Keller zur Wohnung umbauen

Diskutiere Keller zur Wohnung umbauen im Sanierung konkret Forum im Bereich Altbau; Hallo, ich hoffe ich bin hier im richtigen Forum. Und zwar habe ich vor einen Keller mit ca 85m² Fläche zur Wohnung umzubauen. Das sollte...

  1. Kopi

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    Hallo, ich hoffe ich bin hier im richtigen Forum.

    Und zwar habe ich vor einen Keller mit ca 85m² Fläche zur Wohnung umzubauen. Das sollte möglich sein, denn die Decken sind an den niedrigsten Punkten 2,15m hoch.

    So nun bin ich schon ziemlich weit in der Planung, nur habe ich Angst dass ich mich verkalkuliere und wichtige Materialien vergesse o.ä..

    Die Planung der Elekrik ist abgeschlossen und auch eine Materialliste hierfür ist schon erstellt.

    Vielleicht erst noch ein paar wichtige Stichpunkte zur Vorstellung der späteren Wohnung:

    - sie besteht aus Flur, Küche, Bad, Schlafzimmer, Wohnzimmer.
    -vor die jetztigen Wände sollen Rigipswände vorgesetzt werden genauso wie unter den Decken
    - es kommt kein neuer Estrich oder ähnlcihes rein
    - Warmwasser wird es nur in der Küche über die Therme geben das Badezimmer benötigt einen Durchlauferhitzer
    - Strom und Wasserzähler sind bereits vorhanden und installiert
    - "Haustür" und 3 Fenster müssten ersetzt werden

    Nun, könnt ihr mir vielleicht helfen, was ich jetzt an Material benötige, wo man vielleicht günstig was schießen kann ?

    Ich hoffe wirklich dass man mir hier helfen kann

    Danke schonmal im voraus
     
  2. Baumal

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    "(2) Aufenthaltsräume müssen eine für ihre Benutzung ausreichende Grundfläche und eine lichte Höhe von mindestens 2, 40 m über mindestens zwei Dritteln ihrer Grundfläche haben...."

    NBauo bekannt?
     
  3. Kopi

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    Nein ist mir nicht bekannt sorry.

    Kannst du mir das vielleicht näher erläutern?

    Ist das etwa Gesetz? Ist doch eigendlich meine Sache wo und wie ich wohnen möchte oder mischt sich da irgendein Amt ein? *leicht verwirrt*
     
  4. #4 wasweissich, 19.02.2009
    wasweissich

    wasweissich Gast

    ich habe mir erzählen lassen , da dass jagdrecht in russland nicht wirklich existiert , kann man in sibirien günstig mal einen bären oder was anderes schiessen...........:bounce:

    j.p.
     
  5. Baumal

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    niedersächsische landesbauordnung.
    "aufenthaltsräume".
     
  6. Kopi

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    Habe das gerade mal nachgegoogelt. Nun es ist unser Haus , unser Keller. Ich möchte da drin gerne leben. Könnte das irgendwelche Probleme mitsich bringen?
     
  7. Baumal

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    wohnung hört sich etwas anders an, gell.

    wo kein ankläger, da kein richter....
    versicherungstechnisch evtl.
     
  8. Kopi

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    Wie würde das ganze denn aussehen, wenn ich diese Wölbungen lasse und keine Rigipsdecke einziehe. Dort sind die Decken an den höchsten Stellen 2,6m und an den niedrigsten wie gesagt 2,15m.

    Wäre dies dann zulässig?
     
  9. Baumal

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    ich würde die wölbungen auch nur aus dem raumempfinden
    "stehen" lassen.
     
  10. #10 LiBa Hannover, 20.02.2009
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    planen und bauen fängt an, wo andere aufhören
    .........baumal hat recht, gem. nbauo muß hier eine nutzungsänderung her, aber es gilt auch: wo kein kläger..............
     
  11. Kopi

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    Ja gut dann werde ich die Wölbungen wohl so lassen!

    Ähm kann mir denn vielleicht jemand sagen, ob es billiger ist 2-3 Heizkörper inklusive Leitungen und Zubehör oder einfach ein 2kW Wärmespeichergerät und ein 3kW Wärmespeichergerät zu installieren?
     
  12. Julius

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    Erledigst Du Deine sicherheitstechnikschen Berufsaufgaben auch in dieser Pi-über-Daumen-Manier oder muß man sich da nach Recht, Gesetz und Realität (hier z.B.: Wärmebedarfsberechnung) richten...?
     
  13. Kopi

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    Was hat mein Beruf jetzt damit zu tun? Ich bin Elektriker und kein Heizungsbauer?!

    Völlig sinnfrei!

