Abrechnung eines nicht genutzten Architektenvertrages

Diskutiere Abrechnung eines nicht genutzten Architektenvertrages im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Ist der Anwalt eigentlich kostenlos? Da ich weder die Vorgeschichte noch die vertraglichen Regelungen, noch die tatsächlich abgelieferte Leistung...

  1. salleD

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    Ist der Anwalt eigentlich kostenlos?

    Da ich weder die Vorgeschichte noch die vertraglichen Regelungen, noch die tatsächlich abgelieferte Leistung kenne, kann ich auch die Frage ob 3 k angemessen sind oder nicht, nicht beantworten.

    Aber Fakt ist doch wohl, das eine Planung abgeliefert wurde, die den Vorstellungen des Auftraggebers entsprach. Was dann nicht mehr den Vorstellungen entsprach war der Preis für ide Ausführung.

    Sie können ja mal eine Umfrage starten, wieviele Bauherrn exakt zu den Kosten der Schätzung Ihres (Freien) Architekten gebaut haben.

    Hier liegt der Fall aber wohl so, dass die Leistung gerne entgegen genommen wird (Planung), die weitere Leistung (Bau) aber aus Kostengründen abgelehnt wird.

    Wenn jetzt ein anderer BU diese Pläne nutzt um im Rahmen des Budgets einen Bau abzuliefern, spart er sich zumindest schon mal die Planungsberatung und damit auch eine Menge Aufwand.

    Oder hat der BU der die 3 K vertraglich abgesichert hat in seine Schublade gegriffen und nur die Küchenwand des Fertigentwurfs um 10 cm verschoben ?

    Wenn es wirklich eine kreative Leistung war, die Ihre Vorstellungen widergibt, ist Ihre Haltung dazu geeignet, meine Vorurteile gegen Ihren Berufsstand aufs schärfste zu untermauern.

    Im Übrigen kotzt es mich mittlerweile massiv an, dass man lieber den Rechtsstreit sucht, als eine erbrachte Leistung auch zu bezahlen.

    Ich hab mir mal den Spass gemacht auf Archifee.de nachzurechnen. Auch wenn die von Ihnen benannten Leistungen nicht erbracht wurden, liegt das Mindesthonorar für die erbrachten Leistungen immer noch über 3000 €.
     
  2. Lukas

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    Das haste aber gelesen?
     
  3. salleD

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    hab ich

    aber als Kaufmann fehlte mir leider die Zahl. 100 € ?
     
  4. #24 elbkahn, 21.04.2008
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    Mit Haltungen gegenüber meinem Berufsstand bin ich schon immer fertig geworden und außerdem ist das hier nicht das Thema.

    Nur zur Erläuterung: Ich bin gelernter Kaufmann und kenne mich auch mit Verträgen gut aus.

    Auch haben mir jetzt mittlerweile zwei AR bestätigt, das das Honorar bei max. 1500,- liegen dürfte, selbst nach HOAI! Der zugrunde liegende Nettopreis liegt nämlich bei 160.000 €.Außerdem sagten beide unisono: "Das macht man nicht! Man rechnet nicht das volle Honorar ab!"

    Von einer anwaltlichen Einschaltung bin ich soweit entfernt wie von einem eigenen Architekturstudium. Darauf werde ich es auch auf gar keinen Fall ankommen lassen. Ich bin absolut bereit, den BU für seinen Entwurf zu entlohnen, und das auch sofort, aber aben nur für den Entwurf und nicht für nicht geleistete Dinge!
     
  5. salleD

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    Als gelernter Kaufmann...

    ... sollte man das Handeln gelernt haben. Im übrigen bin ich mit einer Lehrerin verheiratet, aber das auch nur am Rande.
    Was sagt denn der Bu zu dem Vorschlag weniger zu bezahlen ?
     
  6. lawyer

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    Wenn Sie als Fliesenleger einen Auftrag für 5.000 EUR netto bekommen und der Vertrag vor der Ausführung frei gekündigt wird, haben Sie Anspruch auf Zahlung des vollen Werklohns (netto) abzüglich ersparter Aufwendungen. 649 BGB. :winken
     
  7. salleD

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    3359 € für LP 2 und 3

    bei 160000 € Baukosten sagt Archifee. Also keine Grundlagenermittlung und keine Antragsplanung. Vorplanung und Entwurfsplanung haben ja wohl stattgefunden (Danke oh Glaskugel !)
     
