dämmung an grundstücksgrenze

Diskutiere dämmung an grundstücksgrenze im Außenwände / Fassaden Forum im Bereich Neubau; Hallo, und noch eine frage habe ich. unser Haus was wir gekauft haben sitzt genau laut nachbar auf der grundstücksgrenze. wir würden es aber...

  1. #1 tiggerw83, 05.07.2008
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    Hallo,

    und noch eine frage habe ich. unser Haus was wir gekauft haben sitzt genau laut nachbar auf der grundstücksgrenze. wir würden es aber gern dämmen.... er faselte was mit grundbuchamt und eintrag... und das man sich mal zusammen setzen solle.... das wollen wir aber erst machen, wenn wir auf dem katasteramt waren und die pläne mal angeschaut haben.

    sitzt das haus wirklich auf der grenze, gibt es da eine möglichkeit, das er es uns doch erlauben muss? auch wenn wir rüber auf sein grundstück kommen???
    oder haben wir dann nur die chance und sagen wir müssten es ihm abkaufen?

    lg
    kathy
     
  2. #2 buddelchen333, 05.07.2008
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    da fällt eine sehr geringfügige überbauungspacht an, ist nicht der Rede wert, sich deswegen einen kopp zu machen...
     
  3. #3 buddelchen333, 05.07.2008
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    außerdem, man bezahlt bitteschön dafür, wie sich das für einen anständigen Menschen gehört...immer dieses Überlegen und tricksen, unanständig und unehrlich ist sowas
     
  4. #4 tiggerw83, 05.07.2008
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    häää, meinst du mich jetzt damit? ich raff deinen beitrag irgendwie nicht. gut das mit der bebauungspacht wusst ich nicht. aber dafür bin ich ja hier um zu fragen...

    aber was meinst du mit zahlen, tricksen und co??:confused:
     
  5. #5 buddelchen333, 05.07.2008
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    bitte bitte sagt uns, daß wir auf sein Grundstück rüberbauen können ohne dafür bezahlen zu müssen...:frust
     
  6. #6 tiggerw83, 05.07.2008
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    oh gott, kann es sein das dich die sonne gestochen hat???:irre

    jeder bauherr versucht doch erstmal zu schauen ob es nicht eine andere variante gibt wo er geld sparen kann... oder hast du allem das geld in säcken hinter her geworfen???

    warum also nicht bei leuten nachfragen die selber schon gebaut haben
     
  7. #7 buddelchen333, 05.07.2008
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    Hier geht es eben nicht um Geld sparen, sondern um die Absicht auf Kosten anderer (eurem Nachbarn) einen Vorteil zu verschaffen. Ihr wollt auf sein Grundstück überbauen ohne dafür zu bezahlen, gebt es doch zu, warum sollte man sonst so eine Frage stellen, das wäre ja auch durch den besuch beim Katasteramt zu klären gewesen....eigentlich solltet ihr Euch lieber freuen, daß Euer Nachbar so kooperativ und unkompliziert ist. Es soll auch andere geben, die so etwas probieren zu verhindern, ellenlange gerichtliche Verfahren usw. sind die Folge...wollt ihr lieber so einen Nachbarn? Offensichtlich ist es bei Euch was nicht ganz in ordnung :irre:irre:irre

    Übrigens nebenbei: wir hatten hier gerade einen anderen Thread. Das geringfügige überbauen muß von Eurem Nachbarn geduldet werden, als Entschädigung gibt es die geringfügige Überbauungspacht.
     
  8. #8 tiggerw83, 05.07.2008
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    da wir aber noch immer am innenausbau sind und wir bisher keine zeit hatten aufs katasteramt zu gehen, hab ich gedacht ich frag hier mal in dem forum nach. aber leider schein ich hier wohl an der falschen stelle zu sein.

    ich habe meinen nachbarn damals nur angerufen, und nein er ist nicht kooperativ. er teilte mir dies nämlich sofort am telefon mit... und auch sonst scheint er nicht der netteste zu sein...

    natürlich geht es um geld sparen... wer tut das heut zu tage nicht mehr. zumal ich gar nicht weis was sowas kosten würde...

    ich bin ganz neu hier im forum und hab mich noch nicht durchgelesen also sorry, wenn ich den beitrag noch nicht gelesen hab und das forum noch nicht von hinten nach vrn durch hab. ein forum soll eine austauschplattform sein, aber so nett wie ich hier empfangen wurde, wurde ich noch nie empfangen...

    denn mit so antworten, verkrault ihr alle neuen leute...
    jeder lernt erstmal und notfalls auch durch viel fragen... aber das fragen vergeht einen, bei solchen antworten...
     
  9. #9 buddelchen333, 05.07.2008
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    liebe kathy,

    ich wollte Euch nicht vergraulen, und ums dazulernen gehts auch gar nicht, aber wenn man eine frage so formuliert, dann ist daß schon, ich will mal sagen grenzwertig, weil es nun wirklich so rüberkommt, als wolltet ihr nur was für lau haben.

    Also:

    1. wenn ihr noch platz zur grenze habt, dann ist die sache klar
    2. wenn nicht dürft ihr überbauen gegen zahlung einer wirklich gerinfügigen pacht und Euer Nachbar muß das erlauben, solange dadurch nicht er einen gewichtigen Nachteil erleidet, z.B. Einfahr wird zu schmal fürs Auto

    So eine Überbauung wird beim grundbuchamt eingetragen. Euer Nachbar verhält sich eigentlich sehr korrekt, daß er vielleicht nicht jubelnd in die luft springt weil ihr überbauen wollt, solltet ihr vielleicht auch bedenken.
     
