Fehlende Sockelabdichtung - Rechtslage

Diskutiere Fehlende Sockelabdichtung - Rechtslage im Außenwände / Fassaden Forum im Bereich Neubau; Hallo, leider fehlt uns zu diesem Thema noch immer der Überblick zu diesem Thema, hier die Fakten : Doppelhaus mit GÜ schlüsselfertig zum...

  1. Bine03

    Bine03

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    Hallo,
    leider fehlt uns zu diesem Thema noch immer der Überblick zu diesem Thema, hier die Fakten :

    Doppelhaus mit GÜ schlüsselfertig zum Festpreis gebaut, Vertrag nach VOB/B, Bezug Nov. 2006. Architekt = Bauleiter.
    Boden recht lehmig (Lettenkeuper, Verwitterungston + Dolomitstein)
    Ausgebauter Keller (Außenwand = Stahlbeton d=24 cm, außen mit Kunststoff-Bitumen-Beschichtung, Perimeter Duo von Schwenk 8 cm (also keine Noppenfolie, sondern außen Flies).
    Außenwände: 36,5 cm Porenbetonsteine.
    Bitumendachpappestreifen unter gemauerte Wände im EG/UG.
    Außenputz: Mineralischer Kalk-Zementputz ca. 2 cm stark.
    KEINE SOCKELABDICHTUNG vorhanden, 1. Steinreihe (Porenbeton) liegt fast komplett unter der Pflasterdecke.
    Es geht um die Ostseite des Hauses = Eingangsbereich + Garage; es sind 3,50 m zur Straße hin (alles gepflastert direkt an die Hauswand hin ohne Kies, ohne Gefälle zur Straße hin bzw. tw. minimales Gefälle zum Haus. Straßenverlauf leicht ansteigend (ca. 4 %). (Westseite mit Terasse hat Kemperol-Abdichtung)

    Architekt sagt : es sei Sache des Gartenbauers, den Sockelbereich mit Dichtschlemme abzudichten + Noppenfolie davorzustellen, sonstige Sockelabdichtung brauche man nicht.

    Gartenbauer hatte im Angebot Noppenfolie erwähnt, diese hat er jedoch nur an die Nachbargarage gestellt, bei uns ließ er sie komplett weg. Dichtschlämme hat er angebracht, diese bricht jedoch z.T. und überdeckt den Sockelbereich nicht an allen Stellen.

    Hätte der Bauträger die Sockelabdichtung nach DIN 18195 anbringen MÜSSEN ?
    Wen können wir zur Rechenschaft ziehen?
    Wie stehen die Chancen, wenn man deswegen vor Gericht geht?
    In welcher Form kann man die Sockelabdichtung jetzt im Nachhinein noch anbringen ?
    Können wir auch gegen den Gartenbauer vorgehen, der die Noppenfolie einfach wegließ ?
    Vielen Dank im voraus !
     
  2. Robby

    Robby Bauexpertenforum

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    Noppenfolie ist keine Abdichtung.

    Hier fehlt die Abdichtung nach DIN 18195 - 6 bis GOK dann nach Teil 4 ab GOK bis geplant 30 cm über GOK (GOK = Geländeoberkante)

    Es ist Sache des Architekten die Sockelhöhe anzugeben und entsprechend eines BGH Urteils gehört die Abdichtung gegen Feuchtigkeit zu den besonders Schadenträchtigen Bauteilen welche eine erhöhte Planung und Überwachung bedürfen.

    Rechtslage ist klar ...

    Nur was hat ein Archi mit einem BT zu tuen? oder war es der Archi (Angestellter oder Freiberufler) des BT?

    Ansonsten sitzen alle im Boot... Planer (Organisationsverschulden), GU Gü oder besser AN wegen Fehlerhafter Ausführung, Handwerker wegen fehlender Hinweispflichten.

    Ach und das Kemperol würd ich auch noch da wegdonnern wenn das die Abdichtung darstellt :e_smiley_brille02:
     
  3. Robby

    Robby Bauexpertenforum

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    Vorgehensweise...

