Haus auf ehemaligem Friedhof

Diskutiere Haus auf ehemaligem Friedhof im Sonstiges Forum im Bereich Sonstiges; Kann man somit sagen, dass es in D niemals offiziell ein Baugebiet auf einem ehemaligen Friedhof geben kann?

  1. OlafW

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    Kann man somit sagen, dass es in D niemals offiziell ein Baugebiet auf einem ehemaligen Friedhof geben kann?
     
  2. ilis

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    Nein. Einfach mal nach "Baugebiet" und "Friedhof" googlen. Da die Kommunen ebenso wie Kirchen chronisch klamm sind und alte Friedhöfe häufig im teuren Kern liegen scheint es inzwischen sogar "Mode" geworden zu sein, die "umzuwidmen". Wird man aber wohl normalerweise keine Knochen drin lassen ...

    http://www.welt.de/berlin/article1057747/Kuenftiges_Wohnen_auf_dem_Friedhof.html
     
  3. OlafW

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    Aber in dem Fall wurde ja auch umgebettet. Somit ist in unserem Fall einiges nicht so gelaufen, wie es sollte.
     
  4. #24 Ralf Dühlmeyer, 10.06.2008
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    Fragt sich, ob es ein OFFIZIELLER Friedhof war.
    Grad in den letzten Kriegs- und ersten Friedentagen, gabs viele Leichen, aber keine Verwaltung, die deren Begräbnisstätten dokumentiert hat (oder dokumentieren wollte)

    MfG
     
  5. #25 GrandSurf, 13.06.2008
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    Hätte hierzu mal eine Frage. Wenn sich in so einem Fall, wie es auch immer dazu gekommen ist, wirklich bestätigt, dass es ein offizieller alter Friedhof war, der nicht aufgelassen wurde, wer trägt denn die Kosten für die Beräumung des Geländes? Der Eigentümer?
     
  6. Baumal

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    nach der ruhezeit der verstorbenen können offizielle friedhöfe
    aufgelassen werden.

    die ruhezeit ca. 10-30 jahre bestimmt der friedhofsträger,
    je nach auslastung, bodenbeschaffenheit usw.
    vielleicht gibt es noch eine gesetzlich geregelte
    mindestruhezeit. bestattungswesengesetz?

    eine grabstätte ist demnach eine mietsache auf einen vorher
    festgelegten zeitraum.
    bei auflassung der mietsache, des friedhofs werden m.e. die
    angehörigen informiert (falls noch vorhanden) um ihnen die
    möglichkeit zu bieten die überreste umzubetten.
    besteht kein interesse verbleiben die gebeine dort wo sie sind...

    kommt jahre später der bagger, werden natürlich knochen ans
    tageslicht befördert. die totenruhe wird dadurch nicht mehr gestört.

    das sollte aber bei einem "offiziellen" friedhofsgelände, welches
    zum bauland wird bekannt sein...
    ob der eigentümer auf diese "altlasten" hinweisen muß entzieht sich
    meiner kenntnis. (... muß ich mit knochen im vorgarten leben...)

    die frage ob es ein offizieller alter friedhof war läßt sich innerhalb
    5 minuten, mit einem anruf bei der stadt/gemeindeverwaltung klären.

    wars keiner kommt wieder das bodendenkmalamt ins spiel, mit
    denen oftmals nicht gut kirschen essen ist....
     
  7. R.B.

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    Vielleicht datiert einer die Knochen auf 5.000 v. Chr., dann geht´s erst richtig zur Sache.

    Gruß
    Ralf
     
  8. #28 Baumal, 14.06.2008
    Zuletzt bearbeitet: 14.06.2008
    Baumal

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    ... ja dann ist erst (und zu) recht schluß mit lustig.
     
  9. Sachse

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    Ein ehemaliger Arbeitskollege hat seinen Schrebergarten auf einem ehemaligen Friedhof.
    Wenn man da 40-50cm tief gräbt kann man sogar Familiengruften mit Inhalt finden.
    Letzteres zu öffnen ist aber verboten.
     
  10. OlafW

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    Wobei ein Schrebergarten aber in meinen Augen noch etwas anderes ist, als ein vermietetes Wohngrundstück. Und dann noch unter Beachtung, dass die bestehende Tatsache vor Vertragsabschluss verschwiegen wurde.
     
  11. Baumal

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    haben sie denn jetzt mal wenigstens bei der
    stadt/gemeindeverwaltung angerufen???
     
  12. OlafW

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    Ist alles nun offiziell und wir fordern eine entsprechende Entsorgung (Bodentausch) der Überreste ein.
     
  13. Baumal

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    na das ist doch mal eine antwort.
     
  14. R.B.

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    :28:

    Es geht doch.

    Gruß
    Ralf
     
  15. OlafW

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    Mal sehen wie es weiter geht, da Eigentümer bisher eiskalt alles ignoriert.
     
  16. #36 buddelchen333, 24.06.2008
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    der ist aber nicht eiskalt, sondern der wird auf heißen Kohlen sitzen..:p
     
  17. Julius

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    Was heißt "es ist jetzt alles offiziell"???

    Wem habt Ihr bescheidgegeben?
    Wie lautet die Stellungnahme von dort?
     
  18. OlafW

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    Kann ich an dieser Stelle nicht im einzelnen beschreiben ;), aber das Denkmalamt hat vor Ort geprüft und dann sicher noch in vorhandenen Unterlagen. Es ist ein alter unaufgelassener Friedhof, der nicht beräumt wurde.
     
  19. #39 Der Bauberater, 24.06.2008
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  20. OlafW

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    Wohnen ja schon ein Zeit hier und alles (Außenanlagen) sollte eigentlich längst fertig sein. Nun kam diese uns vorher nicht bekannte Tatsache hinzu.
     
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