Schiedsgutachterverfahren

Diskutiere Schiedsgutachterverfahren im Sonstiges Forum im Bereich Sonstiges; Hallo Zusammen, wir haben von unserem Bauträger ein Reihenhaus gekauft. Wir sind jetzt kurz vor der letzten Abnahme der Außenanlagen. Die...

  1. #1 runnerz, 14.11.2008
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    Hallo Zusammen,

    wir haben von unserem Bauträger ein Reihenhaus gekauft. Wir sind jetzt kurz vor der letzten Abnahme der Außenanlagen. Die Mängel der letzten Abnahme (u.a. Fassade) sind noch nicht erledigt worden. Der GU des Bauträgers schickte uns jetzt eine email bzgl. unserer vorab gemeldeten Mängel im Außenbereich.

    Zu 2 Mängeln schreibt er uns in der mail:

    "Mangel wird nicht anerkannt, Vorschlag Schiedsgutachterverfahren"

    Mehr nicht. Was soll das jetzt?

    Was sollen wir tun? Meiner Meinung nach müsste er doch den Grund der Ablehnung des Mangels erstmal schriftlich mitteilen, oder liege ich da falsch?

    Was ist denn ein Schiedsgutachterverfahren überhaupt, wer muss das initiieren und wie sieht es mit der Bezahlung aus bzw. was kommt dabei rum?

    Es wäre klasse, wenn ich dazu Eure Meinung hören könnte.

    Danke, viele Grüße, runnerz
     
  2. #2 Olaf (†), 14.11.2008
    Olaf (†)

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    Der...

    GU des BT ist nicht Euer Vertragspartner! Bitte nur mit dem BT auseinandersetzen.
    Insoweit ist die Ansage für Euch nicht relevant (höchstens zur Kenntnisnahme), das wird sie erst, wenn der BT sich meldet und eine Mängelbeseitigung ablehnt.
    Was habt ihr denn für ein Problem?
     
  3. #3 Ralf Dühlmeyer, 14.11.2008
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  4. Robby

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    Ergänzung

    So wie der AG den Mangel "behaupten" kann, kann der AN ihn nicht "anerkennen".

    Hier ist das Schiedsgutachten eine übliche Vorgehensweise.

    Dazu gehört ein Schiedsgutachtervertrag und eine Fragestellung. Frage wird beantwortet.

    Kosten vom Unterliegenden zu tragen.

    Vorteil: Recht flott

    Nachteil: Auch vor Gericht später nahezu unanfechtbar
     
  5. #5 Olaf (†), 14.11.2008
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    Mach mer..

    mal ein bisschen Theorie.
    Ich stell mal in den Raum dass es ein SGG nur zwischen BT und GU geben kann, aber nicht zwischen BT und Hauskäufer, oder?
     
  6. #6 runnerz, 14.11.2008
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    > GU des BT ist nicht Euer Vertragspartner! Bitte nur mit dem BT auseinandersetzen.
    > Insoweit ist die Ansage für Euch nicht relevant (höchstens zur Kenntnisnahme), das wird
    > sie erst, wenn der BT sich meldet und eine Mängelbeseitigung ablehnt.

    Hm, ein Mangel betrifft eine Leistung (Holztrennwände vom Müllstellplatz) des BT, das ist richtig. Der andere Mangel betrifft eine Zusatzleistung (Holzterrasse anstatt Standardsteinterrasse), die ich beim GU beauftragt habe. Also?
    Könnte der BT an den GU das abgetreten haben und ist jetzt dafür zuständig?
    Wie soll ich jetzt vorgehen?

    >Was habt ihr denn für ein Problem?

    1. Mangel: In den Holztrennwänden (Gesamtlänge 2,8 m) sind viele Löcher vorhanden. Die Löcher resultieren aus Astlöchern, wo jetzt das Astloch sichtbar wird, weil der Holzteil herausgefallen ist. Menge ca. 4 Stück. Bei unserem Nachbarn wurde daraufhin die Trennwände ausgetauscht. Das hätten wir auch gerne, weil die Löcher teilweise sehr groß sind.

    2. Mangel: Die Holzterrasse wurde fehlerhaft verlegt, d.h. Schrauben sind teilweise nicht vorhanden oder sind unsauber versenkt. An einer Ecke kippt die Terrasse bei Belsatung ein Stück ab. Die Enden der Balken sind unregelmäßig abgesägt und teilweise mit einigen Zentimetern Wachs versaut.
     
  7. #7 runnerz, 14.11.2008
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    Ja, das ist mein Thread - ist doch erlaubt oder?
     
  8. #8 Ralf Dühlmeyer, 14.11.2008
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    Hab ich das gesagt? Soll nur Doppelantworten verhindern
     
  9. #9 runnerz, 14.11.2008
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    Okay.
     
  10. #10 Olaf (†), 14.11.2008
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    Nich..

    all zu persönlich nehmen:

    1. Suchste dann das für Dich beste Ergebnis raus - zumindestens abwarten hätteste ja können
    2. Den kann ich mir auch nicht verkneifen:
    Kannste bitte (sollte man ja als Controller können) das Prob mal strukturiert darlegen? Wer hat wem womit beauftragt, bzw, wer kriegt von wem wofür Geld?
    3. Wo ist denn auf einmal der Putz hin, um den es zuerst vordergründig ging?
     
  11. #11 runnerz, 14.11.2008
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    >3. Wo ist denn auf einmal der Putz hin, um den es zuerst vordergründig ging?

    Welcher Putz? Was meinst Du? Wo bitte ging es um Putz?
     
  12. Robby

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    Die hier?

    ??? :)
     
  13. #13 runnerz, 16.11.2008
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    Um die Mängel der letzten Abnahme geht es nicht, die werden noch erledigt und sind anerkannt . Ich wollte das nur der Vollständigkeithalber aufführen.

    Also, noch ein Versuch: Wie kann es sein, dass der GU uns direkt, ohne Gründe zu nennen warum er den Mangel nicht anerkennt, sofort mit einem Schiedsgutachten kommen will?

    Im Falle des ersten Mangel (Leistung des BT!), wie soll ich darauf reagieren? Das der GU nicht mein Vetragspartner ist und das ich warte bis der BT sich dazu geäußert hat?

    Danke und viele Grüße, runnerz
     
  14. #14 runnerz, 17.11.2008
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    Habe dem GU geantwortet, dass er doch bitte den Mangel beseitigen soll (Holzterrasse), andernfalls einen schriftlichen Nachweis erbringen soll, dass es sich nicht um einen Mangel handelt.

    Dem BT habe ich geschrieben, dass ich die erste Info bzgl. des abgelehnten Mangels vom GU (Holztrennwand) zwar zur Kenntnis genommen habe, aber nicht für mich für relevant halte und ihn aufgefordert diesen Mangel zu beseitigen.

    Mal schauen, was kommt.
     
  15. ISYBAU

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    Ein Schiedsgutachten setzt voraus, dass sich (i.d.R.) BEIDE Parteien an das Gutachten eines Schiedsgutachters BINDEN.
    Vorher ist ein Schiedsgutachtervertrag mit klarer Aufgabenstellung von BEIDEN anzuerkennen.

    Alles andere sind Parteiengutachten, die man durchaus beachten sollte aber nicht muss!
     
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