Tilgung über Rentenvertrag

Diskutiere Tilgung über Rentenvertrag im Baufinanzierung Forum im Bereich Rund um den Bau; So nachdem ich hier eine ganze Weile herumgegeistert bin habe ich mich entschlossen mich anzumelden. Grund ist der einfache (wie überraschend),...

  1. #1 Neuling80, 18.09.2008
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    So nachdem ich hier eine ganze Weile herumgegeistert bin habe ich mich entschlossen mich anzumelden.

    Grund ist der einfache (wie überraschend), dass ich in absehbarer Zukunft plane mir den Traum von den eigenen 4 Wänden zu erfüllen.

    Ich bin in der glücklichen Lage mit meiner Frau zusammen zwei sichere und für hiesige Verhältnisse gutes Einkommen zu besitzen, was natürlich die Entscheidung bedeutend erleichtert.

    Momentan gestaltet es sich so, dass wir ein Grundstück mit einem Wert von ca. 25.000,-€ besitzen (ca. 1.200 qm²/innerstädtisch/erschlossen - Ostbonus sei dank) welches auch voll eigenfinanziert ist. Derzeitiger EK Stand zusätzlich liegt bei ca. 25.000,-€ ( Zuwachs pro Jahr um die 10.000,-€) und kann quasi "verraten werden". Das Haus unserer Träume ist derzeit mit ca. 200.000,-€ kalkuliert, was nun auch für mich als minimaler Kreditbetrag steht.

    Gestern hatten wir das erste Finanzierungsgespräch und dort hat der Berater eine Idee ins Feld geführt. Es gestaltet sich so, dass wir beide noch RV bei dem finanzierdenden Unternehmen (DeBeKa) besitzen. Ich selbst mit einem Wert von 10.000,-€ und meine Partnerin mit 5.000,- € eine LV. Er führte nun an, dass diese ebenso in die Finanzierung eingesetzt und als Eigenkapital gewertet werden können (quasi als Tilgungsersatz). Was natürlich zu einer sehr guten Beleihungsquote führen würde und auch die Belastung stark senkt.

    Auch sollte die Finanzierungssumme entsprechend nicht über einen Hypothekenkredit angesetzt werden, sondern lediglich eine Verzinsung von 4,72 % (zzgl. 2.000,-€ Gebühren und Schätzgebühren für das GS) betragen.

    Meine Frage ist nun diese, wer hier Erfahrungen mit solchen Finanzierungen (sprich Einbindung der Rente als EK) hat bzw. in wie weit dann diese angesparten Beiträge mir als Altersvorsorge verfallen. Ich muss dazu sagen, dass es sich dabei um einen Vertrag handelt der im Jan. 05 abgeschlossen wurde und daher nicht der 04er Regelung unterfällt.

    So...erster Post...ich hoffe ich hab mich da nicht zu dämlich angestellt und bin auf Antworten gespannt.
     
  2. #2 baufibemu, 18.09.2008
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    Hallo Neuling80,

    vielleicht kannst Du kurz mal erklären was das heißt:
    "derzeitiger EK Stand zusätzlich liegt bei ca. 25.000,-€ ( Zuwachs pro Jahr um die 10.000,-€)und kann quasi "verraten werden"

    und dann noch das hier:
    Diesen Satz verstehe ich leider überhaupt nicht.

    Beste Grüße
     
  3. #3 dolphin26, 18.09.2008
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    Verstehe ich auch nicht...

    Ich kenne das Modell über eine Lebensversicherung.
    Man schließt heute eine Kapital-Lebensversicherung über die Kreditsumme ab (also z.B. 200000€).
    Zahlt dann zusätzlich Zinsen.
    Bei Fälligkeit der LV wird diese dann als Tilgung betrachtet.

