Ausfall einer beauftragten Firma

Diskutiere Ausfall einer beauftragten Firma im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, nachdem es bei meinem schon in früheren Threads thematisierten Neubau nun eine ganze Weile zügig und reibungslos voranging, stehe ich...

  1. Jens78

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    Hallo,

    nachdem es bei meinem schon in früheren Threads thematisierten Neubau nun eine ganze Weile zügig und reibungslos voranging, stehe ich nun mal wieder vor einem Problem: Eine Firma, die wir für die Herstellung des Kanalanschlusses beauftragt hatten, fällt kurzfristig aus, weil die Hauptperson des kleinen Betriebes ernsthaft erkrankt ist. Wir müssen nun also eine andere Firma beauftragen. Das Problem ist, dass alle Angebote teurer waren als die der beauftragten Firma und dass wir bei einer anderen Firma, die im Auftrag des städtischen Versorgers die Gas- und Wasseranschlüsse ausführte, gar nicht erst angefragt haben, weil wir zu diesem Zeitpunkt schon den Auftrag vergeben hatten. Wenn diese Firma den Kanalanschluss mit übernommen hätte, wären wir vielleicht noch halbwegs mit der veranschlagten Ausgabe hingekommen, aber dieser Zug ist jetzt abgefahren.

    Meine Frage ist: Springt bei den nun entstehenden Mehrkosten irgendeine Versicherung ein, beispielsweise meine Bauleistungsversicherung oder seine Betriebshaftpflicht? Schließlich gab es schon einen Vertrag, indem er mir ein Angebot unterbreitet und ich dieses angenommen hatte. Wer schützt mich davor, dass dieser Vertrag nicht erfüllt werden kann und daraus Mehrkosten entstehen?

    Ich freue mich auf jede Antwort!

    Jens
     
  2. #2 Stefan61, 17.11.2008
    Stefan61

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    Dafür springt keine Versicherung ein, so daß Sie den Schaden selbst tragen müssen.
     
  3. #3 Olaf (†), 17.11.2008
    Olaf (†)

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    Klinkt...

    hart für die kleine Firma:
    Aber wenn Ihr einen rechtsgültigen Vertrag habt dürfte diese die Mehrkosten tragen müssen.
    Ich sehe jedenfalls nix im ersten Anlauf, was sie davon befreit.
     
  4. Jens78

    Jens78

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    Zwei Experten, zwei gegensätzliche Aussagen - ich bin sehr gespannt auf weitere Meinungen!
     
  5. #5 Ralf Dühlmeyer, 17.11.2008
    Ralf Dühlmeyer

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    Wieso gegensätzlich???
    Der eine sagt - Versicherung dafür gips nicht -, der andere sagt, jur. mag der beauftragte BU schadenersatzpflichtig sein. Beide dürften (Einfallbesonderheiten aussen vor) richtig liegen.
    Wo ist da der Widerspruch???
     
  6. Jens78

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    Der eine sagt "so daß Sie [= ich] den Schaden selbst tragen müssen", der andere sagt, es "dürfte diese [= die Firma] die Mehrkosten tragen müssen". Für mich ist das durchaus ein Gegensatz.
     
  7. #7 HolzhausWolli, 17.11.2008
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    Wir hatten einen ähnlichen Fall in einem anderen Gewerk. Wenn überhaupt, dann ist wohl entscheidend ob der Auftrag tatsächlich und schriftlich angenommen wurde. Ich denke die stille Zustimmung eines Angebotes ist nicht gleich Auftragsannahme.

    Falls aber offensichtlich die Verpflichtung zur Ausführung besteht und nachweisbar ist könnte dies auch über einen vom AN beauftragten Subunternehmer geschehen, der einspringt.

    In unserem Fall wurde das versucht, man hat sich aber nicht einigen können/wollen und ich wollte nicht mehr länger warten. Ich war dann hinterher froh, daß ich überhaupt jemanden fand, der die Arbeiten im Wunschzeitraum ausführen konnte. Den -und das war ein ganz anderer- habe ich dann zu ähnlichen Konditionen beauftragt.

