Ist es üblich, KEINE Angabe zur Wohnflächengröße in Bauträgervertrag reinzuschreiben?

Diskutiere Ist es üblich, KEINE Angabe zur Wohnflächengröße in Bauträgervertrag reinzuschreiben? im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Tja, unterschrieben habe ich auch nicht. Den Notar muste ich nicht bezahlen (?) !. Allgemein: Das ist ein Mehr-Parteinen-Haus. Aber auch...

  1. #41 dietrich, 09.09.2008
    dietrich

    dietrich Gast

    Tja,
    unterschrieben habe ich auch nicht. Den Notar muste ich nicht bezahlen (?) !.

    Allgemein:
    Das ist ein Mehr-Parteinen-Haus.

    Aber auch bei dem BT-Kauf von der Stange, aus Prospektangaben ohne Einarbeitung der Änderungs-Bestellung des Käufers ( wie Dachgauben), liegt oft kein Bauantrag bei der Unterschrift vor.

    Und dann steht da im Vertrag noch:

    Der Käufer erklärt, daß ihm keine Leistungen bzw. Maße mündlich oder privatschriftlich zugesagt wurden, die über die Baubeschreibung und die Baupläne hinausgehen bzw. von diesen abweichen. Ihm ist bekannt, daß derartige mündliche oder privatschriftliche Zusagen mit der Beurkundung dieses Vertrages ihre Wirksamkeit verlieren. Dies gilt auch für Prospektangaben.

    (Auch bei "Grundstückskauf-Gemeinschaften" soll es sowas geben, wie 1000 oder 10000 Anteile vom ganzen.)

    Somit Leider keine genauen m2 Angaben.
    Wie genau müssen die Größen-Angaben in einem BT-Vertrag sein?
     
  2. #42 Thomas B, 09.09.2008
    Thomas B

    Thomas B

    Dabei seit:
    17.08.2005
    Beiträge:
    11.181
    Zustimmungen:
    4
    Beruf:
    Dipl.Ing.
    zu allererst müßtest Du mal wissn, ob der BT da überhaupt mitspielt!!!

    Und was heißt für Dich Rohbau? Mauer und Beton + Zimmerer + Dachdecker + Spengler/ Flaschner?

    Das sind sehr wichtige Gewerke, bei denen auch viel Murks gemacht werden kann (nicht nur von diesem BT, sondern überhaupt und immer!). D.h., es sollte -wenn so eine Lösung in Frage käme- auch dies von einem externen überwacht werden, also einem Mann/ Frau auf Deiner Seite und nicht vom BT gestellt.

    Bevor Du Dir jetrzt einen zu großen Kopf machst würde ich erstmal klären, ob der BT da mitspielen würde. Und wenn JA, dann zu ewlchem aberwitzigen Preis.

    Thomas
     
  3. #43 rudi1106, 09.09.2008
    rudi1106

    rudi1106

    Dabei seit:
    30.01.2007
    Beiträge:
    325
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Rechtsanwalt
    Ort:
    Delmenhorst
    Ja, ist so OK. Der bezeichnete Anteil bezieht sich auf den gekauften Anteil des Grundstücks. Mit der Wohnfläche eines zu errichtenden Hauses hat das nichts zu tun.

    Jedenfalls nicht mehr. 3 % sind das höchste zulässige Maß einer Wohnflächenänderung. Die Regelung dürfte aber aufgrund der Intransparenz und der fehlenden Bestimmtheit unzulässig und damit unwirksam sein.
     
  4. #44 Baufuchs, 09.09.2008
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Das

    hier
    interessiert mich. Wo stehts geschrieben?

    Im Mietrecht z.B. geht man wohl davon aus, dass eine "erhebliche" Abweichung der Wohnfläche vorliegen muss um eine Mietminderung geltend machen zu können.
    10% ist da das Maß der Dinge.
     
  5. #45 MoRüBe, 09.09.2008
    MoRüBe

    MoRüBe Gast

    Nochmal nachfrag...

    ... Miteigentumsanteil, also WEG, = Teilung = Abgeschlossenheitsbescheinigung. Und da gibts in diesem komischen Bundesland immer noch keine Wohnflächenberechnung???:wow
     
  6. #46 Baufuchs, 09.09.2008
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Nicht von

    DIETRICH verwirren lassen.
    Der hat hier völlig unabhängig vom Objekt des Fragestellers die Miteigentumsanteilsgeschichte als Frage eingeschoben.
     
  7. #47 neulingwillbaue, 09.09.2008
    neulingwillbaue

    neulingwillbaue

    Dabei seit:
    17.06.2008
    Beiträge:
    74
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Kraftfahrer
    Ort:
    Ulm
    Da hast du recht, der BT hat mir schriftlich angeboten: "Ausbau- oder Rohbauhaus: also lediglich die Rohbauarbeiten, ohne Dach, Flaschner, Haustüre wobei die Anschlüsse und das Grundstück dann enthalten wären."

