sei, dann sei es hier örtlich erlaubt, das nichtversickernde Regenwasser mittels Drainage und Schacht in den Schmutzwasserkanal abzuleiten.
    Das Umweltamt hat mir dann telefonisch nochmals versichert, das unser Grundstück versickerungsfähig sei.
    Kellerbauer und Architekt mittlerweile wahrscheinlich auf den Bahamas unterwegs, streiken, zögern hinaus, prüfen, entscheiden, nein, nicht versickerungsfähig, aquasafe muß gebaut werden.
    Unsere Antwort: Geht aber net, weil wir nachfinanzieren müßten und das beißt sich mit den öffentlichen Fördermitteln und überhaupt ist gar net klar, ob ihr an uns Geld verdienen wollt oder dieser Aquasafe tatsächlich nötig ist.

    Wir hin zu den Wirtschaftsbetrieben, die uns gesagt, das wir nicht an den Schmutzwassrekanal anschließen dürfen, wegen MIschsystem und bei Überflutung läuft uns nachher fäkalienhaltiges Abwaaser in die Drainage....nee, brauch ich jetzt net wirklich!
    Hinweis: An untere Wasserbehörde wenden, nachfragen ob in dem Wohngebiet Sickergruben existieren und ob unsere im FAlle der Beantragung genehmigt werden würde.
    Antwort der untere Wasserbehörde: Sickergruben und Ringdrainagen werden nicht mehr gemach tund von uns auch net genehmigt!!!

    So und was jetzt? Alle Nachbarn haben trockene Keller, der Keller durfte angehoben werden, in der Baugenehmigung ist die Ringdrainage mit Sickergrube genehmigt obwohl es offenbar net erlaubt ist, der Architekt ist ein Schnarchsack, weil ich dies ganzen INfos zusammengetragen habe, was eigentlich seine Aufgabe gewesen wäre (INfo: Ich bin hochschwanger mit unserem 3. Kind im 10.Monat-besten Dank an diese Stressmacher von der Hausbaufirma).
    Die weiße Wanne, wie die braune Wanne scheinen offensichtlich ungeeignet zu sein, da sie wasserundurchlässig sind, aber net wasserdicht. Ich habe das so verstanden, das per Diffusion immer eine hohe Luftfeuchtigkeit im Keller herrscht.Und es geht ja nicht um drückendes Wasser oder hoher Grundwasserspiegel (Rheinbraun pumpt ja wech hier), sondern um schlecht versickerndes Regenwasser.
    Also kommt doch bei Wohnkellernutzung eher die schwarze Wanne in Frage, oder bin ich jetzt wirklich zu dämlich um das noch zu verstehen?

    Und dann die Frage: Wenn das Haus schön trocken und dicht ist, das Regenwasser aber net versickert auf dem Grundstück- wie komm eich ins Haus? Mit Schlauchboot? Verzweifelte, aber noch lachen-könnende Grüße
     
  2. #2 Chiuvana, 22.02.2008
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    Wir sind nicht zu kniepig um die Mehraufwände, wenn sie denn nötig sind, auch aufzubrigen.Notfalls würden wir irgendwie eine optimierung der bestehenden Baufinanzierung (man hat uns echt unterhalb des Minimums berechnet) auf die Beine stellen, da wir laut öffentlichen Fördermitteln (bereits 2007 bewilligt) noch etwas Luft haben, aber net viel.

    Nur sämtliche Behörden erzählen uns was anderes, nur in einem sind sich alle einig:

    Man will auf unsere Kosten mehr verdienen!
    Das hilft uns aber net wirklich weiter. Kennt jemand das Problem? Reicht die schwarze Wanne (bauseitige Bauherrenleistung) aus? Sollen wir uns einfach an die Baugenehmigung halten, in der die Ringdrainage mit Sickergrube bewilligt ist?

    Wenn dieser Aquasafe wirklich notwendig ist, dann muß halt ne Finanzierungslösung her, egal wie, aber dieser Aquasafe Keller soll so dicht sein, das man ihn in ein Schwimmbad stellen kann und alles bleibt trocken...was wenn der KF Wert eher bei 10 hoch -6 liegt? Dann wäre Versickerung möglich, laut unterer Wasserbehörde....*hiiilfeeee....
     
