Wasserdruck in luxussaniertem Altbau:1Bar!!

Diskutiere Wasserdruck in luxussaniertem Altbau:1Bar!! im Sanitär Forum im Bereich Haustechnik; vielleicht wenn man den Hahn mit viel Schwung aufdreht?:bounce:

  1. Uwe!

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    vielleicht wenn man den Hahn mit viel Schwung aufdreht?:bounce:
     
  2. #42 kabacat, 18.07.2008
    kabacat

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    Hallo!FÜR ALLE, DIE ES VIELLEICHT INTERESSIERT:
    Ich habe meine 2 Gutachten von unterschiedlichen vereid. Gutachtern erhalten und der Tenor ist eindeutig: obwohl die DIN Norm gem Vertrag erfüllt wird, ist heutzutage ein Wasserdruck von 1 bar unzumutbar. Gem einer neuzeitigen Entscheidung der OLG Karlsruhe ist die DIN nicht das Mass aller Dinge, es ist der Stand der Technik zum Zeitpunkt, zu dem ein Bau beendet wird. Gem heutigem Stand der Technik ist 1 bar nicht akzeptabel. Die meisten Armaturen, Duschen funktionieren mit 1bar gerade eben so, aber eine zufriedenstellende Leistung stellt sich eben erst ab ca 2 bar ein. Gerade bei einem Objekt, das "Komfort" (noch nicht einmal "Luxus") anbietet, sollte die Wasserversorgung genauso "komfortabel" sein.
    Zur Heizung:wir haben Bodenheizung.
    Gruss kabacat
     
  3. #43 Schmitt, 18.07.2008
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    Gem einer neuzeitigen Entscheidung der OLG Karlsruhe ist die DIN nicht das Mass aller Dinge

    Laut Urteil des BGH aus dem Jahr 1997 hat die DIN keinerlei Rechtskraft.

    Ein Großteil weis noch nicht einmal was die Abkürzung DIN eigentlich heißt.
     
  4. Robby

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    Laut einschlägig bekannter Rechtssprechung muß sich eine DIN Norm "den (widerlegbaren) Anschein anrechnen lassen "anerkannte Regel der Technik" zu sein.

    Weiter: Ein Gewerk gilt dann als Mängelfrei wenn es den "aRdT" entspricht...

    besser geht immer.

    Obendrauf kommt noch das der AN ein vergleichbar "Übliches" Gewerk abliefern muß und den Erfolg schuldet.
     
  5. #45 Achim Kaiser, 18.07.2008
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    Das gibt sicherlich nen *netten* Rechtsstreit.

    Gruß
    Achim Kaiser
     
  6. Robby

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    Denke auch ;)

    und ich denke schwer an Marks und Josefs Signaturen
     
  7. #47 Achim Kaiser, 18.07.2008
    Achim Kaiser

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    Wobei .... *Luxus* ist ja ne Definitionssache.

    Wenn ich mir z.B. den Brausekopf *Jumbo* von Grohe ansehe dann hat der 400 mm Durchmesser ... das ist sicherlich *Luxus pur* und der Hersteller schreibt dazu :

    /Zitat
    GROHE StarLight® Chromoberflächen Normalstrahl (breites Strahlbild) ab 0,5 bar Fließdruck
    /Zitat Ende

    Es könnte schon sein, dass da der eine oder andere SV bei *Gegenwind* leicht ins stottern kommt :) aber das macht ja nicht wirklich was oder ?

    Gruß
     
  8. R.B.

    R.B.

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    Ich hab´s geahnt..:mauer

    Da ist noch kein Zentimeter Rohr verlegt, keine Zapfstelle angeschlossen, noch kein Tropfen Wasser durch´s Rohr gerauscht, aber schon wird darüber gejammert, daß der Wasserdruck nicht ausreicht. :motz

    Vielleicht sollte die Kabakatze doch besser beim Kaba bleiben.

    Gruß
    Ralf
     
  9. #49 Schmitt, 18.07.2008
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    mfG. Schmitt
    Die vom Auftragnehmer geschuldete Leistung

    Die anerkannten Regeln der Technik.


    Der Auftragnehmer hat seine Leistung unter eigener Verantwortung nach dem Vertrag auszuführen. Dabei hat er die anerkannten Regeln der Technik und die gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen zu beachten (VOB /B § 4 Nr. 2 1).

