Wie mit Architekten umgehen?

Diskutiere Wie mit Architekten umgehen? im Bauen mit Architekten Forum im Bereich Architektur; Hallo, wir haben Probleme mit unserem Architekten (Vertrag über alle Leistungsphasen). Daher meine Frage an Euch, wie ich/wir uns am besten...

  1. #1 FirstHouse, 19.04.2008
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    Hallo,

    wir haben Probleme mit unserem Architekten (Vertrag über alle Leistungsphasen). Daher meine Frage an Euch, wie ich/wir uns am besten gegenüber unserem Architekten verhalten sollen. Unser Haus ist noch nicht im Bau - Bauntrag bei der Gemeinde ist durch. Planänderungen sind uns auferlegt worden, die gehen aber direkt ans Landratsamt. Hier nun die Punkte, ich versuche möglichst sachlich und emotionslos zu bleiben:
    - Im Februar kommt ein Brief des Architekten, in dem er um eine Vorauszahlung bittet. Das haben wir abgelehnt. Die Gründe im Brief waren für uns fadenscheinig.
    - Wir wollen auf die Grundstücksgrenze bauen. Die hat der Nachbar versehentlich um 15 cm mit seiner Garage überbaut. Vorschlag des Architekten, wir bauen um dessen Garage 'herum', ob er sein Tor noch öffnen kann, ist sein Bier. Geplantes Auftreten beim Nachbarn zu dritt: Ich, er und der offizielle Vermesser. Hab aufm Landratsamt angerufen und dort war man mit einer Verschiebung unseres Hauses um die 15cm zurück einverstanden, ohne dass neuer Bauantrag fälllig würde. Also simple Lösung: Nachbar kauft 15 cm Grundstück von uns ab.
    - Nachbar wollte eigenen Vermesser beauftragen, der alles bzgl. Grundstücksverkauf übernimmt. Unser Architekt meinte, wir sollen jedoch den Lageplan fürn Kaufvertrag von unserem Vermesser anfertigen lassen. Auf die Frage nach den Kosten meinte er: ca. 100 - 150€. Wir waren einverstanden, dass er das in Auftrag gibt. Jetzt stellt sich heraus, dass zur Erstellung des Lageplans weitere Arbeiten notwendig waren, so dass die Kosten nun 1600 + Mwst betragen. Der Nachbar meinte vorab, er könne mit seinem vermesser evtl. was drehen, dass die Kosten niedriger sind. Wäre ja sein Bier gewesen, obs klappt oder nicht. So muss ich nun zum Nachbran und ihn bzgl. der Kostenübernahme fragen. Da hab ich den Architekten konfrontiert, dass wir nun erstmal das x-fache zu seiner Aussage zahlen müssen. Er meinte, er wusste nicht, dass da mehr Arbeit fürn Vermesser erforderlich war, als den Plan zu zeichnen.
    - Wir hatten uns auf eine Änderung bzgl. der Anordnung einer Raumwand verständigt, d.h. unseren Vorschlag hat er aktzeptiert. In den Ansichten für den Bauantrag ist dieser Vorschlag jedoch nicht genau umgesetzt worden und wir wurden nicht vorab informiert. Eigentlich ging es nur darum nun noch die Unterlagen zu unterschreiben und abzuschicken- was wir jedoch nun nicht tun.

    Welche Tipps könnt ihr uns geben, wie wir mit ihm umgehen sollen?
     
  2. sepp

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    a. "vorauszahlung" für was genau?
    oder ist es eher eine abschlagszahlung? für abschlagszahlungen ist er berechtigt. wenn es eine hoai standardvertrag ist, nach leistungsphasen.

    b. vermesser-
    ist mir jetzt zu undurchsichtig um darüber zu spekulieren.
    aber i.d.r sollte man nichts beauftragen ohne ein angebot vorher zu sehen!
    bauherr genauso blauäugig wie architekt.

    c. bauantrag
    maßgebend in den antragszeichnungen sind maße (aussenmaße), wenn die bei der ausführung eingehalten werden, gibts auch keine probleme.
    fensteranordnungen oder größen spielen nur bedingt eine rolle.
     
