Hiiiilfeee! WDVS-Fassaden-Putz-Murks?!

Diskutiere Hiiiilfeee! WDVS-Fassaden-Putz-Murks?! im Außenwände / Fassaden Forum im Bereich Neubau; ja so wie in dieser zeichnung KLICK MICH wenn du den link anklikst siehst du das und auf den fotos die ich per email bekommen habe ist das auf...

  1. #41 midnight, 03.08.2008
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    ja so wie in dieser zeichnung
    KLICK MICH

    wenn du den link anklikst siehst du das und auf den fotos die ich per email bekommen habe ist das auf foto 543 glaube ich gut zu sehn. Durchgehende fugen sind riss gefährdet, aller dings kann es sein das der hersteler sagt ne bei unsere platten ist das nicht nötig. Was ich aber nicht glaube ist eigentlich stand der dinge!!
     
  2. #42 Pommrich, 07.08.2008
    Pommrich

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    Hallo cosima123

    habe mir gerade den Verlauf hier angesehen zu den Bildern nur kurz WOW...
    das geht wirklich???

    Und nun Hilfe in schwarz auf weiß
    Besorg dir mal die technischen Richtlinien für Maler & Lackierer
    Merkblatt 21 Planung und Verarbeitung von WDVS
    Hier steht nicht nur das der UG trocken zu sein hat
    (Seite 21-17 Punkt 3.4)
    man findet auch wörtlich "Die Dämmplatten sind planeben anzusetzen. Bei EPS- Dämmplatten sind evtl. Versätze an den Stößen beizuschleifen..."
    (Seite 21-19 letzter Absatz)
    Auch das Thema Klebemörtel auf Plattenstößen ist nur ein Absatz höher zu finden.

    Kurz gesagt mit Hilfe der eigenen Bilder und den TR ist es kein Problem um Nachbesserung zu erreichen.
    Am liebsten würde ich dafür sorgen wollen dass dieser Unternehmer keinen Fuß mehr auf den Boden bekommt.
    Diese schlampige Ausführung und die noch dreistere Ausrede ist eine Schande für das gestammte Malergewerbe.

    Ich hoffe ich konnte weiter helfen
    MFG Malermeister Pommrich :winken
     
  3. #43 Hundertwasser, 07.08.2008
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    Abgesehen davon ist m.E. der Brandüberschlagstreifen überflüssig. Kommt aber auf die Landesbauordnung an. An Gebäuden geringer Höhe (in Bayern 7m von OK Gelände bis Boden oberstes ausbaufähiges Geschoß) bestehen keine Anforderungen an den Brandschutz.
     
  4. #44 Ralf Dühlmeyer, 07.08.2008
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    Tja 100H2O -- des kümmt auf den Hersteller an. Manche Zulassungen gips nur mit MiWo Streifen, andere für diese Fälle ohne.
     
  5. #45 Bauwahn, 07.08.2008
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    Das trocknet sicher irgendwann wieder ab und dann ist der Dämmwert wieder ok (der Ziegel trägt sowieso kaum was dazu bei). Kritisch wäre allenfalls, falls die Verklebeung dadurch gelitten hätte.
     
  6. #46 optikus, 07.08.2008
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    Hallo cosima123!
    Das ist ja mehr als Murks ,ich würde alles wieder runterreissen lassen und auf Schadenersatz klagen.
    Alleine deshalb schon weil es weiß Gott nicht schwer ist es richtig zu machen selbst als Laien.

    Gruß optikus
     
  7. #47 Herr Nilsson, 08.08.2008
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    Q1-Q4 gibt es nur bei glatten Putzen (i.d.R. bezogen auf Gips-Innenputze). Für Aussenputze kenne ich das nicht, wo steht das? Bei strukturierten Putzen gilt m.M. nach schlicht und ergreifend die 18202. Platten schleifen ist Standard ist ja wohl etwas pauschalisiert. Gut geklebt und dickschichtig armiert hole ich 1mm Unebenheit wohl raus. Und angenommen alles ist eben, hmmmm.
    @Gipser: geht ein Anwalt zum Anwalt............:think.....hoffe Du verputzt Dein Haus selbst:biggthumpup:!?
    Und jetzt schlagt mich, aber bei jedem Brandschutzstreifen im Sturzbereich (exkl. Brandschutztrog) baue ich ebenfalls Kreuzfugen ein. Sollte natürlich nicht sein. Aber selbst Knauf/ Marmorit finden es ganz offiziell in Ordnung, wenn an Gebäudeecken nicht verzahnt wird.
    Aber mal zum Mangel: könnte es sein, dass die Verklebung nicht ordentlich ausgeführt wurde, abgesehen vom Versatz? Und dann schön dünn/ dünn drüber, so mit 5 mm Gesamtaufbau? Sieht eigentlich nach klaffenden Dämmstofffugen aus, dafür ists aber zu "sauber" verklebt. Würde, wenn die Dämmstoffstärke nicht wäre, auf eine Kehle zur Plattenmitte hin tippen. So bleibt eine letzte Vermutung: überlappte Armierung trägt auf.
    Wie dem auch sei, ein Mangel ist es auf jeden Fall. Also wie Herr Kugel schon sagt, SV dabei, denn Rest sollte eine Anwältin dann ja alleine können:shades.
     
