Erstattung nicht realisierbares Dachflächenfenster

Diskutiere Erstattung nicht realisierbares Dachflächenfenster im Dach Forum im Bereich Neubau; Hallo, wir haben über einen Bauträger ein Reihenhaus erworben. In den Bauzeichnungen, die dem Kaufvertrag beigefügt waren, ist ein...

  1. Camilo

    Camilo

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    Hallo,
    wir haben über einen Bauträger ein Reihenhaus erworben. In den Bauzeichnungen, die dem Kaufvertrag beigefügt waren, ist ein Dachflächenfenster eingezeichnet, was aufgrund von Gaube und Mindestabstand zur Trennwand von 1,25m nicht realisierbar ist.
    Der Bauträger hat dies bereits durch das Brandschutzgutachten im Februar erfahren, uns jetzt bei Fertigstellung des Dachs aber erst beiläufig mitgeteilt.
    Er meint wir würden es ja vergütet bekommen.
    Wie hoch ist die Erstattung für ein Dachflächenfenster anzusetzen, das nicht eingebaut werden kann?

    Vielen dank für alle Antworten im voraus,
    Camilo
     
  2. #2 Baufuchs, 09.08.2008
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Ganz

    einfach:

    Abwarten, was der BT als Gutschrift ausweist.

    Im übrigen ist die Frage schon deshalb nicht zu beantworten, weil Angaben zu Fabrikat/Größe etc. fehlen.
     
  3. Camilo

    Camilo

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    an anderen Stellen wo die Dachflächenfenster realisiert wurden, wurde VELUX eingebaut und die Mindestgröße dafür ist wohl 78/118/92.
    Kann aber nicht einschätzen wieviel Prozent der BT für das Fenster im Einkauf bekommt und was man für den Einbau rechnen muss.....
     
  4. #4 Zuviel Zeit, 09.08.2008
    Zuviel Zeit

    Zuviel Zeit

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    Die Entschädigung die der Bauträger für das Fenster zahlen wird, wird so gering sein dass es sich wohl eher lohnt auf dem Fenster zu bestehen.

    Wenn die Bauzeichnung mit zur Vertragsgrundlage gehört dann habt ihr Anspruch auf das Dachfenster.
    Da der Mindestabstand zum Nachbarn wohl nicht unerwartet für den Bauträger aufgetreten ist, liegt die Vermutung nahe dass er hier bewusst verschwiegen hat dass dieses Fenster schwieriger sein wird.

    Wenn nur Brandschutzgründe gegen das Fenster sprechen dann muss da eben ein entsprechend zertifziertes Fenster rein.

    Im Normalfall ergeben sich durch das fehlende Fenster ja auch Nachteile... es kann ja sein dass dieses Fenster zwingend erforderlich ist damit ein bestimmter Raum überhaupt vernünftig nutzbar ist.

    Erstmal den Bauträger zu einer schriftlichen Stellungsnahme über das fehlende Fenster auffordern, denn nur was man schriftlich hat kann man auch als weitere Grundlage nehmen.

    Gruß
     
  5. #5 Baufuchs, 09.08.2008
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Nicht so schnell mit

    den jungen Pferden!

    Bauzeichnungen sind zwar dem Vertrag beigefügt, aber wenn der BT nicht ganz blöd ist, gibt es im Vertrag auch eine Klausel "bauliche Änderungen aufgrund behördlicher/bauaufsichtlicher Anordnungen bleiben vorbehalten".

    Zeichnungen sind immer nur Anlagen zu BT Verträgen.

    Den Vertrag selbst kennen wir jedoch nicht, also mag der Fragesteller erst mal prüfen, was da so geschrieben steht.

    Schriftstück an BT mit Bitte um Klärung ist jedoch tatsächlich angeraten.
     