    Was genau damit im Detail gemeint ist und zu welchem Preis, müsste ich erst abklären. Zuvor wollte ich aber halt hier wissen, ob das Sinn machen kann und wie man in diesem Fall dann am besten vorgehen sollte, sprich: dann sofort zum Architekten der dann sich das alles vor Ort anschaut und begutachtet, ob der Keller soweit passt und dann alles weitere macht/koordiniert/ausschreibt? Oder müsste ich zu jemand anderem?


    @MoRüBe
    Die Frage von DIETRICH haben mit meinem Problem nichts zu tun (die hat er so eingeschoben).
    Bei mir geht es um ULM, Baden-Württemberg, geplantes Einfamilienhaus auf Grundstück, wobei Keller schon dort steht.
     
  8. #48 dietrich, 09.09.2008
    dietrich

    dietrich Gast

    Ja,
    WEG mit allem drum und dran, sogar Tiefgarage, und die 339/1000 beziehen sich auf das Haus.
    (ÄH ? Bundesland ist alt.)
     
  9. #49 dietrich, 09.09.2008
    dietrich

    dietrich Gast

    @neulingwillbaue
    wollte mich nicht dazwischen schieben. Habe gedacht mit "Finger weg" wäre für Dich alles gesagt.
     
  10. #50 neulingwillbaue, 09.09.2008
    neulingwillbaue

    neulingwillbaue

    Dabei seit:
    17.06.2008
    Beiträge:
    74
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Kraftfahrer
    Ort:
    Ulm
    @dietrich
    Kein Problem - das in der ursprünglichen Form hat sich für mich auch erledigt; aber jetzt kam eben das neue Angebot des BT

    "Ausbau- oder Rohbauhaus: also lediglich die Rohbauarbeiten, ohne Dach, Flaschner, Haustüre wobei die Anschlüsse und das Grundstück dann enthalten wären."

    und daraufhin meine Nachfrage hier.
     
  11. Julius

    Julius

    Dabei seit:
    25.03.2004
    Beiträge:
    23.204
    Zustimmungen:
    8
    Beruf:
    Kabelaffe
    Ort:
    Franken
    Benutzertitelzusatz:
    Werbung hier erfolgt gegen meinen Willen!
    Tja, Sinn machen wird es bestimmt nicht (weil das im Deutschen gar nicht geht - in dieser Sprache HAT etwas Sinn, im Englischen "MACHT" es hingegen solchen...).

    Ob es sinnvoll sein könnte, hängt vom Preis ab, den der BT dafür will.
    Aber eines macht es bestimmt (und diesmal sogar sprachlich korrekt) - nämlich jede Menge ansonsten vermeidbarer Probleme!

    Da müßte die Rohhütte schon sehr billig sein oder das Grundstück nahezu konkurrenzlos, damit ich unter solchen Umständen zugreifen würde.
     
  12. #52 neulingwillbaue, 09.09.2008
    neulingwillbaue

    neulingwillbaue

    Dabei seit:
    17.06.2008
    Beiträge:
    74
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Kraftfahrer
    Ort:
    Ulm
    OK, ich sehe schon: tendenziell auch diese Lösung nicht.

    Wie kann man denn herausfinden, was so ein Rohbau wert ist, sprich: ob es sehr billig ist (der Grundstückspreis ist es nämlich schon mal nicht, wenngleich er sagt, dass der Grundstückspreis praktisch sein Einkaufspreis samt seiner Erwerbsnebenkosten ist).

    Übrigens: selbst der DUDEN kennt "Sinn machen"
    http://fb14.uni-mainz.de/~sth/sinnweb2.htm
     
  13. Julius

    Julius

    Dabei seit:
    25.03.2004
    Beiträge:
    23.204
    Zustimmungen:
    8
    Beruf:
    Kabelaffe
    Ort:
    Franken
    Benutzertitelzusatz:
    Werbung hier erfolgt gegen meinen Willen!
    Jaja, selbst das Deppenapostroph wurde neuerdings mit einem WasweißtDudenn?-Eintrag geadelt.
    Gutes Deutsch ist es deswegen noch lange nicht! :motz

    Laß Dir eine Kostenkalkulation für so einen Keller machen. Dann weißt Du, was er kosten dürfte, WENN er einwandfrei errichtet wäre.
    Nur OB er das ist, weißt Du dann immer noch nicht...
     
  14. #54 neulingwillbaue, 09.09.2008
    neulingwillbaue

    neulingwillbaue

    Dabei seit:
    17.06.2008
    Beiträge:
    74
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Kraftfahrer
    Ort:
    Ulm
    Du hast jat Recht :-)

    Ich müsste ja nicht nur den Keller wissen, sondern Rohbau würde dann ja auch die Mauern der Gebäudeaußenwände beinhalten.
     
  15. Julius

    Julius

    Dabei seit:
    25.03.2004
    Beiträge:
    23.204
    Zustimmungen:
    8
    Beruf:
    Kabelaffe
    Ort:
    Franken
    Benutzertitelzusatz:
    Werbung hier erfolgt gegen meinen Willen!
    DAS hast Du jetzt mit Absicht gemacht!!! :eek:

    BEIN-HALTEN ist ja noch schlimmer als SINN MACHEN... :frust

    Wer mich so ärgert, kriegt eben keine Antworten mehr.
     