  3. #3 FirstHouse, 19.04.2008
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    Hier nun meine subjektiven Einschätzungen mit dazu:
    a. es war DEFINITIV keine Abschlagszahlung sondern eine Vorauszahlung für Arbeiten, die erst in 3 Wochen fertig gewesen wären - d.h. keine Teilphase nach HOAI. Architekt akzeptierte unsere Ablehnung. Die Rechnung gemäß HOAI für die Leistungen kam auf den Tag genau 3 Wochen später.
    Subjektiv Modus an: Er hätte uns auch vorher informieren können, ob wir zustimmen würden, weil es ausser der Reihe ist. So kam das aus heiterem Himmel.

    b. undurchsichtig ist absolut richtig. Deshalb haben wir ihn ja gefragt, was wir tun sollen - wir habe uns auf ihn verlassen.
    Subjektiv Modus an: Wenn er einen Preis nennt, dann gehen wir davon aus, er weis wovon er spricht. Er hätte seinerseits beim Vermesser klären können, ob er mit seiner Aussage richtig liegt. Als Ausrede nachher zu sagen, das hab ich auch nicht gewußt, kommt nicht besonders souverän.

    c. Eine Ausfertigung der Baunterlagen für den Bauantrag ist auch für uns. Da wollen wir korrekte. Immerhin wollen wir auch einen Gutachter einschalten, der die Pläne auch bekommt. Pläne sollen doch das widerspiegeln, was zu dem Zeitpunkt abgestimmt ist.
    Subjektiv Modus an: Enttäuschung, dass abgestimmte Änderungen so nicht umgesetzt wurden.

    Gerade weil ich unsere subjektive Einschätzung kritisch hinterfrage, stelle ich sie hier nun auch zur Diskussion:
    Sind wir zu pingelig oder ist sind diese berechtigt?
    Was können wir besser machen?
     
  4. #4 Biobauherr, 19.04.2008
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    Wenn's am Anfang schon nicht stimmt, dann lieber nochmal wechseln, befor es richtig mit dem Bau losgeht.... Sonst gehts dir vielleicht so, wie einem befreundeten Ehepaar von mir:
    Hausbauwunsch - Architekten und BT und GÜ abgeklappert. Die mit den besten Angeboten und "Bauchgefühl" in die nähere Wahl genommen, sich dann für einen GÜ entschieden (Ja, Referenzobjekte waren vorhanden, alles gut gelaufen, sehr zufrieden...).
    Finanzierungsplan für die Bank erstellt, am Tag der Unterschrift unter den Bauvertrag schon der erste Hammer: 9000.- Euro wurden in der Gesamtsumme "vergessen". Beim Grundstück, das schon gekauft war, sollten lt.Architekt die Parkplätze an die andere Seite verschoben werden, um die Einfahrt auf die Südseite zu bekommen. Lt. Architektenaussage (Architekt ist GÜ) "macht das die Stadt einfach so, das kostet nichts, die Straße wird ja erst gebaut."
    Man glaubte ihm.....
    natürlich war's nicht so..... es fielen Kosten an (incl. Neuvermessung des Grundstücks und Tausch) von bisher 3000.- € ....
    Kommentar des Architekten: na ja, dann hat's halt ein bisschen (!!!) gekostet.
    Alle Preise für Sonderausstattungen wurden um 100% bis 300% überschritten (und das bei einem FESTPREISANGEBOT!) - Kommentar des Architekten: Das waren nur geschätzte Werte.
    Bei den Plänen war es ähnlich: Wünsche geäußert, zu hören bekommen: Ja, das machen wir so, eine Zeichnung im Plan wurde aber nicht geändert("...Programm kann das nicht, das merken wir uns schon..."), dann natürlich NICHTS umgesetzt und hinterher behauptet: Was wollen Sie denn, diesen Plan haben sie doch so unterschrieben.......
    Ende vom Lied: Firma des Architekten jetzt insolvent, etliche Bauherren natürlich noch nicht fertig, u.s.w.....
    Aus Erfahrung: Wenn's am Anfang schon so los geht: Lieber ein Ende mit Schrecken.....
    Sachkundigen Rat einholen (Rechtsanwalt Fachanwalt Baurecht), wie man in diesem Fall am unbeschadesten aus dem Vertrag wieder aussteigen kann!!!
     