  8. salleD

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    danke lawyer

    so isset. aber interessiert niemanden.
     
  9. #29 elbkahn, 21.04.2008
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    Vereinbart war laut Vertrag Honorarzone III! Also nix mit 3359,- €

    Erledigt ist lediglich die Entwurfsplanung, Vorplanung war nicht notwendig, wir hatten schließlich schon nutzbare Pläne mit dabei!

    Ich bin bereit, für die 11% für die Entwürfe der insgesamt 27% 1.500,- bis 1.800 € zu zahlen. Mehr aber nicht!
     
  10. #30 Baufuchs, 21.04.2008
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Leute

    nun gebt doch Ruhe.
    Da bastelt sich doch nur wieder jemand sein eigenes Recht.
     
  11. #31 Shai Hulud, 21.04.2008
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    [x] Widerspruch zwecklos
     
  12. Lukas

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    Du hast in der "bin-Liste" den Maschinenbauer vergessen. :D
     
  13. #33 Shai Hulud, 21.04.2008
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    Ok, beim nächsten Mal kommts mit rein. :biggthumpup:
     
  14. PeMu

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    Nachdenken kostet extra.
    Das ist schon ein Thema für sich und es wurde hier nicht weiter darauf eingegangen. Aber für Sie ist das in Ihrer Argumentation ein wesentlicher Baustein.

    Die gab es nun, allerdings nicht so in Ihre Zielrichtung.
    Mal zusammen gefasst:

    - aus juristischer Sicht ist es anders als Sie es sehen
    - Auf der Rechtsgrundlage das aufzudröseln kostet und ist nicht so erfolgversprechend (kostenreduzierend).

    - bleibt noch im gegenseitigen Einvernehmen verhandeln
    oder bezahlen.
     
  15. #35 elbkahn, 22.04.2008
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    Danke für die Info!

    Werde natürlich erstmal verhandeln. Dass die Leistung bezahlt werden muss, steht außer Frage. Entwurfsplanung hätte ich bei jedem anderen bezahlen müssen. Ich wehre mich lediglich dagegen, dass man pauschal sagt: "Mir doch egal! Vertrag ist Vertrag! Und ich poche darauf, obwohl ich genau weiß, dass ich nur ein Drittel geleistet habe und damit jemanden über den Tisch ziehe."

    Dankbar bin ich für jeden Tip.

    Was mir jedoch nicht nur hier, sondern auch in anderen Themen aufgefallen ist, ist der mitunter missgünstige Ton und die Schadenfreude, die einem hier entgegengebracht wird. Eigentlich erwarte ich von einem Forum etwas anderes!

    Trotzdem werde ich, egal, wie diese Sache ausgeht, das Ergebnis hier präsentieren.

    Dann kann ja jeder sehen, ob er es eh schon wusste oder eben nicht...
     
  16. #36 Ralf Dühlmeyer, 22.04.2008
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    Jaja - die "falsche" Antwort und schon ist es Mißgunst und Häme.

    Vielleicht solten Sie, statt zu bocken, mal drüber nachdenken, wie Ihr VertragsPARTNER das sehen wird:
    Der plant mit dem erteilten Auftrag. Und mal eben einen Ersatzauftrag ranholen ist nicht. Warum sollte er also auf das eingeplante Gel verzichten?

    Wenn in Ihre Klasse morgen wg. Krankheit oder Schwänzen 3 oder 4 Kinder nicht kommen, kann Ihr Bildungs-/Kultuminister doch auch nicht sagen:
    Du wirst für das Lehren von 30 Kindern bezahlt. Wenn nur 25 kommen, gibts eben 15 % € weniger :D

    MfG
     
  17. #37 elbkahn, 22.04.2008
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    Da ist ja wieder der gute Ton!

    Zu Ihrer Information hat mein Verhalten mit Bocken absolut nichts zu tun. Wir sind schlichtweg unter falschen Vorasusetzungen (Budgeteinhaltung) zur Unterschrift unter einen Planungsvertrag gekommen. Soweit, so gut.