    Liegen den die Angebote für einen Hausanschluß soweit auseinander, daß von echtem Schaden die Rede sein kann? Bei uns war es eine Summe von ca. 1.200,- für den Hausanschluß.
     
  8. Jens78

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    Von solchen Summen kann ich leider nur träumen. Es geht um den Anschluss von einem bereits vorhandenen Übergabeschacht auf meinem Grundstück bis zum ebenfalls vorhandenen Anschlussstutzen zur öffentlichen Kanalisation. Insgesamt ca. 10 Meter, davon ungefähr die Hälfte auf meinem unbefestigten Grundstück und die andere Hälfte asphaltierte Straße/Gehweg. Beauftragt habe ich die Arbeiten inklusive Straßensperrungen und aller Gebühren (außer der bereits vorhandenen Einleitgenehmigung) für 6.000 Euro, alle anderen Angebote fingen bei ca. 8.500 Euro an, sodass wir von einem Schaden von mindestens 2.500 Euro sprechen. Kein Vermögen, aber schon eine Menge Geld, sowohl für einen privaten Bauherren als auch für einen kleinen Familienbetrieb.

    Und ja: Es geht um ein verbindliches Angebot zum Festpreis, das von uns verbindlich angenommen wurde. Alles schriftlich.
     
  9. #9 DerSuchende, 17.11.2008
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    Na, dann frage doch den Kleinen ob er einen anderen kleinen kennt.
    Die kennen sich doch alle und helfen auch in der Not. (Naja, fast alle!)

    MfG
     
  10. Jens78

    Jens78

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    Gute Idee. Ich habe sowieso nicht vor, jemandem mit dem rechtlichen Holzhammer zu kommen. Mir geht es eher darum, erst mal zu wissen, welche Möglichkeiten es gibt und wer welche Rechte hat, um dann mit dem Auftragnehmer eine für alle tragbare Lösung zu finden. Wenn er einen Ersatz findet und ich dann von mir aus 500 Euro mehr zahle, soll es mir recht sein. Aber es wäre natürlich hilfreich, vorher zu wissen, ob ich einen Anspruch darauf habe, dass er den Ersatz beschafft, oder eben nicht.
     
  11. #11 DerSuchende, 17.11.2008
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    Eigentlich, JA!!!(???)
    Aber wo Nichts ist, da gibt es nichts zu holen!
    (Aber woher sollen wir das wissen?)

    MfG
     
  12. #12 Gast943916, 17.11.2008
    Gast943916

    Gast943916 Gast

    ich sehe das so wie Olaf, der AN muss sich darum kümmern, dass der Auftrag ausgeführt wird, vorausgesetzt ihr habt einen gültigen Vertrag und nicht nur ein Angebot.
     
  13. mc3d

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    Die Frage ist ja ob ein Fixtermin vereinbart wurde und die Auftragsannahme bestätigt wurde. Wenn ja, dann besteht die Möglichkeit was zu holen, ansonsten eher nicht. --> Laienmeinung, keine Rechtsberatung
     
  14. #14 HolzhausWolli, 17.11.2008
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    Wenn Die Erbringungspflicht Deiner beauftragten Leistung nicht strittig ist, sonder wasserdicht, dann ist diese für Dich maximal "einklagbar". Das ist es aber auch schon. Nicht mehr und nicht weniger.

    Jetzt kommts halt auf Deine persönliche Hemmschwelle an, das durchzuziehen. Wie ich lese liegt Dir das aber fern. Würde ich auch nicht machen.

    Bei den Preisdifferenzen würde ich den AN jedoch mal ins Gebet nehmen und seine Möglichkeiten zur Problemlösung einfordern. So ganz ohne Engagement sollte der die Sache auch nicht aussitzen dürfen.
     
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