Telefonkabel beschädigt - wer zahlt?

Diskutiere Telefonkabel beschädigt - wer zahlt? im Tiefbau Forum im Bereich Neubau; Hallo, ich bin mir nicht sicher, ob ich mit der Frage im Tiefbauforum richtig bin, aber hier ist vielleicht die Wahrscheinlichkeit am größten,...

  1. Jens78

    Jens78

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    Hallo,

    ich bin mir nicht sicher, ob ich mit der Frage im Tiefbauforum richtig bin, aber hier ist vielleicht die Wahrscheinlichkeit am größten, dass jemand das Problem kennt:

    Bei vorbereitenden Arbeiten mit einem gemieteten Radlader auf unserem Baugrundstück (Ausgraben einer Mauer) sind wir auf ein altes Telefonkabel gestoßen und haben dieses - unabsichtlich aber unvermeidlich - zerrissen. Wir waren davon ausgegangen, dass auf dem Grundstück keine aktiven Kabel liegen und haben uns deswegen keine großen Sorgen gemacht und das Loch nach Abschluss der Arbeiten wieder zugegraben. Leider stellte sich heraus, dass an dem Kabel das dahinter gelegene Haus hing, das seitdem ohne Telefon und Internet ist.

    Es sind nun zwei Dinge nötig: Erstens muss das vorhandende Kabel zumindest provisorisch geflickt werden, damit die Nachbarn wieder online sind. Zweitens muss das Kabel möglichst bald verlegt werden, weil es sonst beim Bau stören würde.

    Meine Frage: Wer muss für die nötigen Erd-, Reperatur- und Verlegearbeiten zahlen? Wir, weil wir den Schaden verursacht haben? Die Nachbarn, weil ihre Leitung auf unserem Grundstück nichts zu suchen hat? Oder die Telekom, weil sie für ihre Kabel selbst verantwortlich ist?

    Zusatzfrage: Wenn die Kosten an uns hängen bleiben, springt die Bauherrenhaftpflicht ein?
     
  2. #2 Bauwahn, 09.07.2008
    Bauwahn

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    Als jur. Laie würde ich sagen: Ob das Kabel da liegen darf ist eine Sache (Baulast?).
    Die Beschädigung ist sicher eine andere. Wobei ohne vorherige Kabelauskunft zu baggern, das ist schon fast als grob fahrlässig zu bezeichnen. Auf alle Fälle dringend noch eine kostenlose Kabelauskunft bei der Telekom einholen. Vielleicht habt Ihr Glück und das Kabel ist dort nicht mal eingezeichnet.
     
  3. #3 Ralf Dühlmeyer, 09.07.2008
    Ralf Dühlmeyer

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    Öhhhmmmm
    Bauwahn, warum sollte ich eine Kabelauskunft einholen, wenn ich dank nicht vorhandener Leitungslast/-recht gar nichts von einem Kabel weiss.
    Ich kann doch nicht permanent von rechtswidrigen Zuständen ausgehen!!!!

    Das Kabel runter vom Grundstück - und gut ist.

    MfG
     
  4. #4 Niederbayer, 09.07.2008
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    Der Meinung von Herrn Dühlmeyer bin ich auch. Ich würde jetzt einfach mal schauen ob das Kabel eine Berechtigung hatte oder nicht. Wenn nicht = Problem der Telekom bzw. des Nachbarn.
     
  5. #5 Bauwahn, 09.07.2008
    Bauwahn

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    Erstens ist das m.E. noch gar nicht sicher, zweitens scheint es sich um ein Bauen im Bestand zu handeln ("Ausgraben einer Mauer") und da ist das m.E. einfach ein Muss und drittens bin ich wahrscheinblich vorgeschädigt, weil mein Vater, der bei einem ehemals schwäbischen Energieversorger arbeitete, früher genau für diese Pläne und Auskünfte verantwortlich war und abends immer die Horrorgeschichten erzählte, wer was wo abgerissen hatte.
     
  6. Uwe!

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    also ich weiß nicht, ob meine Erfahrung mit Stromkabel auf Telefonkabel übertragbar ist. Aber bei usn sind im Grundbuch keinerlei Lasten eingetargen, trotzdem läuft die Ringleitung für die Stromversorgung über unser Grundstück. Nach meiner damaligen Recherche ist das zulässig, weil es wohl dem Gemeinwohl dient oder so. Hab jendfalls vom Ansatz angelassen E.ON zum verlegen des Kabels zu bewegen....
     
  7. drulli

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    Wie ist denn die Vorgeschichte des Grundstücks?
    Vielleicht ist es geteilt worden und man hat nur das Kabel vergessen.
    Grüße!
    Drulli
     
  8. Jens78

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    Ja, genau so ist es. Unser Grundstück war früher ein großer Vorgarten des Hauses, zu dem die Leitung führt. Unser Informationsstand war, dass alle Leitungen, die über das Grundstück führten, verlegt wurden. Das trifft auf Gas und Wasser auch zu, auf das Telefonkabel aber leider nicht.
     