    Wenn dann der Hase so läuft, wie er lief, dann ist das schon ein sehr eigenartiges Geschäftsgebaren und hat weder mit Bocken meinerseits bzw. mit Ersatzauftragsbeschaffung andererseits zu tun. Der gute VertragsPARTNER hat nämlich schön gar nichts gemacht außer den paar Zeichnungen. Da er damit rechnete, dass wir den großen Batzen Geld zu ihm rüberschieben, obwohl er maßlos überteuert angeboten hatte, ist nicht mein Problem.

    Wie dem auch sei, Ihr Vergleich mit den Schülern hinkt genauso wie die Vorstellung, dass man mit einem Satz Zeichnungen den Gesamtbetrag für ein Angebotspaket einfordern will.

    Das Ergebnis werde ich die Tage hier präsentieren. Nur muss ich hier keinen Wert auf Sprüche wie "am falschen Ende gespart" legen. Denn die Leistung hätte ich sowieso bezahlen müssen! Es geht mir nur darum, dass jemand sie abrechnen will, obwohl noch Leistungen fehlen. Von "freier" Vertragskündigung meinerseits war bisher nicht die Rede. Schließlich ist der Auftrag ja noch nicht abgeschlossen.
     
  18. #38 elbkahn, 23.05.2008
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    Endabrechnung!

    So, nun für alle der Ausgang dieser Angelegenheit:

    Bei einem Gesprächstermin in der letzten Woche habe beide Seiten ihre Sichtweise nochmals ausführlich dargelegt und festgestellt, dass beide Seiten irgendwie Recht haben. Der BU MUSS für seine Leistungen entlohnt werden, der Bauherr DARF jedoch auf fehlende bzw. nicht vollständig erbrachte Leistungen aufmerksam machen. Schnell wurde klar, dass man sich auf alle Fälle gütig einigen möchte, weil man seinen Gegenüber respektiert!

    Ergebnis: 1.950,- Basta!

    Damit können beide Seiten gut leben und die Sache ist erledigt - zur beiderseitigen Zufriedenheit.

    P.S.: Den Schlaumeiern hier an Board und den mit Schadenfreude und Missgunst um sich werfenden Usern sei auf diesem Weg mitgeteilt, dass diese Art der Argumentation in einem solchen Forum (s. letzten drei Seiten) alles andere als produktiv ist - von der geschmacklichen Seite mal ganz abgesehen!

    Ich habe vor dem Gespräch zwei Architekten um ihre ehrliche Meinung gebeten, und beide haben unabhängig voneinander bestätigt, dass man zwar auf den Vertrag pochen könnte, es aber nur mit Ärger verbunden wäre. Durch ein Entgegenkommen sei alles zu regeln! So ist es nun auch geschehen! Trotzdem bin ich sauer über die Art und Weise, wie sich einige "Fachleute" hier dem Thema gewidmet haben! Das ist schlechter Stil. Ich hoffe, dass ich bei anderen Fragen nächstes Mal mehr Glück mit den Ratschlägen habe und welche bekomme, die ich auch benutzen kann. Davon lebt nämlich so ein Forum - vom Nehmen und Geben! :shades
     
  19. #39 Ralf Dühlmeyer, 23.05.2008
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    Und was geben Sie - ausser der Erkenntnis, dass Streit länger dauert als gütliche Einigung!!!!

    MfG
     
  20. #40 Shai Hulud, 23.05.2008
    Shai Hulud

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    Die einhellige Meinung der Fachleute hier war, daß ein Gerichtsverfahren teuer wird und keine Aussicht auf Erfolg hat. Das wollten und wollen Sie nicht wahrhaben.

    Nun hat der GÜ durch die gütliche Einigung auf ca. die Hälfte des ihm zustehenden Geldes verzichtet. Meinen Glückwunsch zum gesparten Geld.

    Ich schließe mich hier Ralf an, überlegen Sie doch mal, was Sie diesem Forum geben können. Beratungsresistent und rechthaberisch zu sein reicht allein nicht aus.
     
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Abrechnung eines nicht genutzten Architektenvertrages

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