Genehm. Plan>>Einspruchsrecht des Nachbarn

Diskutiere Genehm. Plan>>Einspruchsrecht des Nachbarn im Tiefbau Forum im Bereich Neubau; Der BESCHEID geht dem Antragsteller zu ! Vorher wird der Nachbar jedoch - falls keine Unterschrift vorliegt - angefragt. Aber zum Zeitpunkt der...

  1. ISYBAU

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    Der BESCHEID geht dem Antragsteller zu ! Vorher wird der Nachbar jedoch - falls keine Unterschrift vorliegt - angefragt. Aber zum Zeitpunkt der Bescheiderstellung, also des Aktes, ist eine Verweigerung oder ein aktiver Widerspruch des Nachbarn gegen die "beabsichtigte Genehmigung" ja bereits bearbeitet.

    Diese 4 Wochen gelten nach meinen verblichenen Erinnerung an Staatsprüfungszeiten nur für den, der den Verwaltungsakt empfängt.

    Vielleicht wurde in wiki "widerspruch gegen verwaltungsakt" und "anfechtung" bzw. dem sogenannten "widerspruch im vorfeld der genehmigung" undifferenziert dargestellt. Kann ich nicht beurteilen. Vielleicht haben wir hier eine verwaltungsbeamten oder -juristen, der das aufklären kann.
     
  2. Baumal

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  3. #23 Stefan61, 05.03.2008
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    Hier die gewünschte Quelle: de.wikipedia.org/wiki/Baugenehmigung.
     
  4. #24 Stefan61, 05.03.2008
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  5. #25 Der Bauberater, 06.03.2008
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    Egal mal,

    Hallole @ all,
    ob wir in Bayern oder sonst wo sind. In Widerspruch können doch eigentlich nur die am Verfahren Beteiligte? ODER? Da zwischen dem Neubau und dem Landwirt eine Strasse verläuft, kann der Landw. als "Unbeteiligter" nicht in Widerspruch gehen, sondern kann eigentlich nur klagen. :shades
    Gruß aus Baden
    Peter
     
  6. #26 Wilhelm Wecker, 06.03.2008
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    Vielleicht etwas provokativ:

    Markus.W.
    Man müßte dem Bauern vielleicht den Tipp geben, doch schon mal einen Spritzversuch zu wagen und wenn er versuchsweise nur seinen Odl (Jauche) ausbringt, dann wird sich gleich herausstellen ob er Nachbar ist oder nicht. Ich möchte nicht wissen, mit was die Bauern ihren Hopfen spritzen, es herrscht meiner Meinung nach immer noch das Prinzip: je giftiger - desto mehr hilfts. Da möchte ich mich nicht damit begnügen das Gemüse vorsichtshalber abzudecken.
     
  7. Didl

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    Ich habe einen sehr ähnlich gelagerten Fall!

    Ich habe eine Bauvoranfrage gestellt und diese ist nun bewilligt worden. Dies ist nun dem Bauern, der gegenüber der Straße seinen Hopfengarten hat, zu ohren gekommen, und hat das Bauamt informiert. Ich müsste 50m von seinem Hopfengarten weg bleiben oder einen 10m breiten und so hohen Schutzstreifen wie sein Hopfengarten ist, anlegen. Dieser Schutzstreifen soll vor Baubeginn dicht und wirksam sein. Ich habe auf dem Bauplatz weder genug Platz noch die Zeit, diesen Schutzstreifen anzulegen.

    Ist jetzt meine Bauvoranfrage ungültig oder hat sie noch bestand?
    Landkreis ist übrigens ND, falls es jemanden interessiert.

    Gruß Didl
     
  8. FK1982

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    Sche dass so vui Holledauer do san.

    Wir bauen auch neben einem Hopfengarten (Hopfengarten ca 30m Richtung Osten).
    Ich denk mir gesundheitlich wegen dem Spritzen weniger, liegt wahrscheinlich daran dass wir auch Hopfenbauern waren.

    Servus,
    Flo
     
  9. Dingo

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    @Wecker: ich hoffe ihr "Fachwissen" stammt nur aus der Bäckerblume!!
     
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  1. genehmigungspflicht für hopfengärten

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