    Ich hatte da aber zu viel offene Fragen, die mir keine direkt beantworten konnte, wie z.B.
    - was ist mit Sondertilgungen? Wird dann die Versicherungssumme gekürzt?
    - kann ich den ganzen Vertrag auflösen? Wie z.B. nach einer Zinsbindung bei einer Bank
    - was ist mit Zinsschwankungen? Gibt es Zinsbindungsfristen, oder ist der Zinssatz dann für die 30 Jahre fix?
    - wie sicher sind die Überschußberechnungen? Das kann einem natürlich zum Verhängnis werden

    Kann die nur Raten auf die Gebühren zu achten. Und 2000€ Disagio/Agio sind schon eine Menge. Ein normales Annuitäts-Darlehn bei einer "normalen" Bank hat nur minimal Gebühren. (kann man am effektiven Zinssatz erkennen)


    Was ich noch nicht verstanden habe, ist das mit Eurer RV/LV? (10000/5000). Sind das die Beleihungswerte Eurer Kapital-Lebensversicherung?
    Das Geld kann man natürlich entnehmen und als EK verwenden. Fehlt aber natürlich bei der Auszahlung und zineszins Berechnung wieder.
     
  4. #4 theoretiker, 18.09.2008
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    Ich vermute mal, es geht um eine Tilgungsaussetzung, also nur die Zinsen sollen bedient werden und bei Ablauf der Verischerungen wird mit deren Ablaufleistung getilgt. Ist bei vermieteten Immos evtl. sinnvoll, bei Eigengenutzten sollte Ihr tilgen was geht.

    Gruß
    Theoretiker
     
  5. Quelle

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    ohne das genau zu kennen. klingt windig und ich tät die finger von lassen. wie du grad merkst, hast du probleme, da durch zu blicken. *alarmglockenläut*

    bei einem annuitätendarlehen fällt das sehr leicht.
     
  6. R.B.

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    Für mich klingt es auch so. Also ein typ. LV Modell. Da würde ich mir ganz schnell einen Tilgungsplan mit allem drum und dran erstellen (lassen). Die Beiträge für die LV nicht vergessen.
    Dann sieht man schnell wohin der Zug fährt. Ich behaupte mal frech, es folgt die typische Ernüchterung.

    Gruß
    Ralf
     
  7. #7 Neuling80, 19.09.2008
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    Also vielen Dank erst einmal für eure Antworten und sorry für die kleinen Rechtschreibfehlerteufel im ersten Post...ich schieb´s auf die Aufregung. :)

    Um ein wenig Licht ins Dunkel zu bringen würde ich gern noch ein wenig ergänzen.

    Also bezüglich des Eigenkapitals war es so gemeint, dass unsere Sparquote bei ca. 10.000,-€ pro Jahr liegt bei einem annehmbaren Lebensstil. Wir könnten jedoch mit größeren Einschränkungen auf gut 15.000,-€ pro Jahr im Gegensatz zum derzeitigen Moment kommen was aber nicht zielführend wäre. Daher auch die Forumlierung (können...verbraten...werden.) Diese Werte verstehen sich aber bei fortlaufender Miet- und NK-Zahlung unserer derzeitigen Wohnung, die ich aber unbedingt als Puffer in meiner Liqiditätsplanung mit einbeziehen möchte.

    Das Grundstück selbst haben wir für 25.000,-€ gekauft. Der Bodenrichtwert beträgt in der Region voll erschlossen 35,-€ (daher komme ich hierfür als EK-Ersatz auf rund 42.000,-€ wobei ich nicht weiß wie dies bewertet wird.)

    Mein Ansinnen ist daher die Kapitalbelastung (und Beleihungsquote) so gering wie möglich zu halten. Wir würden beim derzeitigen Stand auf ca. 50.000,-€ EK (je nach angesetzten Wert des Grundstückes) und Kreditvolumina von 200.000,-€ kommen.

    So nun waren wir eben bei der DeBeKa (ich hoffe ich darf das schreiben, sonst stellt euch bitte da ein paar Punkte vor) :) und dort wurde uns unterbreitet, dass wir unsere Renten- und Lebensversicherung zur Tilgung und die dort vorhandenen Beträge als EK einsetzen könnten. Das hätte zur Folge, dass eben der notwendige Fremdfinanzierungsbetrag sich reduziert.

