Betonfläche erstellt und nun Ärger

Diskutiere Betonfläche erstellt und nun Ärger im Beton- und Stahlbetonarbeiten Forum im Bereich Neubau; Nun, geliefert wie angeboten und bestellt ? Aber wer war denn da der Meinung, eine Stahlfaserbetonplatte von wohl nicht einmal...

  1. juwido

    juwido

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    Nun, geliefert wie angeboten und bestellt ?

    Aber wer war denn da der Meinung, eine Stahlfaserbetonplatte von wohl nicht einmal Industriefußbodenqualität sei ohne weitere Oberflächenveredelung eine super Tanzfläche ?

    Die Risse und Rissbreiten sollte der Gutachter eigentlich beurteilen können. Zwei Winter sind noch kein Beweis für Dauerhaftigkeit.

    Laienmeinung
     
  2. Oldman

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    Da habt ihr natürlich recht. Ich habe daraus meine Lektion gelernt. Bedenken kannst du anmelden soviel du willst da sagt jedes Gericht "Sie Fachkraft dann dürfen sie die Arbeiten eben nicht machen."

    Es ging nur darum die alte Betonfläche neu zu erstellen. Dies ist geschehen. Die Fläche kann man ohne Probleme betreten man stolpert nicht oder bleibt hängen.

    mfg
    Der Oldman
     
  3. Josef

    Josef Bauexpertenforum

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    Lage im Freien ???

    also so wie das rauslese ist die Fläche 9*9m (81m²) im Freien ...
    abgegrenzt mit Betonleistensteine und Du willst uns allen ernstens erzählen
    das das keine Frostschäden sind ??? ... welchen Untergrund haste und
    wie war die Untergrundvorbereitung Folie drauf bevor der Beton drauf kam ?

    Bodenplatten die nach dem betonieren höher werden haben definitiv
    nen Frostschaden hinter sich (!)

    und die Betongüte ist im freien ohnehin der Murks im Quadrat (!)
     
  4. Oldman

    Oldman

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    Genau Fläche mit Kantenstein 6x25x100 angegrenzt. Untergrund ist die alte mehrfach gebrochene Betonfläche gewesen. Folie wurde ausgelegt Betonstärke ca. 12cm.

    Die ist nicht höher gekommen durch Frost sondern ist insgesamt auf einem höheren Niveau als das umliegende Gelände. Also die Kantensteine wurden ca. 12cm höher gesetzt als die alte Betonfläche. Verständlich?

    Wieso?

    mfg
    Der Oldman
     
  5. #25 JamesTKirk, 26.01.2009
    JamesTKirk

    JamesTKirk Gast

    Ein horizontales Bauteil erfährt immer eine hohe Wassersättigung bei Regenbeanspruchung und ist daher bei Frostbeanspruchung nicht in XF1, sondern in XF3 von der Exposition her einzugliedern. Das bedeutet einen C 35/45 (oder einen C 25/30 mit Luftporen, was aber bei einem Stahlfaserbeton, der i.d.R. geflügelt wird, nicht ratsam ist) anstatt des verwendeten "normalen" C 25/30.

    Dass einzelne Stahlfasern rausschauen bzw. auf der Oberfläche sichtbar sind ist bei Stahlfaserbeton nicht vermeidbar und stellt daher KEINEN Mangel dar. Das hätte man aber dem Bauherrn im Vorfeld schriftlich mitteilen müssen. Das da hinterher noch rumgeschliffen wurde, macht die Sache natürlich noch schlechter. Davon hätte man definitiv die Finger lassen sollen.

    Ich denke, daß bei Verwendung eines vernünftigen Betons (angepasster Stahlfasergehalt und -art, vernünftige Betonrezeptur) und vernünftigen Randbedingungen (Einbau, Verdichtung, Nachbehandlung etc. pp) die Fläche ohne nenneswerte Risse hätte hergestellt werden können.
     