  6. Camilo

    Camilo

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    Na klar, im Vertrag steht natürlich, wenn behördliche Auflagen es bedingen von der geplanten Ausführung abgewichen werden muß. Ist ja auch logisch, wenn die HBO es vorsieht, dass eine Dachöffnung von der Trennwand 1,25m entfernt sein muss, dann kann kein BT das einbauen, weil es ansonsten ja keine Abnahme gibt.
    Stellt sich wohl nur die Frage in welcher Höhe vergütet wird. Gibt es irgendwelche Regularien für diesen Festlegung? Muss ich akzeptieren was der BT vorschlägt? Wahrscheinlich werden die Fenster sehr günstig sein wenn der BT sie nicht einbauen muss im Vergleich zu dem was sie kosten würden, wenn er sie zusätzlich einbauen müsste...
     
  7. #7 VolkerKugel (†), 09.08.2008
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    Hüstel ...

    ... wenn das so in der HBO steht, hätte das doch eigentlich gar nicht erst eingeplant werden dürfen :confused:

    Ich mein´ ja nur so :konfusius
     
  8. #8 wasweissich, 09.08.2008
    wasweissich

    wasweissich Gast

    du irrst , volker , solche vorschriften sind wie windhosen , plötzlich und unerwartet....:wow


    j.p.
     
  9. #9 VolkerKugel (†), 09.08.2008
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    Ich denke eher ...

    ... der BT ist ein Windbeutel :biggthumpup:
     
  10. #10 Baufuchs, 09.08.2008
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    @Volker

    Du hast recht.

    Planungsfehler, verursacht durch den Architekten, den der BT beauftragt hat.:konfusius
     
  11. #11 VolkerKugel (†), 09.08.2008
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    @Baufuchs ...

    ... :p
     
  12. Camilo

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    Ok vielen Dank erstmal für alle hilfreichen Beiträge.

    Nochmal aber von mir nachgefragt:
    Gibt es irgendwelche Regularien für diese Festlegung der Höhe der Vergütung in solch einem Fall? Muss ich akzeptieren was der BT vorschlägt?
     
  13. #13 MartinB, 10.08.2008
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    Frag doch den Dachdecker !
     
  14. #14 wasweissich, 10.08.2008
    wasweissich

    wasweissich Gast

    martinB

    was hat der dachdecker mit dem geld zu tun , welches der bt über hat ??
     
  15. #15 cosima123, 10.08.2008
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    ich tippe mal: er wird ihnen 200 euro anbieten.
     
  16. #16 cosima123, 10.08.2008
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    der dachdecker besorgt die dachflächenfenster und baut se ein.
    so war es jedenfalls bei uns.



    wir haben pro stück ca. 300/350 euro bezahlt inkl. einbau.
     
  17. #17 wasweissich, 10.08.2008
    wasweissich

    wasweissich Gast

    :bounce:wieder etwas gelernt:28: danke . (hätte es mir aber fast so gedacht , ich war schonmal auf einer oder zwei baustellen.... )

    aber der zusammenhang wird damit immer noch nicht geklärt .

    j.p.
     
  18. Camilo

    Camilo

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    na ich denke dazu müsste er dann mal mindestens eine Kostenkaluation vorlegen ,wie er auf den Preis kommt... Könnte ich mir nur mit Ersteigerung des Fensters bei eBay für 1EUR vorstellen, weil eingebaut muss es ja auch noch werden..:mega_lol:
     
  19. #19 wasweissich, 10.08.2008
    wasweissich

    wasweissich Gast

    ich glaube nicht , dass im vertrag irgendetwas über kalkulationsvorlegen steht , und dann macht er :p:p:p
     
  20. #20 cosima123, 10.08.2008
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    pffft.

    ich hab martin so verstanden: wenn camillo den dachdecker fragt und der ihm ne korrekte antwort geben WÜRDE, was das fenster gekostet hätte, dann hätte camillo ne bessere verhandlungsbasis gegenüber dem BT.

    eigentl. müsste hier noch ne minderung hinzukommen

    für ein dunkleres DG ohne fenster.

    camillo hat es sich nicht anders überlegt, sondern das fenster kann nicht eingebaut werden wegen nem planungsfehler.

    war das DG vorher von den raumhöhen und den lichtverhältnissen her als wohnraum nutzbar? isset das jetzt nicht mehr, weil zu dunkel?
     
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