Extreme Benachteiligung durch Rücknahmeklausel im Schenkungsvertrag

Diskutiere Extreme Benachteiligung durch Rücknahmeklausel im Schenkungsvertrag im Sonstiges Forum im Bereich Sonstiges; Hallo, wir stehen momentan vor einen riesigen Problem. Folgendes: Mein Vater besitz ein Grundstück welches er mir schenken würde. Bedingung ist:...

  1. #1 Zaubermaus, 03.06.2008
    Zaubermaus

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    Hallo,
    wir stehen momentan vor einen riesigen Problem. Folgendes: Mein Vater besitz ein Grundstück welches er mir schenken würde. Bedingung ist: nur ich bin im Grundbuch eingetragen. Nun ist es aber so, dass mein Freund fast komplett den Hausbau finanzieren wird, da ich momentan in Elternzeit bin und danach sicher bei weitem nicht soviel verdienen werde wie er. Auch das bisher angesparte Eigenkapital stammt fast komplett von ihm. In Deutschland ist es ja nun gesetzlich so geregelt, dass das Haus dann auch nur mir gehören würde weil es ja auf meinem Grund und Boden steht. Mein Vater möchte nun in dem Schenkungsvertrag eine Rücknahmeklausel einbringen, die mir eine spätere Eintragung meines Freundes (zum Beispiel nach Eheschließung) ohne seine Zustimmung (die ich wahrscheinlich auch nie bekommen werde) nicht möglich ist. Schlussendlich bedeutet dass, das mein Freund im Falle einer Trennung komplett leer ausgehen würde. Außerdem ist es ja auch logisch, dass keiner etwas finanziert, was ihm nie gehören wird. Hat jemand einen Rat für uns wie wir dieses Problem lösen können? ich möchte nicht, dass mein Freund derart benachteiligt wird. Meinem Vater geht es hauptsächlich darum, dass das Grundstück in Familienbesitz bleibt auch wenn wir uns mal trennen sollen (was hoffentlich nie der Fall sein wird).
    Ich hoffe uns kann jemand helfen!!!
    LG Zaubermaus
     
  2. #2 EricNemo, 03.06.2008
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    mal beim Anwalt/Notar nachfragen ob man einen notariellen Vertrag paralell abschliessen kann, indem geregelt ist, dass die Imobilie zum Teil vom Partner kommt und man den Fall der Trennung vorab geregelt haben möchte.
     
  3. #3 VolkerKugel (†), 03.06.2008
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    Einen besseren Rat ...

    ... kann ich Dir auch nicht geben. Und da es sich um ein Grundstück handelt, ist hier zwingend ein Notar erforderlich.
     
  4. #4 Baufuchs, 03.06.2008
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    So was

    nennt sich Regelung des Güterstands in Form eines Ehevertrages (auch wenn er bereits vor einer Ehe geschlossen wird).

    Auch zur Anfassung/Beurkundung des Ehevertrages bedarfs es eines Anwalts u. Notars.

    Einfach mal nach "Ehevertrag" googlen, da findet sich einiges.
     
  5. #5 seschmi, 03.06.2008
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    Die Vorredner haben Recht...

    ...ohne Notar wird ohnehin nichts möglich sein. Daher lohnt es sich, einen zu fragen.

    Es ist aber prinzipiell nicht so, dass Dein Freund leer ausgeht - grundsätzlich gelten bei einer (Ehe-) Scheidung erstmal die entsprechenden Gesetze, und hier ist der Regelfall, dass jeder das kriegt, was er in die Ehe mitgebracht hat und das, was in der Ehe dazu kommt, geteilt wird.

    Wenn Ihr also vor dem Hausbau heiratet und Euch später scheiden lasst, hat Dein "Dann-Ex-Mann" Anrecht auf sein in die Ehe eingebrachtes Eigenkapital plus den halben Zugewinn. Das gilt unabhängig von Grundbucheintragungen, d.h. ggf. müsstest Du "Dein" Haus dann verkaufen, um ihn auszuzahlen. Das wird vermutlich Deinem Vater nicht schmecken, ist aber erstmal so.

