Frage zu BDT und beheiztes Luftvolumen

Diskutiere Frage zu BDT und beheiztes Luftvolumen im EnEV 2002 / 2004 / 2007 / 2009 Forum im Bereich Bauphysik; Guten Tag, bei uns wurde, nachdem wir jetzt ein Jahr in unserem Haus wohnen, ein BDT gemacht, der mit 3,51 nicht so rosig ausgefallen ist. Auf...

  1. tieto

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    Guten Tag,

    bei uns wurde, nachdem wir jetzt ein Jahr in unserem Haus wohnen, ein BDT gemacht, der mit 3,51 nicht so rosig ausgefallen ist. Auf Grund unserer Abluftwärmepumpe hätten wir einen Wert von 1,5 erreichen müssen. In unserem EnEV-Nachweis ist als beheiztes Luftvolumen ein Wert von 300,63 m3 angegeben. Das kam unserem BDT-Experten spanisch vor. Also nahm er sich den Grundriss vor (knapp 95 m2 beheizte WF) und errrechnete auf Grund des Grundrisses und der Wandhöhe (2,65 m) nur ein beheiztes Innenvolumen von 250,85 m3. Nun ist meine Frage, ob er nicht vielleicht den Wert in der EnEV hätte nehmen müssen bzw. ob er richtig gehandelt hat und das Luftvolumen anhand des Grundrisses ermittelt hat.

    Wäre denn der BDT-Wert bei einem höheren Innenvolumen von 300,63 m3 geringer ausgefallen als die 3,51?

    Grüsse

    Tieto
     
  2. jhd

    jhd

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    Moin

    Tieto,
    yepp BDT wird mit dem tatsächlichen Volumen gemacht und bei mehr Volumen wird das Ergebnis natürlich besser.
    +
    Wenn Ihr nicht einen Würfel habt, sondern Dachschrägen dürfte Wfl. x Höhe auch falsch sein.
    +
    Jörn
     
  3. tieto

    tieto

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    Der Vorteil der Klugheit besteht darin, daß man si
    Haben einen Bungalow. Aber wieso klafft denn der Wert in der EnEV vom Grundriss so auseinander? Werden denn in der EnEV die Außenmaße zu Grunde gelegt? Habe es jetzt so verstanden, dass die Berechnungsgrundlage vom BDT-Chef nicht korrekt ist.

    Wie kann ich denn den EnEV Wert, was das beheizte Innenvolumen angeht, nachprüfen?
     
  4. jhd

    jhd

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    Also

    EnEV gibt es ein Volumen Ve, was dem Aussenmaß entspricht.
    Die Lüftungswärmeverluste EnEV werden mit 0,76 (0,80) x Ve berechnet, das entspricht aber nicht der Realität für den BDT, sondern ist ein Ansatz für öffentl.-rechtl. Berechnungen.
    +
    Bei Bungalow ist ja quasi innen alles eckig, da ist Wfl. x lichte Raumhöhe OK.
    +
    Jörn
     
  5. tieto

    tieto

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    Also alles i.o. Na dann bin ich ja beruhigt. Bzw. eher nicht, denn durchgefallen sind wir trotzdem. Und vom BDT mal abgesehen, gibt es einige heftige Leckargen in der Gebäudehülle.

    Danke JHD.

    Tieto
     
  6. drulli

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    3,51? Das musst Du bei ordentlichem Wind schon merken.
    Ich war bei unserem BDT und den Korrektumaßnahmen dabei. Und da hat's wenig oberhalb von 1,5 durch eine dann behobene Leckage ganz schon gerauscht.
    Natürlich ist der Wert relativ, der gefühlte Luftstrom aber nicht. Aber unser beheiztes Luftvolumen ist nicht soo viel größer.
    Was macht Ihr jetzt damit? Mängelanzeige?
     
  7. tieto

    tieto

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    Jo, Mängelanzeige. RA setzt Frist bis 30.04.08. Geht nur über RA, da das GU auf Mangelanzeige meiner Abluftwärmepumpe, zwecks Nichteinhaltung der EnEV, nicht reagiert hat.
    Es geht ja nicht nur um den BDT sondern auch um zahlreiche Leckargen, wie Steckdosen, Spülkasten, Rolläden, Fenster, Hauseingangstür und den Wandabschluß, was ja in weiter Ferne zum Schimmel führen kann, wie der Ingenieur mir versichert hat.
     
  8. #8 Ralf Dühlmeyer, 03.04.2008
    Ralf Dühlmeyer

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    Öhhhhmmmm
    Fristen haben ANGEMESSEN zu sein.
    Ist es überhaupt realistisch zu schaffen, innerhalb von rd. 4 Wochen all diese Mängel samt Wiederherstellung der "Schönheit" zu beseitigen????

    Sonst war das nämlich für die Miau.

    MfG
     
  9. tieto

    tieto

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    Aber dafür habe ich doch extra diesen Fachanwalt für Baurecht.
    Und wenn er es nicht schaffen sollte, kann er mich doch informieren und man kann über alles reden. Aber eventuell sich nicht bis zum 30.04. melden und dann meckern, die Frist war zu kurz, kann doch auch nicht sein, oder?
     
  10. #10 Ralf Dühlmeyer, 03.04.2008
    Ralf Dühlmeyer

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    Ich fräch doch nur :o

    MfG
     
  11. tieto

    tieto

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