  3. #3 BauherrHilflos, 22.02.2008
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    Wohne auch derzeit noch in der Nähe von Rheinbraungebiet. :winken
    Ihr solltet Euch mal schlau machen, ob die RB noch Pumpen laufen hat, die den Grundwasserspiegel senken. In der Vergangenheit ist es schon oft vorgekommen, das alle Häuser dicht und trocken waren.. bis die Grundwasserpumpen abgestellt wurden.. :yikes
    Aber dieses Thema kennt Ihr bestimmt.
     
  4. #4 Chiuvana, 22.02.2008
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    RB wird abstellen..

    ..die untere Wasserbehörde meinte schon, das die Rheinbraun die Pumpen abstellen wird, und das der Grundwasserspiegel wieder steigen wird. Derzeit liegt er weit unterhalb des 1956 gemessenen Höchststandes von 48.95m ü. NN. In der Umgebung, in der wir bauen wollen , mußten schon die Pappeln gefällt werden, weil kein Grundwasser mehr da ist.

    Wann die Stände wieder den Höchstand von 1956 erreichen, weiß natürlich niemand. In 10, 20 oder 50 Jahren???

    Durch die Kelleranhebung würden wir mit der Bodenplatte, also UK KG oder nennt man das dann Gründersohle (?) bei ca. 51 m ü. NN liegen. Immer noch knapp 2 m über Höchststand.

    Das Grundproblem ist ja eher, das angeblich nicht versickernde Regenwasser, was diesen Aquasafe Keller rechtfertigen soll.Nur, das Grundstück ist auch nach Regen ohne bleibende Pfützen. Ok, es kann j auch in unteren Schichten erst schlecht versickern. Der Kf-Wert ist ja rech tschwammig angegegben. Das findet auch die untere Wasserbehörde. Die Werte müßten bei den zwei Bohrtiefen eigentlich unterschiedlich sein, sagte mir dieser Beamte da.

    Also wenn man seinen Haaren beim Ergrauen zu sehen will oder Lust auf Wahnsinn mit Methode hat, dann kann ich nur empfehlen ein Haus zu bauen...*gg
     
  5. #5 Baufuchs, 22.02.2008
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Fragen über Fragen

    1.) Was verstehen Sie unter Nutzung als Wohnkeller ?
    2.) Wurde die Nutzung des Kellers zu Wohnzwecken beim Antrag auf Fördermittel berücksichtigt?
    Wenn nein: Dickes Problem bei Abnahme des Baus durch die WFA (Anrechnung der zu Wohnzwecken genutzten Kellerflächen auf die Betriebs-Instandhaltungskosten ggf. Probleme Tragbarkeit der Belastung)
    Wenn erst nach Abnahme "umgenutzt" wird: Problem wie vor, denn die Nutzung wird in Abständen neu überprüft.
    3.) Entstehende Mehrkosten müssen zwingend der WFA angezeigt werden. Sind diese so hoch, dass die Belastung nach WFA Richtlinien nicht passt, wird Bewilligung zurückgezogen. Gleiches kann passieren, wenn durch die Mehrkosten die in Ihrer Region "angemessenen Baukosten" überschritten werden.
    4.) Ihr Vertrag wird -weil in NRW zwingend vorgeschrieben- ein kostenloses Rücktrittsrecht für den Fall der Nichtbewilligung der Fördermittel enthalten. Machen Sie Ihren Vertragspartnern klar, dass ein solcher kostenloser Rücktritt bei zu hohen Kosten droht.
    Manche Forderung ist dann plötzlich doch nicht mehr so zwingend...:)
     
  6. #6 Manfred Abt, 22.02.2008
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    Der Stand von 1956, war der noch unbeeinflusst von den Absenkungen vor Rheinbraun / RWE Power? Und unbeeinflusst von anderen Absenkungen, ggf. anderer Industrie? Da kann man ganz schön mit auf die Nase fallen.

    Infos hierzu aus dem Forum wären mir zu heikel. Ich würde mir eine schriftliche Aussage zu dem langfristig zu erwartenden maximalen Grundwasserstand holen. Auskünfte bei der zuständigen Unteren Wasserbehörde (Kreisverwaltung) oder beim Wasserverband (Erftverband?). Und für eine belastbare Aussage würde ich notfalls auch Geld ausgeben.
     
