leitermurks

Diskutiere leitermurks im Baumurks in Wort und Bild Forum im Bereich Rund um den Bau; meine frau und ich haben letztes jahr eine dhh gebaut. natürlich sollte der rohbau fertiggestellt werden durch den architekten , soweit sogut....

  1. #1 tetrics, 06.05.2008
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    meine frau und ich haben letztes jahr eine dhh gebaut. natürlich sollte der rohbau fertiggestellt werden durch den architekten , soweit sogut. heute ist uns aufgefallen das unser keller feucht wurde. haben natürlich eine kleine seite von außen ausbaggern lassen und merkten .. huch .. die hohlkehle fehlt gänzlich. da im vertrag nichts dazu vereinbart wurde und unser bauleiter und zugleich architekt meint wir hätten es uns selber zu vercchulden gibts ein problem. im vertrag steht nichts von "eigenleistung der hohlkehle" aber auch nicht das eine vom bauleiter gefertigt wird.

    muss überhaupt eine bitumenhohlkehle errichtet werden ? gesetztlich ?

    oder könnte man in nicht grundwassergefährdeten gebieten ganzlich darauf verzichten.

    mfg tet
     
  2. #2 Ralf Dühlmeyer, 06.05.2008
    Ralf Dühlmeyer

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    Ho mein Rappe, ho!!!
    Sie haben gebaut und die Abdichtung des KG in Eigenleistung gemacht?
    Der "Architekt" ist der PLaner/Bauleiter Ihres GÜ?
    So weit richtig?
    Dann sind Sie für alle für die Abdichtung erforderlichen Arbeiten, also auch die Hohlkehle verantwortlich!

    Auch wenn es jetzt böse klingen mag, aber das kommt davon, wenn man/frau bei einem der schadenträchtigsten Gewerke überhaupt, der Kellerandichtung, ein paar € sparen will.

    Wieviel hat der GÜ dafür gutgeschrieben?? 2.000 €. Wie weit, meinen Sie, kommen Sie mit dem nach Abzug der Kosten der ersten Abdichtung verbliebenen Geld jetzt bei der Sanierung?

    Sorry for bad news

    MfG
     
  3. Robby

    Robby Bauexpertenforum

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    Interessant ist hier der Hinweis auf Grundwasser. Wie hoch ist der höchste ermittelte Grundwasserstand wirklich?
     
  4. #4 EricNemo, 06.05.2008
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    hört sich eher nach "stand nicht im Vertrag drin" als "will ich selber machen" an...

    Die Frage in wie weit ein Architekt ne Aufklährungspflicht hat, was da hin soll. Man kann ja vom Laien nicht erwarten, dass jener erkent ob die Architektenarbeit korrekt ist. So deute ich zumindest die Fragestellung...
     
  5. #5 Ralf Dühlmeyer, 06.05.2008
    Ralf Dühlmeyer

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    Das ist kein Architekt, das ist (nehme ich mit 99,9 % an) ein Mitarbeiter eines GÜ.
    Mag sein, das der Architektur studiert hat.

    Der hat aber nicht Aufgaben und Pflichten eines FREIEN Architekten. Der ist seinem Chef oder (wenn er selber Cheffe ist) seinem Geldbeutel verpflichtet.
    Warum (ausser vielleicht aus moralischen Gründen) sollte der über IRGENDWAS aufklären ?????

    MfG
     
  6. #6 shneapfla, 06.05.2008
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    Wie kommt man denn zu dieser Schlußfolgerung?:confused:

     
  7. Robby

    Robby Bauexpertenforum

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    Die Hohlkehle gehört Systembedingt zur Abdichtung... Ein Fachbetrieb hätte diese ausführen müssen.
     
  8. #8 Ralf Dühlmeyer, 06.05.2008
    Ralf Dühlmeyer

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    Das Fragezeichen hinter dem Satz gesehen ???
    Die Aussagen oben sind derart weit, dass es X Möglichkeiten gibt.
    Aber warum sollte die Hohlkehle Eigenleistung sein, wenn Sohle + Wände und auch die Abdichtung vom BU zu machen wären.

    Also TIPPE ich auf Eigenleistung.
    Deswegen steht da ja auch noch die Frage
    MfG
     
  9. mls

    mls Bauexpertenforum

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    pauschal "hohlkehle muss sein" oder "hohlkehle ist unnötig" gibts ned.

    welche schwarzabdichtung ist erforderlich?
    gibts vielleicht beton unter der abdichtung?
    wer verantwortet das abdichtungskonzept?
    was ist vertraglich vereinbart?
    wer hat was ausgeführt?
    wessen "architekt" ist der "architekt"?

    ich kenne fälle, in denen ist schwarzabdichtung ein nettes gadget -
    erforderlich ist die nicht - damit entfällt dort auch die notwendigkeit
    der hohlkehle.
     
  10. lawyer

    lawyer

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    Wie viele Verträge haben Sie denn geschlossen? 1x Architekt, 1x Bauunternehmer oder nur 1 Generalübernehmervertrag oder ....?

    Was steht drin in den Verträgen zur Leistungspflicht?

    MFG
     
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