    Habe mich dann nach euren Antworten auch noch ein wenig schlau gemacht und es handelt sich dabei wirklich um die Geschichte der Tilgungsaussetzung über RV und LV. Interessant war eben das Modell aufgrund des geringeren Zinssatzes von 4,72 % der uns für die gesamte Kreditlaufzeit garantiert werden würde. Aber nun kommt eben der von euch beschriebene Hammer.

    Mein RV hat eine feste Verzinsung von 5,01 % ich habe eine garantierte Rente mit 60 von 350,-€ (mit Dynamik gehe ich einfach mal nicht darauf ein) und einen Garantiebetrag als Einmalzahlung von ca. 120.000,- €. Wenn ich diesen dann aber ausgezahlt bekommen und er zur Tilgung angesetzt wird. Muss ich aber darauf nicht gerade wenig Steuern entrichten. Das bedeutet, ich zahle eifrig in die RV ein, sichere mir den guten Zinssatz und zum Renteneintrittsalter darf ich dann auf Geld was ich nicht bekomme noch Steuern abführen.

    Ziel von mir war aber eben in den ersten 10 Jahren die Tilgung bei mindestens 2% zu haben, dass ich eine Belastung von 1 : 3 (1 € tilgung ; 3 € Zinsen haben werde).

    Schade eigentlich, dass eben das Projekt mir im Nachgang so auf die Füße fällt. Das bedeutet dann eben noch 1 Jahr weiter sparen und die 10.000,-€ aus der Rente als "echtes" EK aufzubringen.

    Denn was hier absolut noch nicht berücksichtigt ist, sind die derzeitigen Steuergeschichten. Sprich, ich weiß nicht in wie weit dann die Änderung der Rente bzw. stillegen der Rente und einsetzen dieses Betrages zur Kredittilgung, steuerlich sich bei uns auswirken.

    So...ich hoffe ich habe euch nun noch ein wenig mehr verwirrt. Mir hat zumindest gestern richtig böse der Kopf geraucht.

    Viele Grüße
     
  8. R.B.

    R.B.

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    Wir auch nicht. Aber dafür gibt´s ja Steuerberater.

    Das LV Modell kaschiert mit einem (angeblich) günstigen Zinssatz die doch erheblichen Nachteile. Spätestens wenn man die Zahlen "zerlegt" fällt dies auf.

    Wichtig ist, ruhig bleiben und ohne Emotionen an die Sache rangehen. Das fällt sicherlich schwer, aber nur so behält man auch den Blick für die unangenehmen Dinge.

    Gruß
    Ralf
     
  9. #9 baufibemu, 19.09.2008
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    Hallo Neuling,

    jetzt wird es klarer. Ich habe das Wort "verraten" nicht zuordnen können. Da sieht man wieder mal, was ein Buchstabe ausmachen kann.
    Ein weiterer Fehler, in der Rechnung der Debeka ist sicher, dass der benötigte Fremdfinanzierungsbetrag sich verringern würde, wenn Ihr die Verträge als Tilgungsersatz einsetzt. Das ist, mit Verlaub, Unsinn. Das würde ja heißen, dass Ihr nur 185.000 Euro Darlehen aufnehmen müsstet, anstatt den anvisierten 200.000. Und wer bezahlt bis zum Ende der Laufzeit der RV´s die Rechnungen der Handwerker? Die werden wohl nicht 20 Jahre warten.
    Das würde nur funktionieren, wenn Ihr die Verträge kündigt und das Guthaben als tatsächliches Eigenkapital einsetzt.
    Der Beleihungsauslauf würde sich verringern, wenn Ihr diese Verträge als Zusatzsicherheit einsetzt, das ja. Aber der Fremdkapitalbedarf wäre genauso hoch, wie ohne die Verträge.
    Oder habe ich da schon wieder etwas falsch verstanden?