  7. #7 Manfred Abt, 22.02.2008
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    Vorsicht, Gewährleistungsfalle!
    Definitiv NEIN, für die Erlaubnisfähigkeit der Sickeranlage trifft die Baugenehmigung keine Aussage! Da ist eine Erlaubnis gem. §7 des Wasserhaushaltsgesetzes seitens der UWB erforderlich.
     
  8. #8 Chiuvana, 22.02.2008
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    Telefonat mit WGV gerade

    Erstmal danke für die Resonanz.

    Ja die Nutzung des Kellers ist durch uns angegeben worden und in der Berechnung der Betriebs- und Instandhaltungskosten berücksichtigt. Bin ja froh, das es Fördermittel gibt, da versau ich es mir mit denen auch net.

    Die WfA war ja die Behörde, die den Stein ins Rollen brachte. Denn: Mein Mann wurde in einem 5 stündigen Gespräch mit dem Kellerbauer vor Ort derartig karussellig geredet, das er im Grunde gar net in der lage war, mir dann im nachhinein mitzuteilen was detailliert besprochen wurde.

    Wir wußten nur: Wir müssen nachfinanzieren. Also ab zum Finanzdienstleister. Der meinte, so einfach ginge das net, da wäre zwar Platz, aber müßte sich mit der WfA in Verbindung setzen, da dann alles neu berechnet werden muß.Die WfA hat mich dann angerufen und nachgefragt, was denn da los sei und das sie das Bodengutachten und alle Unterlagen des Kellerbauers haben wollten, Ich sollte das in die technische Abteilung der WfA bringen.Hier beim Kreis...

    Hab ich gemacht, erste Reaktion: Man will Geld an IHnen verdienen, das ist alles unnötig. reden Sie mit dem Bauamt wegen Kellererhöhung.

    Ich zum Bauamt, wie bereits erwähnt: Keller darf erhöht werden.

    Wenn die Rheinbraun die Pumpen abstellt, dann ist der höchst zuerreichende Grundwasserstand 48,95 m ü. NN, das habe ich schriftlich vom Umweltamt in Krefeld und habe daraufhin noch mit dem Sachbearbeiter dort telefoniert. Anhand der Mittelpunktskoordinaten unseres Grundstückes, welche ich vom Vermesser erhielt, haben die diese Aussage machen können. Man muß es nur schriftlich hinschicken.

    Gerade habe ich aber noch mit unseren Wirtschaftsbetrieben telefoniert und da kam klar die Ansage:
    Haben Sie denn bereits Seerosen auf dem Grundstück oder vielleicht die Nachbarn?
    Keller kann ganz normal gebaut werden, der Mann am Telefon ist selbst Architekt und hat vor Jahren die Schule, die sich bei unseren Neubau um die Ecke befindet mitgebaut. Inkl. Keller. Normalem Keller!!! Trockener Keller!!!
    Schwarze Wanne!!!! *uups!!

    Er empfahl uns eine Zisterne mit Überlauf und Anschluß an den VORHANDENEN Regenwasserkanal. Und ein Gespräch mit dem Steueramt hier im Ort wegen Gebühr Ermäßigung weniger Regenwasser in Kanal durch Zisterne!
    Und: Laut VOB ist der Kellerbauer nach 5 Jahren aus allem raus, aus Gewährleistung etc pp. und innerhalb von 5 Jahren steigt der Grundwasserspiegel nicht soweit, da er derzeit weit unter den 48,95 m ü. NN liegt. Ob er jemals wieder so steigt, darüber kann niemand eine Aussage machen, weil das einfach keiner weiß und wissen kann.
    Selbst wenn wir so einen supertollen Aquasafe Keller bauen würden, und nach 6 Jahren treten Feuchtigkeitsschäden auf, dann lacht der Kellerbauer, ist aus allem laut VOB raus und hat trotzdem das Geld.
    Der Mann von den Wirtschaftsbetrieben meinte, wir sollten dem Fertighausanbieter klar sagen, das wir das Risiko eingehen, der normale bestellte Keller soll gebaut werden, ohne Bauwerksschäden nach Möglichkeit (grins) und für alles andere haften wir.Ansonsten soll der Posten des Kellers gestrichen werden und man sucht sich einen anderen Kellerbauer!Wir wären schließlich die Bauherren und es ist unsere Entscheidung, was wir machen. Nur wenn wir eine Rigole bauen oder einen Schacht, dann kommt die Kreisverwaltung ins Spiel. Als klar die Empfehlung gerade bei Neubauten: Zisterne!
    Denn wenn man sich 100 % an den RW Kanal anschließen läßt, kostet das natürlich. Dies läßt sich aber reduzieren durch genaue Angaben der Zisternenkapazität , die Nutzung (nur Garten oder auch evtl .Toilettenspülung mit doppelter Rohrführung falls Zisterne leer) und wohin geht das überschüssige Wasser bei Überlauf? In RW Kanal, dann muß anhand der Kapazität und der nIederschlagsmenge eben gerechent werden beim Amt oder je nach größe der Zisterne wird es eh nie Überläufe geben und wenn dann ab in den Gartenteich damit-fertig!
    das war doch mal eine Aussage und vielleicht hilft es ja anderen hier auch, die dasselbe Problem mit Hühnerdieben haben...*ggg*