    Eventuell solltet Ihr auch über das Thema "Erbbaurecht" nachdenken - dabei erhält jemand, der nicht der Eigentümer ist, das Recht auf einem Grundstück zu bauen und bekommt das Grundstück für einen sehr langen Zeitraum "zur Miete". Dieses Recht kann auch beliehen oder verkauft werden. Wenn Dein Vater Euch ein Erbbaurecht einräumt, bleibt er Eigentümer des Grundstücks und das Grundstück immer in der Familie. Im Notfall könnt Ihr das Haus verkaufen, dann fällt das Grundstück immer noch mit Vertragsablauf an die Familie zurück. Das ist natürlich eher ideell zu sehen, denn, da solche Verträge bis zu 99 Jahre laufen, erlebt der "Vermieter" die Rückgabe meist nicht. Aber mir scheint es, dass es Deinem Vater auch mehr um ideelle Werte geht als um den tatsächlichen Wert des Grundstücks.
     
  6. Uli R.

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    Anderes Grundstück kaufen?
     
  7. cris12

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    Ich nehme mal an das dein Freund das Haus nicht aus der Portokasse bezahlt.
    Habt ihr euch mal Gedanken über die Eintragung der Grundschuld gemacht.

    Schenkungsvertrag hin oder her wenn dein Vater im schlimmesten anzunehmenden Fall(Trennung, Kredit kann nicht beidient werden) die Grundschuld nicht bedienen kann ist das Grundstück eh weg.
     
  8. lawyer

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    -> Aufsatz in der Neuen Juristischen Wochenschrift (NJW) Heft 23 vom 30.05.2008: "Der Interessenausgleich bei gmeinsamen Bauvorhaben nichtehelicher Lebenspartner"
    von Notar Lutz Milzer. Verlag C.H.Beck. -> njw.de -> beck.de

    MFG
     
  9. #9 derengelfrank, 04.06.2008
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    ich schließe mich seschmi (#5) an: ein Erbpacht-Vertrag zwischen dem Vater und DEM FREUND (geht inzwischen auch für kürzer als 99 Jahre, z.B. 30 oder 50) dürfte hier die Lösung sein.
     
  10. #10 Ralf Dühlmeyer, 04.06.2008
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    Ich find das so oder so makaber.
    Wie schon anderweitig gesagt, ist eine Schenkung die ersten 10 Jahre nicht sicher. Kommt der Vater finanziell in Schwierigkeiten oder wird gar Pflegefall, kann eine Schenkung zurück gefordert werden.
    Das dürfte hier bedeuten, dass Sie den Wert des Grundstücks zahlen müssten.
    Sie müssten also in Ihrer Finanzplanung die ersten (und schwersten) Jahre immer eine monatliche Hypothekenrate für den Grundstückswert vorhalten.
    +++++
    Die Nummer mit der Erbpacht ist auch nicht ohne. Denn im Falle (s.o.) könnte das Grundstück veräussert werden, um dessen Wert zu realisieren. Damit sind Sie zwar nicht runter vom Grundstück, aber die Kosten wären nicht virtuell.
    Ausserdem müsste der Vater den Erbpachtzins versteuern.
    Und nach Ablauf der Pachtfrist gibts neue Hindernisse.
    +++++
    Ich finde auch irgendwie den Titel des Themas etwas befremdlich!
    Wieso Benachteiligung???
    Ihr Vater schenkt Ihnen etwas, dass Sie sonst teuer kaufen müssten. Sie sollten da mal über IHRE Einstellung nachdenken.

    MfG
     
  11. #11 Achim Kaiser, 04.06.2008
    Achim Kaiser

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    Naja ... Liebe vergeht - Hektar bleibt.

    Allerdings lassen sich nicht alle Eventualitäten des Lebens per Vertrag regeln.

    Die Gretchenfrage wird sein ist genügend finanzielle Substanz vorhanden um im schlechtesten Fall die Angelegenheit so regeln zu können ohne das die Kiste einschl. Bauplatz unter den Hammer kommt.

    *Benachteiligung* seh ich übrigens keine, höchstens nen 6-stelligen Vorteil.
    Ansonsten kann mans ja mal ohne *geschenkten* Bauplatz versuchen.
    Obs dann was wird ?

    Gruß
    Achim Kaiser
     
  12. Quelle

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    Liebe vergeht - Hektar besteht.
     
  13. #13 Bauwahn, 05.06.2008
    Bauwahn

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    Das kann man ohnehin nur vermeiden, wenn man nicht auf Kredite angewiesen ist.
     
  14. #14 moep3fx, 06.06.2008
    moep3fx

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    kurzer Hinweis zur Erbpacht (obwohl ich das schwachsinnig finden würde):
    Ihr seid in der Laufzeit vollkommen frei, ist nur ne Frage dessen, was letztendlich im Vertrag steht.
     
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