  6. Oldman

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    Hallo JamesTKirk,

    danke für die Aufklärung. Leuchtet einen vom logischen auch ein. Aber top erklärt! :28:

    Wo kann man das denn nachlesen?

    mfg
    Der Oldman
     
  7. #27 pauline10, 26.01.2009
    pauline10

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    Aber das muß eine Hausfrau ja nicht wissen!!
    Anstatt zu klagen, sollte man doch vielleicht versuchen die Oberfläche mit flüssigem PU zu überziehen. Das kostet zwar auch, ist aber sicher eine hervorragende Oberfläche an deren Kosten sich der AG beteiligen könnte.

    Wenn man sich einigen könnte, wäre das sicher besser als "Rechtsverdreher" zu bezahlen.


    pauline
     
  8. bemi

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    Der AG will beisch.... der wird nix dazubezahlen, der wartet auf die pleite des AN.
    Dann hat der eine schöne Platte umsonst und kann Tanzen.
    Normal müßte man ein Gegengutachten machen lassen.
    @Oldman
    Über welche ausstehende Summe reden wir den?
    Ich glaube ja fast das ein Gegengutachten mit anschließendem Verfahren teure ist wie die Summe.
    bemi
     
  9. Oldman

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    Wenn jemand nicht bezahlt wird der Anwalt eingeschaltet. Es wurden nichtmal die Materialkosten beglichen nicht ein einzelner Cent. Und das geht nicht sowas muss man sich nicht bieten lassen.

    Die Summe beträgt 2.300€ die Anwalts- und Gutachterkosten liegen bei momentan ca. 1.800€.

    mfg
    Der Oldman
     
  10. #30 Isolierglas, 26.01.2009
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    Ich verstehe die Diskussion nicht: Ungeeignete Betonrezeptur. Das war's. Rückbau und neu. Die fehlende Nachbehandlung ist da egal. Das Bauwerk entspricht nicht der geforderten Expositionsklasse. Ob die von Pauline vorgeschlagene Sanierung ok ist, weiss ich nicht. Wäre aber sicher ein fairer und für Dich tragbarer Kompromiss.

    Gruss, Dirk
     
  11. bemi

    bemi

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    Wer hat was geplant und was ausgeschrieben, das ist auch noch die Frage.
    bemi
     
  12. Robby

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    Vor allem was! Wenn es keinen Planer gibt hat der AN auch die Planungsleistung als Fachmann.

    Ich denke hier geht es nach MArks Signatur. Entäuschung ist die Folge falscher Erwartungen.

    Solange ich da kein Bild oder sonstiges von sehe finde ich immer noch alles "komisch"
     
  13. #33 JamesTKirk, 26.01.2009
    JamesTKirk

    JamesTKirk Gast

    PU-Beschichtungen verspröden unter UV-Licht stärker als EP-Beschichtungen, deswegen müsste hier schon ein recht teures System (z.B. Parkhausbeschichtung, Klasse OS 11, rissüberbrückend) verwendet werden. Aber auch hier kann es im Aussenbereich dann noch Risse geben. Ausserdem sind die Standardbeschichtung rutschhemmend eingestellt, so dass das Tanzen darauf mit Sicherheit kein Vergnügen ist.
     
  14. bernix

    bernix

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    nach entsprechender Vorbereitung Fliesen drauf...ist auch fürs Tanzen besser...
    gruss
     
  15. #35 wasweissich, 26.01.2009
    wasweissich

    wasweissich Gast

    wie ich das so lese , würde ich sagen , ihr habt noch nicht viel erfahrung mit kleingartenvereinen gemacht ........:mauer

    j.p.
     
  16. #36 JamesTKirk, 27.01.2009
    JamesTKirk

    JamesTKirk Gast

    Glücklicherweise nicht, hab meinen Garten auch ohne Verein :Brille
     
  17. #37 Gast943916, 27.01.2009
    Gast943916

    Gast943916 Gast

    mein Garten ist klein,
    auch ohne Verein.
    (Lang ist er nicht, breit ist er auch nicht,
    aber hooooooch)


    Gipser
     
  18. Oldman

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    So endlich alles geklärt. Ich bekomme mein Geld! :28:
     
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Betonfläche erstellt und nun Ärger

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