Unterschiedliche Brüstungshöhen in einem Zimmer

Diskutiere Unterschiedliche Brüstungshöhen in einem Zimmer im Fenster/Türen Forum im Bereich Neubau; Muss man unterschiedliche Brüstungshöhen in einem Zimmer bzw. zwei Zimmern hinnehmen? Eine einheitliche Brüstungshöhe in einem Zimmer ist doch...

  1. #1 Bodynerv, 20.08.2008
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    Muss man unterschiedliche Brüstungshöhen in einem Zimmer bzw. zwei Zimmern hinnehmen?

    Eine einheitliche Brüstungshöhe in einem Zimmer ist doch nicht nur im Sinne eines einheitlichen Gestaltungsbildes der Normalfall, sondern ich erwarte das einfach auch als Auftraggeber. Einen Unterschied von 10cm kann ich nicht tollerieren. Er ist auch nicht einfach zu verbergen, man sieht den Höhenunterscheid vielmehr auf den ersten Blick.
    Mein Auftragnehmer begründet die Abweichung mit konstruktionsbedingter Lösung (Fenster einer Gaube) :irre Einen Ausführungsplan gibt es nicht (ja inzwischen bin ich schlauer), die Zeichnung aus der Genehmigungsplanung enthalten zwar für die Gaubenfenster keine Brüstungshöhe, allerdings für alle anderen Fenster und sind auf den Ansichten und im Schnitt eindeutig auf gleicher Höhe eingeordnet. :eek: Der Werkvertrag beinhaltet darüber hinaus Zeichungen, aus denen eindeutig zu erkennen ist, dass der Einbau auf gleicher Höhe gewünscht war. Laut meiner Sachverständigen wären natürlich andere Lösungen möglich gewesen, aber leider hat der Auftraggeber offenbar bei seiner Detailplanung die Randbedingungen nicht beachtet und kurzfristig mal selbst entschieden, wie er was in Auftrag gibt... nun ist das Kind leider in den Brunnen gefallen. Ich erwarte keine Rechtsberatung, würde einfach nur gern eure Meinung hören. Auch zum Argument meines Auftragnehmers, dass die unterschiedlichen Höhen ja immer noch zulässig wären...
     
  2. sepp

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    richtig, allerdings hätts einer planen müssen....
    und nu?
    die haste dir gespart!
    und jetzt kannste im zuge eines streitfalles aufgrund eines optischen mangels versuchen geld zu sparen :deal
     
  3. #3 Bodynerv, 21.08.2008
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    Ehrlich gesagt war es für mich bei Vertragsabschluss nicht erkennbar, dass mein GU keine Ausführungsplanung macht, sicher wurde sie nicht extra aufgeführt, allerdings bin ich davon ausgegangen, dass das zum Standard gehört, nun bin ich schlauer... allerdings sind meine eigenen Zeichnungen Vertragsinhalt, auf deinen zu erkennen ist, dass eine einheitliche Brüstungshöhe gewünscht war! Insoweit hat mein GU rechtlich schlechte Karten. Am meisten stört mich ja, dass man offenbar gar nicht nach anderen Lösungsansätzen gesucht hat und vor allem mich zu keinem Zeitpunkt in die Entscheidungsfindung einbezogen hat. Die Gründe sind mir schon klar, das begrenzte Budget, aber ich wäre ohne Zweifel zu Nachverhandlungen bereit gewesen, hätte ich das Ausmaß in der Ausführung gekannt...
     
  4. Ryker

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    Da bin ich allerdings gespannt, wie die Gaube in der Seitenansicht im Haus steht.
     
  5. #5 Bodynerv, 21.08.2008
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    Die steht auch auf den Zeichungen der Architektin so im Haus, dass man eine einheitliche Brüstungshöhe erkennt, bei 45° Dachneigung war da genügend Platz.
     