    Ansonsten noch die Option: Entzug der öffentlichen MIttel: Ja klar ist machbar, aber das sind Beamte, die waren hier zwar alle pro uns haben richtig Gas gegeben (Antragsabgabe 30.10.07-Zusage 14.12.07), aber ich glaube,d ie springen Dir vom 5. Stock aufs Autodach, wenn die alles nochmal von vorne machen dürfen...außerdem läuft ja die Finanzierung und alles andere ist ja auch in bewegung, bis auf den Kellerbauer und den Architekten, die offensichtlich an Bewegungslegasthenie leiden....*flücht'*

    Ich wünsche allen ein schönes Wochenende...
     
  9. #9 Carden. Mark, 22.02.2008
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    und öbuv SV für das Maurer- und Betonbauerhandwerk
    Ich möchte hier nur auf das technische eingehen.
    Sie beschreiben einen Baugrund mit einer Wasserdurchlässigkeit von 10-6 bis 10-8.
    Eine Abdichtung nach DIN 18195-4 „Bauwerksabdichtungen; Abdichtung gegen Bodenfeuchtigkeit (Kapillarwasser, Haftwasser) und nichtstauendes Sickerwasser an Bodenplatten und Wänden; Bemessung und Ausführung - 2000/08“ ist somit ohne Dränung hinfällig. Diese wäre nur regelkonform bis zu einem Wert von 10-4.
    Eine Dränung funktioniert bei Ihnen aus Gründen der Sinnvollen Einleitung nicht und ist im Paket mit der sowieso anfallenden Abdichtung idR auch teurer als ein Druckwasserdichtet Keller.
    Es wird im Bereich der Gründung zu aufstauendem Sickerwasser kommen.
    Dieses ist erst einmal unabhängig vom Grundwasserspiegel.
    Bei dem vorliegenden Bodenkennwerten ist ME nach von einem BWS von OK Gelände auszugehen.

    Somit käme nach den anerkannten Regeln der Technik nur eine Abdichtung nach DIN 18195-6 „Bauwerksabdichtungen; Abdichtung gegen von außen drückendes Wasser und aufstauendes Sickerwasser; - 2000/08“ (hier aufstauendes Sickerwasser) oder eine weiße Wanne in Frage.
    Was ein Aquasafe-Keller sein soll, ist mir nicht bekannt.

    Die Bedenken hinsichtlich der hohen Diffusion einer weiße Wanne ist in der Fachwelt geteilt. Nach Neueren Berechnungen fällt weniger Wasser nach Austrocknung des Baukörpers an, als tatsächlich mit normalen Lüften abgebaut wird.
    Dieses lässt sich zudem noch mit flächig verklebten Perimeterdämmplatten (welche bei höherwertiger Nutzung eh benötigt werden) deutlich reduzieren.

    Eine Abdichtung nach 18195-6 hier, Lastfall aufstauendes Sickerwasser könnte nach DIN sogar mit kunststoffmodifizierten Bitumendickbeschichtungen ausgeführt werden, wobei die Bedenken des AN nicht unbegründet sind. Eine solche Abdichtung ist in der Fachwelt umstritten und daher nicht als anerkannten Regeln der Technik einzustufen.
    Bleibt also noch eine Abdichtung mit Bahnen mit aller Art von Schienen, Formteile usw.

    Stellt man eine Kosten-Nutzen Analyse auf, eine Regelrechte Planung vorausgesetzt, wird man zu dem Schluss kommen, das eine weiße Wanne mit flächig verklebter Perimeterdämmung die Beste Alternative darstellt und im ungünstigsten Fall Kostenneutral zu einer Druckwasserdichten Abdichtung mit Bahnen ausfällt.

