Teilfertigstellung lt. Vertrag nicht eingehalten

Diskutiere Teilfertigstellung lt. Vertrag nicht eingehalten im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo zusammen, wir bauen schlüsselfertig und haben einige Teilziele in unseren Bauvertrag implementiert. Z.B. eine Fertigstellung des Dachstuhl...

  1. #1 Advantage, 23.01.2009
    Advantage

    Advantage

    Dabei seit:
    08.05.2008
    Beiträge:
    24
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Angestellter
    Ort:
    Osnabrück
    Hallo zusammen,

    wir bauen schlüsselfertig und haben einige Teilziele in unseren Bauvertrag implementiert. Z.B. eine Fertigstellung des Dachstuhl inkl. Unterspannbahn 25 Werktage nach Baubeginn. Baubeginn war der 19.11.08 - Ziel war folglich eine Fertigstellung dieses Teils noch in 2008 (vor dem großen Regen und möglichem Schnee im Januar / Februar...)

    Heute (23.01.) wurde dann doch mal das Gerüst aufgebaut, seit 2 Tagen regnet es auch schön ununterbrochen und vielleicht wird nä Woche gerichtet... (wurde jetzt schon ein paar mal einfach so verschoben...) Btw: die Außenwände des Obergeschosses waren Weihnachten fertig.

    Meine Frage: da wir für den Fall der Nichteinhaltung keine expliziten Strafen aufgenommen haben (ich weiß - Fehler...) habe ich die Frage, was ihr tun würdet? Einfach erstmal hinnehmen und am Ende "aufs Brot schmieren" - oder schon jetzt schriftlich monieren? Und was könnte eine Konsequenz sein, die wir unserem Bauträger aufs Auge drücken??

    Würde mich freuen, wenn jemand eine Idee hat :-)

    Vieel Grüße
     
  2. #2 Baufuchs, 23.01.2009
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Was soll denn

    dabei rauskommen?

    "Du böser BU, hast den Termin nicht eingehalten, jetzt bin ich aber ärgerlich!" ?

    Vertragsstrafe nicht vereinbart.
    Zwischentermine damit Makulatur.
     
  3. #3 Advantage, 23.01.2009
    Advantage

    Advantage

    Dabei seit:
    08.05.2008
    Beiträge:
    24
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Angestellter
    Ort:
    Osnabrück
    Eher sowas wie Abrechnung am Ende und Einbehalt einer Summe x der letzten Rate...

    Warum ist dies Makulatur, wenn man keine Strafe vereinbart? Wenn ich mich recht erinnere, gelten doch Verträge und Teilziele im Allgemeinen auch, wenn nicht explizit Strafen im Vertrag stehen?! Lasse mich aber auch gern eine weiteren belehren - aber gern mit Belegen und nicht einfach plakativ ohne Inhalt...
     
  4. #4 VolkerKugel (†), 23.01.2009
    VolkerKugel (†)

    VolkerKugel (†)

    Dabei seit:
    11.01.2006
    Beiträge:
    6.966
    Zustimmungen:
    3
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    63110 Rodgau
    Benutzertitelzusatz:
    Architekt . Nachweisberechtigter für Wärmeschutz
    Juristische Beratung ...

    ... findet hier nicht statt, da musst Du schon zum Anwalt gehen.

    Der wird Dir das gleiche wie Baufuchs sagen - natürlich wesentlich ausführlicher :konfusius .
     
  5. #5 MoRüBe, 23.01.2009
    MoRüBe

    MoRüBe Gast

    und teurer...

    ...:d
     
  6. #6 Baufuchs, 23.01.2009
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    @Advantage

    Summe einbehalten, wofür?

    Hätte gerne meinen Dachstuhl schon früher gesehen?
    Hatte Freunde zur Besichtigung eingeladen?
    Entgangene Freude wg. Termineinhaltung?:konfusius

    das wird nix.

    Umgekehrt wird ein Schuh draus: Belegen Sie mal Ihren Anspruch auf finanziellen Ausgleich. Für was? In welcher Höhe?

    Das wird der BU fordern.

    Fristen für Teilleistungen hätten dann Nachteile für den Bauherren, wenn er eigene Handwerker für weiterführende Ausbaugewerke bestellt hätte, und sich durch Nichteinhaltung vertraglich vereinbarter Fertigstellungstermine Nachteile ergeben würden.
    Z.B. Terminverzögerungen weil vorbestellte Handwerker nun erst mit erheblichen Terminverschiebungen ausführen können etc.
    Entfällt bei Ihnen jedoch, weil "schlüsselfertig".

    Probleme für den BU gibt es in Ihrem Fall nur, wenn Fertigstellungstermin insgesamt überschritten wird. Dann könnten Sie Schadenersatz für tatsächlich entstandenen Schaden (z.B. mehr Mietzahlungen etc.) geltend machen. Pauschale Vertragsstrafe (ohne Nachweis) aber auch dann nicht, weil nicht vereinbart.

