Toleranzen für Schrägstellung

Diskutiere Toleranzen für Schrägstellung im Fenster/Türen Forum im Bereich Neubau; Hallo, wir haben zwei Glasaußentüren einbauen lassen, die beide schräg stehen. Eine 6 mm (sie lässt sich im Sommer [!] zudem nicht richtig...

  1. #1 Dranamball, 27.02.2008
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    Hallo,

    wir haben zwei Glasaußentüren einbauen lassen, die beide schräg stehen. Eine 6 mm (sie lässt sich im Sommer [!] zudem nicht richtig schließen) und eine steht 1,1 cm aus dem Lot (sie geht aber auch im Sommer zu, schleift dafür auf dem Boden). Wo liegen denn die Toleranzen, aufgrund welcher man rechtsverbindlich eine Korrektur verlangen kann?
    Leider ist mit diesem Unternehmer nicht mehr vernünftig zu reden, für eine Begehung und gemeinsame Besprechung der aufgetretenen Probleme verlangt er 55 € die Stunde ...
     
  2. Robby

    Robby Bauexpertenforum

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    na da lach ich aber über sein Verhalten, oder auch nicht denn da war jemand nicht Konsequent genug.

    Unstreitig ist das Türen sich komplett öffnen und schließen lassen können müssen. Ansonsten ist deren Zweck nicht gegeben.

    Also ist der Erfolg nicht erbracht und die Leistung mangelhaft.

    Ich würde mir einen Fachanwalt nehmen und eigenen Sachverstand dazuholen.
     
  3. #3 Carden. Mark, 27.02.2008
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 27.02.2008
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    Ich möchte hier niemanden zu nahe treten, aber in welche Fachrichtung geht Ihre Berufsangabe?
    Die Toleranzen der 18202 sind reine Passnormen um das zusammenfügen verschiedener Gewerke zu sichern.
    Natürlich muss jedes Gewerk für sich trotzdem funktionieren, wie Robby schon schrieb.
    Dann noch die Forderung des Unternehmers hinsichtlich Tagelohn für ein Besichtigung von mangelbehafteten Leistungen
    -
    nicht schlecht die Idee
     
  4. #4 Dranamball, 27.02.2008
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    nix verstehen

    vielleicht nochmal deutlich formuliert die Frage? Wen meinen Sie? Wohin soll die Berufsangabe gehen?
     
  5. #5 Ralf Dühlmeyer, 27.02.2008
    Ralf Dühlmeyer

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    Herr Carden meint, ein Architekt sollte eigentlich die DIN 18202 und deren Anwendung zumindest in Grundzügen kennen.

    MfG
     
  6. khr

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    Hallo.

    Da die 18202 da nichts mit zu tun hat braucht ihr euch wegen der auch nicht zu fetzen :cool:

    Die Einbaulage wird mit einer handelsüblichen Wasserwaage gemessen und sollte eine Abweichung kleiner 1,5 mm/m, jedoch maximal 3 mm aus der Lot- / Waagerechten aufweisen. :p

    Ferner sollte die Schieflage keine Beeinträchtigungen in optischer und technischer Hinsicht bewirken. :konfusius

    Grüßle. khr
     
  7. #7 Ralf Dühlmeyer, 28.02.2008
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  8. khr

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  9. sepp

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    ich seh nix!
     
  10. #10 Carden. Mark, 29.02.2008
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    und öbuv SV für das Maurer- und Betonbauerhandwerk
    Das Wörtchen "sollte" hilft aber auch nicht wirklich weiter.
    Das ist schon irgendwie: Butterweich, ala Du darfst, es könnte und schön wäre es wenn...
     
  11. Robby

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    Jepp, aber alleine meine Argumentation das die Bestimmungsgemäße Eigenschaft nicht erreicht ist reicht doch oder?
     
  12. #12 Ralf Dühlmeyer, 29.02.2008
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    Sorry, Herr Ries - aber nur von Ihnen ist mir das zu dünn.
    Sie müssen Ihre Weisheit ja irgendwo herhaben:
    Norm, Fachregel, Urteil, Gesetz, wasauchimmer
    Das hätte ich schon gerne genauer.

    MfG
     
  13. #13 Ralf Dühlmeyer, 29.02.2008
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    Ja - wenn die Tür/das Fenster klemmt.
    Funzt das, brauchts mehr - und das wird gesucht. Mit Quellenangabe jenseits von khr

    MfG
     
  14. #14 Olaf (†), 29.02.2008
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    Wenn...

    man annimmt, dass meine "Bibel" (Richtlinie RAL) die aaRdT wiederspiegelt und festschreibt, kann man Klaus-Hermanns Aussage auf Seite 11, Pkt.7.6.3 vorletzter Absatz, wiederfinden.
     
  15. #15 Ralf Dühlmeyer, 29.02.2008
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    7.6.3 auf Seite 117 Ausführung er Befestigung und Lastabtragung :confused: :confused: :confused:

    MfG
     
  16. #16 Ralf Dühlmeyer, 29.02.2008
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    In meiner "Bibel kapitel 7.3 Toleranzen -> Abgeschrieben aus der 18202

    MfG
     
  17. #17 Olaf (†), 29.02.2008
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    Bingo

    so isses
     
  18. #18 Dranamball, 29.02.2008
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    noch eine rechtliche Frage

    danke zunächst mal,

    jetzt aber noch eine rechtliche Frage zu der RAL. Es ist eine Richtlinie. Dh, rechtlich gesehen ist sie nicht verbindlich, es ist kein Gesetz. Verpflichtet man sich als Fensterbauer automatisch bei Vertragsabschluss, diese RAL einzuhalten oder ist sie nur eine von vielen Möglichkeiten (des Bauens nach dem allgemein anerkanntem "Stand der Technik"), möglicherweise etwas exakter als andere?
     
  19. #19 Ralf Dühlmeyer, 29.02.2008
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    Der >Leitfaden zur Planung und Montage von Fenstern und Haustüren< fasst die Fachregeln usw. zusammen - stellt also die aRdT in diesem Bereich dar.

    Der Fb muss sich dran halten (ausser er kann was anderes beweisen;)).

    MfG
     
  20. #20 Olaf (†), 29.02.2008
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    Ergänzend...

    wechen Mistverständnissen:
    Ich muss nicht RAL sagen, damit ich an die dort niedergelegten Regeln gebunden bin! So wie Ralf schon bemerkte, dass ist die Zusammenfassung der aaRdT, an die sich (eigentlich) jeder Fenstermonteur zu halten hat.
     
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