    Stellt sich die Frage, welche Art der Abdichtung Sie vertraglich vereinbart haben.
    Der Mehrpreis wäre zu zahlen.
    Ansonsten wie Baufuchs.
     
  10. #10 Chiuvana, 22.02.2008
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    hm...hier hat man uns gesagt, das Versickerung bei 10 hoch -6 ok ist, bei 10 hoch-7 kritisch und bei 10 hoch - 8 geht es net.

    Ich denke, das die untere Wasserbehörde schon Recht hat, wenn sie Zweifel am KF Wert andeutet, da es unwahrscheinlich ist, das der Wert in 5,00 m Bohrtiefe gleich ist mit dem Wert aus 1,10 m Bohrtiefe.

    Als Laie ist man da schnell irritiert und nimmt die Mehrkosten in Kauf.

    Geiz sollte nie ein Grund sein, solche Maßnahmen abzulehnen, aber wenn mir sämtliche ortsansässige Behörden und der Architekt unseres Baurechtsanwaltes, denn wir mittlerweile eingeschaltet haben, allesamt sagen, das diese Maßnahmen alle nicht erforderlich sind und der Verkauf dieses Aquasafe Kellers eher wichtig für die Verkaufsstatistik des Unternehmens ist und auch für diesen Keller nach 5 Jahren die Gewährleistung abgelaufen ist...na dann weiß ich es auch nicht mehr...zumal der Grundwasserspiegel innerhalb der nächsten 5 Jahre sicherlich nicht soweit ansteigt, wenn er jetzt den Niedrigsten Stand hat und der Höchststand noch 2 meter unter unserer Gründungssohle liegt.

    Auf dem unbebauten Grundstück befinden sich auch nach Regenfällen keinerlei Zierfischhaltige Pfützen oder Seerosen, Frösche oder sonstiges Zeug was ein ordentliches Feuchtbiotop enthalten müßte.

    Ich glaube, die Meinungen driften dahingehend immer wieder auseinander, beim Einen, weil er verkaufen will, beim Anderen weil er es wohl gut meint und auf Nummer sicher gehen will, aber darf man die Wünsche des bezahlenden Bauherren derart übergehen?
    Bevormundung auf der ganzen Linie, da kann ich mir ja direkt einen rechtlichen Vormund bestellen und damit wären dann auch alle bisher geleisteten UNterschriften ungültig.

    Der <Kellerbauer weigert sich, den bestellten Keller zu bauen, er weicht vom Aqua Safe nicht ab....gibt es sowas? Kaum zu glauben.

    Die Häuser in der Nachbarschaft stehen da seit den 60er und 70er Jahren und die Keller sind trocken!Unsere Straße liegt sogar noch höher als die Parallelstrassen, das heißt, bevor es bei uns flutet sind die Parallelstrassler bereits mit dem Paddelboot unterwegs....

    Es kann doch nicht sein, das diese Firma so stur ist und unbedingt diesen Aqua Safe Keller verkaufen will, o bwohl wir mehrfach schrifltich per Einschreiben darauf hingewiesen haben, das wir das "Risiko" kennen und darauf hingewiesen wurden und es eingehen....

    *kopfschüttelnde Grüße*
     
  11. #11 derengelfrank, 22.02.2008
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    DAS finde ich weltklasse. Da gehe ich als Bauherr auf eine Behörde zu wg. Baugenehmigung und bekomme grünes Licht OHNE darauf hingewiesen zu werden, daß hier auch noch andere Stellen mitzureden haben -obwohl das dem Bauamt mit 100%er Sicherheit bekannt ist. Manchmal frage ich mich, ob man von manchen Behörden nur noch ver***scht wird....
    (Für München muß ich allerdings hier eine Lanze brechen: da bekommt man solche Informationen -zumindest bei der LBK)
     
  12. #12 Chiuvana, 22.02.2008
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    @ Manfred Abt:

    Ach ja, die UWB (untere Wasserbehörde) schaltet sich als Behörde der Kreisverwaltung auch erst ein, wenn eine Rigole oder ein SickerSCHACHT gebaut wird.(Sickerschacht geht bis zu 6 m in die Tiefe)

    Laut WGV, die für die Entwässerung zuständig sind und über deren Schreibtische alle Bauanträge laufen und die darin enthaltenen Entwässerungspläne genehmigt werden oder nicht, darf eine Ringdrainage gelegt werden. Sie darf bei Trennsystem des Kanals sogar über die Ableitungen der Fallrohre das Regenwasser in den RW Kanal ableiten. Kostet natürlich, bei 100%igem Anschluß an den RW Kanal, daher ja die Zisternenempfehlung.