  5. #5 Christian St, 19.04.2008
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    hab glücklicherweise keine Ahnung von der HOAI

    aber meinen Senf geb ich trotzdem dazu:
    Wenn der Architekt irgendetwas geleistet hat, dann find ich das erstmal nicht verwerflich, auch ne Rechnung stellen zu wollen, auch ohne vollkommen fertige Leistung. Da sie dem nicht entsprochen haben war die Situation ja dann gelöst.
    Dann würd ich sowieso bei so einer kitzeligen Kiste meinen eigenen Vermesser beauftragen, nämlich mit der Einmessung und Markierung der Grenzpunkte und der damit zusammen beauftragten Ausparzellierung des zu verkaufenden Streifens, diese Kosten sollte der Nachbar übernehmen. Es ist Ihr Verhältnis zum Nachbarn, daß eventuell leidet, nicht das des Archis, also sollten sie auch die Sache anleiern. Natürlich sollte ihr Archi sie vorher beraten.
    Und wenn sie beauftragen, erfragen sie auch (schon im Interesse des Nachbarn die Kosten.
    Für den Bauantrag spielt ne Innenwand nu keine Rolle. Diese neue Wand einzupflegen hätte auch Kosten verursacht. Ich würde eher nach Baufertigstellung den Archi beauftragen (wenn ich Wert darauf legen würde, den Ist-Zustand zu katalogisieren) eine tatsächliche Ist -Zeichnung für mich zu erstellen. Vielleicht ändert sich ja noch mehr(soll schon mal vorgekommen sein).
    Also, eigentlich seh ich da keinen großen Fauxpas des Archis. Bisschen Weiterdenken von ihm wär nicht schlecht, ok.
    Aber direkt alles in Frage stellen??
    Gruss Christian
     
  6. #6 FirstHouse, 20.04.2008
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    Es ging immerhin um €5625. Und es kam aus heiterm Himmel, ohne uns vorher anzurufen und mal darüber zu sprechen.
    Also wir wollen mit ihm weiterarbeiten. Nur war eben die Frage, was wir besser machen können.

    Vielleicht zu Wand noch eines: Sie beeinflußt, wo ein Fenster geteilt wird, die Geamtgröße ändert sich nicht. Damit ändern sich zumindest eine die Giebelansicht. Da nun einige Dinge nicht zu unserer Zufriedenheit gingen, wollte wir eben auch mit einem zum aktuellen Zeitpunkt korrekten Bauantrag sicherstellen, dass alles umgesetzt ist, was abesprochen wurde. Auch hier hätte er uns vorher die erste Umsetzung schicken können und frage, ob alle i.O. ist, bevor alles fein säuberlich ausgedruckt wird. Ist für uns ne Absicherung.

    @Christian: Darf ich dann so verstehen, dass wir Deine Meinung nach zu pingelig sind?
     
  7. #7 FirstHouse, 20.04.2008
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    Darin eingeschlossen waren Leistungen, die er noch erbringen wollte! Vorauszahlung eben und nicht nur Teilleistungen zahlen. Letzteres wäre für uns ABSOLUT ok gewesen.
     
  8. sepp

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    für was braucht der gutachter die antragspläne?
    um die lage auf dem grundstück zu kontrollieren?
    maßgebend sind die ausführungspläne - nach denen wird gebaut!
    und wegen einer raumtrennwand, den ganzen bettel nochmal 4fach plotten lassen (womöglich gleich farbig) hmmm.....
    die andere frage ist doch - hättet ihr die grundstückvermessung bleiben lassen, wenn ihr die kosten vorher gehabt hättet?
    eine einmessung der grundstücke kostet geld.
    und 150 - 200 € nur wenn der öffentlich bestellte vermesser die grundstücke (Aktuell) digital abgespeichert hat und keine notwendigkeit sieht vor ort nochmal nachzumessen.
    den vermesser fragen was er eigentlch gemacht hat.
    wenns undurchsichtig ist, kannste ja mit ihm streiten, von wegen auftragsbestätigung usw.
     
  9. #9 FirstHouse, 20.04.2008
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    @Sepp, wenns fürn Bauantrag unerheblich ist, ob die Fensterscheibe durch die Wandverschiebung in der Giebelansicht 50:50 oder 70:30 getrennt wird ist, dann ok - nicht nochmal drucken. Seh ich ein!
    Beauftratgung Vermesser für den Lageplan hat Architekt übernommen, da gabs keine Auftragsbestätigung an mich - es fand eben keine Auftragsklärung zwischen ihm und Vermesser statt. Die Arbeiten des Vermessers sind nunmal angefallen, da gibts im Nachhinein nix mehr zu deuteln - wenn dann zwischen Architekt und Vermesser. Kind ist schon in den Brunnen gefallen.
     
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