KBM- Beschichtung

Diskutiere KBM- Beschichtung im Praxisausführungen und Details Forum im Bereich Architektur; Ok aber irgendwann hörts doch auf oder? Wenn man einem Planungsexperten von Deitermann nicht mal mehr trauen kann. Der darf doch nun wirklich...

  1. #121 ibiza1425, 30.04.2008
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    Ok aber irgendwann hörts doch auf oder?
    Wenn man einem Planungsexperten von Deitermann nicht mal mehr trauen kann.

    Der darf doch nun wirklich keine Abdichtung planen die nicht fachgerecht ist?
     
  2. Robby

    Robby Bauexpertenforum

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    Der möchte verkaufen!
     
  3. #123 wasweissich, 30.04.2008
    wasweissich

    wasweissich Gast

    ja robby , verkaufen und einen durchaus guten namen nicht riskieren..........

    die kuh steht schon auf dem eis , und das tauwetter naht.

    j.p.
     
  4. #124 Baumal, 30.04.2008
    Zuletzt bearbeitet: 30.04.2008
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    ... sollte man den herstellernamen der "planungsabteilung" xxx
    oder das hier langsam in die tonne kloppen...
     
  5. Robby

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    Ich sehe gerade meine Glaskugel geht!

    5 Jahre später:" Kann das Kondenswasser sein?"
     
  6. #126 ibiza1425, 06.05.2008
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    Um auch dieses Thema abzuschliesen, hier noch die Ergebnisse des Deitermann Besuches.

    Er empfiehlt beim Mauerwerk sauber Mörtelreste und alles abzuschleifen und Fehlstellen mit HKS zu überarbeiten. Vorlasur mit Eurolan.
    Dann Superflex 24 Kratzspachtelung und dann 2 Schichten mit Glasseidengewebe in der 1. Schicht. Hohlkehle mit HKS und Zusatzfolie (weis die Bezeichung nicht mehr auswendig) Innenboden das gleiche
    So wärs (laut seiner Ausage) auch nach Din.

    Ebenfalls völlig ausreichen würde aber auch beim Innenboden, wenn ich nur Kratzspachtle und dann eine Schicht auftrage, also ohne Gewebe.
    Nur wäre das dann nicht nach Din und deshalb darf er das mir so nicht planen.
     
  7. Robby

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    Genau der Innenboden..... OMG hat der das SO gesagt??

    Gibt er das schriftlich, hat er nach dem Wasserstand gefragt, und kann ich das schriftlich bekommen? Vor allem mit dem INNEN?
     
  8. #128 ibiza1425, 06.05.2008
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    OMG?

    Wasserbelastung ist Grundwasser (seine Aussage). Schriftlich nicht direkt aber die Produkte hierzu, in passender Menge auf einem Angebot, sendet er uns zu.
    Zudem erwähnte er, dass es auch nicht auf Bitumenbasis ist, sich also nicht bei nassem Untergrund ablöst und viel leichter zu verarbeiten ist.

    Ist jetzt der beste Anhaltspunkt, den ich hab dem ich jetzt auch folgen werde. Wenn es sich als Fehler herausstellt, trag ich die Warnung für alle Mitleser hier ein.
     
  9. #129 Ralf Dühlmeyer, 06.05.2008
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    Mehr fällt mir dazu nicht ein
     
  10. Robby

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    Unglaublich... echt!
     
  11. Robby

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    Ach und Kunststoffmodifizierte BITUMEN dickbeschichtung ist was? :D? Tee?
     
  12. #132 Shai Hulud, 06.05.2008
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    Experimentelles Bauen kombiniert mit Herstellerplanung ohne Haftung. Viel Erfolg.
     
  13. Robby

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    Falsch... Glück und immer eine handbreit Wasser UNTER der Bodenplatte :frust
     
  14. #134 ibiza1425, 06.05.2008
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    ich wollt eigetlich nur der Vollständigkeithalber das Ergebniss hier einstellen.
    Und irgendwann reichts. Mann zahlt Geld an einen Architekten der das plant, das ist Falsch. Nun muss ich mir ein Abdichtungsplaner suchen, Geld zahlen und der erzählt mir dann auch wieder was anderes.
    Ne, das hat nix mit falschem Geiz zu tun nur der Wu- Zug ist abgefahren und irgendwann muss man sich halt entscheiden.


    Zu dem Bitumenfrei, hier nochmal ein Auszug aus dem Datenblatt:
    Hochflexible, hydraulisch schnell abbindende,
    bitumenfreie Dickbeschichtung auf neuer
    Bindemitteltechnologie zur sicheren Abdichtung
    im Neu- und Altbau. SUPERFLEX D 24
    ist rissüberbrückend, haftfest, beständig
    gegen Alterung, Wasser und alle im natürlichen
    Erdreich vorkommenden Aggressivstoffe
    bis zum Grad ,,stark angreifend'' nach DIN
    4030.
    .
     
  15. Robby

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    Na ja fast... wenn man das Datenblatt liest...

    Hinweis:
    Die Bauwerksabdichtung mit SUPERFLEX
    D 24 ist in der DIN 18195 nicht geregelt.
    Der Auftraggeber ist auf diese Abweichung
    zur DIN 18195 ausdrücklich hinzuweisen.
    Über den Inhalt dieser Aufklärung hat der
    Auftragnehmer eine Niederschrift zu fertigen
    und aus Beweisgründen vom Auftraggeber
    unterschreiben zu lassen.
    Die Hinweise zur vertragsrechtlichen Vereinbarung
    sind wie in der Rili-KMB Stand:
    November 2001, Anhang 1, Abs.1 (Seite 35)
    vom Auftraggeber und Auftragnehmer zu
    beachten.
    Anschließend ist entsprechend VOB, Teil
    C der DIN 18 336, Abschn. 0.3 die Abdichtung
    mit SUPERFLEX D 24 eindeutig im
    Einzelnen zu beschreiben und im Leistungsverzeichnis
    anzugeben und zu vereinbaren
     
  16. #136 Ralf Dühlmeyer, 06.05.2008
    Ralf Dühlmeyer

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  17. Robby

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    ach und das wird noch besser :p

    Geprüft "nach" DIN 18195
    Ausgabe: 2000-08

    und

    Mit allgemeinem bauaufsichtlichem Prüfzeugnis

    und

    auf neuer
    Bindemitteltechnologie

    Respekt!
     
  18. #138 ibiza1425, 06.05.2008
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    Hab ich auch gelesen.
    Aber wie gesagt, habe im Moment keinen besseren Anhaltspunkt und Abreisen und Wu sind halt keine Option.
     
  19. #139 Ralf Dühlmeyer, 06.05.2008
    Ralf Dühlmeyer

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    Warum nicht, wenn doch der Architekt so einen Mist geplant hat??
    War der von m-h und hatte keine Haftpflichtversicherung :yikes

    MfG
     
  20. Robby

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    Na ja wenn die Wand gut abgerüttelt wird vlt. doch? aber der Statiker haftet ja... Genau wie der Architekt, der Abdichtungsplaner, das Fertigteilwerk für die Decken

    Das ist ja schon der Keller! Ist ja bald fertig das Ding!

    Ach ich bin schon gespannt :bounce:
     
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