    Das ist sicherlich von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich geregelt, aber hier darf man es, vielleicht in Köln nicht, aber hier eben doch, sogar ohne Ausnahmegenehmigung. MAn muß es angeben, wer das nicht macht, fuscht und sollte sich bloß net erwischen lassen- ganz klare Sache. Das wollen wir ja auch gar net.

    Und weiter an den "Engel "*ggg*:

    Im grunde waren hier bei uns die Behörden auch klasse, Stress kam nur vom Architekt und vom Kellerbauer. Die besten Infos kamen alle von den Behörden, der Architekt verpeilt das nur andauernd und bringt ständig alles durcheinander, gibt Infos nur z.T. weiter, so dass er entweder die iNfos der Behörden verschweigt oder nur wenig Infos an die Behörden gibt und diese demnach auch wenig Antwort geben.

    Das ist das schöne an Mathematik, da ist 1+1 immer 2:

    1(hier die Hausbaufirma mit Lockangebot, z.B Bodengutachten)
    +
    1 (Bodengutachten)
    =
    2 (teurer Keller)

    Ist im Grunde ganz einfach, wie die Kuh gemolken werden soll.....aber ein Glas Milch können die haben- die Kuh bleibt aber auf der Weide.
     
  13. #13 Manfred Abt, 22.02.2008
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    kurz zur Erläuterung, und diese Aussage gilt bundesweit, da das WHG halt Bundesrecht ist:
    • Entsorge ich mein Abwasser (und da gehört gesammeltes Niederschlagswasser dazu) durch Versickerung selbst auf dem Grundstück, dann stellt dies eine "Einleitung in ein Gewässer" dar. Denn Grundwasser ist wiederum per Definition ein Gewässer.
    • Eine Einleitung in ein Gewässer ist erlaubnispflichtig, bundesweit!
    • die Art der Versickerung (über Mulden, Rigolen, Schächte etc.) ist für die Frage der Erlaubnispflicht ohne Belang.
    • Welche Behörde hierfür zuständig ist, regelt sich aus einer weiteren Verordnung, bei Versickerung des NW von Privatgrundstücken wird dies in der Regel die UWB sein.
    • das Antrags-/Erlaubnisverfahren hierfür ist nicht vorgeschrieben sondern wird von den Behörden unterschiedlich gehandelt
    • ob die Erlaubnis erteilt wird, hängt dann von konkreten Rahmenbedingungen ab (Lage in WSZ, Versickerung über die bewachsene Bodenzone, potentielle Belastung des zu versickernden NW)
    • Einleitung Drainagewasser in Kanal stellt keine Einleitung in ein Gewässer dar, und ist deshalb auch keinem Genehmigungs-/Erlaubnisverfahren unterworfen, nur der örtlichen Abwassersatzung.
    Aber:
    eigentlich gibt es doch was Wichtigeres: in Chiuvanas Bauch! Pass auf, dass es euch gut geht und nimm die Bauprobleme weiter mit so viel Humor wie bisher.
     
  14. #14 Carden. Mark, 22.02.2008
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    Über die Versickerung von Regenwasser in der Form habe ich nichts geschrieben. Es ging mir hierbei einzig um das Tagwasser, welches sich im Arbeitsraum der Baugrube nach der Verfüllung sammeln wird und ein Hydrostatischen Druck auf die Kellerwand ausüben wird.

    Auszug aus der DIN 18195-4
     
  15. #15 Carden. Mark, 22.02.2008
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    und öbuv SV für das Maurer- und Betonbauerhandwerk
    Natürlich kann Euch keiner zwingen gegen drückendes Wasser abzudichten. Aber Sie können die Fa. auch nicht zwingen die Gewährleistung für eine NICHT regelkonforme Abdichtungsart zu übernehmen.
    Ich würde dieses ablehnen.
    Allerdings würde ich bei splchen Böden auch nicht den Lastfall BOdenfeuchtigkeit anbiezen.
    Daher meine Frage: was stand im Angebot, was im Vertrag?
     