  9. #9 Ralf Dühlmeyer, 09.07.2008
    Ralf Dühlmeyer

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    Vergiss es.
    Der Vorgänger der 3 Buchstaben musste an meinen alten Herren viel Geld bezahlen, weil eine Überlandleitung über unser Grundstück ging, ohne das ein Leitungsrecht eingetragen war - und das 1970. Was damals nicht ging, geht heute schon dreimal nicht.
    Es mag zwar sein, das im Sinne des Gemeinwohls Leitungsrechte zwangsweise eingetragen werden können, wenn einer gar zu sehr zickt, aber ohne is nich.
    Eintragen (gegen Entschädigung) oer umlegen.

    MfG
     
  10. KATMat

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    Abgesehen davon

    bekommt man meist von den Versorgern ohnehin nur den Leitungsverlauf bis zur Grundstücksgrenze...
     
  11. #11 Bauwahn, 09.07.2008
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    Mag sein, trotzdem, wenn einer unberechtigt in Deiner Hofeinfahrt parkt, darfst Du ihm trotzdem nicht die Reifen aufstechen oder die Haube eintreten.
    Abgesehen davon, dass es sich dabei schon um ein Delikt handelt, bleibt hier ein Schadensersatzanspruch gegenüber dem, der die Beschädigung hervorgerufen hat.
     
  12. Jens78

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    Gut zu wissen, danke. Eine Freileitung führt nämlich auch über unser Grundstück, ohne dass etwas eingetragen ist. Ich habe schon den örtlichen Versorger angeschrieben und um Verlegung gebeten. Dafür habe ich jetzt ein zusätzliches Argument.
     
  13. #13 Ralf Dühlmeyer, 09.07.2008
    Ralf Dühlmeyer

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    DER Vergleich (#11) ist doch nun völliger Blödsinn. Das ist Mutwillen.
    Und beim Kabel war es unvermeidbar.

    MfG
     
  14. #14 Ralf Dühlmeyer, 09.07.2008
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    DAS kannste auch vergessen. Da eine Verlegung Unsummen kostet und die Leitung für jeden neuen Besitzer unübersehbar vorhanden war/ist, wird das nix.
    Du kannst nur Dein Fell (das Leitungsrecht) teuerstmöglich verkaufen.

    Gleiches könnte für die fernen Komiker gelten.

    MfG
     
  15. Uwe!

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    @Ralf
    hm, interessanter Tipp! Vielleicht hatte ich das damals wirklich falsch in dem Sinn verstanden, dass ich mich gegen das Kabel nciht wehren kann. (eigentlich stört es mcih ja auch nciht....)
    Aber ein Leitungsrecht kann man verkaufen? Gibt's da "ortübliche Meter-Preise"??? Und wie findet man den zuständigen bei den drei großen Buchstaben???
     
  16. Uwe!

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    steht im Stromliefer-Vertrag nicht was drin, dass ich Leitungen zur Versorgung der Nachbargrundtsücke dulden muss?
     
  17. Jens78

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    Ist das wirklich so teuer? Es handelt sich nicht um Hochspannungsleitungen, es ist nur eine einfache oberirdische Anschlussleitung. Hier sieht man ein Stück davon:
    [​IMG]

    Wenn die nicht verlegt wird, haben wir ein Problem - sie ist zwar ein bisschen höher als das Haus werden soll, aber beim Bauen wäre sie definitiv im Weg.

    Die haben sich gerade gemeldet und angekündigt, dass sie morgen früh das beschädigte Kabel komplett rausziehen und woanders neu legen, so dass es nicht mehr stört. Über die Kostenfrage haben sie nichts gesagt, ich hab mich auch nicht zu fragen getraut.
     
  18. #18 Bauwahn, 09.07.2008
    Bauwahn

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    Ok, Ralf, da hast Du recht. Das wäre nur vergleichbar, wenn ich die Reifen unabsichtlich kaputtmachen würde.

    Aber das könnte durchaus juristisch kompliziert werden, im Privatrecht kann ja m.W. gegeneinander aufgerechnet werden.
    Da bin ich mir halt nicht so sicher. Ich hoffe, die Pflicht zur Leitungsverlegung durch den Alteigentümer ist irgendwo dokumentiert.
     
  19. lawyer

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    Ja und Nein. Eine Erkundigungspflicht besteht grds. nur für Kabel, die im Straßenraum verlegt sind, nicht für Privatgrundstücke (BGH).

    MFG
     
  20. #20 Ralf Dühlmeyer, 09.07.2008
    Ralf Dühlmeyer

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    Indirekt. Eine Leitung ohne entsprechendes Recht ist illegal. Also muss der Versorger das "heilen" Das geht nur, wenn der Eigentümer zustimmt (oder den langen jur. Weg). Und die Zustimmung kann man/frau sich halt versüssen lassen.

    Nein. Es gibt halt die "reale" Wertminderung. Die errechnet sich für DAS Grundstück nach Marktwert und resultierender Einschränkung.
    Liegt die Leitung mitten im Baufenster ists teurer als wenn sie in einem lt. B-Plan eh nicht bebaubaren Streifen genau an der Grenze liegt (Da gips fast nix)
    Das kann man(SV) berechnen.
    Und dann halt das "Zuckerl" Dessen Höhe hängt einzig am Verhandlungsgeschick der Parteien :smoke

    Einfach durchkneifen, dann meldet sich schon einer :D
    Ne - im Ernst. Da hilft nur die Ochsentour durch die tel. Instanzen. Am besten gleich nach der Rechtsabteilung oder dem Beschwerdemanagement fragen.
     
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