  6. #6 Klueverhh, 21.08.2008
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    warum..

    sind denn die Brüstungshöhen unterschiedlich?
    Sind hierfür vielleicht auch "klar ersichtliche Vorgaben" aus Ihren Zeichnungen verantwortlich?
    Nur der Grund für die Ausführung kann zur Lösung führen.
    :shades
     
  7. #7 Bodynerv, 21.08.2008
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    Weil der GU geschlafen hat? :sleeping
    Vorgaben gab es nur hinsichtlich Gesamtbreite (wg. Bebauungsplan), Lage, Tiefe und zur Größe der Fenster (mit Rollläden), alles andere war nicht vermaßt...
     
  8. sepp

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    in welcher form war denn zu erkennen, daß eine einheitliche höhe gewünscht war?
    eindeutig beschriebene höhenlinie, oder zesur in der fassade?
     
  9. #9 Bodynerv, 21.08.2008
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    Die Fenster waren auf den Ansichten in einer Höhe angeordnet.

    Muss man nicht einfach unterstellen, dass eine einheitliche Brüstungshöhe der Normalfall ist?
     
  10. Robby

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    warum denn?
     
  11. #11 Bodynerv, 21.08.2008
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    Wie schon geschrieben, einheitlichen Gestaltungsbild, uneingeschränkte Nutzungesmöglichkeiten und so weiter...
    Ist es so ungewöhnlich, dass man eine Brüstungshöhe im gesamten Haus unterstellt,wenn in der Zeichnung des Architekten jedes andere normale Fenster die gleiche Brüstungshöhe zeigt?
     
  12. #12 VolkerKugel (†), 21.08.2008
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    Die für die Ausführung verbindliche Brüstungshöhe jedes Fensters wird in der Regel in der Ausführungsplanung - min. M = 1:50 - durch eindeutige Vermaßung festgelegt.

    Alles andere vorher sind unverbindliche Absichtserklärungen.

    Wer auf eine Ausführungsplanung - warum auch immer - verzichtet, hat nachher keinen Grund zum Meckern - sach ich mal :konfusius .
     
  13. #13 Olaf (†), 21.08.2008
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    Is...

    die Brüstung eichendlich höher oder niedriger?

    wenn niedriger : -> Absturzsicher nach LBO oder was auch immer?
     
  14. #14 Bodynerv, 21.08.2008
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    Woher soll man bei Vertragsabschluss wissen, dass der GU auf einen Ausführungsplan verzichtet? Für mich und einen zugezogenen Juristen war das nicht erkennbar...
    Warum musste ich außerdem die abgestimmten Planungsskizzen gegenzeichnen? In den Skizzen des Architekten waren eindeutig keine Höhenunterschiede zu sehen. Einen Freifahrschein kann der GU damit auf keinen Fall haben!
     
  15. #15 VolkerKugel (†), 21.08.2008
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    Und warum ...

    ... ist der Architekt nur mit "Skizzen" und nicht mit einer ordentlichen Planung beauftragt worden :confused:
     
  16. #16 Bodynerv, 21.08.2008
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    In zwei Zimmern gibt es jeweils eine 86cm und eine 96cm hohe Brüstung :mauer
    Absturzsicher sind die beide, die ThürBO schreibt nur 80cm vor.
     
  17. #17 Bodynerv, 21.08.2008
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    Vermutlich nur weil der GU sparen wollte... Skizzen ist sicher auch untertrieben (steht allerdings so in der Bauleistungsbeschreibung), es sind schon Zeichungen im Maßstab...
     
  18. Robby

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    und da sind die Brüstungen oder Öffnungen bemasst?
     
  19. #19 Bodynerv, 21.08.2008
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    Also, da wo ich vom fertigen Estrich zur Oberkante Fensterbrett 96cm gemessen habe, steht in der Zeichnung BRH 0,86 mit dem Zusatz in der Legende "Alle Maße bezogen auf OFFB" :yikes
     
  20. #20 Baufuchs, 22.08.2008
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Wundersam

    und dann
    Wenns denn so ist, dass anders gebaut wurde als vermasst, dürfte es doch kein Problem sein, dem BU klar zu machen, dass ein Mangel vorliegt.

    Wie hoch ist eigentlich der Drempel/welche Dachneigung?
     
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