    Beste Grüße
     
  10. #10 baufibemu, 19.09.2008
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    Oder Ihr beleiht die bestehenden Policen, was auch keinen Sinn machen würde.
    Oder wie soll man sonst an das Guthaben rankommen?
     
  11. #11 Ralf Dühlmeyer, 19.09.2008
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    Sorry - aber MIR hat das noch keiner schön rechnen können.
    Bis zur TATSÄCHLICHEN Fälligkeit der RV zahlt Ihr:
    Zinsen auf Hypo
    RV-Beiträge
    Bei einem "normalen" Darlehn zahlt ihr die festgelegte Tilgung ja nur mit der ersten Rate. Schon bei der zweiten Rate ist die Tilgung höher, weil ja der mit der ersten Rate getilgte Betrag nicht mehr verzinst werden muss/darf. Von Rate zu Rate sicher nur Peanuts, aber über die Jahre ne Menge Geld.
    Lasst Euch doch mal die TATSÄCHLICHEN Kosten beider Modelle ausrechnen.
    Also Zinsen, Gebühren, Schätzgebühren, ggf Disagio usw usw....
    UNd dann mal schauen, was UNTERM STRICH günstiger für EUCH ist.

    MfG
     
  12. Quelle

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    ich freu mir immer ein zweites armloch, wenn bei der abbuchung der bank die zahl der tilgung monatlich niedriger wird.
     
  13. #13 Torsten Stodenb, 19.09.2008
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    Wenn Du krank bist, zieh' in ein Holzhaus. Wenn das nicht hilft, geh' zum Arzt. (schwed. Sprichwort)
    Na, bei dem üblichen annuitätischen Darlehen wird der Tilgungsanteil an der gleichbleibenden Rate nicht geringer, sondern größer, während der Zinsanteil abnimmt.Sonst würde man bei z.B. 1% Anfangstilgung seine Hypothek in diesem Leben nicht mehr abbezahlen können, abgesehen von den dann enthaltenden Wucherzinsen.
     
  14. #14 derengelfrank, 20.09.2008
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    Bei euren Möglichkeiten (btw: Selbstständig?) würde ich mich auf KEINEN FALL nur auf einen Berater verlassen (alle Konstrukte mit RV/LV/Bausparer halte ich eh' für sehr fragwürdig).
    Frag bei einer Direktbank nach (z.B. ing D*B* - nein, ich arbeite nicht für die, nur Kunde), 15 Jahre Festzins mit Sondertilgung dürfte für Euch gut passen.
     
  15. Quelle

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    ZINSEN natürlich oh gott. das war so selbstmurmelnd, dass ich es selbst beim zweiten lesen net gesehen hatte.
     
  16. #16 Neuling80, 25.09.2008
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    so...da bin ich wieder (und sogar ein stückchen schlauer):)

    also zunächst erst einmal wieder vielen dank für eure meinung. wir haben dann eben noch einmal einen termin mit dem berater gemacht und dort wurde uns nochmals versichert, dass eben die derzeit angesparten guthabensbeträge beliehen werden können. ungeachtet dessen haben wir dann den weg zu unserer steuerberaterin gesucht und mit ihr diesen aspekt durchgesprochen. nachdem nun alle alternativen kreativ durchgespielt wurden, kamen wir zu dem (wie prophezeit) ernüchternden ergebnis, dass dieses finanzierungsmodell für eine risikominimierende alternative eben nicht in betracht kommt. wir schwenken daher auf ein normales annuitätendarlehn um und sparen noch ein wenig eigenkapital an. wie gesagt das grundstück haben wir ja schon und das eine jährchen überbrücken wir auch noch. ebenso die dann eventuell gestiegenen zinsen sehen wir auch sportlich da ja ek eben durch nichts zu ersetzen ist (insbesondere wenn es noch ein wenig "arbeiten" kann). also ich möchte mich hier erstmal herzlich bedanken und werde bei gegebenheit den weiteren fortgang weiter berichten. :winken
     
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