Wasseranschluss: Darf ich mitreden?

Diskutiere Wasseranschluss: Darf ich mitreden? im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; In unserer „Bau- und Ausstattungsbeschreibung“ steht folgender Satz: „ Die Elektroversorgung […usw……] und der Wasseranschluss werden vom...

  1. #1 BauHERRIN, 04.07.2008
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    In unserer „Bau- und Ausstattungsbeschreibung“ steht folgender Satz: „ Die Elektroversorgung […usw……] und der Wasseranschluss werden vom Auftraggeber übernommen, die Koordination der vorgenannten Arbeiten erfolgt seitens des Bauunternehmers.“

    Mir geht es um den Wasseranschluss: Laut Gemeinde liegt Wasser bereits auf unserem Grundstück. Unser GÜ hat uns nun mitgeteilt, dass er die Anbindung unseres Hauses selbst vornehmen darf. Wir haben beim örtlichen Versorger einen Mehrspartenanschluss beantragt, und der GÜ will nun die Erdarbeiten & das Durchführen durch den Mehrspartenanschluss selbst machen, er dürfe das. Wie hoch die Kosten hierfür seien, konnte er uns nicht mitteilen.

    Daher habe ich folgende Frage: Besteht für uns die Möglichkeit, uns anderweitig Angebote für die Anbindung an das Wassernetz einzuholen, dem GÜ vorzulegen & ihn aufzufordern, ebenfalls eines abzugeben & dann den günstigsten Anbieter auszuwählen?

    Mir geht es jetzt nicht darum, 100.- Euro zu sparen, aber ich habe es jetzt bereits mehrfach erlebt, dass dieser Typ Fantasiepreise nimmt, und wenn man an einer Ecke eine Reklamation hat, fällt die nächste Rechnung doppelt so teuer aus. Bei dieser Sache hat er halt alle Möglichkeiten, da er uns berechnen kann, was er will. Er sprach nur davon, dass die Kosten irgendwo im 4-stelligen Bereich lägen – aber wo??? Von der Wand zum Hausanschlussraum bis zu diesem Wasserpunkt auf unserem Grundstück sind es ca. 6 – 8 Meter (kann nicht so gut schätzen) – da muss er doch in der Lage sein, ein Angebot zu erstellen! Er macht das ja nicht zum ersten Mal!

    Haben wir lt. Vertrag das Recht, bei der Auswahl der Firma, die den Anschluss macht, ein Wort mitzureden?

    Die Bauherrin
     
  2. #2 Ralf Dühlmeyer, 04.07.2008
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    Wenn ich als jur. Laie das richtig lese, bedeutet Koordination nicht Ausführung.
    Teilen Sie ihm SCHRIFTLICH UND BeWEISBAR mit, dass Sie den Auftrag erst NACH Vorlage eines schriftlichen Angebots erteilen werden und eine Ausführung ohne Auftrag nicht vergüten werden.

    Und holen Sie sich andere Angebote ein. Davon "darf" er ruhig erfahren.

    MfG
     
  3. #3 BauHERRIN, 04.07.2008
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    ...danke,Herr Dühlmeyer, das hatte ich als ebenfalls juristischer Laie auch gehofft.

    Gibt es vielleicht noch jemanden, der "juristischer Fachmann" ist & mir das bestätigen kann?
     
  4. lawyer

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  5. Julius

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    Ja, gibt es.
    Nennt sich "örtlicher Anwalt des geringsten persönlichen Mißtrauens".
    Der erteilt solche Auskünfte (und darf das)! Gegen Entgelt.

    Meine persönliche unmaßgebliche Meinung deckt sich jedoch mit der von Ralf.
     
  6. #6 BauHERRIN, 04.07.2008
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    Danke Euch!

    Habe nun auch - endlich - einen "SV meines Vertrauens" (persönliche Empfehlung) gefunden, der mich telefonisch beraten hat & auch bei der Endabnahme dabei sein wird.

    Er legte das Koordinieren auch als eine terminliche Planung aus, die nicht mit der Ausführung der Leistung verbunden ist.

    Ein Anruf bei der Gemeinde ergab des Weiteren, dass die Aussage des GÜs, er sei von der Gemeinde als Einziger dafür zugelassen, den Wasser-Hausanschluss zu legen, falsch war. Das Wasser liegt bereits auf unserem Grundstück, und den Hausanschluss darf JEDER Fachbetrieb ausführen.

    Also spricht nichts dagegen, Angebote von Tiefbauern & Installateuren einzuholen.
     
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