  8. #48 cosima123, 09.08.2008
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    danke herr nilsson,:)

    ich hatte das bild mit den nicht ausgeklinkten ecken rausgenommen, weil ich zu viele bilder drin hatte. jetzt habe ich getauscht und es ist wieder drin. da siehst du, was die an den unteren ecken der fenster fabriziert haben.

    das mit dem dünn- dünn, das ist auch unser verdacht hier.

    was meinst du mit "versatz"??


    einen SV habe ich jetzt beauftragt.

    geht nen anwalt zum anwalt? :D

    nun, es auch vorkommen, dass ein (zahn-)arzt zum (Chirurgen =)arzt geht. so ähnlich kann es auch beim anwalt sein.

    in diesem fall ist es nochmal anders. (baurechts-)anwalt-knowhow ist weniger entscheidend.

    oder so:
    ich weiss, was ich weiss und auch, was nicht. über die wdvs-klebe-technik usw: da habe ich keine ahnung!!! ohne eure hinweise wär ich aufgeschmissen!!

    am ende trifft die entscheidung nachbesserungspflicht: ja oder nein der SV. (den ich wegen eurer hilfe beauftragt habe, ich denke aufgrund eurer angaben, das bringt was..)

    (selbst wenn die sache vorm richter enden würde: der SV macht sein gutachten und das gericht schließt sich an.):bounce:

    also nochmal: DANKE! :28: ein top forum!! jeder hinweis wird notiert.
     
  9. #49 Gast943916, 09.08.2008
    Gast943916

    Gast943916 Gast

    @Herr Nilsson
    eben darum mein Hinweis, oder weisst du nur weil du Handwerker bist ALLES über andere Baugewerke? Das kann glaube ich keiner von sich behaupten
     
  10. Julius

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    Mit diesem Glauben an die Arbeitsweise von Gutachtern und Richtern sind schon sehr viele (auch Juristen) auf die Nase gefallen!

    Ganz entscheidend ist, daß die richtigen Beweisfragen gestellt werden!!!

    Und das kann am besten ein baurechtserfahrener Anwalt in Verbindung mit einem eigenem Parteigutachter.
     
  11. Julius

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    Noch was:

    Dessen Leistung kann man dann (natürlich nur im Obsiegensfalle) auch der Gegenseite in Rechnung stellen.

    Wenn Du Dich selbst vertreten würdest, dürftest Du Dir den Aufwand vermutlich an die Backe schmieren...

    Also ich würd mich mal nach nem Kollegen umsehen.
    Sieht auch besser aus und nicht nach Streithansel mit Berufskrankheit. :e_smiley_brille02:
     
  12. Robby

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    Über das Wissen (Kosten, Beweisaufnahme usw...) wird auch der Globaljurist was wissen ;)

    EIn Bau RA sollte dazu noch die entsprechenden OLG BGH usw... Entscheidungen kennen. Das muß ein Familienrechter zB. eben nicht
     
  13. Julius

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    Sorry, wenn ich aufgrund ihrer Ausführungen den Eindruck gewonnen hatte, daß Cosima noch nicht allzuviel Erfahrung mit dem Einsatz von technischen Sachverständigen vor Gericht hat.
     
  14. #54 Herr Nilsson, 09.08.2008
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    @Gipser: ja, weiß ich, bin nämlich seit neuestem auch noch Bau.-Ing. (sitz gerade am Diplom):deal. SCHERZ mit dem alles Wissen, hast schon recht. Sehe den Fall hier allerdings aus rechtlicher Sicht als unkomlizierten Fall von Werkvertragsrecht in Verbund mit einer eventuellen AGB-Kontrolle (>>>VOB<<<). Das sollte jeder Anwalt in den Grundzügen beherrschen, und Baurecht hast Du im Studium auch. Es geht nur darum, den Mangel als solchen auch sachlich begründen zu können (>>>SV).
    @cosima: mit Versatz meinte ich die Kreuzfugenbildung, z.B. auch das NICHT ausklinken um Fenster (wie aber bereits erwähnt geht es gar nicht anders in manchen Fällen, es sei denn ich baue den Brandschutzstreifen L-förmig ein; ist, je nach Fenster, sogar vorgeschrieben).
    Schade dass Ihr den Mangel schon bemängelt habt, sonst hätte ich es einfach abgenommen und einen anderen machern lassen ("unbekannter Mangel bei Abnahme").