    Entweder einfach mal ne vernünftige, helfende Antwort von sich geben oder andernfalls gar nix dazu sagen!
     
  14. #14 Thomas B, 20.02.2009
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    O.K., ...helfende Antwort:

    was wir hier sicher NICHT anbieten können, ist Material mal eben zu überschlagen/ kalkulieren und Selbstbauanleitungen zu offererieren.

    Hingegen sind die Bedenken(träger) hier berechtigt!

    Klar dürfte sein: Zum Fremdvermieten oder in einem Bauantrag brauchst Du so was gar nicht erst anzufangen, da es nicht genehmigt werden würde (rein formal!). Was Du natürlich in deinen eigenen vier Wänden für Dich selbst machst, unterliegt Deiner eigenen Verantwortung.

    Zur Verantwortung: Natürlich werden Dir die Fachleute hier kaum eine Anleitung basteln, wie man etwas bauen kann, was man eigentlich nicht bauen darf. Du wirst mir ja auch nicht erklären wie ich (nur um bei deinem Job zu bleiben) den Stromzähler überbrückt oder wie man man es schafft die alten E-Leitungen über die zulässige Grenze hinaus zu belasten (da wird man doch sicher andere Sicherungsautomaten reinbasteln können, oder?)....

    Warum aber sind soclhe Räume nicht als Wohnung zu nutzen? Das ist ja kein böser Wille der Gestzestextschreiberlinge, sondern hat seinen Sinn!

    Kellerräume sind i.d. Regel (außer es handelt sich um einen halb eingegrabenen Keller, also einem mit einem freien Zugang) schlecht belüftet und belichtet. das ist nicht gerade gesundheitsförderlich. Zudem weisen keller (verghlichen mit oberirdischen Räumen) zumeist ein etwas feuchteres Wohnklima auf. Und zu guter letzt: Wie steht es mit den Fluchtwegen? Brennt es im haus, flüchtet der EG-Bewohner durch Tür oder (wenn es vor selbiger schon mächtig züngelt) durchs Fenster ins Freie.

    Im Keller sieht das etwas bescheidener aus: Lichtschächte eigenen sich nicht als Fluchtwege und wenn der einzige Fluchtweg versperrt ist, wird es schnell sehtr ungemütlich.

    Wasser: Vor zwei Jahren hatten wir hier ein Jahrhunderthochwasser. Ärgerlich. Viele Keller vollgelaufen. Besonders ärgerlich: Ein Keller diente einer älteren Frau als Wohnung....Muß ich deutlicher werden????

    Gruß

    Thomas
     
  15. Julius

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    Vermutlich ist das nur ein Schreibfehler.
    Es sollte wohl "Unsicherheitstechniker" heißen... :mega_lol:
     
  16. #16 Thomas B, 20.02.2009
    Thomas B

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    Möglich. Möglich auch, daß der Gute sich einfach über die (möglichen) Konequenzen nicht im Klaren ist. Darüber zu informieren, das kann das Forum gut leisten. Hoffentlich hilft's was.....

    Thomas
     
  17. bernix

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    ...können wir! Und die beste Hilfe dürfte eine Empfehlung sein, das Ganze vor Ort beurteilen und planen lassen.
    Mir ist schon nicht wohl bei dem Gedanken Gipskarton auf Unterkonstruktion auf Kellerwand. Da ist der Schimmel möglicherweise schneller da als die Wand montiert ist....
    Und: ...Fussboden ohne jegliche Dämmung?

    gruss
     
  18. #18 Thomas B, 20.02.2009
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    @bernix: Unabhängig von den rein technischen Gesichtspunkten, die mir zwar auch etwas "komisch" vorkommen, bleibt es dabei, daß man sich besser erstmal Gedanken über den Sinn/ Unsinn bzw. die Folgen eines solchen Umbaus machen sollte.

    Wäre schön wenn uns Kopi mal darüber aufklärte wie denn der Keller so aussieht (Lichtschächte <=>Zugang ins Freie, Erschließung, Fluchtwegsituation, Belüftung + Belichtung,...)

    Thomas
     
  19. Kopi

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    Also zur Beschaffenheit: Der Keller liegt halb überirdisch und ist von außen UND innen Wärmegedämmt. Die Lichtverhältnise sind wohl bessser als in manch einer Studentenwohnung, da 4 GROßE Fenster von 120cm breite und 60cm Höhe vorhanden sind. Zusätzlich sind in jedem Raum zur Belüftung 20cm Lüfter nach draußen verbaut die man per Schalter ein und ausschalten kann.

    Zugang hat man einmal durch eine Tür direkt ins freie und zum anderen eine Tür in's EG.
     
Thema: Keller zur Wohnung umbauen
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