Ab wann muss Wohngeld für ETW gezahlt werden?

Diskutiere Ab wann muss Wohngeld für ETW gezahlt werden? im Sonstiges Forum im Bereich Sonstiges; Hallo Zusammen, ich hab hier eine etwas verzwickte Situation: Wir haben eine (Neubau-)ETW in einer Wohnanlage mit 3 Häusern gekauft. Unser...

  1. ko03m

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    Hallo Zusammen,

    ich hab hier eine etwas verzwickte Situation:

    Wir haben eine (Neubau-)ETW in einer Wohnanlage mit 3 Häusern gekauft. Unser Haus wird als letztes fertig. Voraussichtlicher Übergabetermin März-April 2009. In einem der 3 Häuser werden allerding schon im Dezember 2008 die ersten Wohnungen an die Käufer übergeben.

    Wir haben jetzt ein Schreiben von der neu eingesetzten Hausverwaltung bekommen. Hier wird angekündigt, dass wir ab Januar 2009 bereits Wohngeld in voller Höhe zahlen sollen. Mein Gerechtigkeitsempfinden sagt mir, dass hier etwas nicht in Ordnung ist. Wieso soll ich für eine Wohnung, die mir noch gar nicht übergeben ist (und ich demnetsprechend gar nicht nutzen kann) irgendwelche Kosten tragen? Wie komme ich dazu die anderen Eigentümer mit zu finanzieren (Müllabfuhr, Allgemeinstrom, Hausreinigung,...)? :cry

    Kennt von Euch jemand die Rechtslage? Handelt die Hausverwaltung korrekt? Was kann ich dagegen tun?

    Danke & Gruss, Marko
     
  2. #2 Gast943916, 24.11.2008
    Gast943916

    Gast943916 Gast

    erst mal klären ab wann genau die Wohnung dein Eigentum ist, dann weiter sehen...
     
  3. #3 DerSuchende, 24.11.2008
    DerSuchende

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    Oh Oh,
    da haste ein Problem. Eigentlich steht das in deinem Kaufvertrag und Rechnung der Stadt durch das Finanzamt. Das WEG hilft da nicht viel.

    TiP: In deinem Ländle gibts es so einen Verein, ich glaub G..& H... oder so ?

    MfG
     
  4. ko03m

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    Ich habe im Kaufvertrag folgenden Passus gefunden:

    Da noch keine Übergabe statt gefunden hat würde ich mal behaupten: keine Lasten. Oder was meint Ihr?

    Gruss, Marko
     
  5. Julius

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    Exakt!

    Nettes Antwortschreiben an die Verwaltung, daß bis zum Datum der Übergabe der Verkäufer als Noch-Eigentümer die Lasten zu tragen hat.
    Du zahlst dann gerne ab Übergabe (bei sauberer zeitlicher Aufteilung der Kosten!).

    Sie versuchens halt.
    Was glaubst Du, warum solche Erstverwalter ganz bewußt vom Verkäufer/BT eingesetzt werden (und selten mit ihm nicht irgendwie verbandelt sind...)?

    Bei der ersten Jahresabrechnung dann gut darauf achten, ob der Verläufer auch tatsächlich jeweils bis zur Übergabe bezahlt hat! Nicht daß diese Kosten unauffällig auf Eure späteren Zeiträume überwälzt werden.

    P.S.
    Der Forscher soll noch ein bisschen suchen gehen. Aber nicht wieder soviel Zeugs dabei rauchen...
     
  6. #6 DerSuchende, 24.11.2008
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    Es geht um die materielle Rechtslage. (auf hoher See und im ("1.") Gericht ist nichts ....)

    Als "ing." lies ma das: http://lexetius.com/2008,1790

    MfG
     
  7. ko03m

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    Für mich als juristischer Laie ist der Text nur schwer verständlich. Wie ich das verstehe passt der beschriebene Sachverhalt auch nicht richtig. In meinem Fall ist die Wohnung ja noch gar nicht "übergeben" (weil Baustelle). Im beschriebenen Text wurde die Wohnung wohl schon genutzt.

    Welche rechtliche Bedeutung hat denn eigentlich die "Übergabe" einer Wohnung?

    Danke & Gruss, Marko
     
  8. #8 DerSuchende, 24.11.2008
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    Nr. 18 lesen.

    Die Wohnanlage muss aber schon ab Bezugsfertigkeit und Übergabe der verkauften Wohnungen bewirtschaftet und verwaltet werden.....

    Übergabe = Abnahme, (steht in deinem Kaufvertrag)

    MfG
     
  9. ko03m

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    Hab ich gelesen. Beim mir trifft beides noch nicht zu. Meine Wohnung ist weder bezugsfertig noch übergeben. Der Passus spricht also eher dafür, dass ich noch nichts zahlen muss.

    Gruss, Marko
     
  10. #10 DerSuchende, 24.11.2008
    Zuletzt bearbeitet: 24.11.2008
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    Mein lieber Marko,
    du hast einen Erfüllungsgehilfen = Notar.

    Tip 2: Frage ihn!!!

    danach TiP 1:

    sonst drehst Du dich im Kreis.

    MfG
     
  11. ko03m

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    Danke. Ich werde bei meinem Notar nachfragen.

    Gruss, Marko
     
  12. Julius

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    Lieber suchender Forscher, Deine Fundstelle ist sowas von daneben, daß Du hier nicht ganz so dick auftragen solltest. Da geht es nämlich um eine völlig andere Fragestellung...
    Auch übertragen kann man es eindeutig nicht anwenden.

    Aber der Tipp, den Notar zu fragen, ist gut.
    Allerdings mit der gebotenen Vorsicht zu genießen, da diese Notare oftmals vom BT ausgewählt werden (und das nicht immer ganz ohne Hintergedanken)...
    Auch der eigene Anwalt kann weiterhelfen. Aber das dürfte hier noch gar nicht nötig sein.

    Richtig an Deinen Aussagen ist auch, daß die Anlage schon von Anfang an bewirtschaftet werden muß.
    ABER es ist eben penibel darauf zu achten, daß dem Verkäufer (i.d.R. ein BT) solange die auf alle noch nicht übergebenen Wohneinheiten entfallenden Betriebskosten in Rechnung gestellt werden!!! Z.B. muß er den flächenbezogenen Anteil der Heizkosten auch für noch nicht fertiggestellte Wohnung im Gebäude bezahlen.

    Gerade da wird leider gerne gemauschelt...

    Eigentlich haben die schon eingezogenen Käufer sogar Anspruch auf einen zusätzlichen Ausgleich Ihres Heizungsmehraufwands, der durch die Nichtbeheizung solcher Wohnungen entsteht (Wärmediebstahl).
    Also sind wir wieder bei dem von mir schon eingangs genannten Tipp!
     
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