    @optikus:

    "Das ist ja mehr als Murks ,ich würde alles wieder runterreissen lassen und auf Schadenersatz klagen."
    >>>warum runterreißen und Schadenersatz wofür?
    "Alleine deshalb schon weil es weiß Gott nicht schwer ist es richtig zu machen selbst als Laien."
    >>>wer so blödes Zeug daherschwätzt, der möge mir nachsehen, dass ich bezweifle, dass alles so einfach ist, "selbst als Laien, ey":mauer!
     
  15. #55 Hundertwasser, 09.08.2008
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    Aus den Herstellervorschriften geht sicher hervor, das der Untergrund für eine Verklebung geeignet sein muss. Dazu gehört, das der Untergrund fest, trocken und frei von trennenden Substanzen sein muss.

    Wenn durch die Verklebung auf den feuchten Untergrund die dauerhafte Haltbarkeit nicht gewährleistet ist muss mindestens gedübelt werden oder eben der ganze Klumpatsch entfernt werden.
     
  16. #56 cosima123, 09.08.2008
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    danke für den hinweis!

    also hätten die eventuell dübeln müssen,
    weil die wände so extrem nass waren?!



    ich hab jetzt hier die verarbeitungshinweise.

    ein auszug:


    4.4.1 Allgemeines

    Die Oberfläche muss eben, trocken, fett- und staubfrei sein.
    Die dauerhafte Verträglichkeit eventuell vorhandener Beschichtungen
    mit dem Klebemörtel ist sachkundig zu prüfen.

    4.4.2 Geklebtes WDVS

    Stark saugende oder sandende Untergründe müssen
    mit einer Grundierung verfestigt werden.

    Der Untergrund muss mindestens eine Abreißfestigkeit...

    4.6.1 Allgemeines

    Die Dämmstoffplatten sind passgenau im Verband anzukleben.
    Zwischen den Platten dürfen keine offenen Fugen entstehen.
    Unvermeidbare Spalten müssen mitgleichwertigen Dämmstoffen geschlossen werden. In die Fugen darf kein Klebemörtel gelangen.
    Zu Vermeidung von Wärmebrücken dürfen die Kanten nicht bestrichen
    oder verschmutzt werden.


    ansonsten:

    kleiner jur. exkurs:

    - wenn wir den mangel abgenommen hätten,
    dann wären wir beim non liquet die verlierer.

    vor der abnahme muss der auftragnehmer beweisen,
    dass KEIN mangel vorliegt.

    nach abnahme müssten wir beweisen, dass ein mangel vorliegt.

    mein GU sagt aktuell nach ansicht der bilder:

    alles mängelfrei. wenn überhaupt sei das nur ein opt. mangel im streiflicht = unerheblich.


    jur. exkurs: on

    -thema: baurecht und inhalt des jurasturiums.

    im studium hat man öffentl. baurecht.

    das hat nichts mit der VOB zu tun.

    eher was mit flächennutzungsplänen, bplänen, abrissverfügungen usw.


    - VOB/B gilt bei uns, wurde wirksam vereinbart.

    - problematik: beweisthemen und beweisfragen, alles richtig. keine bange: das kriegen wir schon selbst hin. es ist korrekt beobachtet, dass man im gerichtl. verfahren (egal ob baurecht oder sonstwas) die beweisfragen sehr sauber stellen/anregen sollte.

    jur. exkurs: off

    wenn bei uns der beauftragte SV (= reines erstes Privatgutachten) deutlich techn wie opt mängel feststellen sollte, und der auftragnehmer trotzdem weiter mauern sollte, was ich NICHT glaube, dann geht es natürlich in die stufe 2.

    ich hoffe auf eine einigung nach dem gutachten. wir haben geld zurück gehalten. ich denke also, der GU wird bei einem deut. festgestellten mangel durch den SV nachbessern, um die kohle zu bekommen statt noch ins gerichtl verfahren überzugehn.

    ich werde berichten.:bounce:

    danke für jeden hinweis!!!
    :winken
     
  17. #57 Hundertwasser, 10.08.2008
    Hundertwasser

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    Nein Cosima123, das war nur als Vorschlag gemeint um nicht alles runterreissen zu müssen.
     