  10. #10 tiggerw83, 05.07.2008
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    das ist doch klar das er nicht jubeln wird. aber das stück was am haus grenzt ist ungenutzt. da stehen nur ein paar bäume. seine einfahrt ist weniger betroffen... also es ist ja wneiger ne einfahrt. ist mehr nen stellplatz. denn da neben ist unser kleiner schuppen...

    es ging mir nicht darum, das ich denk ich bekomm was geschenkt. ich wollt einfach mal den rechtlichen hindergrund wissen. wir werden uns auch nochmal genauer beim innungsrechtsanwal informieren (nicht denken das wir gleich zum anwalt rennen, mein freund ist handwerker und in ner innung und kann den kostenlos zu rate ziehen um bestimmte sachen einfach mal zu klären...).
    das hatten wir eh vor. wir wollen und können dieses jahr auch nicht mehr dämmen. denn der innenausbau ist mehr ne komplettsanierung. heizungsrohre neu, heizkörper, elektroleitungen, wasser komplett neu, verputzen, boden raus, teilweise fenster, türen... wir sind nun 5 wochen da drinnen und das von montag bis sonntag. wir kommen gut vorran. deswegen ist es eigentlich erstmal so, das ich im ersten schritt das medium internet zum informieren nutze....

    das katasteramt kommt noch, da wir keine richtigen pläne von dem grundstück haben...
    aber erstmal muss ein ende in sicht sein auf der baustelle...
     
  11. #11 Baufuchs, 05.07.2008
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    @Buddelchen

    Wie kommen Sie darauf?

    Im vorliegenden Fall wäre der Überbau vorsätzlich.
    Nach § 912 BGB muss der Nachbar einen vorsätzlichen Überbau keineswegs dulden. Selbst dann, wenn weder Vorsatz noch grobe Fahrlässigkeit vorliegt, muss Nachbar nicht dulden, wenn er rechtzeitig Widerspruch einlegt.

    Aus 912 BGB:
     
  12. #12 buddelchen333, 05.07.2008
    buddelchen333

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    habt ihr eigentlich ein enev sanierungskonzept, da spielen ja ne ganze menge faktoren rein

    Dachdämmung, Fenster, Wände, Kellerdecke .... sowas wird günstiger mit einem gesamtkonzept, der Energieberater wird auch ordentlich vom staat gefördert und dann gibts fördermittel für die sanierung obendrauf...
     
  13. #13 tiggerw83, 05.07.2008
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    wie vorsätzlich? ist das jetzt gemeint ohne zu fragen einfach so?
    wenn ja, das haben wir nicht vor. wollen schon schauen das der nachbar zustimmt... wenn nicht bleibt die seite ungedämmt...
     
  14. #14 Baufuchs, 05.07.2008
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Vorsatz

    Sie wissen vom Nachbarn, dass mit der Dämmung die Grenze überbaut würde.
    Führen Sie nun einfach aus, ist es Vorsatz.

    Der Nachbar muss, wenn er nicht will, den Grenzüberbau keinesfalls dulden.
     
  15. #15 tiggerw83, 05.07.2008
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    nee haben wir nicht...
    wir haben aber vom kfw ein darlehen erhalten und somit natürlich teilweise auflagen, es energiesparend zu sanieren... das heist. die fenster, die nix taugen sind raus gekommen... die rollädenkästen wurden gedämmt, das dach kommt noch... und außen wollen wir nächstes jahr vesuchen zu dämmen...
     
  16. #16 buddelchen333, 05.07.2008
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    widerspruch gedenkt er ja offensichtlich nicht einzulegen, aber Baufuchs hat recht, vorsatz und versehentlich ist ein unterschied, seid lieb zum kerl...
     
  17. #17 tiggerw83, 05.07.2008
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    hab ja nicht gesagt das ich es einfach so mache... und ob die grundstücksgrenze stimmt, wissen wir ja bisher nur von ihm... vergewissern möchten wir uns noch auf dem katasteramt.

    einfach so zum nachbarn dämmen tun wir nicht. wir sidn nette nachbarn. und stimmt er nicht zu. sind 3 seiten wenigstens gedämmt und die andere muss von innen gedämmt werden...
     
  18. #18 tiggerw83, 05.07.2008
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    wir sind die nettesten nachbarn überhaupt :p
    sind ruhig und wollen unsere ruhe, feiern keine riesen feste...

    und einfach was machen, wo er nicht zustimmt würden wir auch nicht...
    nur uns tutzt das mit der grenze. denn als der aun weg gerissen wurde, fanden wir genau an der hauswand ein stück stein! alte mauer?! sah aus als gehört es mit dazu. der war nochmal 20 cm breit... der geht aber nicht durchgängig... verfolgt man die linie dieses steines bis ans ende des grundstückes, kommt man genau hin...

    also entweder hat er recht... oder wir haben glück und es gehört doch noch zu uns :-)))
     
  19. #19 Baufuchs, 05.07.2008
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Der

    wird schon zustimmen.
    Offenbar kennt er aber seine Rechte und "faselte daher etwas von Grundbuch ....".
     
  20. #20 tiggerw83, 05.07.2008
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    jo, die kennt er. das ist ein wohnungsverwalter.. hat auch sein büro neben uns....
     
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