    Naturgemäß entstehen immer wieder Diskussionen darüber, was unter ,anerkannten Regeln der Technik“ zu verstehen sei. Sehr häufig wird dieser Begriff im Sprachgebrauch des Praktikers mit dem ,,Stand der Technik“ verwechselt.
    Darüber hinaus gibt es auch noch den Begriff ,Stand von Wissenschaft und Technik“.

    Was bedeuten diese Begriffe?

    a)
    Anerkannte Regeln der Technik (a. R. d. T.) (auch allgemein a .R .genannt).
    Das Reichsgericht hat bereits 1910 über den Begriff entschieden. Auf der Grundlage dieser Entscheidung definieren lngenstau/Korbion die für die heutigen Anforderungen geltenden a. R. d. (Bau) Technik:

    ,,Technische Regeln für den Entwurf und die Ausführung baulicher Anlagen, die in der Wissenschaft als richtig erkannt sind und feststehen sowie in dem Kreise der für die Anwendung der betreffenden Regeln maßgeblichen, nach dem neuesten Erkenntnisstand vorgebildeten Techniker durchweg bekannt und aufgrund fortdauernder praktischer Erfahrung als technisch geeignet, angemessen und notwendig anerkannt sind“.

    Als wichtige technische Regeln der Haustechnik gelten z. B. DIN-Normen, DVGW-Arbeitsblätter, Merkblätter des ZVSHK usw.

    Alle diese Regeln sind aber nicht schon deshalb anerkannt, weil sie erschienen sind. Die werden zu allgemein anerkannten Regeln der Technik nur, wenn sie die Voraussetzungen

    1
    wissenschaftlich richtig und feststehend,

    2
    im Kreise der Mehrzahl der betroffenen maßgeblichen, nach dem neuesten Erkenntnisstand vorgebildeten Techniker bekannt,

    3
    durch fortwährende, praktische Erfahrung sich als technisch geeignet erweisen,

    4
    als angemessen und notwendig anerkannt erfüllen.

    Danach können nicht einmal DIN-Normen von vornherein den Anspruch erheben, a. R. d. T. zu sein. Allerdings spricht der Beweis des ersten Anscheins dafür, dass sie aufgrund ihres Zustandekommens die a. R. d. T. enthalten.

    Die Ausschüsse, die DIN-Normen aufstellen, repräsentieren gemäß DIN 820.Teil 1, Abschn. 3.4 den ,,technischen Sachverstand“.


    Quelle: Ausbildungsordner Gas- und Wasserinstallateure
    Herausgeber Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB)

    mfG. Schmitt
     
  10. juwido

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    Bleibt die Frage, warum der BT behauptet, daß keine Thermostatventile eingesetzt werden können....:confused:
     
  11. #51 Achim Kaiser, 18.07.2008
    Achim Kaiser

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    Juwido,
    es geht um Sanitär und nicht um Heizung.

    Gruß
    Achim Kaiser
     
  12. juwido

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    Therrmostat-Mischbatterie für Dusche....=> Beitrag#3 von "kabacat"
     
  13. #53 Achim Kaiser, 18.07.2008
    Achim Kaiser

    Achim Kaiser

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    Die Behauptung ist aus technischer Sicht Humbug.
    Wurde aber glaubs schon weiter vorne beantwortet.

    Gruß
    Achim Kaiser
     
  14. Robby

    Robby Bauexpertenforum

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    @Schmitt sag ich doch und noch der geschuldete Erfolg ;)
     
  15. #55 kabacat, 18.07.2008
    kabacat

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    Zum Beitrag "Schmitt": diese Sachkenntnis hätte ich mir von dem BT auch gewünscht. Als lästiger Käufer einer Wohnung angeblich gehobenen Standards musste ich mir nach Besprechung der vorliegenden Gutachten sagen lassen, in München sei ein gehobener Standard erst ab 10 000 Euro pro qm2 geboten; alles darunter habe "nur" Anspruch auf DIN-Norm. Leider kann man im Leben nur einen oder zwei Berufe ernsthaft erlernen und praktizieren, deshalb benötigt man in solchen Fällen - trotz eigener Recherchen, trotz angeführter Rechtsprechung - einen Sachverständigen, etliche Anwälte und und und..
    Zu dem Kommentar von R.B. kann ich nur sagen, dass diese Wasserdruck Geschichte nur EIN Teil einer ganzen Reihe von Beanstandungen ist; die anderen Dinge aber nicht in die Sparte "Sanitär" gehören. Es gibt halt auch BT, die es besonders gut verstehen, Politik, Macht und Ansehen derart zu verstricken, dass sie meinen, sich Alles leisten zu können... aber ich sagte natürlich "meinen"....
    R.B.: Wasser ist, wie Achim richtig ausdrückte, Luxus, und zwar für Alle, die den Hahn aufmachen und es daraus fliesst. Ich glaube deshalb schon, dass man sich über den Druck, mit welchem dieser Luxus ankommt, Gedanken machen kann: insbesondere, wenn ein gewisser Komfort seiterns des BT zugesichert wurde.....
     