  18. #58 cosima123, 14.08.2008
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    gestern

    fand der termin statt

    mit dem öffentl. bestellt. und vereidigt. SV malermeister.

    er sagt: techn mängel sind da zu hauf.:motz

    es hat sich noch was ergeben: der ausführende betrieb ist kein meisterbetrieb.
    der chef ist geselle.
    damit hätte er das nicht machen dürfen:yikes

    ich hätte NIE gedacht, dass unsere baufirma so drauf ist. ne.

    jetzt

    haben wir das problem: wie nachbessern?
    worauf sollte ich achten/bestehn?

    ich will den streitweg vermeiden und ziehe ne (schnelle) einigung und (zeitnahe) nachbesserung vor. aber dann sollen die mir auch nen vernünftigen nachbesserungs-vorschlag machen.


    problem ist der wandaufbau.

    in der zulassung finde ich jetzt nur den wandaufbau wdvs- armierung-putz.

    es stellt sich die frage, ob man trotzdem

    auf den putz einfach nochmal ne neue armierung bringen kann

    und da drauf dann ne zweite lage (vorgefärbten) mineralischen putz + anstrich.


    ich hab nur mein laienwissen und daraus habe ich ne ahnung gebildet:

    wdvs-armierung-putz-armierung-putz

    da stimmt die sache mit der rangfolge in der duffusionsoffenheit nicht mehr, die soll doch nach außen abhnehmen:
    wdvs = total dicht,
    armierung = ziemlich/mitteldicht,
    putz = mittel-dicht.

    also würde ne zweite lage armierung/putz nicht funktionieren?
    oder falsch?


    ausserdem frage ich mich,
    ob der gesellenbetrieb das selbst nachbessern kann/darf/muss, oder,
    ob wir auf ner meisterfirms bestehen sollten. was denkt ihr?)

    @hundertwasser: :winken das mit den dübeln hat der SV der BL auch vorgeschlagen. wenn ich deine anderen beiträge zum thema lese, dann hast einmal geschrieben: putz/armierung runter und dann neu. was denkst du hier?

    wozu sollen die dübel gut sein?

    der SV sagt dübel in den putz, armierung und nochmal putz drüber. man müsse prüfen, ob das mit der zulassung ginge.

    UND noch ne frage: er deutete an, dass wegen der anbringung der wdvs auf das nasse poroton vor dem innenputz und vor dem estrich es sich auch probleme ergeben könnten innen im haus (risse etc)- aber, er sei für aussen zuständig, da sei er der fachmann.


    soll ich jetzt noch ne bohrung machen lassen zur feuchtebestimmung? was denken die versammelten experten??
     
  19. #59 Ralf Dühlmeyer, 14.08.2008
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

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    Ich hab nicht alles gelesen, aber wenn ichs richtig sehe geht es um folgende Aspekte
    nasser Untergrund -> schlechte Haftung. Lösung = Dübeln wie Altbau
    Welliger Putzgrund -> Sch... Optik. Lösung = Spachteln mit Armiermasse. Erfordert Können!!!
    Fugen als Wärmebrücke -> Mangel Lösung = KEINE.
    Um die Fugen zu sanieren, müsste der gesamte Oberbau runter, die Fugen aufkratzen, schäumen.
    Wenn der Haftgrund wirklich so schlecht ist, fällt da schon ein Teil der Platten ab. Und selbst wenn die haften bleiben, sieht die Oberfläche hinterher aus wie der Kugelfang am Schrotgewehr-Schiessstand :yikes
    Ausserdem - wurden die Platten mit Punkt-Wulst geklebt?? Oder wurde das geprüft?
    Mal nach Benutzerin BTopferin und dem Thema Wasser aus der Fassade (oder so ähnlich) suchen.
    Da ist mMn NICHTS nachzubessern - schon gar nicht von so einer Gurkenpflückertruppe.

    Nu könnt man natürlich Schwine sein, Termin zur Nacherfüllung setzen und hoffen, dass die wieder pfuschen. Weil dann .......................... :lock
    Aber das brauch ich der Juristin ja nicht sagen ;)

    MfG
     
  20. #60 VolkerKugel (†), 14.08.2008
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    Es sind sich doch Alle einig ...

    ... dass das Murks ist.

    Also: Murks komplett runter und vom Fachbetrieb neu machen lassen.
    We sagt denn, dass der Geselle hier nur optisch gepfuscht hat :confused:
    (von Diagonalpfeilen hat der sicher auch noch nix gehört).
     
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