  16. #56 neulingwillbaue, 09.09.2008
    neulingwillbaue

    neulingwillbaue

    Dabei seit:
    17.06.2008
    Beiträge:
    74
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Kraftfahrer
    Ort:
    Ulm
    ?
    Be-inhalten - was ist daran grammatikalisch falsch?
     
  17. #57 Shai Hulud, 10.09.2008
    Shai Hulud

    Shai Hulud

    Dabei seit:
    25.11.2007
    Beiträge:
    3.565
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Dipl.-Ing. Maschinenbau
    Ort:
    Kiel
    Grammatikalisch / grammatisch

    Merke: Auf dem Bau wird eine einfache klare Sprache gesprochen. Deswegen kann auch ein grammatisch richtiger Satz leicht als ungrammatikalisch empfunden werden.
     
  18. #58 dietrich, 10.09.2008
    dietrich

    dietrich Gast

    @neulingwillbaue
    Ich möchte dir ja helfen ob das allerdings hilfreich ist, must du selbst prüfen!
    In meinem gelben Heft steht:
    Vergleichswerte "Gewerke" EUR/m2 WFL
    Bei Freistehende Einfamilienhäuser mit Keller mit Dachgeschoßausbau und Dusche und
    Kosten der gewerke je m2 WFL lt. DIN 276 (Kostengruppe 300 + 400) einschl. 16% mEHRWERTSTEUER:
    1: Erd-Mauer-Beton: von 326,00 bis 549,00 €/m2 WFL
    3: Zimmerer: von 61,00 bis 110
    16: Reine Baukosten: 947 - 1152
    ALLES OHNE GEWÄHR!! und selbst zu PRÜFEN!
     
  19. #59 rudi1106, 10.09.2008
    rudi1106

    rudi1106

    Dabei seit:
    30.01.2007
    Beiträge:
    325
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Rechtsanwalt
    Ort:
    Delmenhorst
    Bin ich hier jetzt im Deutschlehrer-Forum gelandet? (Gegen Bindestriche hat bestimmt auch jemand was)

    @Baufuchs:
    Ich hab grad mal nachgesehen, wegen der 3%. Scheinbar gibt es dazu keine Rechtsprechung des BGH. Die Möglichkeit der Flächenabweichung stellt jedenfalls einen Änderungsvorbehalt im Sinne des § 308 Nr. 4 BGB dar. Dieser muss zumutbar sein. In der Literatur wird hier höchstens eine Abweichung von bis zu 3 % anerkannt, teilweise auch nur 1 oder 2 %. Ist also wohl nur ein Konsens zwischen den schlauen Leuten, die Bücher schreiben.

    Ich kann mich allerdings auch nicht erinnern, dass ich jemals einen Vertrag gesehen habe, der eine höhere (entschädigungslose) Abweichung vorgesehen hat.
     
Thema:

Ist es üblich, KEINE Angabe zur Wohnflächengröße in Bauträgervertrag reinzuschreiben?

Die Seite wird geladen...

Ist es üblich, KEINE Angabe zur Wohnflächengröße in Bauträgervertrag reinzuschreiben? - Ähnliche Themen

  1. BMA ohne Verkabelung einzelner Melder. Ist das auch üblich?

    BMA ohne Verkabelung einzelner Melder. Ist das auch üblich?: Hallo zusammen. Kann mir jemand verraten, ob eine Brandmeldeanlage von einer zertifitierten Elektrofirma auch ohne Melder-Verkabelung angeboten...
  2. Ist Spartenauskunft bei Bauträgern üblich?

    Ist Spartenauskunft bei Bauträgern üblich?: Servus beinander, das Thema ist für mich extrem wichtig: Holen Bauträger üblicherweise eine Spartenauskunft ein, oder verlassen sie sich auf...
  3. Fußbodenaufbau 1995 Bauträgerhaus: Welche Estrich- und Dämmstärke war üblich?

    Fußbodenaufbau 1995 Bauträgerhaus: Welche Estrich- und Dämmstärke war üblich?: Hallo Zusammen, ich habe ein Bauträger Reihenhaus aus 1995 gekauft. Energetische Sanierungen wurden bisher nicht durchgeführt. Das möchte ich...
  4. Überschreitung zulässiges Maß d. b. Nutzung üblich?

    Überschreitung zulässiges Maß d. b. Nutzung üblich?: Hallo! ist es üblich, dass das Maß der baulichen Nutzung durch einen Anbau mit Garage um weitere 11% über die bereits zulässigen 50% hinaus...
  5. Kein Dampfbremse im Randbereich nach Sanierung normal und Praxis üblich?!

    Kein Dampfbremse im Randbereich nach Sanierung normal und Praxis üblich?!: Hallo, ich habe hier mal eine Frage an die Praktiker und Dachdecker. Ich habe vor ca. 4.5 jahren unser Dach komplett neu aufdoppeln, dämmen und...