  16. #16 Chiuvana, 22.02.2008
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    Gute Frage, nächste Frage.

    Was stand im Vertrag? Keller zum Preis von.....€

    Das Bodengutachten wurde von der Hausbaufirma erst Mitte November 2007 in Auftrag gegeben und erst kurz vor Weihnachten wurde das Gutachten erstellt. Und das auch erst, nachdem wir Druck gemacht haben, das da jetzt mal etwas passieren muß.

    Das Planungsgesprcäh mit dem Architekten, in dem alles für den BAuantrag festgehalten wurde, das fand schon Ende Oktober 2007 statt und der Bauantrag war innerhalb einer Woche fertig und lag am 30.10. beim Bauamt.

    Also vom chronologischen Ablauf her alles etwas durcheinander und der Lolli klebt am Hemd der Hausbaufirma, schließlich haben die uns neulicherst zu verstehen gegeben, das die 200 Häuser im Jahr bauen. Also dafür fehlt mir bei der Betrachtung wirklich die Routine.

    Ich baue schließlich (im Idealfall) nur einmal im Leben und kann gewisse Dinge oder Abläufe die Reihenfolge betreffend nicht wissen und das wird offenbar schamlos ausgenutzt.
    Hier im Amt für Wohnungswesen gab es mal eine Bauherrenberatungsstelle aus genau diesem Grund. Diese Stelle wurde aber abgebaut, weil die Architekteninnung sich dagegen ausgesprochen hat. Irgendwie lustig , gelle?

    FAkt ist, was dieser Kellerbauer anbietet (der keller ist selbstverständlich gekoppelt an den Hausvertrag-wieder ein Idealfall!*freude) ist unnötiger Mehraufwand. UNd wir wollen nicht , das der Kellerbauer die Gewährleistung für unsere gewünschte schwarze Wanne (die vollkommen ausreicht) übernimmt, sondern für seine auch tatsächlich ausgeführten Gewerke.

    Und jeder weiß, das wenn wir z.b. in 3 Jahren doch einen Wasserschaden haben sollten, das der Kellerbauer auf das Bodengutachten verweist und auch auf seine Hinweise und sich das sicherlich von uns auch schriftlich geben lassen wird und sagen wird: Das haben die gewusst und wollten das so!

    Raus aus der Gewährleistung! Nach 5 Jahren lacht der sich so und so halb tot wenn irgendwas ist, Aqua Safe hin oder her.
     
  17. #17 Thomas B, 22.02.2008
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    @ Mark...

    Mir bis eben auch nicht! Flugs gegoogelt und raus kam eine Firma, die -namentlich- so nun gar nichts mit einer Dauerwelle zu tun hat :lock

    (...oder hätte dies so nun eher in die Rätselecke gehört....?);)

    Thomas
     
  18. #18 Carden. Mark, 22.02.2008
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  19. #19 Chiuvana, 22.02.2008
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    Natürlich weiß ich nicht was eine schwarze Wanne ist....*mir vor die Stirn klatsch*

    Ich rede grundsätzlich von Dingen, von denen ich keine Ahnung habe.

    Die schwarze Wanne erstellen wir in Bauherrenleistung, aber was rede ich da, wenn ich ja gar nicht weiß, was eine schwarze Wanne ist, wie soll ich dann wissen, was eine Bauherrenleistung ist?????

    *Oh mann, ins Wochenende flüchtend*

    DAS ist jetzt wirklich Weltklasse gewesen! :respekt
     
  20. #20 Carden. Mark, 22.02.2008
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    Dann wissen Sie sicherlich auch, dass bei einer SW die Abdichtung um den gesamten dem Erdreich zugewandten Seite gezogen wird.
    Also ringsherum und unter der Sohle auch.
    Wenn Diesem so ist, kann es kaum Mehrkosten mit sich bringen, wenn die Abdichtungslagen anstelle 1 Lagig nach LF 4, 2 Lagig mit anderen Bahnen für LF 6 ausgelegt wird.
    Dann, wenn Sie alles so genau wissen, können Sie jetzt errechnen, dass hier Mehrkosten in relativ geringer Höhe auf Sie zukommen sollten.
    Ich wünsche auch ein schönes WE
     
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