    Über Risiken und Nebenwirkungen berät Sie ein Anwalt Ihrer Wahl.:)
     
  7. #7 Advantage, 24.01.2009
    Advantage

    Advantage

    Dabei seit:
    08.05.2008
    Beiträge:
    24
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Angestellter
    Ort:
    Osnabrück
    Hallo zusammen,

    erstmal danke für die Antworten. Es geht mir nicht darum, vor Gericht zu ziehen oder einen Anwalt zu nehmen...

    Vielmehr hatte ich gedacht, dass durch die Verzögerung der Bau halt doch nasser geworden ist (der Dez war trocken... Dort hätte gerichtet werden sollen + Unterspannbahn) und ich quasi dies nachher bei der letzte Rate in Abzug gebracht hätte. Grund z.B.: mehr Feuchtigkeit im Mauerwerk als "geplant" durch diese Verzögerung und daher mögliche "Folgeschäden"...

    Btw: beim Fertigstellungstermin habe ich an die Vertragsstrafe gedacht... ;-)
     
  8. sepp

    sepp

    Dabei seit:
    12.11.2004
    Beiträge:
    4.217
    Zustimmungen:
    3
    Beruf:
    architekt
    Ort:
    Saarland
    sorry....
    aber wer ende novemer anfängt zu bauen ist selber schuld.
    mit etwas sachverstand wäre ersichtlich gewesen, daß der rohbau in der winterzeit lange lange rumstehen kann.
     
  9. Lukas

    Lukas

    Dabei seit:
    27.03.2005
    Beiträge:
    11.777
    Zustimmungen:
    5
    Beruf:
    Bodenleger
    Ort:
    B, NVP, IN, St Trop
    Nee, Sepp, da sollte schon der gewöhnlich als gesund bezeichnete Menschenverstand reichen. :)

    Gruß Lukas
     
  10. #10 Advantage, 24.01.2009
    Advantage

    Advantage

    Dabei seit:
    08.05.2008
    Beiträge:
    24
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Angestellter
    Ort:
    Osnabrück
    ...sagt mir der Bodenleger... Na denn ;-)

    @Sepp: prinzipiell korrekt. Deswegen hatten wir z.B. diese Teilfertigstellung reingeschrieben. Und zum Thema Baubeginn: da gibt schon Gründe, warum wir "erst" dann anfangen konnten und nicht weiter warten konnten und wollten. Aber das hat ja eigentlich auch nichts mit meiner Eingangsfrage zu tun.

    Dennoch danke für die Infos und Antworten - Thema durch! Schönes WE noch allerseits :-)
     
  11. Lukas

    Lukas

    Dabei seit:
    27.03.2005
    Beiträge:
    11.777
    Zustimmungen:
    5
    Beruf:
    Bodenleger
    Ort:
    B, NVP, IN, St Trop
    Der Bodenleger sagt Dir auch, daß Du dann mit den Konsequenzen leben solltest und nicht Drittelfinanzierungskonstrukte daraus generieren sollst.

    Gruß Lukas
     
  12. #12 Advantage, 24.01.2009
    Advantage

    Advantage

    Dabei seit:
    08.05.2008
    Beiträge:
    24
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Angestellter
    Ort:
    Osnabrück
    ...ich lebe doch damit - die Frage war doch eingentlich recht einfach - die Antwort anscheinend auch?! Ist doch alles iO soweit :-)

    (Was auch immer ein Drittelfinanzierungskonstrukt ist...)
     
Thema:

Teilfertigstellung lt. Vertrag nicht eingehalten

Die Seite wird geladen...

Teilfertigstellung lt. Vertrag nicht eingehalten - Ähnliche Themen

  1. Rücktritt aus Vertrag - Planungskosten

    Rücktritt aus Vertrag - Planungskosten: Hallo zusammen, wir haben bei einen Handwerker den Bau eines Kachelofens angefragt. Der Handwerker hat sofort mit der Planung begonnen. Erst als...
  2. Ablauf nach VOB-Vertrag Kündigung durch AG da keine Mängelbeseitigung erfolgte

    Ablauf nach VOB-Vertrag Kündigung durch AG da keine Mängelbeseitigung erfolgte: Mich interessiert der Ablauf wenn ein Bauvertrag nach VOB durch AG wegen Mangel der Beschaffenheit und Verstoß gegen die aRdT und keine...
  3. Sammelthread: Vertrag Fertighaus

    Sammelthread: Vertrag Fertighaus: Aus einem anderen Thread ist die Idee entstanden eine Sammlung von persönlichen Erfahrungen der Forums-Schreiber zu erstellen. Der Hintergrund:...
  4. Dachstuhl, anderes Holz als im Vertrag verbaut

    Dachstuhl, anderes Holz als im Vertrag verbaut: Hallo zusammen Der Bauleiter erwähnte, dass der Zimmermann anderes Holz für Dachstuhl verwendet hat als im Vertrag vorgesehen. Nun warmes feucht...
  5. Architekt will den Vertrag kündigen.

    Architekt will den Vertrag kündigen.: Hallo Liebe Leute, ich hab ja schon seit einiger Zeit Probleme mit meinem Architekten. Der wurde für einen Umbau des Daches und Anbau eines...