  16. Breker

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    Luxus ist relativ.
    Ich frage mich gerade nur, was das Trinkwasser in München für einen Mineralienanteil und pH-Wert hat, bzw. was aus einem Fließdruck von 1 Bar in 20 Jahren wird.
     
  17. #57 Achim Kaiser, 19.07.2008
    Achim Kaiser

    Achim Kaiser

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    @Breker
    Heutige Rohrwerkstoffe neigen nicht dazu sich im Querschnitt zu verengen, wie früher die Stahlrohre in denen sich teilweise die Rostgebirge aufgebaut haben und den Rohrleitungsquerschnitt kräftig verengt haben.

    Nur in wenigen Gegenden neigt das Wasser dazu durch entsprechende Ablagerungen an der Rohrwandung für Querschnittsverengungen zu sorgen.
    Hier muss dann sowieso eine entsprechende Wasseraufbereitung erfolgen.

    Nachdem am BV Edelstahlrohrleitungen eingesetzt werden (Verweis zum Thema Luxus :) ) ist hier mit einer Verschlechterung der Durchflußleistungen durch Inkrustation nicht zu rechnen.

    Heisst die Versorgungsbedingungen werden sich auch in 20 Jahren durch das Rohrleitungsnetz nicht ändern.

    Grundsätzlich sind die Anforderungen an die Anlagen heute (sehr) hoch.
    Wird die Anlage entsprechend konzipiert und gebaut treten da auch keine Einschränkungen auf.
    Je nach Wasserqualität ist jedoch ein gewisser Wartungs- und Unterhaltungsaufwand nicht zu vermeiden.

    Gruß
    Achim Kaiser
     
  18. R.B.

    R.B.

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    Jetzt mach mal bitte langsam. Ich habe zwar Verständniss dafür wenn Dich der Frust packt, weil Deine Vorstellungen einer Luxus-Wohnung in München nicht mit den Vorstellungen des BT kompatibel sind, aber der evtl. etwas niedrige (nicht zu niedrige) Wasserdruck reicht als Definition von Luxus nicht aus.

    WAS hat Dir der BT zugesichert (vertraglich natürlich)? Luxus? Wie wird Luxus definiert?

    Zudem jammerst Du wegen eines Wasserdrucks der EVTL. niedrig sein könnte. Nur weil Dein BT sich bei einer mündlichen Aussage auf die sichere Seite gelegt hat, bedeutet das noch lange nicht, daß dieser Fall (der trotzdem "norm"konform wäre) eintreten wird. Das wäre erst noch zu verifizieren.

    Meine Glaskugel sagt: Korrekte Rohrdimensionierung vorausgesetzt, wirst Du später einen Wasserdruck von 2bar messen können. Das ist mehr als ausreichend.

    Und dann? Viel Wind um nichts.

    Ich vermute, Du suchst hier krampfhaft nach einem Mangel (und einer Absolution durch das Forum) den Du Deinem BT mit auf die Liste setzen kannst. Und ich kann Dir jetzt schon vorhersagen: Der Schuß geht nach hinten los.

    Meine Empfehlung: Wenn Du schon nach Gründen für Mängel suchst, dann such Dir etwas aus das mehr Erfolg verspricht.

    Gruß
    Ralf
     
  19. OldBo

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    Ich hasse Werbungen, die ich nicht genehmigt habe
    Moin,

    ich habe mir einmal die Beiträge reingezogen und kann eigentlich nur mit dem Kopf schütteln. Viele Worte für nix. Und wenn hier alle im Prinzip das gleiche sagen, wird die Kabakatze so lange fragen, bis eine für ihn/sie passende Antwort kommt, um diese dann dem BT per Sceenshot um die Ohren zu hauen.

    Ich frage mich auch, ob es in München nur diese eine Wohnung gibt. Man wird ja nicht gezwungen diese Wohnung zu kaufen :shades

    Gruß

    Bruno
     
  20. R.B.

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    :28:

    Wenn die Kabakatze das jetzt auch noch macht, dann wird sie vielleicht verstehen was noch auf sie zukommt.

    Gruß
    Ralf
     
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