    Eigenen SAchverstand einkaufen der (erstmal) auf Augenhöhe mit denen "redet".

    Dann Mängelrüge mit Fristsetzung, selbständiges Beweisverfahren, aber das alles nur mit einem Fachanwalt für Baurecht
     
  4. Bine03

    Bine03

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    Danke für die schnelle Antwort.
    Der Archi arbeitet 2-gleisig: er hat eine Wohnbau-Firma (seine Frau ist GF) für schlüsselfertiges Bauen – dort macht er dann Planung + Bauleitung (keine Ahnung, ob er dort als Angestellter läuft) oder man hätte mit ihm als Architekt bauen können.

    Im Bereich der Terasse (Wetterseite !) haben wir einen Schöck-Isokorb, vor den bodentiefen Terassenfenstern Kemperol-Abdichtung. Terasse ist nicht unterkellert. Neben der Terasse ist dann noch ein ca. 10 cm hohes Blech über die Kemperol-Abdichtung angebracht. Warum Kemperol „wegdonnern“ ?? Ist das auch keine korrekte Abdichtung an dieser Stelle ?

    Die Garage ist nicht unterkellert, der Sockelbereich hat nicht mal einen Schwarzanstrich, dort hat sich schon nach kurzer Zeit grünes Moos (oder was das ist) gebildet.

    Da die nachzuarbeitende Fassaden-Fläche vor dem Haus (Osten) „nur“ ca. 3,70 m beträgt (2 Lichtschächte und Haustür mit Rinne davor habe ich abgezogen) und die Garage im Osten nur 1,50 m (an die linke Seite der Garage hat der Nachbar Betonrabatten stellen lassen, da kommt man nicht mehr ohne weiteres ran), haben wir die Befürchtung, daß die Kosten für SV und Fachanwalt etc. weitaus höher kommen könnten, als die Sanierung in Eigenregie. Soviel wir wissen, hat dieser Architekt sich inzwischen selber zum „Sachverständigen“ ausbilden lassen, damit er bei der Bauherrschaft dagegen halten kann, wie seine Bauzeichnerin mir mal erzählte. Ist denn die DIN 18195 tatsächlich so eindeutig, daß wir auf jeden Fall gewinnen können ?
     
  5. #5 VolkerKugel (†), 12.08.2008
    VolkerKugel (†)

    VolkerKugel (†)

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    Architekt . Nachweisberechtigter für Wärmeschutz
    Dem ...

    ... ist erstmal nichts hinzuzufügen :konfusius .

    Das muss sich jemand vor Ort und im Detail anschauen.
     
  6. Robby

    Robby Bauexpertenforum

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    Vor Gott und auf hoher See ist man ganz alleine in Gottes Hand. Soviel zum gewinnen...

    Hier ist wichtig sich mit dem RA und dem eigenen SAchverständigen zu beratschlagen...

    Zum Sachverständigen ausbilden lassen? Bedeutet das er hatte vorher keinen Sachverstand?

    Die KAmmern als Bestellungsorgane für öbuv SV bilden nicht aus sondern prüfen nur.

    Sachverständiger alleine kann sich jeder nennen! Es gibt sogar "merkwürdige" Gesellschaften die innerhalb 3 Tagen mit Prüfung bei ihrem eigenen Verband den Titel "Sachverständiger für Schäden an Gebäuden und Immobilienwertermittlung" vergeben! Auch interessiert ;)

    Also das sagt nix und ich hake das unter Bangemachen ab!


    Wenn ich Lichtschächte und keine Sockelabdichtung höre ahne ich noch ein paar Sachen welche ich prüfen LASSEN würde! Denn die Lichtschächte gehören mit in die ABdichtung einbezogen und eingedichtet!

    Bange machen gilt nicht ;)

    Ein SV kann auch gegen Vergleichbar geringes Honorar ohne schriftliches Gutachten die Lage prüfen und dann das weitere Vorgehen abstimmen.
     
Thema: Fehlende Sockelabdichtung - Rechtslage
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