VSG-Glas als Gestaltungselement (Montagevorschriften?)

Diskutiere VSG-Glas als Gestaltungselement (Montagevorschriften?) im Praxisausführungen und Details Forum im Bereich Architektur; Hallo zusammen, ich hoffe, dass mir Experten zu folgender Frage weiterhelfen können: In einem Neubau haben wir an den Balkonen eine Brüstung...

  1. #1 Checkistry, 17.11.2008
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    Hallo zusammen,

    ich hoffe, dass mir Experten zu folgender Frage weiterhelfen können:

    In einem Neubau haben wir an den Balkonen eine Brüstung aus Metall. Laut Vorgabe des Architekten und gemäß Eigentümerbeschluß ist als Sichtschutz satiniertes VSG-Glas zugelassen/vorgeschrieben. (Siehe Bild)

    [​IMG]

    Auf dem Bild kann man vieleicht auch erkennen, wie die Montage laut Architekten zu erfolgen hat.

    Von einem Miteigentümer bekomme ich nun folgende Information:
    VSG muß aber ganz anders gehaltert werden, das hätte Ihnen der ... auch mitteilen müssen. Es muß in Schienen seitlich gehaltert werden, deshalb mit Schlosserarbeiten verbunden. (Halterung mit Schrauben in d. Bohrungen nicht zulässig !)...Das Standardprodukt muß professionell eingebaut werden, von einem Betrieb, der mit VSG umgehen kann...

    Nun meine Fragen:
    • Darf das VSG-Glas tatsächlich nur mit einem "Schienensystem" verbaut werden oder
    • ist das im Rahmen eines optischen Gestaltungselements, das sonst keine Sicherheitsaufgaben hat, egal?
    • Welche Einschränkungen entstehen "am" VSG-Glas, wenn es nur, wie auf dem Bild dargestellt, montiert wird?

    Der Hintergrund meiner Frage ist folgender:
    Dürfte VSG-Glas nur mit einem entsprechenden Schienensystem verbaut werden, wäre nach dem WEG-Gesetz ein weiterer Eingentümerbeschluß erforderlich wegen "baulicher Veränderung" und das ist wie immer heikel (um es diplomatisch auszudrücken).

    Ich freue mich über jede professionelle Antwort - Danke!!!
     
  2. #2 Gast23627, 17.11.2008
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    Gestaltungselement

    Hallo,
    wie Sie selbst schreiben dient das Glas als Gestaltungselement und ich gehe davon aus ohne einer weitere Funktion. Die Absturzsicherung wir vom Geländer selbst übernommen. Somit währe die Ausführung wie auf dem Foto dargestellt zulässig.
    Freundliche Grüße
     
  3. Julius

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    Bei der Gelegenheit teilen Sie dem anderen Miteigentümer doch beiläufig mit (ebenfalls ganz diplomatisch ausgedrückt), daß eine Halterung nicht "haltert", sondern hält (unregelmäßiges Verb)...!
    Das Glas wird also schlicht "gehalten".
    In diesem Fall sogar in fachlich korrekter und zulässiger Weise. :)
     
  4. #4 Checkistry, 17.11.2008
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    .
     
  5. #5 Ralf Dühlmeyer, 17.11.2008
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    Selbst der Bindfaden ist eine zulässige Befestigung ;), wenn das Geländer dahinter die Absturzsicherung übernehmen kann.
    Eine linienförmige Lagerung ist nur beim Einsatz als Absturzsicherung erforderlich.

    Mal wieder der eine Miteigentümer, ohne den keine WEG auskommt. :cry
     
  6. #6 shneapfla, 18.11.2008
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    das hab' ich mir auch gedacht - wehe es wird 4 x anstatt der erlaubten 3 x gegrillt...:(:(
     
  7. #7 Checkistry, 18.11.2008
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    Es gehört zwar hier so gar nicht her, aber wer sich gerne über das Thema WEG und seine Stilblüten amüsiert, für den könnte
    nachstehendes etwas sein.

    Ein Protokoll-Ausschnitt von unserer EV mit dem Ziel, dass die Kinder nicht auf der Rasenfläche des parkähnlichen Grundstücks
    (ca. 5.000qm) spielen. Die Herrschaften möchten gerne Ruhe haben.


    [​IMG]


    Ein findiger Jurist würde wohl auf die Idee kommen, dass Kinder die Autos mit den Bällen kaputt schießen und wenn sie
    dabei erwischt werden, von den Fahrzeughaltern "platt gefahren" werden sollen.

    Egal, Humor ist wohl vermutlich das probateste Mittel solchen Dingen zu begegnen. :28:
     
  8. #8 Ralf Dühlmeyer, 18.11.2008
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    Ich sags doch - ne WEG-Wohnung würd ich nicht mal geschenkt nehmen - bzw. dann ganz schnell verkaufen.
    Sowas muss man sich nicht wirklich antun.
     
  9. #9 Checkistry, 18.11.2008
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    @ Ralf

    Wir z.B. haben aus ganz unterschiedlichen Beweggründen unser Haus verkauft und uns für eine Eigentumswohnung entschieden.

    In unserem Haus beispielsweise war es so, dass sich der Nachbar darüber echauffierte, dass die Tannennadeln unserer an der Grundstücksgrenze befindlichen Tanne alle auf sein Garagen-Flachdach abfallen. Der hat sich eben aufgeregt - ein anderer hätte einfach nur einen Besen genommen.

    Was ich eigentlich sagen will, ich laube nicht, dass es an der Art des Objekts liegt, sondern am Individuum selbst.:mauer

    Wohingegen ich Dir Recht gebe ist, dass Du beim Haus ein paar "Individuen" weniger hast.
     
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