Mindermengen Pauschalpreisvertrag

Diskutiere Mindermengen Pauschalpreisvertrag im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Abrechnungsgrundlage muss ja die verdichtete Masse sein. Sonst würde die Bodenplatte ja nicht aufliegen, bzw. der Füllsand nur als kurze Schalung...

  1. sharky

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    Abrechnungsgrundlage muss ja die verdichtete Masse sein. Sonst würde die Bodenplatte ja nicht aufliegen, bzw. der Füllsand nur als kurze Schalung dienen.

    Die Bauleitung ist eigentlich sehr oft am Bau. Weil wir einen "Pauschalpreisvertrag" abgeschlossen haben, wurde von beiden Parteien auch niemals aufgemessen.
     
  2. #22 Baufuchs, 01.09.2008
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Abrechnungsgrundlage

    muss keinesfalls die verdichtete Masse sein.

    Text der Position:
    Es werden demnach ca. 201 m³ lose Masse geliefert, lagenweise eingebaut und dabei verdichtet. Wie auch anders ?
     
  3. sharky

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    Um auf den Punkt zu kommen, was können wir besten Fall erwarten?
    Die Stahl- Betontreppe wird aus dem Vertrag gestrichen und die Summe am Endbetrag abgezogen?
    Der Füllsand wird auf die tatsächliche Masse reduziert und ebenfalls an der Endsumme abgezogen?

    Die anderen Positionen des Vertrages stimmen ziemlich genau. Bis auf die Kimm-Schicht, diese wurde von uns während der Bauzeit um 3cm erhöht.
     
  4. #24 Ralf Dühlmeyer, 01.09.2008
    Ralf Dühlmeyer

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    @ Baufuchs:
    Klar kann man auch verdichtete Masse ausschreiben. Dann muss der BU den Faktor einrechnen.
    Aber es muss eben VOR Auftragserteilung klar sein. Nicht jetzt Rosinen picken.
     
  5. #25 Baufuchs, 01.09.2008
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Da genügend Bauleiter

    vorhanden sind:

    Mit dem BU reden, Gutschrift für Entfall Stahlbetontreppe vereinbaren und Einigung über Mengenkorrektur Füllsand erzielen.
     
  6. sharky

    sharky

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    Die Mehrarbeit der Kimm-Schicht wird im gegenzug natürlich vergütet. Wie schon geschrieben, mit der ausführung der Arbeiten sind wir absolut zufrieden. Es sind auch keine nennenswerte Mängel aufgetaucht. Wir wollen keineswegs der Firma ihren zustehenden Lohn für eine saubere Arbeit abknöpfen. Bis auf den Füllsand können wir diese Firma auch vollstens weiterempfehlen.

    Die Bauleitung wird heute nochmals Kontakt mit der Baugesellschaft aufnehmen und wir hoffen bis morgen ein positives Ergebnis zu hören.
     
  7. Eric

    Eric

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    Also lag ich richtig. Es ist kein Pauschalpreisvertrag, sondern ein Einheitspreisvertrag mit pauschaliertem Nachlaß. Wahrscheinlich wurde nur der ausgeworfene Gesamtangebotspreis nach unten abgerundet.

    Jetzt kann Sharky natürlich Glück oder Pech haben, wenn - wie an sich geboten - nach Aufmaß abgerechnet wird. Das will wegen etwaiger Mehrmassen bei anderen Angebotspostionen überlegt sein. Vorausgesetzt der Unternehmer kann überhaupt noch ein prüffähiges Aufmaß erstellen. Im Übrigen halte ich ebenfalls für zweifelhaft, ob Abrechnungsgrundlage des Angebotspreises der angelieferte oder der verdichtete Füllkies ist. Das ist eine Frage der Auslegung der " Füllkiesposition " im Angebot.

    Der geballte " Sachverstand " an dieser Baustelle ( 4-köpfige Bauleitung + Unternehmer ) geht offenbar davon aus, daß man allein mit dem Wechsel der Überschrift aus einem Bauvertrag zum Einheitspreis mit Nachlaß einen Pauschalpreisvertrag machen kann. Ist aber nicht so: falsch gewählte Worte sind Schall und Rauch; es zählt allein das tatsächlich gewollte, die richtige rechtliche Zuordnung des tatsächlich Gewollten ist eine Rechtsfrage.

    Sharky, tröste Dich. Es ist ein häufiger Fehler der " Bauleitung ", daß man allein durch Wortänderung aus einem Einheitspreisvertrag einen Pauschalpreisvertrag machen kann. Das erspart dann der " Bauleitung " viel Arbeit. Wenn es - wie nicht - ein Pauschalpreisvertrag wäre, müßte die " Bauleitung " die Massen nicht mehr vom Unternehmer aufstellen lassen und diese sodann prüfen. Aber wie gesagt: Genau prüfen, ob das Beharren auf dem Einheitspreisvertrag überhaupt Vorteile bringt.

    @ Baufuchs, hatte ich überlesen und Du hast Recht: Wenn die Treppe für den Rohbauunternehmer komplett wegfällt, dann ist das eine Teilkündigung. Die wird teuer, § 649 BGB. Hiernach müßte Sharky dem Rohbauer die vereinbarte Vergütung für die Betontreppe zahlen abzüglich der vom Rohbauer ersparten Aufwendungen und abzüglich des anderweitig erzielten Erwerbs.

    Insofern Sharky: Wenn die Betontreppe noch nicht endgültig gekündigt worden sein sollte, besser nochmals überlegen, ob es unbedingt eine Stahltreppe von einem anderen Unternehmer sein muß. Alternativ könnte man vor der Teilkündigung - sofern nicht bereits erfolgt - beim Rohbauunternehmer nachfragen, ob er für die Betontreppe eine Vergütung zu fordern gedenkt, wenn diese wegfällt. Will er keine Vergütung, dann dies schriftlich mit Unterschrift des Rohbauunternehmers festhalten.
     
  8. Eric

    Eric

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    Sharky, Du drehst Dich im Kreis!

    Beim Pauschalpreisvertrag wäre das kein Grund für eine zusätzliche Vergütung. Nur beim Einheitspreisvertrag wäre eine zusätzliche Vergütung nach § 2 Nr. 5 VOB/B zu entrichten.
     
  9. Eric

    Eric

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    Der Rohbauer hat in der Angebotsposition Arbeitsschritte beschrieben und nicht den Arbeitserfolg. Das könnt für die Abrechnung nach geliefertem Verfüllsand sprechen. Zusätzlich zu klären wäre, wie die Angebotsmasse 201,64 m³ zustandegekommen ist. Eine derart genaue Angabe ist in der Angebotsphase völlig ungewöhnlich und deutet darauf hin, daß bereits bei der Ausarbeitung des LVs oder bei Angebotsabgabe von dem Unternehmer mit dem spitzen Bleistift gerechnet wurde. Zu klären wäre also, wie und von wem die 201,64 m³ ermittelt wurden.
     
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